Beschreibung: 
Monatliche Daten der Gläubigerverwaltung 

Änderungsdatum  GZM_AENDERUNGSDATUM
Datum der letzten Änderung

DV-Firma  GZM_DVFIRMENNR
Dienstverhältnisfirma, bei der der Dienstnehmer beschäftigt ist.

Erhöhungs-/Herabsetzungsbetrag  GZM_ERHBETRAG
Soll das Existenzminimum im Zuge der Zusammenrechnung erhöht oder herabgesetzt werden, kann in diesem Feld der entsprechende Betrag (+ oder - ) eingetragen werden.
 
Beispiel
Beispiel.png
Das Exekutionsgericht erlässt folgenden Beschluss:

Der nach § 291a Exekutionsordnung errechnete unpfändbare Freibetrag wird monatlich um € 250,00 erhöht.

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Die Berechnung des pfändbaren Betrages sieht wie folgt aus (Werte vom Jahr 2025):

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   berechnetes Existenzminimum   2.110,50
+ Erhöhungsbetrag                           250,00
= unpfändbarer Freibetrag             2.360,50

Erstelldatum  GZM_ERSTELLDATUM
Datum, wann der Datensatz erstellt wurde.

Ersteller  GZM_ERSTELLUSER
Benutzer, der den Datensatz erstellt hat.

Firma  GZM_FIRMENNR
Firma des Dienstnehmers

Indiv. Grundbetrag – laufende Bezüge  GZM_GB
Eingabe des individuellen Grundbetrages (Prozentsatz oder Betrag), der aufgrund der Zusammenrechnungsanordnung gewährt wird. Dieses Feld ist nur aktiv, falls im Feld "Grundbeträge laufende Bezüge rechnen" die Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" oder "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" und im Feld "Zusammenrechnung" die Ausprägung "Ja" gewählt wurden.

Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2025)
Beispiel.png
Grundbeträge rechnen = Indiv. Grundbetrag-Prozentsatz
Indiv. Grundbetrag = 30 %
Allgemeiner Grundbetrag = 1.273,00
Unterhalt-Grundbetrag = 508,00 (für 2 Kinder)

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1119896468000301810.png

Berechnung der Grundbeträge:
1.273,00 * 30 % = 381,90
508,00 * 30 % = 152,40

Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2025)
Beispiel.png
Grundbeträge rechnen = Indiv. Grundbetrag-Fixbetrag
Indiv. Grundbetrag = € 1.000,00
Allgemeiner Grundbetrag = 1.273,00
Unterhalt-Grundbetrag = 508,00 (für 2 Kinder)

1119896468000301810_1.png

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Berechnung der Grundbeträge:
1.273,00 + 508,00 = 1.781,00
1.000,00 / 1.781,00 * 100 = 56,1482 %
 
1.273,00 * 56,1482 % = 714,77
508,00 * 56,1482 % = 285,23

Indiv. Grundbetrag Beendigungsbezüge  GZM_GB_ENDE
siehe Feld "Indiv. Grundbetrag laufende Bezüge" allerdings in Bezug auf Beendigungsbezüge.

Steht das Feld "Zusammenrechnung" auf "Ja", können Sie hier festlegen, ob und wenn ja, in welcher Höhe die Grundbeträge bei dieser Pfändung berücksichtigt werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja
  • Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag
  • Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz
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Bei der Ausprägung "Nein" erfolgt keine Berechnung der Grundbeträge.

Bei den Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" und "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" kann anschließend im Feld "Indiv. Grundbetrag laufende Bezüge" der vom Gericht festgesetzte Wert bzw. Prozentsatz eingetragen werden.

Grundbeträge Beendigungsbezüge rechnen  GZM_GB_KZ_ENDE
Steht das Feld "Zusammenrechnung" auf "Ja", können Sie hier festlegen, ob und wenn ja, in welcher Höhe die Grundbeträge bei dieser Pfändung berücksichtigt werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja
  • Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag
  • Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz
1119896468000401810.png

Bei der Ausprägung "Nein" erfolgt keine Berechnung der Grundbeträge.

Bei den Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" und "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" kann anschließend im Feld "Indiv. Grundbetrag Beendigungsbezüge" der vom Gericht festgesetzte Wert bzw. Prozentsatz eingetragen werden.

Grundbeträge Sonderzahlungen rechnen  GZM_GB_KZ_SZ
Steht das Feld "Zusammenrechnung" auf "Ja", können Sie hier festlegen, ob und wenn ja in welcher Höhe die Grundbeträge bei dieser Pfändung berücksichtigt werden sollen.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja
  • Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag
  • Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz
1119896468000401810.png

Bei der Ausprägung "Nein" erfolgt keine Berechnung der Grundbeträge.

Bei den Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" und "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" kann anschließend im Feld "Indiv. Grundbetrag Sonderzahlungen" der vom Gericht festgesetzte Wert bzw. Prozentsatz eingetragen werden.

Indiv. Grundbetrag Sonderzahlungen  GZM_GB_SZ
siehe Feld "Indiv. Grundbetrag laufende Bezüge" allerdings in Bezug auf Sonderzahlungen.

Lfd Nr  GZM_GZJNR
Laufende Nummer der Exekution

Monat  GZM_GZMMONAT
Monat des Datensatzes

Lohnjahr  GZM_JAHR
Lohnjahr des Datensatzes

Letzter User  GZM_LETZTERUSER
Benutzer, der den Datensatz zuletzt geändert hat.

Mitarbeiter-ID  GZM_MITARBEITERID
Identifikationsnummer des Dienstnehmers

Zusätzl. Netto Beendigungsbezüge  GZM_NETTO_ENDE
Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag eventueller Beendigungsansprüche (z. B. UEL und Abfertigung), die der Dienstnehmer bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben.

Zusätzl. Netto laufende Bezüge  GZM_NETTO_LFD
Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag der laufenden Bezüge (Gehalt, Überstunden, Prämien, ...), die der Dienstnehmer bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben.

Zusätzl. Netto Sonderzahlungen  GZM_NETTO_SZ
Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag eventueller Sonderzahlungen (UZ und WR), die der Dienstnehmer bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben.

Zusammenrechnung  GZM_ZUSAMMENRE
Soll aufgrund einer Zusammenrechnungsanordnung des Exekutionsgerichts eine Zusammenrechnung mit anderen Einkünften durchgeführt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. Darüber hinaus sind folgende Felder zu berücksichtigen:
 
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