![]() | Am Reiter "Angehörige" im Dienstnehmerstamm können ebenfalls alle Personen erfasst werden. Die beiden unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder werden dabei im Feld Unterhaltsberechtigt mit "Ja" markiert. Das wirkt sich aber nicht auf bestehende Pfändungen aus. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen wird nur bei der Anlage der ersten Pfändung in den Dienstnehmerstamm übergeben. Sie erhalten eine Abfrage. Ändern sich die Einträge im Angehörigenstamm, muss die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen im Dienstnehmerstamm manuell geändert werden. Daher ist der Reiter "Angehörige" im Dienstnehmerstamm eher für die Anlagen von Familienbeihilfen, AVAE, AVAB und FABO Plus relevant. |
![]() | Der Dienstnehmer hat drei Kinder: ein Kind, das nicht mehr unterhaltsberechtigt ist und zwei unterhaltsberechtigte Kinder. Im Programm "Dienstnehmer" können alle drei Kinder als Angehörige hinterlegt werden. Jedenfalls müssen, unabhängig davon, die beiden unterhaltsberechtigten Kinder im Programm "Dienstnehmer" am Reiter "Pfändung" im Feld Unterhaltsberechtigte Personen mit der Anzahl 2 hinterlegt werden. ![]() Das Feld "Unterhaltsberechtigte Personen" ist auch über LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Pfändung → Reiter "Dienstnehmer" ersichtlich: ![]() Nun betrachten wir unterschiedliche Anwendungsfälle. Die Werte in den folgenden Beispielen stammen aus dem Kalenderjahr 2025. Variante 1 Ein Kind, das unterhaltsberechtigt ist, betreibt eine laufende Unterhaltsforderung. In der Unterhaltsforderung selbst ist im Feld "Anzahl Personen" der Wert "1" zu hinterlegen. ![]() 2 - 1 = 1 → Für ein übriges unterhaltsberechtigtes Kinder wird der Unterhaltsgrundbezug und Unterhaltssteigerungsbetrag gerechnet. ![]() Variante 2 Das Kind, das nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, betreibt eine Unterhaltsforderung betreffend eines Rückstandes. In der Unterhaltsforderung selbst ist im Feld "Anzahl Personen" der Wert "0" zu hinterlegen. ![]() 2 - 0 = 2 → Das erwachsene Kind, welches die Unterhaltsforderung betreibt, ist nicht mehr unterhaltspflichtig, außerdem betrifft die Forderung einen Unterhaltsrückstand. Für die zwei übrigen Kinder wird der Unterhaltsgrundbezug und Unterhaltssteigerungsbetrag gerechnet. ![]() Variante 3 Alle 3 Kinder betreiben eine gemeinsame Unterhaltsforderung. Das Kind, das nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, fordert einen Rückstand, die anderen beiden einen laufenden Unterhalt. In der Unterhaltsforderung selbst ist im Feld "Anzahl Personen" der Wert "2" zu hinterlegen. ![]() 2 - 2 = 0 → Das erwachsene Kind, welches die Unterhaltsforderung betreibt, ist nicht mehr unterhaltspflichtig, außerdem betrifft die Forderung einen Unterhaltsrückstand. Da beide unterhaltsberechtigte Kinder zur betreibenden Partei gehören, wird kein Unterhaltsgrundbezug und kein Unterhaltssteigerungsbetrag gerechnet. ![]() Variante 4 Alle 3 Kinder betreiben eine gemeinsame Unterhaltsforderung. Es werden nur mehr Rückstände bearbeitet und keine laufenden Unterhaltsforderungen mehr, weil die Kinder wieder mit dem Dienstnehmer zusammen leben. In der Unterhaltsforderung ist im Feld "Anzahl Personen" der Wert "0" zu hinterlegen. ![]() 2 - 0 = 2 → Die Anzahl der Personen, die Rückstände fordern, wird nicht erfasst. Es werden für die beiden unterhaltspflichtigen Kinder Unterhaltsgrundbezüge und Unterhaltssteigerungsbeträge gerechnet. ![]() |


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Bei der Neuanlage einer Pfändung wird standardmäßig ein Durchschnitt des monatlichen Nettoentgelts der letzten drei Monate (exklusive laufender Monat) vorgeschlagen. Kommt es nach der Anlage zu Aufrollungen oder anderweitigen Änderungen, kann mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf eine Neuberechnung des Werts veranlasst werden. |



![]() | Vor- und Nachname der unterhaltsberechtigten Personen werden aus dem Reiter Angehörige im Programm "Dienstnehmer" entnommen. |
![]() | Wird das Dienstgeberdarlehen über das Pfändungsmodul abgewickelt, erfolgt die Berechnung des Vorschusses automatisch (es wird die Restschuld aller bestehenden DG-Darlehen vorgeschlagen). |
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![]() | In den Lohnparametern für Pfändung kann ein Textvorschlag für das Feld "Weitere Forderungen - Art (Zeile1)" im Parameter Weiter Forderungen - Art (DSE) hinterlegt werden. |
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![]() | Eine Auswahl im Feld Überweisungs-Empfänger reicht für die Überweisung des Tilgungsbetrages nicht aus, da sowohl Gläubiger als auch Rechtsvertreter mehrere Bankverbindungen hinterlegt haben können. |

![]() | Eine Auswahl im Feld Überweisungs-Empfänger reicht für die Überweisung des Tilgungsbetrages nicht aus, da sowohl Gläubiger als auch Rechtsvertreter und Verwalter der Pfändung mehrere Bankverbindungen hinterlegt haben können. |
Dienstgeberdarlehen | Wird sehr selten über das Pfändungsprogramm abgewickelt. Bei Dienstgeberdarlehen sollte im Feld Monatsrate die Ausprägung "Obergrenze" verwendet werden, damit das Existenzminimum geprüft wird. Auch bei Dienstgeberdarlehen wird die Rangreihenfolge beachtet. |
Unterhaltsforderung | Hier verbleiben dem Verpflichteten nur 75 % der unpfändbaren Freibeträge. |
Pfändung | "normale" sonstige Forderung |
Verpfändung | Hat den Charakter einer Vormerkung, um sich einen vorderen Rang zu sichern. Deswegen wird bei der Neuanlage das Feld Pfändungsstatus auf "inaktiv" gestellt, d. h., es wird vorerst keine Pfändung gerechnet (z. B. Verpfändungsanzeige einer Bank). |
Abtretung/Zession | Eine Gehalts- oder Lohnabtretung (= Zession) liegt vor, wenn ein Dienstnehmer seine pfändbaren Ansprüche aus dem Dienstverhältnis an eine andere Person abtritt (in der Praxis eher selten). |

gelangt man in die Gläubigerverwaltung, wo der entsprechende Gläubiger aus einer Liste ausgewählt oder neu angelegt werden kann.
![]() | Wenn bei Unterhaltsforderungen ein Rückstand vorhanden ist, spielt es keine Rolle, welcher Betrag als Monatsrate-Betrag hinterlegt wurde, da immer der gesamte für die Unterhaltsforderung zur Verfügung stehende pfändbare Betrag für die Tilgung verwendet wird. Erst wenn der Rückstand vollständig getilgt wurde, beschränkt sich der Tilgungsbetrag wieder auf die Monatsrate (Obergrenze oder Fixbetrag). |
Nein | Es wurde keine Monatsrate vereinbart. |
Obergrenze | Es wird die im Feld Monatsrate-Betrag erfasste Monatsrate getilgt, jedoch maximal der pfändbare Betrag bis zum Existenzminimum. Diese Ausprägung sollte bei der Ausprägung "Dienstgeberdarlehen" im Feld Art der Forderung verwendet werden, damit das Existenzminimum geprüft wird. |
Fixbetrag | Es wird auf jeden Fall die im Feld Monatsrate-Betrag erfasste Monatsrate getilgt, auch wenn der pfändbare Betrag überschritten und so das Existenzminimum minimiert wird. |

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In der Praxis wird gegen "Ende" einer Pfändung häufig der tatsächlich aushaftende Betrag beim Gläubiger nachgefragt. Dieser kann sich aufgrund unterschiedlicher Zinsenberechnungen von jener Restschuld, die das Programm errechnet hat, unterscheiden. Durch die Eingabe der tatsächlichen (meist höheren) Restschuld werden nun die Nebengebühren automatisch korrigiert. |
können die monatlich getilgten Rückstandsbeträge angesehen werden. 
gelangt man in die Rechtsvertreterverwaltung, wo der entsprechende Rechtsanwalt aus einer Liste ausgewählt oder neu angelegt werden kann. 
![]() | Die gewünschte Ausprägung kann in den LOHN Parametern für Pfändung als Vorschlagswert hinterlegt werden. |

können die monatlichen Tilgungsraten und Spesen angesehen werden. 
![]() | Der Vorschlag für die Dauer der Zahlungssperre beim vereinfachten Bewilligungsverfahren kann in den LOHN Parametern für Pfändung individuell festgelegt werden (Standardwert = 4 Wochen). |

![]() | Der Vorschlag für die Dauer der Überweisungssperre kann in den LOHN Parametern für Pfändung individuell festgelegt werden (Standardwert = 4 Wochen). |
gelangt man in ein Suchfenster, wo der entsprechende Verwalter aus einer Liste ausgewählt oder neu angelegt werden kann. ![]() | 1. Monat: Restschuld 10000, Tilgung 880,14, Zinssatz 5 %, Zinsen berechnet ist leer, weil das Feld im 1. Monat noch nicht berechnet wurde. 2. Monat: Zinsen berechnet = (10000 - 880,14) * 5 / 1200 = 38, Restschuld = 10000 - 880,14 + 38 = 9157,86. |