Beschreibung:
In dieser Tabelle werden Details zur monatlichen Pfändung, wie beispielsweise der pfändbare Betrag oder das Existenzminimum, gespeichert.

Änderungsdatum  PFD_AENDERUNGSDATUM
Datum der letzten Änderung dieses Datensatzes

Aufr-Sonst.F.  PFD_AUFR_BETRAG
Pfändbarer Betrag (+ oder -), der von diesem Monat in einen früheren Monat gerollt wurde.

Aufr-Unterh.F.  PFD_AUFR_BETRAG_UH
Pfändbarer Betrag (+ oder -), der von diesem Monat in einen früheren Monat gerollt wurde.

Bezeichnung  PFD_BEZEICHNUNG
Einzelne Positionen der Pfändungsberechnung

Bezugsart  PFD_BEZUG_ART
Der pfändbare Betrag bzw. das Existenzminimum wird gesondert je Bezugsart berechnet. Folgende Ausprägungen werden unterschieden:
  • laufende Bezüge (Gehalt, Überstunden, Prämien ...),
  • Sonderzahlungen (UZ und WR) und
  • Beendigungsbezüge (UEL, Abfertigung)

DV-Nr  PFD_DIENSTVLFDNR
Dienstverhältnisnummer

DV-Firma  PFD_DVFIRMENNR
Dienstverhältnisfirma des Dienstnehmers

Erhöhungs-/Herabsetzungsbetrag  PFD_ERHBETRAG
Hier wird ein Erhöhungs- und Herabsetzungsbetrag berücksichtigt.

Erstelldatum  PFD_ERSTELLDATUM
Datum der Erstellung des Datensatzes

Ersteller  PFD_ERSTELLUSER
Benutzername des Anwenders, der den Datensatz angelegt hat.

Ex.-Min  PFD_EXMIN
Das Existenzminimum setzt sich wie folgt zusammen:
 
    Allgemeiner Grundbetrag
 + Unterhaltsgrundbetrag
 + Allgemeiner Steigerungsbetrag
 + Unterhaltssteigerungsbetrag
 = Existenzminimum

Firma  PFD_FIRMENNR
Firma des Dienstnehmers

Forderungsart  PFD_FORD_ART
Innerhalb der Berechnung für die unterschiedlichen Bezugsarten ist die Höhe des pfändbaren Betrags bzw. des Existenzminimums zusätzlich von der Forderungsart abhängig, d. h. handelt es sich um eine gewöhnliche Pfändung (allgemeine Forderung) oder um eine Unterhaltsforderung.  

Allgem. Gb  PFD_GB_ALLGEM
Der allgemeine Grundbetrag hat dem Verpflichteten (Dienstnehmer) zu verbleiben. Dienstnehmern ohne Sonderzahlungsanspruch steht ein erhöhter Grundbetrag zu.

Org-Gb  PFD_GB_ORG
Grundbetrag original

Unterh. Gb  PFD_GB_UH
Der Unterhaltsgrundbetrag steht pro gesetzlicher Unterhaltspflicht zu, maximal jedoch für 5 unterhaltsberechtigte Personen. Bei Unterhaltsforderungen wird der Unterhaltsgrundbetrag für jene unterhaltsberechtigte Personen nicht angesetzt, die die Unterhaltsforderung betreiben.

Gesamt-Sonst.F.  PFD_GESAMT
Originalbetrag des laufenden Monats + oder - Aufrollbetrag in einen früheren Monat
Dieser Betrag stellt den für sonstige Forderungen pfändbaren Betrag dar. In Fachliteratur wird dieses Betrag auch Masse 3 genannt.

Gesamt-Unterh.F.  PFD_GESAMT_UH
Originalbetrag des laufenden Monats + oder - Aufrollbetrag in einen früheren Monat
Dieser Betrag stellt den für Unterhaltsforderungen pfändbaren Betrag dar. Dieser Betrag entspricht der Summe aus Masse 2 und Masse 3 in Fachliteratur.

Gläubiger-LfdNr  PFD_GZJNR
Gläubiger-LfdNr

Ist-Sonst.F.  PFD_IST_BETRAG
(Aktueller) pfändbarer Betrag bei Berechnung einer sonstigen Forderung nach einer eventuellen Aufrollung aus einem späteren Monat in diesen Monat.

Ist-Unterh.F.  PFD_IST_BETRAG_UH
(Aktueller) pfändbarer Betrag bei Berechnung der Unterhaltsforderung nach einer eventuellen Aufrollung aus einem späteren Monat in diesen Monat.

Lohnjahr  PFD_JAHR
Lohnjahr dieses Datensatzes

Letzter User  PFD_LETZTERUSER
Benutzername des Anwenders, der diesen Datensatz zuletzt bearbeitet hat

Mehrbetrag  PFD_MEHRBETRAG
Der Mehrbetrag ergibt sich aus der Differenz des gerundeten Nettos und der Grundbeträge. Außerdem bildet er die Basis für die Berechnung der Steigerungsbeträge.

Mitarbeiter-ID  PFD_MITARBEITERID
Eindeutige ID des Dienstnehmers

Monat  PFD_MONAT
Monat der Berechnung des pfändbaren Betrags

Aufrollmonat  PFD_MONAT_AUFR
Wurde eine Bezugsaufrollung durchgeführt, wird die Berechnung des pfändbaren Betrags in einer eigenen Zeile dargestellt.

Netto  PFD_NETTO
Das ursprüngliche Netto (Netto ungerundet) wird abgerundet, und zwar auf einen durch 20 € teilbaren Betrag. Das gerundete Netto bildet die Basis für die Berechnung des Existenzminimums.

Netto unger.  PFD_NETTO_UG
Das ungerundete Netto bildet den Ausgangspunkt für die Berechnung der pfändbaren Beträge.
 
    Gesamtsumme aller Geld- und Sachbezüge der Abrechnungsperiode (z. B. Gehalt/Lohn, Überstunden, Zulagen, Prämien ...)
 -  bestimmte Abzugsbeträge (unpfändbare Bezugsarten (z. B. Diäten), SV DN-Anteil , Lohnsteuer, BU und GW-Beiträge)
 = Berechnungsgrundlage (Netto ungerundet)

Org-Sonst.F.  PFD_ORG_BETRAG
Originaler pfändbarer Betrag bei Berechnung einer sonstigen Forderung. Dieser Wert wird auch durch spätere Aufrollungen nicht verändert.

Org-Unterh.F.  PFD_ORG_BETRAG_UH
Originaler pfändbarer Betrag bei Berechnung einer Unterhaltsforderung. Dieser Wert wird auch durch spätere Aufrollungen nicht verändert.

Pfändbar  PFD_PFAENDBAR
Der pfändbare Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem ungerundeten Netto und dem Existenzminimum.

ID  PFD_PFDID
Eindeutige ID dieses Datensatzes

Allgem. StGb  PFD_STEIGBETRAG
Allgemeiner Steigerungsbetrag ist derzeit 30 % des Mehrbetrages

Unterh. StGb  PFD_STEIGBETRAG_UH
Unterhaltssteigerungsbetrag ist derzeit 10 % des Mehrbetrages pro gesetzlicher Unterhaltspflicht (maximal 5 Unterhaltspflichten)

Sachbezüge  PFD_SUM_SB
Beträge, die mit Lohnarten im laufenden Monat erfasst wurden, die im Lohnartenstamm am Feld Pfändung die Ausprägung "Sachbezug" eingestellt haben.

SZ-Brutto Monat  PFD_SUM_SZ
Brutto der Sonderzahlungen in laufenden Monat, die im Lohnartenstamm am Feld Pfändung die Ausprägung "Sonderzahlung" eingestellt haben.