Nach beispielsweise Datenübernahmen oder Datenimport kann es vorkommen, dass in den Vorjahresspiegeln Differenzen bestehen, die man nachträglich nicht mehr beheben kann bzw. möchte. Damit Sie beim Arbeiten nicht laufend Hinweise über die Differenzen im Anlagenspiegel betreffend Vorjahre erhalten, können Sie in den firmenbezogenen Einstellungen definieren, für wie viele Vorjahre die Prüfung im Anlagenspiegel durchgeführt werden soll.
Die Einstellung für die Einschränkung der Prüfung finden Sie im Anlagenspiegel unter "Extras". Sie können diese Einstellung entweder allgemein oder firmenbezogen treffen.
Wir empfehlen die Verwendung von firmenbezogenen Einstellungen, damit die Einschränkung nur für bestimmte Firmen/Fälle angewendet wird.
Im Feld "Zu kontrollierende Vorjahre" kann ein Wert zwischen 0 und 4 eingegeben werden:
Im Spiegel scheint folgender Hinweis auf, falls die Kontrolle eingeschränkt wurde:
Hinweis | Die Geldflussrechnung sowie die Vermögens- und Ertragslage arbeiten mit Spiegelwerten. Wenn hier ein Fehler im Spiegel besteht, kann es zu einer Differenz in den Auswertungen kommen! Hier gilt es zu beachten, dass Positionen, die Veränderungen darstellen, immer auch richtige Vorjahreswerte benötigen. D.h. wenn Sie eine Geldflussrechnung mit einem Vorjahr aufbereiten, muss der Anlagenspiegel korrekte Werte für zwei Vorjahre beinhalten. |