Die Berechnungseinstellungen für Gutstundenrückstellungen können Sie starten aus der Übersicht Personalrückstellungen → Berechnungseinstellungen oder Sie starten die Funktion aus der Dienstnehmerliste → Berechnungseinstellungen.
Sie können die Gutstundenrückstellung mit Werten im Gutstunden-Detail oder mit Werten der Dienstnehmerliste berechnen. Details dazu finden Sie im Hilfe-Artikel
Berechnung Gutstundenrückstellung.
Für die Berechnungseinstellungen der Gutstundenrückstellung beachten Sie bitte folgende Besonderheit bei vorhandenen Werten im Gutstunden-Detail:
Werden die Berechnungen für Stundensatz und Aufschläge aus dem NTCS LOHN (Diverse Stammdaten - Gutstunden/Diverse NLZ) übernommen und in den Reiter "Gutstunden - Detail" importiert oder werden Werte manuell im Reiter "Gutstunden - Detail" erfasst, so haben folgende Berechnungseinstellungen keine Auswirkung:
- Berechnung mit Sonderzahlung
- ZA-Aufschlag (1-5)
- ZA-Teiler (1-5)
Somit werden bei vorhandenen Werten im Gutstunden-Detail nur die Einstellungen bei den folgenden Feldern berücksichtigt:
- Berechnung mit Lohnnebenkosten
- SV-Grenze
Die Einstellungen in allen anderen Feldern werden bei der Berechnung der Gutstundenrückstellung nur dann berücksichtigt, wenn keine Werte im Gutstunden-Detail vorhanden sind. In diesem Fall dürfen bei gar keinem Dienstnehmer Werte im Gutstunden-Detail vorhanden sein.
| Vorteile | Nachteile |
| Unendlich viele Stundensätze sind möglich. | Nicht alle Berechnungseinstellungen greifen. Betroffen sind folgende Felder: "ZA-1-Aufschlag" bis "ZA-5-Aufschlag", "ZA-1-Teiler" bis "ZA-5-Teiler" und das Feld "Berechnung Sonderzahlung" |
| Es kann ein individueller Stundensatz pro ZA-Art berechnet werden. | Die manuelle Erfassung der Zeitausgleichsstunden ist umständlich. |
| Die Berechnung ist genauer. | |
| Es sind mehrere Bemessungsgrundlagen für den Stundensatz möglich. | |
Vorteile
| Nachteile |
| Die ZA-Stunden sind einfacher zu erfassen. | Es sind maximal 5 ZA-Arten möglich. |
| Alle Berechnungseinstellungen greifen sofort. | Die Berechnung erfolgt mit dem Entgelt für Abfertigung. |
| | Es handelt sich um eine vereinfachte Berechnung, da im Abfertigungsentgelt meist ein Entgelt für ausbezahlte Gutstunden inkludiert ist. |
| | Es gibt nur eine Bemessungsgrundlage für den Stundensatz. |
Einstellung, ob die Berechnung inkl. oder exkl. Sonderzahlung erfolgen soll.
Diese Einstellung wirkt sich nur aus, wenn der Stundensatz nicht im Gutstunden-Detail vorhanden ist, sondern indirekt aus dem Entgelt ermittelt wird.
Bei indirekter Ermittlung des Stundensatzes aus dem Entgelt wird bei gesetzter Einstellung zum maßgeblichen Entgelt der Wert aus dem Feld „Sonderzahlung (Abfertigung)“ bzw. 1/6 des Jubiläumsentgelts bzw. 1/6 des Abfertigungsentgelts hinzugerechnet.
Mit dieser Einstellung lässt sich steuern, ob die Lohnnebenkosten für die Gutstundenrückstellung berücksichtigt werden sollen oder nicht.

Beispiel: Berechnung mit Lohnnebenkosten
Beispiel: Berechnung ohne Lohnnebenkosten
Die Berücksichtigung der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage kann über die Berechnungseinstellung "SV-HBGL berücksichtigen" gesteuert werden. Dafür gibt es drei Einstellungsmöglichkeiten:
- Ja, für Lfd. Entgelt + Gutstunden
- Nein
- Ja, nur für Gutstunden
Öffnen Sie für diese Einstellung aus der Übersicht der Personalrückstellungen oder aus der Dienstnehmerliste die Berechnungseinstellungen. Danach öffnen Sie den Reiter "Gutstunden" und treffen Sie im Feld "SV-HBGL berücksichtigen" die Auswahl "Ja, für Lfd. Entgelt + Gutstunden".
Mit der Einstellung "Ja, für Lfd. Entgelt + Gutstunden" wird die SV-Höchstbeitragsgrundlage für die Gutstundenrückstellung berücksichtigt. Bei der Berechnung der Lohnnebenkosten wird somit beim SV-Anteil entweder keine SV berechnet (Variante 1) oder eine geringere SV berechnet (Variante 2).
Variante 1: Wenn das laufende Entgelt über der SV-Höchstbeitragsgrundlage liegt, wird für die gesamte Gutstundenrückstellung bei den Lohnnebenkosten keine SV berechnet.
Beispiel | Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für laufendes Entgelt 2025 beträgt € 6.450,00. Das laufende Monatsentgelt laut Dienstnehmerliste beträgt € 6.500,00. Die verbleibende SV-BGL für Gutstunden errechnet sich wie folgt: 6.450,00 abzüglich 6.500 = € - 50,00 Die Höchstbeitragsgrundlage wird somit bereits durch das lfd. Entgelt überschritten. Für die Lohnnebenkosten der Gutstundenrückstellung wird kein SV-Anteil mehr berücksichtigt. |
Variante 2: Wenn das laufende Entgelt unter der SV-Höchstbeitragsgrundlage liegt, wird die Differenz zwischen laufendem Entgelt und der Höchstbeitragsgrundlage ermittelt. Wenn die Gutstundenrückstellung exkl. LNK über diesem Differenzbetrag liegt, so ist die SV nur noch vom Differenzbetrag zu berechnen (nicht von der gesamten Gutstundenrückstellung).
Beispiel | Personalrückstellung per 30.03.2025 Berechnung mit Sonderzahlung (Berechnungseinstellungen → Reiter "Gutstunden" → Feld "Berechnung mit Sonderzahlung" auf "Ja)" Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für laufendes Entgelt 2025 beträgt € 6.450,00. Das laufende Monatsentgelt laut Dienstnehmerliste beträgt € 5.774,56. Die verbleibende SV-BGL für Gutstunden errechnet sich wie folgt: 6.450,00 abzüglich 5.774,56 = € 675,44 Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlung 2025 beträgt € 12.900,00. Der monatliche Anteil der SV-Höchstbeitragsgrundlage beträgt daher € 1.075,00 (= 12.900,00 / 12). Der monatliche SZ-Anteil errechnet sich vom Entgelt wie folgt: laufendes Monatsentgelt 5.774,56 / 6 = € 962,43 Die verbleibende SV-HBGL für Sonderzahlung Gutstunden errechnet sich wie folgt: monatlicher Anteile der SV-HBGL 1.075,00 abzüglich monatlicher SZ-Anteil 962,43 = € 112,57 Daraus ergibt sich eine Summe der SV-BGL für Gutstunden: verbleibende SV-BGL laufend 675,44 + verbleibende SV-HBGL 112,57= € 788,01  Die SV wird nur noch von der Bemessungsgrundlage in Höhe von 788,01 berechnet, die übrigen Lohnnebenkosten werden von der gesamten Gutstundenrückstellung (907,65) berechnet. |
Beispiel | Personalrückstellung per 30.03.2025 Berechnung mit Sonderzahlung (Berechnungseinstellungen → Reiter "Gutstunden" → Feld "Berechnung mit Sonderzahlung" auf "Nein") Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für laufendes Entgelt 2025 beträgt € 6.450,00. Das laufende Monatsentgelt laut Dienstnehmerliste beträgt € 5.774,56. Die verbleibende SV-BGL für Gutstunden errechnet sich wie folgt: 6.450,00 abzüglich 5.774,56 = € 675,44 Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlung 2025 bleibt in diesem Fall unberücksichtigt. Daher ergibt sich eine SV-BGL für Gutstunden: verbleibende SV-BGL laufend 675,44 + verbleibende SV-HBGL € 0 = € 675,44 Lfd. Entgelt: 3.500,00 + SZ 580,00 = 4.080,00 Höchstbeitragsgrundlage für 2021: 6.475,00 (für lfd. Bezüge + SZ) Differenz: 2.395,00 Gutstundenrückstellung exkl. LNK 3.341,60 Die SV wird nur noch von der Bemessungsgrundlage in Höhe von 2.395,00 berechnet, die übrigen Lohnnebenkosten werden von der gesamten Gutstundenrückstellung (3.341,60) berechnet. |
Mit der Einstellung "Nein" im Feld "SV-HBGL berücksichtigen" wird die SV-Höchstbeitragsgrundlage für die Gutstundenrückstellung generell nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung der Lohnnebenkosten wird somit generell der SV-Anteil für die gesamte Gutstundenrückstellung berechnet.
Öffnen Sie für diese Einstellung aus der Übersicht der Personalrückstellungen oder aus der Dienstnehmerliste die Berechnungseinstellungen. Danach öffnen Sie den Reiter "Gutstunden" und treffen Sie im Feld "SV-HBGL berücksichtigen" die Auswahl "Nein".
Beispiel | Personalrückstellung per 30.03.2025 Berechnung mit Sonderzahlung (Berechnungseinstellungen → Reiter "Gutstunden" → Feld "Berechnung mit Sonderzahlung" auf "Ja") Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für laufendes Entgelt 2025 beträgt € 6.450,00. Das laufende Monatsentgelt laut Dienstnehmerliste beträgt € 5.774,56. Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlung 2025 beträgt € 12.900,00. In diesem Fall wird die SV-Höchstbeitragsgrundlagen nicht berücksichtigt, die SV wird von der gesamten Gutstundenrückstellung (907,65) berechnet. |
Die Berücksichtigung der SV-Höchstbeitragsgrundlage wird mit der Auswahl "Ja, nur für Gutstunden" nicht auf das lfd. Entgelt abgestellt, sondern auf den Betrag der ermittelten Gutstundenrückstellung.
Öffnen Sie für diese Einstellung aus der Übersicht der Personalrückstellungen oder aus der Dienstnehmerliste die Berechnungseinstellungen. Danach öffnen Sie den Reiter "Gutstunden" und treffen Sie im Feld "SV-HBGL berücksichtigen" die Auswahl "Ja, nur für Gutstunden".
Beispiel | Personalrückstellung per 30.03.2025 Berechnung mit Sonderzahlung (Berechnungseinstellungen → Reiter "Gutstunden" → Feld "Berechnung mit Sonderzahlung" auf "Nein") Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für laufendes Entgelt 2025 beträgt € 6.450,00. Das laufende Monatsentgelt laut Dienstnehmerliste beträgt € 5.774,56. Die verbleibende SV-BGL für Gutstunden errechnet sich wie folgt: 6.450,00 abzüglich 5.774,56 = € 675,44 Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlung 2025 bleibt in diesem Fall unberücksichtigt. Daher ergibt sich eine SV-BGL für Gutstunden: verbleibende SV-BGL laufend 675,44 + verbleibende SV-HBGL € 0 = € 675,44
Lfd. Entgelt: 3.500,00 + SZ 580,00 = 4.080,00 Höchstbeitragsgrundlage für 2021: 6.475,00 (für lfd. Bezüge + SZ) Differenz: 2.395,00 Gutstundenrückstellung exkl. LNK 3.341,60 Die SV wird nur noch von der Bemessungsgrundlage in Höhe von € 2.395,00 berechnet, die übrigen Lohnnebenkosten werden von der gesamten Gutstundenrückstellung (3.341,60) berechnet.
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In den Feldern "ZA-Aufschlag" werden die Prozentsätze für den Aufschlag hinterlegt, mit denen die Gutstunden multipliziert werden. Die Felder nehmen nur numerische Werte auf, die Eingabe erfolgt daher ohne Prozentzeichen, also z. B. 50 für den 50 % -igen Aufschlag.
Weiters wählen Sie in den Feldern "ZA-Teiler" aus, auf welchen ZA-Teiler (Monats- oder Überstundenteiler) das Programm bei den einzelnen Aufschlägen zugreifen soll. Dadurch können auch solche Fälle abgedeckt werden, in denen in Monaten mit Plusstunden der Überstundenteiler und in Monaten mit Minusstunden der Monatsteiler verwendet werden muss.
Die am Dienstnehmer hinterlegten Gutstunden werden in der Berechnung mit den in den Berechnungseinstellungen abgespeicherten Aufschlägen multipliziert:
Wenn die ZA-Felder mit negativem Vorzeichen befüllt werden, gelten die Werte als Vorgriffe und werden ohne Aufschlag berücksichtigt:
Achtung! | Die Einstellungen in den Feldern "ZA-1-Teiler" bis "ZA-5-Teiler" und in den Feldern "ZA-1-Aufschlag" bis "ZA-5-Aufschlag" werden bei der Berechnung der Gutstundenrückstellung nur berücksichtigt, wenn keine Werte im Gutstunden-Detail vorhanden sind. Diese Berechnungseinstellungen greifen nur, wenn Sie die Gutstundenrückstellung mit den Werten der Dienstnehmerliste berechnen.
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Wenn die Einstellung "Nachkomma als Minuten" auf „Ja“ gesetzt wird, werden die Nachkommastellen der ZA-Felder als Minuten betrachtet und vom Programm für die Berechnung auf den Industriewert umgerechnet.
Beispiel:
3,15 = 3 Stunden 15 Minuten = 3,25 Stunden
ZA 1 zum Stichtag am Dienstnehmer:
Am Berechnungsnachweis werden die Minuten auf den Industriewert umgerechnet:
Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die
Personalrückstellungen sperren sowie die
Berechnungseinstellungen und
Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.