
Finanzbuchhaltung
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→ Konten für Verbuchung aus Steuererklärungen
In diesem Fenster haben Sie die Möglichkeit, die Konten für die automatische KöSt-Rückstellungs-Verbuchung oder die GSVG-Verbuchung entweder vom Standardkontorahmen zu übernehmen oder manuell beim Mandanten anzulegen.
Mit Hilfe der Funktion "Standardkontenrahmen übernehmen" können Sie die im Standardkontorahmen hinterlegten Konten für Ihren Mandanten übernehmen.
Im nachfolgenden Fenster wird die Firma bzw. FIBU vom Standardkontorahmen vorgeschlagen, wenn diese in den FIBU-Stammdaten hinterlegt ist. Sie haben hier jedoch auch die Möglichkeit, manuell einen Standardkontorahmen oder auch eine andere Firma auszuwählen, von der Sie die Konten übernehmen möchten.
Wenn Sie die Konten nicht vom Standardkontorahmen oder von einer anderen Firma übernehmen möchten, besteht auch die Möglichkeit, mit Neuanlage (+) die Konten manuell anzulegen.
Hat die ausgewählte Firma ihren Firmensitz in Deutschland, dann können auch für die Steuerarten Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag Konten hinterlegt werden. Die Hinterlegung der Konten erfolgt ebenfalls in den Fixkonten. Auch hier können Sie die Kontierung von einem Standardkontenrahmen laden.
Die Verbuchung kann dann gemeinsam mit der Rückstellung vorgenommen werden.