Über den Reiter "Prämien" kann im Feld "SV-HBGL berücksichtigen" eingestellt werden, ob bei der Berechnung die Höchstbeitragsgrundlage berücksichtigt werden soll.
Zur Auswahl stehen Ausprägungen "Ja (laufendes Jahr)", "Nein" und "Ja (Folgejahr). Wird nichts eingestellt, wird der BMD Standard als Rückfallsebene herangezogen und die SV-Höchst-BGL wird für das laufende Jahr berücksichtigt.
Über den Reiter "Prämien" können Sie mit der Einstellung im Feld " Entgelt in SV-HBGL" steuern, ob das laufende Entgelt die SV-Höchstbeitragsgrundlage kürzt.
Über den Reiter "Prämien" wird mit der Einstellung im Feld "Auszahlungsmonat Prämie" definiert, wann die Prämie ausbezahlt wird.
Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die
Personalrückstellungen sperren sowie die
Berechnungseinstellungen und
Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.