
In den Berechnungseinstellungen sind alle Einstellungen für die Personalrückstellungsberechnung zusammengefasst.
Die Einstellungen werden nach folgender Hierarchie angewendet, wobei die unterste Ebene (Dienstnehmer) die stärkste Ebene darstellt. Sind auf der Ebene "Dienstnehmer" keine Einstellung getroffen worden, so greift das Programm auf die Einstellungen der Ebene "Firma" zurück usw.

Für die Ebenen "Kollektivvertrag" und "Dienstnehmer" stehen nicht alle Berechnungseinstellungen zur Bearbeitung zur Verfügung, da einige Einstellungen sinnvollerweise nur allgemein bzw. firmenbezogen hinterlegt werden sollten.
Achtung! | Die Reihenfolge der Einstellungsebenen "Firma" und "Kollektivvertrag" wurde mit der Version 2018.21.25 nachträglich geändert. Um keine bestehenden Berechnungen zu verändern, wurde daher die alte Reihenfolge (Kollektivvertrag vor Firma) eingefroren. Wenn Sie dies auf die neue Hierarchie umstellen möchten, wenden Sie sich bitte an den BILANZ Support.
|
Die Berechnungseinstellungen und die dazugehörigen Ausdrucke können sowohl im Einstiegsfenster für Personalrückstellungen als auch in der Dienstnehmerliste kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden.
Start der Berechnungseinstellungen aus dem Einstiegsfenster für Personalrückstellungen:
Start der Berechnungseinstellungen aus der Dienstnehmerliste:
Werden die Berechnungseinstellungen direkt aus der Dienstnehmerliste einer bestimmten Personalrückstellungsliste geöffnet, so werden nach der Änderung der Einstellungen die Dienstnehmer aller geöffneten Personalrückstellungslisten automatisch neu berechnet.
Es gibt einen Reiter für allgemeine Berechnungseinstellungen sowie für jede angelegte Personalrückstellungsart einen weiteren Reiter, um die Berechnungseinstellungen zu kontrollieren bzw. anzupassen:
Einstellungen für Altersteilzeit sowie Sabbatical werden direkt in den Stammdaten des Dienstnehmers erfasst:
Mit dem "Gültig ab"-Datum können Sie entscheiden, ab wann eine bestimmte Einstellung geändert werden soll. Beim Einstieg in die Berechnungseinstellungen wird das Datum der aktuell geöffneten bzw. markierten Personalrückellungen vorgeschlagen.
Bevor Sie die Änderungen speichern, kontrollieren Sie das Datum im Feld "Gültig ab", um sicherzustellen, dass die geänderten Einstellungen erst ab dem gewünschten Zeitpunkt und nicht schon früher für die Berechnung der Personalrückstellungen herangezogen werden.
Hinweis | Die Berechnungseinstellungen werden im sogenannten Datenbestand gespeichert. Existiert kein Datenbestand, können die Berechnungseinstellungen nur firmenbezogen gespeichert werden.
|
Die Berechnungseinstellungen können auf folgenden Ebenen getroffen werden:
- BMD Standard: nicht veränderbar!
- Allgemein (Datenbestand)
- Kollektivvertrag
- Firma
- Dienstnehmer
Diese Ebene ist der Auslieferungsstandard für bestimmte gesetzlich festgelegte Einstellungen, wie z. B. Pensionsalter, Mulitplikatoren für "Abfertigung alt" etc. Auf dieser Ebene können Sie keine Änderungen durchführen!
Die in der Ebene "Allgemein" erfassten Einstellungen gelten für alle Firmen desselben Datenbestands.
Erst nach Umschalten auf die Ebene "Kollektivvertrag" kann im Feld "KV-Nr." eine KV-Nummer eingetragen bzw. ausgewählt werden.
Die hier getroffenen Einstellungen gelten für den Kollektivvertrag über alle Firmen pro Datenbestand. Das heißt, wenn Sie mehrere Datenbestände verwenden, dann sind diese Einstellungen pro Datenbestand zu treffen (vgl. dazu
Datenbestände).
Beim Einstieg in die Berechnungseinstellungen werden standardmäßig die Einstellungen der Ebene "Firma" angezeigt.
Berechnungseinstellungen auf der Ebene "Firma" werden für die Personalrückstellungsberechnung aller Dienstnehmer dieser einen Firma herangezogen.
Berechnungseinstellungen auf dieser Ebene werden nur zur Berechnung der Personalrückstellung dieses einen Dienstnehmers herangezogen.
Um dienstnehmerbezogene Berechnungseinstellungen vorzunehmen, wählen Sie in der linken Combobox die Ebene "Dienstnehmer" und rechts den entsprechenden Dienstnehmer mit F4 aus.
Achtung! | Das Datum im Feld "Gültig ab" kann auf Dienstnehmerebene nicht verändert werden. Es entspricht in diesem Fall immer dem Stichtag der aktuellen Personalrückstellung. |
Zur einfacheren Kontrolle der Einstellungen können die rückstellungsrelevanten Berechnungseinstellungen sowohl in der Dienstnehmerliste, im Einstiegsfenster der Personalrückstellungen sowie direkt aus dem Fenster "Berechnungseinstellungen" gedruckt werden. Bei den ersten beiden Möglichkeiten können Sie sowohl die berechnungsrelevanten Einstellungen für z. B. einen Dienstnehmer als auch alle Berechnungseinstellungen drucken.
Ausdruck aus Dienstnehmerliste:
Ausdruck aus dem Einstiegsfenster der Personalrückstellungen:
Ausdruck aus dem Fenster "Berechnungsteinstellungen":
Im nächsten Fenster können Sie auswählen, welche Informationen Sie drucken möchten (z. B. nur jene Einstellungen, die zur Berechnung eines bestimmten Mitarbeiters herangezogen werden):
Im Ausdruck der Berechnungseinstellungen sehen Sie in der Spalte "Ebene" und "Gültig ab", welche Einstellungen ab wann für die Personalrückstellungsberechnung herangezogen werden:
In den Berechnungseinstellungen können die getroffenen Einstellungen je Ebene exportiert und importiert werden.
Wählen Sie im Fenster "Berechnungseinstellungen" die zu exportierende Ebene aus und starten Sie den Export über Funktionen → Ebene exportieren.
Beim Import wählen Sie die entsprechende Importdatei, die Ebene (in unserem Beispiel die Ebene "Dienstnehmer") sowie wohin (auf welchen Dienstnehmer, in welche Firma) die Daten importiert werden sollen.
Weiters können Sie in diesem Fenster wählen, ob die bestehenden Daten gelöscht werden sollen.
Hinweis | Die Funktionen "Alle KV-bezogenen Einstellungen von Datenbestand exportieren" sowie "Alle KV-Bezogenen Einstellungen von Datenbstand importieren" sind nur auswählbar, wenn die Ebene "Kollektivvertrag" gewählt worden ist.
|
Möchten Sie innerhalb der Datenbank Berechnungseinstellungen z. B. von einer Firma auf eine ander Firma kopieren, so starten Sie im Fenster "Berechnungsteinstellungen" die Funktion "Einstellungen kopieren":
Im Fenster "Einstellungen kopieren" können Sie auswählen, von wo (von welcher Ebene, Firma etc.) Sie die Berechnungseinstellungen wohin (auf welche Ebene, Firma etc.) kopieren möchten:
Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die
Personalrückstellungen sperren sowie die
Berechnungseinstellungen und
Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.