Alle Einstellungen für das Jubiläumsgeld werden in den Berechnungseinstellungen im Reiter "Jubiläum" eingegeben.
Für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung ist die Anlage einer Faktorentabelle für die Entgeltsmultiplikatoren erforderlich. Diese Faktorentabelle muss manuell angelegt werden und kann nicht aus dem Kollektivvertrag der Lohnverrechnung übernommen werden.
Für die Anlage der Faktorentabelle wählen Sie im ersten Schritt die gewünschte Ebene und das benötigte "Gültig ab" Datum aus. Als Ebene empfehlen wir die Auswahl "Kollektivvertrag" oder "Firma". Bei Auswahl der Ebene "Kollektivvertrag" bitte im Feld "KV-Nr." auch die benötigte Kollektivvertragsnummer eingeben.
Im nächsten Schritt klicken Sie neben dem Feld "Entgeltsmultiplikatoren Angestellte" auf das F4-Symbol:
Es öffnet sich das Fenster für die Faktorentabellen und Sie können nun unter "Faktorentabelle" mit "Neu" eine Faktorentabelle anlegen.
Geben Sie die gewünschte Bezeichnung für Ihre Faktorentabelle ein und speichern Sie diese mit Klick auf das Speichern-Symbol auf der linken Seite.
Für die Anlage der Faktorwerte klicken Sie bitte im rechten Teil auf die rechte Maustaste und hier auf "Neu" oder auf die F5-Taste:
Jetzt erfassen Sie unter "Dienstjahre" die Anzahl der Dienstjahre, bei denen die Dienstnehmer ein Jubiläumsgeld erhalten und beim "Multiplikator" das Wievielfache des Entgelts die Dienstnehmer als Jubiläumsgeld erhalten. Mit Klick auf die Entertaste wird immer gleich die nächste Zeile geöffnet. Bei Eingabe des letzten Jubiläums beenden Sie bitte die Erfassung mit Klick auf das Speichern-Symbol.
Wenn Sie Ihre Tabelle fertig angelegt haben, klicken Sie auf "Übernehmen", um diese Faktorentabelle für Ihre Berechnungseinstellung zu verwenden.
Nun haben Sie Ihre erste Faktorentabelle erfolgreich angelegt.
Für die Erfassung weiterer Faktorentabellen wiederholen Sie den Ablauf der Anlage.
Anstelle eines Multiplikators können auch gestaffelte Fixwerte hinterlegt werden.
Für die Fluktuationsberechnung kann mit dieser Einstellung gesteuert werden, ob es sich bei den in den Fluktuationstabellen (Felder 2 und 3) hinterlegten Jahren um die Dienstzeit oder das Lebensalter handelt.
Die Ruhenszeiten können in den Stammdaten der Dienstnehmer unter folgenden Feldern der Gruppe "Ruhenszeiten" erfasst werden:
- Ruhenszeit Elternkarenz
- Ruhenszeit Mutterschutz
- Ruhenszeit Präsenzdienst
- Ruhenszeit Hospizkarenz
- Ruhenszeit Bildungskarenz
- Ruhenseit Rehabilitationskarenz
- Diverse Ruhenszeit
- Aktuelle Ruhenszeit
Im Feld "Aktuelle Ruhenszeit" ist die Ruhenszeit des laufenden Jahres zu erfassen. Diese Angabe ist erforderlich für die Sonderzahlungsrückstellung bei Dienstnehmern, die aus einer Karenzzeit zurückkehren und daher nicht den vollen Anspruch auf die Sonderzahlungen haben.
Im Feld "Diverse Ruhenszeit" werden folgende Ruhenszeiten aus dem NTCS LOHN übernommen, sollten diese relevant sein:
- diverse Ruhenszeit
- unbezahlter Urlaub
- Truppenübung
- Pflegekarenz
- Familienzeit/Papamonat
In den Berechnungseinstellungen haben Sie nun die Möglichkeit, auszuwählen, ob bzw. welche Ruhenszeiten zu berücksichtigen sind.
Standard: Enthält wie bisher Eltern- und Bildungskarenz.
Keine: Ruhenszeiten werden nicht berücksichtigt.
lt. Auswahl: Wurde diese Einstellung gewählt, so können Sie mittels der F8-Schaltfläche

die einzelnen Ruhenszeiten auswählen, die berücksichtigt werden sollen.
Wenn die Einstellung "Ruhenszeiten berücksichtigen" auf Standard oder lt. Auswahl gestellt wird, so wird bei der Jubiläumsgeldrückstellung für die Berechnung der Dienstjahre zur Ermittlung der Multiplikatoren die Ruhenszeit abgezogen. (Bei der Berechnung der Rentenendwertfaktoren bzw. bei der Fluktuationsberechnung werden die Ruhenszeiten generell nicht berücksichtigt.)
Beispiel
Eintritt: 02.03.2000, Stichtag: 31.10.2021, Pensionsdatum: 01.12.2032; Ruhenszeiten: 8 Jahre
Es gibt in dieser Firma ein 15-, 20-, und 25-jähriges Jubiläum.
Bis zur Pensionierung können somit das 15- und 20-jährige Jubiläum erreicht werden. Das Jubiläumsgeld für 25 Jahre wird aufgrund der abgezogenen Ruhenszeiten nicht mehr fällig.

Mit diesen Feldern gibt es bei der Jubiläumsgeldrückstellung die Möglichkeit, für bestimmte Jubiläen zusätzlich zum Entgelt eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zu genehmigen. Diese Anforderung ist auch im KV für den Handel enthalten.
Die Berechnung erfolgt in Kombination mit der Urlaubsrückstellung. Die Urlaubstage werden mittels des bereits vorhandenen Urlaubsteilers in ein Entgelt pro Tag umgewandelt. Da diese Urlaubstage immer SV-pflichtig sind, gilt hier als Grundlage meist das Entgelt inkl. SV, im Gegensatz zu den meisten üblichen Jubiläen, welche SV-frei sind.
Dieses Tagesentgelt, multipliziert mit der Anzahl an Urlaubstagen, wird zum Jubiläumsgeld addiert und danach auf- und abgezinst.
Wurde in der Urlaubsrückstellung der Urlaub in Stunden eingegeben, dann ist in der Jubiläumsgeldrückstellung eine Umrechnung von Entgelt/Stunde auf Entgelt/Tag notwendig. Dafür gibt es am Dienstnehmerstamm das Feld "Durchschnittliche Stundenanzahl/Tag", welches aus dem NTCS LOHN übernommen wird.
Entgelt/Tag = Entgelt/Stunde x durchschnittliche Stundenanzahl pro Arbeitstag
Dieser Berechnungsschritt wird auch am Berechnungsnachweis der Jubiläumsgeldrückstellung angeführt.
Die Urlaubstage je Jubiläum werden nur bei UR und SR berechnet.
Da ab der Steuerreform 2015/16 alle Jubiläumsgelder SV-pflichtig sind, wird ab 01.07.2015 in den Berechnungseinstellungen der Ebene "BMD Standard" die SV-Pflicht bei allen Jubiläen berücksichtigt.
Optional kann die SV-Pflicht mit "nein" definiert werden. In diesem Fall werden wie bisher nur Jubiläen unter 20 Jahren SV-pflichtig behandelt.
Diese Einstellung ist im BMD Standard auf "Sonderzahlung" voreingestellt und sollte nur in seltenen Ausnahmefällen geändert werden.
Diese Einstellung ist im BMD Standard auf "Jubiläumsgeld" (Entgelt * Multiplikator) voreingestellt und sollte nur in seltenen Ausnahmefällen geändert werden.
Hinterlegung der Dienstjahre, ab denen das max. erreichbare Jubiläum aliquotiert werden soll (z. B. Kollektivverträge für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie). Im Kollektivvertrag der metallerzeugenden Industrie gebührt z. B. im Zeitraum zwischen 40. und 45. Dienstjahr ein aliquoter Anteil, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen unverschuldet vorzeitig verlässt.
Wird ein Zeitraum bis zum nächsten Anspruch nicht erreicht, so kann für diesen Zwischenzeitraum ein anderer Multiplikator festgelegt werden, der dann bei Erreichung dieser Jahre zur Anwendung kommt.
Hier gibt es z. B. Vereinbarungen, denen zufolge Dienstnehmer, die ein Jubiläum nicht erreichen, aber nur wenige Jahre vor Erreichen dieses Jubiläums in Pension gehen, nicht gänzlich auf das nicht mehr erreichte Jubiläum verzichten müssen, sondern ein geringeres Jubiläumsgeld erhalten.
Der Eintrag hierfür erfolgt im Feld "Zwischenmultiplikatoren Angestellte" bzw. "Zwischenmultiplikatoren Arbeiter".
Beispiel
Dienstnehmer Angestellter - Eintritt: 02.03.1995, Pensionsdatum: 01.12.2033
Stichtag der Personalrückstellung: 31.12.2024
Es gibt in dieser Firma ein 20-, 25- und 40-jähriges Jubiläum.
Bis zur Pensionierung kann dieser Dienstnehmer das 40-jährige Jubiläum nicht mehr erreichen. Der Dienstnehmer erreicht mit Pensionsantritt 38 Dienstjahre.
Aufgrund einer Vereinbarung erhalten alle Dienstnehmer, die zwischen 37 Dienstjahren und vor 40 Dienstjahren in Pension gehen, ein zweifaches Entgelt.
Der Zwischenmultiplikator muss in diesem Fall mit Dienstjahre 37 und Multiplikator 2 angelegt werden.
Die Berechnung der Personalrückstellung sieht dann bei diesem Dienstnehmer so aus:
Die Einstellungen für Auszahlungsmonat Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration werden in den allgemeinen Einstellungen erfasst.
Wenn
- die Einstellung "SV-Pflicht für alle Jubiläen" auf "JA" eingestellt ist UND
- als Auszahlungsart "Sonderzahlung" (Jubiläumsparameter "Jubiläum auszahlen als") hinterlegt ist,
wird geprüft, ob – im Auszahlungsjahr des Jubiläumsgeldes – vor dem Auszahlungsmonat des Jubiläumsgeldes oder im gleichen Monat, in dem das Jubiläumsgeld ausbezahlt wird, ein Urlaubszuschuss / eine Weihnachtsremuneration ausbezahlt wird. Trifft dies zu, werden diese im Jubiläumsjahr vor dem Jubiläumsgeld ausbezahlten Sonderzahlungen von der SV-Höchst-BGL abgezogen.
Die SV-Pflicht des Jubiläumsgeldes ist somit der Höhe nach dienstnehmerbezogen abhängig …
- vom Auszahlungszeitpunkt des Jubiläumsgeldes, das sich aufgrund vom Eintrittsdatum (und ev. Ruhens- /Vordienstzeiten) des Dienstnehmers ergibt.
- vom Auszahlungszeitpunkt des Urlaubszuschusses / der Weihnachtsremuneration (zu hinterlegen in den Berechnungseinstellungen).
Je nach Fälligkeitsmonat der Jubiläumsgeldzahlung und Auszahlungszeitpunkt von Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration werden programmseitig pro Dienstnehmer die vor dem Jubiläumsgeld ausbezahlten Sonderzahlungen abgezogen.
Maßgeblich für die Berücksichtigung der SV-Höchst-BGL sind somit immer die Auszahlungsmonate von Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration und der Jubiläumsmonat des Dienstnehmers. - Nicht relevant sind jene Sonderzahlungen, die das Jahr betreffen, in dem der Personalrückstellungsstichtag liegt.
Beispiel für die Anrechnung von UZ/WR auf die SV-Höchstbemessungsgrundlage | Stichtag: 31.10.2021 Eintritt Dienstnehmer: 01.10.2017 Keine Vordienstzeiten, keine Ruhenszeiten. Der Dienstnehmer erhält daher im Oktober 2027 sein Jubiläumsgeld für das 10-jährige Dienstjubiläum. Als monatlicher Sonderzahlungsanteil (für Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) ist am Dienstnehmerstamm ein Wert von 1.000,00 hinterlegt. In den Berechnungsparametern ist als Auszahlungsmonat für den Urlaubszuschuss "Juni" und als Auszahlungsmonat für die Weihnachtsremuneration "November" hinterlegt:
Für die Berechnung des SV-Anteils beim Jubiläumsgeld im Oktober 2027 muss daher der Urlaubszuschuss im Juni 2027 von der SV-Höchst-BGL abgezogen werden:
| SV-Höchst (2021): | 11.100 | | Abzüglich Urlaubszuschuss: | 6.000 | | Verbleibende SV-Höchst für Jubiläum | 5.100 |
Das Jubiläumsgeld in Höhe von 7.563,03 ist daher nur mehr in Höhe von 5.100,00 SV-pflichtig.
|
Es können außerdem folgende Einstellungen für die unternehmensrechtliche Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellungen hinterlegt werden:
- Zinssatz Jubiläum UR
- gewichtete Restdienstzeit berechnen
- Zeiträume für Rentenendwertfaktoren Jubiläum
Der Zinssatz für die Berechnung nach Unternehmensrecht wird im Feld "Zinssatz Jubiläum UR" eingegeben. Hier ist es auch möglich, einen negativen Zinssatz zu erfassen. Dabei kann hier ein negativer gesamter Realzinssatz erfasst werden oder der Zinssatz ergibt sich aus dem Nominalzinssatz und der Gehaltssteigerung (erfassbar im Reiter "Allgemein").
Bei der Eingabe eines neuen Zinssatzes ist darauf zu achten, dass
- die richtige Ebene ausgewählt wird und
- im Feld Gültig an das korrekte Startdatum eingetragen wird. Der neue Zinssatz gilt ab diesem Datum.
Im Menü unter Ausdruck → "Berechnungsrelevante Einstellungen drucken" kann ein Ausdruck erstellt werden, auf dem ersichtlich ist, mit welchem Prozentsatz gerechnet wird und ab wann dieser gültig ist.
Im Feld "Gewichtete Restdienstzeit berechnen" wird eingegeben, ob die gewichtete Restdienstzeit bei der Berechnung des Dienstnemers inkludiert werden soll.
Mit dem Feld "Zeiträume für Rentenendwertfaktoren Jubiläum" kann gesteuert werden, ob die Berechnung nach Fachgutachten (Halbjahresregelung) oder auf Tage genau erfolgen soll.
Für die steuerrechtliche Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellungen stehen folgende Felder zur Verfügung:
- Zinssatz Jubiläum SR
- Fluktuation Angestellte Jubiläum SR
- Fluktuation Arbeiter SR
- Fluktuation-SR generell mit 25 % rechnen
- Stichtag vor erstmaliger Bildung
Der Zinssatz für die Berechnung nach Steuerrecht wird im Feld "Zinsatz Jubiläum SR" eingegeben. Hier ist es auch möglich, einen negativen Zinssatz zu erfassen. Dabei kann hier ein negativer gesamter Realzinssatz erfasst werden oder sich auch aus dem Nominalzinssatz und der Gehaltssteigerung (erfassbar im Reiter "Allgemein") errechnen.
Wenn die Fluktuation aufgrund der maßgeblichen Verhältnisse dokumentiert wird, können die in diesen Fluktuationstabellen hinterlegten Fluktuationsabschläge zur Anwendung kommen. Die Einstellung "Fluktuation-SR generell mit 25 % rechnen" ist in diesem Fall auf "Nein" zu setzen.
Wenn die Fluktuation für die steuerrechtliche Jubiläumsgeldrückstellung pauschal mit 25 % berechnet werden soll, ist diese Einstellung auf "Ja" zu stellen. Andernfalls werden die in den steuerlichen Fluktuationstabellen hinterlegten Fluktuationsabschläge herangezogen.
Eingabe des Bilanzstichtags vor der erstmaligen Bildung einer steuerrechtlichen Jubiläumsgeldrückstellung, wenn eine Personalrückstellung für die steuerliche Gewinnermittlung ohne Berücksichtigung des Nachholverbots gebildet werden soll.
Für die Berechnung nach IFRS steht lediglich das Feld "Zinsatz Jubiläum IFRS" zur Verügung.
Der Zinssatz für die Jubiläumsgeldrückstellung nach IFRS wird im Feld "Zinsatz Jubiläum IFRS" eingegeben.
Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die
Personalrückstellungen sperren sowie die
Berechnungseinstellungen und
Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.