Laut Fachliteratur ist es nicht zwingend notwendig, eine versicherungsmathematische Kontrollrechnung für die Bewertung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung durchzuführen. Eine finanzmathematischen Berechnung genügt, um eine zuverlässige Annäherung zu erzielen, sofern diese den Anforderungen der AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2016) entspricht.
Ein kurzer Auszug des Artikels von Dr. Robert Reiter in RWZ 2016/67, Heft 9 besagt:
„Für die Bewertung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen eines nach UGB erstellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses kann, sofern das angewendete finanzmathematische Verfahren den im Abschnitt 5.5. in der AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2016) angegebenen Anforderungen entspricht, von einer verlässlichen Annäherung des finanzmathematisch ermittelten Betrags ausgegangen werden, wodurch eine gesondert vorzunehmende versicherungsmathematische Kontrollrechnung unterbleiben kann.
In der AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2016) ist daher zu Recht vom Erfordernis einer verpflichtend einzuholenden versicherungsmathematischen Kontrollrechnung abgegangen worden.“
Für die finanzmathematische Berechnung Jubiläumsrückstellung und Abfertigungsrückstellung gibt es zwei Ansätze:
- Realwertmethode (= Nettomethode)
- Nominalwertmethode (= Bruttomethode)
In den nächsten beiden Abschnitten werden diese beiden Methoden genauer beschrieben.
Diese Berechnungsmethode verwendet folgende Standard-Berechnungseinstellungen:
- Keine Gehaltssteigerung
- Zinssatz
- Konstante Berechnung des Rentenendwertfaktors
Formel für die Berechnung der Rentenendwertfaktoren:
REF (konstant) = (1 + i) x {[(1 + i)^n – 1] / i}
Variablen:
i: Zinssatz;
n: Jahre von Eintritt bis zum Stichtag bzw. Jubiläumszeitpunkt (Abfertigungsstichtag)
s: Gehaltssteigerung
Beispiel | Zinssatz Jubiläum UR: 0,51 % Rentenendwertfaktorberechnung konstant Dienstzeit Aktiv: 0,92 Jahre Der angeführte Rentenendwertfaktor (Eintritt bis Stichtag) auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich folgend: REF (konstant) = (1 + 0,0051) x {[(1 + 0,0051)^0,92 - 1] / 0,0051} |
Diese Methode berücksichtigt folgende Berechnungseinstellungen:
- Gehaltssteigerung
- Zinssatz Jubiläumsgeld und
- Rentenendwertfaktor geometrisch steigend
Die Nominalwertmethode verwendet zusätzlich eine Gehaltssteigerung und arbeitet mit einem geometrisch steigenden Rentenendwertfaktor.
Formel für die Berechnung der Rentenendwertfaktoren:
REF (geometrisch steigend) = (1 + i) x {[(1 + i)^n - (1 + s)^n] / (i - s)}
Variablen:
i: Zinssatz
n: Jahre vom Eintritt bis zum Stichtag bzw. Jubiläumszeitpunkt
s: Gehaltssteigerung
Beispiel | Zinssatz Jubiläum UR: 4,5 % Gehaltssteigerung 3,99 % Rentenendwertfaktor berechnen: geometrisch steigend Dienstzeit Aktiv (Eintritt bis Personalrückstellungsstichtag): 0,92 Jahre Der angeführte Rentenendwertfaktor (Eintritt bis Stichtag) auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich folgendermaßen: REF (geometrisch steigend) = (1 + 0,045) x {[(1 +0,045)^n - (1 + 0,0399)^0,92] / (0,045- 0,0399)} |
Hinweis
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|
Die Wahl der Methode hängt davon ab, wie die Gehaltssteigerung im System erfasst wird:
Bei Eingabe eines Realzinssatzes ist die konstante Berechnungsmethode korrekt.
Werden Zinssatz und Gehaltssteigerung separat eingegeben, sollte die geometrisch steigende Berechnungsmethode verwendet werden. |
Die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung erfordert eine Vielzahl von spezifischen Einstellungen. Hierbei werden unterschiedliche Faktoren wie Entgeltsmultiplikatoren, Fluktuationsabschläge und Zeiträume für Rentenendwertfaktoren berücksichtigt.
Zu den wesentlichen Einstellungsmöglichkeiten zählen:
- Entgeltsmultiplikatoren: Das sind Faktoren zur Berechnung der Jubiläumsgeldes. Ohne Faktoren kann keine Jubiläumsgeldrückstellung berechnet werden.
- Fixwerte: Hier handelt es sich um Vorgaben für fixe Entgelte.
- Fluktuation und Fluktuationsberechnung: Hier wird der Einfluss von Mitarbeiterabwanderungen berücksichtigt / dargestellt.
- Zeiträume für Rentenendwertfaktor: Festlegung der Berechnungsmethode konstant oder geometrisch steigend.
- Ruhenszeiten berücksichtigen: Dies sind Zeiträume, in denen keine aktive Dienstzeit vorliegt.
- Urlaubstage je Jubiläum: Hier können zusätzliche freie Tage, die in bestimmten Kollektivverträgen gewährt werden, erfasst werden.
- SV-Pflicht und SV-HBGL: Festlegung der Sozialversicherungspflicht für Jubiläumsgelder.
- Zeiträume für Aliquotierung: Hier kann eine Tabelle für anteiliges Jubiläumsgeld zwischen zwei Zeiträumen festgelegt werden.
- Zinssatz
- usw.
Vordienstzeiten - Definition und Erfassung
Vordienstzeiten können im Modul LOHN für jeden Mitarbeiter erfasst werden. Hierzu steht ein eigener Reiter zur Verfügung, in dem die Zeiten hinterlegt und in die Berechnung der Personalrückstellungen übernommen werden. Details zur Erfassung der Vordienstzeiten können sie im Hilfedokument Vordienstzeiten erfassen nachlesen.
Gibt es keinen NTCS LOHN können diese auch direkt am Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen erfasst werden.
Für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung werden jedoch nur die Vordienstzeiten innerhalb des Unternehmens berücksichtigt. Zeiten aus vorherigen Beschäftigungsverhältnissen bei anderen Arbeitgebern bleiben unberücksichtigt, wenn Sie in der NTCS als "Vordienstzeiten außerhalb des Unternehmens" erfasst sind.
Kontrolle der Vordienstzeiten
Die erfassten oder aus dem LOHN übernommenen Vordienstzeiten können wie folgt kontrolliert werden:
1. Gehen Sie zu Personalrückstellung → Dienstnehmerliste.
2. Markieren sie den gewünschten Dienstnehmer.
3. Drücken Sie F6 Bearbeiten und öffnen Sie den Reiter "Jubiläum".
4. Prüfen Sie die Felder "Vordienstzeit außerhalb des Unternehmens" und "Vordienstzeit im Unternehmen" und passen Sie diese bei Bedarf an.
Auswirkungen der Vordienstzeiten
Gibt es Vordienstzeiten innerhalb vom Unternehmen, werden diese zu den aktiven Dienstjahren hinzugerechnet und sie beeinflussen:
- Fluktuationsabschlag: Dieser reduziert die Personalrückstellungswerte bei hoher Mitarbeiterfluktuation.
- Ermittlung des Multiplikators: Dieser legt den relevanten Faktor für die Entgeltberechnung fest.
- Berechnung des Rentenendwertfaktors
Achtung! | Im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen werden die Vordienstzeiten in Monaten angeführt.
|
Die "Dienstzeit aktiv" wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintrittsdatum: 01.12.2017 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.02.2044 Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate (5 Jahre) Die angeführte "Dienstzeit Aktiv" auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt: Dienstzeit aktiv vom Eintrittsdatum bis Stichtag: 01.12.2017 bis 31.12.2024 = 7 Jahre und 1 Monat (7,08 Jahre) Zuzüglich Vordienstzeiten: 7,08 + 5 = 12,08 Jahre |
Die gesamte Dienstzeit wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintrittsdatum: 01.12.2017 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.02.2044 Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate = 5 Jahre Die angeführte Gesamtdienstzeit auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt: Gesamtdienstzeit vom Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum: 01.12.2017 bis 01.02.2044 = 26 Jahre und 1 Monat = 26,17 Jahre Zuzüglich Vordienstzeiten: 26,17 + 5 Jahre = 31,17 Jahre |
Definition und Erfassung
Ruhenszeiten sind Perioden, in denen der Mitarbeiter nicht aktiv im Unternehmen gearbeitet hat, z. B. Elternkarenz oder unbezahlter Urlaub. Diese Zeiten können entweder aus dem
NTCS LOHN importiert,
manuell im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen erfasst oder über eine
CSV-Datei importiert werden.
Kontrolle der Ruhenszeiten
Prüfen Sie die erfassten oder importierten Ruhenszeiten wie folgt:
1. Gehen Sie zu Personalrückstellungen → Dienstnehmerliste.
2. Markieren Sie den gewünschten Dienstnehmer.
3. Drücken Sie F6 "Bearbeiten" und wechseln Sie zum Reiter "Allgemein".
4. Hier finden Sie sämtliche Felder für die verschiedensten Ruhenszeiten und Sie können diese fallweise korrigieren.
Auswirkungen der Ruhenszeiten
Ruhenszeiten beeinflussen die Ermittlung des Jubiläumsgeldmultiplikators oder Abfertigungsmultiplikators, haben jedoch keinen Einfluss auf den Fluktuationsabschlag und die Berechnung des Rentenendwertfaktors.
Die "Dienstzeit Aktiv" wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
Eintrittsdatum: Dieses ist in der
Dienstnehmerliste in der Spalte "Eintritt" zu finden.
Ruhenszeiten: Ruhenszeiten finden sind am Dienstnehmerstamm im Reiter "Allgemein".
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintrittsdatum: 01.12.2017 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.02.2044 Ruhenszeiten Elternkarenz: 12 Monate = 1 Jahr Die angeführte "Dienstzeit Aktiv" auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt: Dienstzeit Aktiv vom Eintrittsdatum bis zum Stichtag: 01.12.2017 bis 31.12.2024 = 7 Jahre und 1 Monat = 7,08 Jahre Abzüglich Ruhenszeit: 7,08 - 1 Jahre = 6,08 Jahre |
Die gesamte Dienstzeit wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
Eintrittsdatum: Dieses ist in der
Dienstnehmerliste in der Spalte "Eintritt" zu finden.
Ruhenszeiten: Zu finden am Dienstnehmerstamm im Reiter "Allgemein".
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Daten: Eintrittsdatum: 01.12.2017 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.02.2044 Ruhenszeit Elternkarenz: 12 Monate = 1 Jahre Die angeführte Gesamtdienstzeit auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt: Gesamtdienstzeit vom Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum: 01.12.2017 bis 01.02.2044 = 26 Jahre und 1 Monat = 26,17 Jahre Abzüglich Ruhenszeit: 26,17 - 1 Jahre = 25,17 Jahre |
Das maßgebliche Entgelt wird in der Regel aus der Lohnverrechnung importiert. Es kann aber auch manuell angelegt oder mittels einer
CSV-Datei importiert werden.
Für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung gelten folgende Regeln:
Eigenes Jubiläumsentgelt: Wird verwendet, wenn es am Dienstnehmer hinterlegt ist. Dienstnehmerstamm → Reiter Jubiläum → Feld "Entgelt laufend"
Abfertigungsentgelt: Wird verwendet, wenn kein eigenes Jubiläumsentgelt angegeben ist.
Sonderzahlungen: Diese sind im Entgelt nicht inkludiert.
Gibt es kein Entgelt für Jubiläum, wird das Abfertigungsentgelt verwendet. Das erkennt man auch daran, dass dieses Entgelt rechts neben dem Feld "Entgelt laufend" angezeigt wird.
Sozialversicherungspflicht bei Dienstjubiläen
Seit dem 1. Juli 2015 unterliegen alle Jubiläumsgelder der Sozialversicherungspflicht. Vor diesem Datum waren nur bestimmte Jubiläumszahlungen SV-pflichtig. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt sämtliche im Rahmen von Dienstjubiläen ausbezahlten Beträge in die Berechnungsgrundlage für Sozialversicherungsabgaben einbezogen werden.
Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen wird fallweise ebenfalls berücksichtigt.
Berücksichtigung der Lohnnebenkosten
Bei der Ermittlung der Jubiläumsgeldrückstellung werden zusätzlich zum Entgelt folgende Lohnnebenkosten herangezogen:
Für alle Jubiläen werden die am Dienstnehmer hinterlegten Prozentsätze für DB, DZ und KommSt berücksichtigt.
- Dienstgeberbeitrag (DB)
- Dienstgeberzuschlag (DZ)
- Kommunalsteuer (KommSt)
- Sozialversicherungsbeiträge (SV)
Diese Abgaben werden pro Dienstnehmer auf Basis der hinterlegten Prozentsätze berechnet und fließen vollständig in die Berechnungsgrundlage ein. Auf dem Berechnungsnachweis werden die einzelnen Lohnnebenkosten klar ersichtlich in separaten Zeilen ausgewiesen.
Die Multiplikatoren sind entscheidend für die Höhe der Jubiläumsgeldrückstellung und hängen von den Dienstjahren des Mitarbeiters ab. Im Zuge der Berechnung werden die Jubiläen ermittelt, die nach dem Personalrückstellungsstichtag bis zum Pensionszeitpunkt erreicht werden können.
Folgende Faktoren werden dabei berücksichtigt:
Vordienstzeiten innerhalb des Unternehmens: Diese Zeiten werden zu den aktiven Dienstjahren addiert.
Anrechenbare Lehrzeiten: Lehrzeiten, die im Unternehmen absolviert wurden, können in die Dienstzeitenberechnung einfließen.
Ruhenszeiten: Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht (z. B. Elternkarenz), werden von der aktiven Dienstzeit abgezogen.
Einfluss der Ruhenszeiten und Vordienstzeiten
A) Ruhenszeiten können dazu führen, dass ein Jubiläumsjahr, das auf Grundlage der aktiven Dienstzeit erreichbar wäre, nicht mehr erreicht wird.
B) Umgekehrt kann durch anrechenbare Vordienstzeiten ein zusätzliches Jubiläumsjahr erreicht werden, das sonst aufgrund der aktiven Dienstzeit nicht berücksichtigt würde.
Fehlende Multiplikatoren
Gibt es keine Multiplikatorentabelle oder ist diese unvollständig hinterlegt, erfolgt beim Einstieg in die Dienstnehmerliste ein Hinweis:
"Zu mindestens einem Dienstnehmer konnte keine Multiplikatoren- bzw. Fixwerttabelle für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung ermittelt werden. Bitte hinterlegen Sie eine entsprechende Tabelle in den
Berechnungseinstellungen."
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Werte: Eintrittsdatum: 01.12.2017 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.02.2044 Ruhenszeit Elternkarenz: 12 Monate = 1 Jahr Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate = 5 Jahre Entgeltmultiplikatoren laut Faktorentabelle: - mit 20 Jahren 1 Monatsentgelt
- mit 25 Jahren 1,5 Monatsentgelte
- mit 35 Jahren 2,5 Monatsentgelte
- mit 40 Jahren 3,5 Monatsentgelte
Die Gesamtdienstzeit berechnet sich wie folgt: Gesamtdienstzeit vom Eintrittsdatum bis Pension: 01.12.2017 bis 01.02.2044 = 26 Jahre und 2 Monate = 26,17 Jahre Zuzüglich Vordienstzeiten: 26,17 + 5 Jahre = 31,17 Jahre Abzüglich Ruhenszeit: 31,17 - 1 Jahr = 30,17 Dieser Dienstnehmer kann daher das 20-jährige Jubiläum und das 25-jährige Jubiläum erreichen. |
Der Rentenendwertfaktor (REWF) dient zur Abzinsung der künftigen Jubiläumsgelder. Bei der Ermittlung des Rentenendwertfaktors werden Ruhenszeiten und Vordienstzeiten außerhalb vom Unternehmen nicht berücksichtigt.
1. Realwertmethode (Netto)
Hier wird nur der Zinssatz verwendet.
Die Formel lautet:
REF (konstant): (1 + i) x {[(1 + i) ^n – 1] / i}
2. Nominalwertmethode (Brutto)
Bei dieser Methode werden sowohl der Zinssatz (i) als auch die Gehaltssteigerung (s) berücksichtigt.
Die Formel lautet:
Rentenendwertfaktor (geometrisch steigen): (1 + i) x {[(1 + i) ^n - (1 + s) ^n] / (i - s)}
Variablen:
i = Zinssatz;
n = Jahre vom Eintritt bis zum Stichtag bzw. bis zum Jubiläumszeitpunkt
s = Gehaltssteigerung
Zur Berechnung der Jubiläumsggeldrückstellung sind zwei Rentenendwertfaktoren notwendig.
A) Rentenendwertfaktor zum Personalrückstellungsstichtag
Für die Ermittlung von diesem Rentenendwertfaktor ist der Zeitraum zwischen Eintrittsdatum und Personalrückstellungsstichtag relevant, es werden die genauen Jahre verwendet.
B) Rentenendwertfaktor zum Jubiläumsstichtag
Für die Ermittlung von diesem Rentenendwertfaktor ist der Zeitraum zwischen Eintrittsdatum und Jubiläumsstichtag relevant, es werden die genauen Jahre verwendet.
Beispiel | Ein Dienstnehmer hat folgende Werte: Eintrittsdatum: 01.12.2017 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.02.2044 Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate = 5 Jahre Rentenendwertfaktor berechnen: geometrisch steigend Entgeltmultiplikatoren laut Faktorentabelle: - mit 20 Jahren 1 Monatsentgelt
- mit 25 Jahren 1,5 Monatsentgelte
- mit 35 Jahren 2,5 Monatsentgelte
- mit 40 Jahren 3,5 Monatsentgelte
Zeitraum für den Rentenendwertfaktor Eintritt bis zum Personalrückstellungsstichtag = 12,08 Jahre REF = (1 + 0,045) x {[(1 + 0,045) ^12,08 - (1 + 0,0399) ^12,08] / (0,045- 0,0399)} = 20,0117 (laut Berechnungsnachweis) Zeitraum für den Rentenendwertfaktor Eintritt bis zum Jubiläumsstichtag = 20 Jahre REF = (1 + 0,045) x {[(1 + 0,045) ^20 - (1 + 0,0399) ^20] / (0,045- 0,0399)} = 46,0621(laut Berechnungsnachweis) |
Achtung! | Vordienstzeiten außerhalb vom Unternehmen und Ruhenszeiten werden bei der Berechnung vom Rentenendwertfaktor nicht berücksichtigt. |
Der valorisierte Anspruch errechnet sich aus dem Jubiläumsgeld inkl. Lohnnebenkosten x (Gehaltssteigerung in Prozent + 1) x die Jahre bis zum Jubiläum unter Berücksichtigung von internen Vordienstzeiten und Ruhenszeiten.
Beispiel | Eintrittsdatum: 01.12.2017 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.02.2044 Gehaltssteigerung 3,99 % Rentenendwertfaktor berechnen: geometrisch steigend |
Für die Ermittlung der Fluktuationsabschläge werden
- die Ruhenszeiten und die Vordienstzeiten außerhalb des Unternehmens nicht berücksichtigt.
- die Vordienstzeiten im Unternehmen aber schon.
Zur Berechnung der Personalrückstellung mit Fluktuation ist die Hinterlegung einer
Fluktuationstabelle notwendig.
Hier ein Beispiel für eine Fluktuationstabelle:
ab 0 - 5 Jahre → 40 %
> 5 - 10 Jahre → 20 %
> 10 - 20 Jahre → 10 %
> 20 Jahre → 5 %
Ebenso ist in den Einstellungen zu definieren, ob die Fluktuation nach Dienstzeit oder nach Lebensalter des Dienstnehmers berechnet werden soll. Auch diese Definition ist in den
Einstellungen - Jubiläumsgeldrückstellung zu treffen.
Ermittlung und Summierung des Jubiläumsgeldanspruches vor Fluktuation
Es wird die berechnete Personalrückstellung der einzelnen Personalrückstellungsstichtage summiert. Dies ergibt den Jubiläumsgeldanspruch zum Stichtag vor Fluktuation.
Ermittlung des Jubiläumsgeldanspruches nach Fluktuation
Vom Jubiläumsgeldanspruch vor Fluktuation wird mit dem Fluktuationsprozentsatz laut Fluktuationstabelle multipliziert.
Dieses Ergebnis wird vom Jubiläumsgeldanspruch vor Fluktuation abgezogen. Das Ergebnis ist die Personalrückstellung nach Fluktuation.
Die unternehmensrechtliche Jubiläumsgeldrückstellung ist die Basis für das Steuerrecht. Die unternehmensrechtliche Jubiläumsgeldrückstellung wird nach der AFRAC-Stellungnahme 27 gebildet, es wird eine finanzmathematische Berechnungsmethode nach dem Teilwertverfahren angewendet.
Es kommt bei der Jubiläumsrückstellung nach Steuerrecht das Teilwertverfahren nicht zur Anwendung. Das Steuerrecht verlangt eine finanzmathematische Berechnungsmethode nach dem Gegenwartsverfahren. Die Überleitung UR erfolgt durch einen Abschlag von 10 %.
Die steuerrechtliche Jubiläumsgeldrückstellung unterscheidet sich von der unternehmensrechtlichen nur durch den Zinssatz (und somit durch andere Rentenendwertfaktoren). Dieser Zinssatz Jubiläum Steuerrecht beträgt fix 6 %.
Ebenso gibt es bei der Fluktuationsberechnung Abweichungen zur unternehmensrechtlichen Jubiläumsgeldrückstellung. Für die Fluktuationsberechnung wird – je nach Parametereinstellung – entweder ein Fixwert von 25 % oder die Fluktuation lt. steuerlicher Fluktuationstabelle herangezogen.
Beispiel | Eintrittsdatum: 01.12.2017 Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024 Pensionsdatum: 01.02.2044 ohne Gehaltssteigerung Rentenendwertfaktor wird konstant berechnet Der Zinssatz ist fix mit 6 % definiert und kann im Berechnungsnachweis gut abgelesen werden. Nach Summierung der Personalrückstellungen von den einzelnen Jubiläumsstichtagen wird ein Abschlag von 10 % für Bezugsveränderungen abgezogen. |
Der Rentenendwertfaktor zum Stichtag wird gleichlautend der unternehmensrechtlichen Personalrückstellung berechnet.
Eintritt bis Stichtag: 01.12.2017 bis 31.12.2024 = 7 Jahre und 1 Monat = 7,08 Jahre
Der Rentenendwertfaktor für i = 0,06 und n = 7,08 beträgt bei konstanter Berechnung 9,0216.
Der Rentenendwertfaktor für i = 0,06, n = 7,08 und Gehaltssteigerung 3,99 % bei geometrisch steigender Berechnung beträgt 10,0983.
Auch der Rentenendwertfaktor wird grundsätzlich wie im Unternehmensrecht gerechnet. Es gibt nur einen Unterschied beim Zinssatz.
Eintritt bis Jubiläumszeitpunkt: 01.12.2017 bis 01.12.2037= 20 Jahre
Der Rentenendwertfaktor für i = 0,06 und n= 20 ergibt 38,9927
Eintritt bis Jubiläumszeitpunkt: 01.12.2017 bis 01.12.2042 = 25 Jahre
Der Rentenendwertfaktor für i = 0,06 und n= 25 ergibt 58,1564
Ermittlung der dazugehörigen Multiplikatoren und Ermittlung jener Jubiläen, die nach dem Personalrückstellungsstichtag bis zur Pension erreicht werden können. Vordienstzeiten innerhalb vom Unternehmen, anrechenbare Lehr- und Ruhenszeiten werden dafür berücksichtigt.
Aufgrund des Abzugs der
Ruhenszeiten wird fallweise ein Jubiläumsjahr nicht mehr erreicht.
Gibt es anrechenbare
Vordienstzeiten innerhalb vom Unternehmen wird hingegen fallweise ein Jubiläumsjahr noch erreicht, obwohl dies auf Grund der aktiven Dienstzeit nicht der Fall wäre.
Der valorisierte Anspruch errechnet sich aus dem Jubiläumsgeld inkl. Lohnnebenkosten x (Gehaltssteigerung in Prozent + 1) x die Jahre bis zum Jubiläum unter Berücksichtigung von Internen Vordienstzeiten und Ruhenszeiten.
Der Lineare Jahresanteil berechnet sich wie folgt:
Berechnung vom Jahresanteil abgezinst
Für jedes Jahr vom Eintritt bis zum Stichtag wird der Jahresanteil abgezinst berechnet:
(Linearer Jahresanteil) / (1 + Zinssatz IFRS in Prozent) ^ (Jahre vom Eintritt bis zum Jubiläum unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten und Ruhenszeiten)
Ermittlung vom Jahresaneil aufgezinst
Dieser berechnet sich aus Jahresanteil abgezinst x (1 + Zinssatz IFRS in Prozent) ^ (Jahre vom Eintritt bis zum Stichtag ohne Vordienstzeiten und Ruhenszeiten).
Berechnung des Anspruchs
Der Anspruch entspricht der Summe der aufgezinsten Anteile aller Jubiläen.
Berechnung des Zinsanteils
Dieser ermittelt sich aus der Differenz der aufgezinsten Anteile abzüglich der abgezinsten Anteile aller Jubiläen.
Berechnung des Erarbeiten Anteils
Hier erfolgt eine Ermittlung der Differenz zwischen Anspruch und Zinsanteil.
Gesamtanspruch aufgezinst zum Bilanzstichtag abzüglich Fluktuation:
Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die
Personalrückstellungen sperren sowie die
Berechnungseinstellungen und
Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.