Die Berechnung basiert auf den voreingestellten Berechnungseinstellungen zur Jubiläumsgeldrückstellung. Genauere Informationen finden Sie unter Einstellungen - Jubiläumsgeldrückstellung.
 

 Zulässigkeit einer finanzmathematischen Berechnung

Laut Fachliteratur ist es nicht zwingend notwendig, eine versicherungsmathematische Kontrollrechnung für die Bewertung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung durchzuführen.  Eine finanzmathematischen Berechnung genügt, um eine zuverlässige Annäherung zu erzielen, sofern diese den Anforderungen der AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2016) entspricht.
 
Ein kurzer Auszug des Artikels von Dr. Robert Reiter in RWZ 2016/67, Heft 9 besagt:
 
„Für die Bewertung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen eines nach UGB erstellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses kann, sofern das angewendete finanzmathematische Verfahren den im Abschnitt 5.5. in der AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2016) angegebenen Anforderungen entspricht, von einer verlässlichen Annäherung des finanzmathematisch ermittelten Betrags ausgegangen werden, wodurch eine gesondert vorzunehmende versicherungsmathematische Kontrollrechnung unterbleiben kann.
In der AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2016) ist daher zu Recht vom Erfordernis einer verpflichtend einzuholenden versicherungsmathematischen Kontrollrechnung abgegangen worden.“
 

 Wahl der Berechnungsmethode

Für die finanzmathematische Berechnung Jubiläumsrückstellung und Abfertigungsrückstellung gibt es zwei Ansätze: 
  • Realwertmethode (= Nettomethode)
  • Nominalwertmethode (= Bruttomethode)
In den nächsten beiden Abschnitten werden diese beiden Methoden genauer beschrieben.
 

 Berechnung nach der Realwertmethode (Netto)

Diese Berechnungsmethode verwendet folgende Standard-Berechnungseinstellungen:
  • Keine Gehaltssteigerung
  • Zinssatz 
  • Konstante Berechnung des Rentenendwertfaktors
Die Einstellung für die Gehaltssteigerung und Rentenendwertfaktor finden Sie unter Allgemeine Berechnungseinstellungen.
Die Erfassung vom Zinssatz können Sie in den Einstellungen - Jubiläumsgeldrückstellung vornehmen und fallweise korrigieren.
 
Formel für die Berechnung der Rentenendwertfaktoren:
 
REF (konstant) = (1 + i) x {[(1 + i)^n – 1] / i}
 
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Variablen:
i: Zinssatz;
n: Jahre von Eintritt bis zum Stichtag bzw. Jubiläumszeitpunkt (Abfertigungsstichtag)
s: Gehaltssteigerung 
 
Beispiel 
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Zinssatz Jubiläum UR: 0,51 %
Rentenendwertfaktorberechnung konstant
Dienstzeit Aktiv: 0,92 Jahre 
 
Der angeführte Rentenendwertfaktor (Eintritt bis Stichtag) auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich folgend:
REF (konstant) = (1 + 0,0051) x {[(1 + 0,0051)^0,92 - 1] / 0,0051}
 
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 Berechnung nach der Nominalwertmethode (Brutto)

Diese Methode berücksichtigt folgende Berechnungseinstellungen:
  • Gehaltssteigerung
  • Zinssatz Jubiläumsgeld und
  • Rentenendwertfaktor geometrisch steigend
Die Nominalwertmethode verwendet zusätzlich eine Gehaltssteigerung und arbeitet mit einem geometrisch steigenden Rentenendwertfaktor.
 
Die Einstellung für die Gehaltssteigerung und den Rentenendwertfaktor finden Sie unter Allgemeine Berechnungseinstellungen.
Die Erfassung des Zinssatzes können Sie in den Einstellungen - Jubiläumsgeldrückstellung vornehmen bzw. fallweise korrigieren.
 
Formel für die Berechnung der Rentenendwertfaktoren:
 
REF (geometrisch steigend) = (1 + i) x {[(1 + i)^n - (1 + s)^n] / (i - s)}
 
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Variablen:
i: Zinssatz
n: Jahre vom Eintritt bis zum Stichtag bzw. Jubiläumszeitpunkt
s: Gehaltssteigerung
 
Beispiel 
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Zinssatz Jubiläum UR: 4,5 %
Gehaltssteigerung 3,99 %
Rentenendwertfaktor berechnen: geometrisch steigend
Dienstzeit Aktiv (Eintritt bis Personalrückstellungsstichtag): 0,92 Jahre 
 
Der angeführte Rentenendwertfaktor (Eintritt bis Stichtag) auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich folgendermaßen:
 
REF (geometrisch steigend) = (1 + 0,045) x {[(1 +0,045)^n - (1 + 0,0399)^0,92] / (0,045- 0,0399)}
 
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Hinweis 
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Die Wahl der Methode hängt davon ab, wie die Gehaltssteigerung im System erfasst wird:
Bei Eingabe eines Realzinssatzes ist die konstante Berechnungsmethode korrekt.
Werden Zinssatz und Gehaltssteigerung separat eingegeben, sollte die geometrisch steigende Berechnungsmethode verwendet werden.
 

 Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung nach Unternehmensrecht

 Allgemeines

Die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung erfordert eine Vielzahl von spezifischen Einstellungen. Hierbei werden unterschiedliche Faktoren wie Entgeltsmultiplikatoren, Fluktuationsabschläge und Zeiträume für Rentenendwertfaktoren berücksichtigt.
 
Zu den wesentlichen Einstellungsmöglichkeiten zählen:
  • Entgeltsmultiplikatoren: Das sind Faktoren zur Berechnung der Jubiläumsgeldes. Ohne Faktoren kann keine Jubiläumsgeldrückstellung berechnet werden.
  • Fixwerte: Hier handelt es sich um Vorgaben für fixe Entgelte.
  • Fluktuation und Fluktuationsberechnung: Hier wird der Einfluss von Mitarbeiterabwanderungen berücksichtigt / dargestellt.
  • Zeiträume für Rentenendwertfaktor: Festlegung der Berechnungsmethode konstant oder geometrisch steigend.
  • Ruhenszeiten berücksichtigen: Dies sind Zeiträume, in denen keine aktive Dienstzeit vorliegt.
  • Urlaubstage je Jubiläum: Hier können zusätzliche freie Tage, die in bestimmten Kollektivverträgen gewährt werden, erfasst werden.
  • SV-Pflicht und SV-HBGL: Festlegung der Sozialversicherungspflicht für Jubiläumsgelder.
  • Zeiträume für Aliquotierung: Hier kann eine Tabelle für anteiliges Jubiläumsgeld zwischen zwei Zeiträumen festgelegt werden.
  • Zinssatz
  • usw.
Eine detaillierte Beschreibung dieser Einstellungen finden  Sie im Hilfeartikel Einstellungen - Jubiläumsgeldrückstellung und im Artikel Allgemeine Berechnungseinstellungen. 

 Berechnung der Dienstzeit bei vorhandenen Vordienstzeiten

 Vordienstzeiten Allgemein

Vordienstzeiten - Definition und Erfassung
Vordienstzeiten können im Modul LOHN für jeden Mitarbeiter erfasst werden. Hierzu steht ein eigener Reiter zur Verfügung, in dem die Zeiten hinterlegt und in die Berechnung der Personalrückstellungen übernommen werden. Details zur Erfassung der Vordienstzeiten können sie im Hilfedokument Vordienstzeiten erfassen nachlesen.
 
Gibt es keinen NTCS LOHN können diese auch direkt am Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen erfasst werden.
 
Für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung werden jedoch nur die Vordienstzeiten innerhalb des Unternehmens berücksichtigt. Zeiten aus vorherigen Beschäftigungsverhältnissen bei anderen Arbeitgebern bleiben unberücksichtigt, wenn Sie in der NTCS als "Vordienstzeiten außerhalb des Unternehmens" erfasst sind. 
 
Kontrolle der Vordienstzeiten
Die erfassten oder aus dem LOHN übernommenen Vordienstzeiten können wie folgt kontrolliert werden:
 
1. Gehen Sie zu Personalrückstellung → Dienstnehmerliste.
2. Markieren sie den gewünschten Dienstnehmer.
3. Drücken Sie F6 Bearbeiten und öffnen Sie den Reiter "Jubiläum".
4. Prüfen Sie die Felder "Vordienstzeit außerhalb des Unternehmens" und "Vordienstzeit im Unternehmen" und passen Sie diese bei Bedarf an.
 
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Auswirkungen der Vordienstzeiten
Gibt es Vordienstzeiten innerhalb vom Unternehmen, werden diese zu den aktiven Dienstjahren hinzugerechnet und sie beeinflussen:
  • Fluktuationsabschlag: Dieser reduziert die Personalrückstellungswerte bei hoher Mitarbeiterfluktuation.
  • Ermittlung des Multiplikators: Dieser legt den relevanten Faktor für die Entgeltberechnung fest.
  • Berechnung des Rentenendwertfaktors
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Achtung! 
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Im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen werden die Vordienstzeiten in Monaten angeführt.
Am Berechnungsnachweis Abfertigungsrückstellung Unternehmensrecht werden diese Zeiten in Jahren ausgewiesen.

 Berechnung der aktiven Dienstzeit (Eintrittsdatum bis Stichtagsdatum)

Die "Dienstzeit aktiv" wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
Beispiel 
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Ein Dienstnehmer hat folgende Daten:
Eintrittsdatum: 01.12.2017
Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024
Pensionsdatum: 01.02.2044
Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate (5 Jahre)
 
Die angeführte "Dienstzeit Aktiv" auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt:
Dienstzeit aktiv vom Eintrittsdatum bis Stichtag: 01.12.2017 bis 31.12.2024 = 7 Jahre und 1 Monat (7,08 Jahre)
Zuzüglich Vordienstzeiten: 7,08 + 5 = 12,08 Jahre
 
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 Berechnung der gesamten Dienstzeit (Eintrittsdatum bis Pensionsdatum)

Die gesamte Dienstzeit wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
  • Eintrittsdatum: Dieses ist in der Dienstnehmerliste der Personalrückstellungen in der Spalte "Eintritt" zu finden.

  • Pensionsdatum: Das finden Sie in der Dienstnehmerliste der Personalrückstellungen in der Spalte "Pension".

  • Vordienstzeiten im Unternehmen: VDZ finden Sie im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen. 

Beispiel 
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Ein Dienstnehmer hat folgende Daten:
Eintrittsdatum: 01.12.2017
Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024
Pensionsdatum: 01.02.2044
Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate = 5 Jahre
 
Die angeführte Gesamtdienstzeit auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt:
Gesamtdienstzeit vom Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum: 01.12.2017 bis 01.02.2044 = 26 Jahre und 1 Monat = 26,17 Jahre
Zuzüglich Vordienstzeiten: 26,17 + 5 Jahre = 31,17 Jahre
 
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 Berechnung der Dienstzeit bei vorhandenen Ruhenszeiten

 Ruhenszeiten Allgemein

Definition und Erfassung
Ruhenszeiten sind Perioden, in denen der Mitarbeiter nicht aktiv im Unternehmen gearbeitet hat, z. B. Elternkarenz oder unbezahlter Urlaub. Diese Zeiten können entweder aus dem NTCS LOHN importiert, manuell im Dienstnehmerstamm der Personalrückstellungen erfasst oder über eine CSV-Datei  importiert werden.
 
Details zu Ruhenszeiten im NTCS LOHN können Sie im Artikel Ruhendes Arbeitsverhältnis nachlesen.
 
Kontrolle der Ruhenszeiten
Prüfen Sie die erfassten oder importierten Ruhenszeiten wie folgt:
 
1. Gehen Sie zu Personalrückstellungen → Dienstnehmerliste.
2. Markieren Sie den gewünschten Dienstnehmer.
3. Drücken Sie F6 "Bearbeiten" und wechseln Sie zum Reiter "Allgemein".
4. Hier finden Sie sämtliche Felder für die verschiedensten Ruhenszeiten und Sie können diese fallweise korrigieren.

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Auswirkungen der Ruhenszeiten
Ruhenszeiten beeinflussen die Ermittlung des Jubiläumsgeldmultiplikators oder Abfertigungsmultiplikators, haben jedoch keinen Einfluss auf den Fluktuationsabschlag und die Berechnung des Rentenendwertfaktors.
 
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 Berechnung der aktiven Dienstzeit (Eintrittsdatum bis Stichtagsdatum)

Die "Dienstzeit Aktiv" wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
Beispiel 
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Ein Dienstnehmer hat folgende Daten:
Eintrittsdatum: 01.12.2017
Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024
Pensionsdatum: 01.02.2044
Ruhenszeiten Elternkarenz: 12 Monate = 1 Jahr
 
Die angeführte "Dienstzeit Aktiv" auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt:
Dienstzeit Aktiv vom Eintrittsdatum bis zum Stichtag: 01.12.2017 bis 31.12.2024 = 7 Jahre und 1 Monat = 7,08 Jahre
Abzüglich Ruhenszeit: 7,08 - 1 Jahre = 6,08 Jahre
 
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 Berechnung der gesamten Dienstzeit (Eintrittsdatum bis Pensionsdatum)

Die gesamte Dienstzeit wird auf Grundlage der folgenden Daten berechnet:
  • Eintrittsdatum: Dieses ist in der Dienstnehmerliste in der Spalte "Eintritt" zu finden.

  • Pensionsdatum: Das finden Sie in der Dienstnehmerliste in der Spalte "Pension".

  • Ruhenszeiten: Zu finden am Dienstnehmerstamm im Reiter "Allgemein".  
     
Beispiel 
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Ein Dienstnehmer hat folgende Daten:
Eintrittsdatum: 01.12.2017
Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024
Pensionsdatum: 01.02.2044
Ruhenszeit Elternkarenz: 12 Monate = 1 Jahre
 
Die angeführte Gesamtdienstzeit auf dem Berechnungsnachweis berechnet sich wie folgt:
Gesamtdienstzeit vom Eintrittsdatum bis zum Pensionsdatum: 01.12.2017 bis 01.02.2044 = 26 Jahre und 1 Monat = 26,17 Jahre
Abzüglich Ruhenszeit: 26,17 - 1 Jahre = 25,17 Jahre
 
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 Maßgebliches Entgelt exkl. Lohnnebenkosten

Das maßgebliche Entgelt wird in der Regel aus der Lohnverrechnung importiert. Es kann aber auch manuell angelegt oder mittels einer CSV-Datei importiert werden.
 
Für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung gelten folgende Regeln:
  • Eigenes Jubiläumsentgelt: Wird verwendet, wenn es am Dienstnehmer hinterlegt ist. Dienstnehmerstamm → Reiter Jubiläum → Feld "Entgelt laufend"

  • Abfertigungsentgelt: Wird verwendet, wenn kein eigenes Jubiläumsentgelt angegeben ist.

  • Sonderzahlungen: Diese sind im Entgelt nicht inkludiert. 
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Gibt es kein Entgelt für Jubiläum, wird das Abfertigungsentgelt verwendet. Das erkennt man auch daran, dass dieses Entgelt rechts neben dem Feld "Entgelt laufend" angezeigt wird.

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 Maßgebliches Entgelt inklusive Lohnnebenkosten

Sozialversicherungspflicht bei Dienstjubiläen
Seit dem 1. Juli 2015 unterliegen alle Jubiläumsgelder der Sozialversicherungspflicht. Vor diesem Datum waren nur bestimmte Jubiläumszahlungen SV-pflichtig. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt sämtliche im Rahmen von Dienstjubiläen ausbezahlten Beträge in die Berechnungsgrundlage für Sozialversicherungsabgaben einbezogen werden.
 
Die SV-Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen wird fallweise ebenfalls berücksichtigt.
 
Berücksichtigung der Lohnnebenkosten
Bei der Ermittlung der Jubiläumsgeldrückstellung werden zusätzlich zum Entgelt folgende Lohnnebenkosten herangezogen:
 
Für alle Jubiläen werden die am Dienstnehmer hinterlegten Prozentsätze für DB, DZ und KommSt berücksichtigt.
  • Dienstgeberbeitrag (DB)
  • Dienstgeberzuschlag (DZ)
  • Kommunalsteuer (KommSt)
  • Sozialversicherungsbeiträge (SV)
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Diese Abgaben werden pro Dienstnehmer auf Basis der hinterlegten Prozentsätze berechnet und fließen vollständig in die Berechnungsgrundlage ein. Auf dem Berechnungsnachweis werden die einzelnen Lohnnebenkosten klar ersichtlich in separaten Zeilen ausgewiesen.
 
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 Ermittlung der Multiplikatoren und Identifikation erreichbarer Jubiläen

Die Multiplikatoren sind entscheidend für die Höhe der Jubiläumsgeldrückstellung und hängen von den Dienstjahren des Mitarbeiters ab. Im Zuge der Berechnung werden die Jubiläen ermittelt, die nach dem Personalrückstellungsstichtag bis zum Pensionszeitpunkt erreicht werden können.
 
Folgende Faktoren werden dabei berücksichtigt:
  • Vordienstzeiten innerhalb des Unternehmens: Diese Zeiten werden zu den aktiven Dienstjahren addiert.

  • Anrechenbare Lehrzeiten: Lehrzeiten, die im Unternehmen absolviert wurden, können in die Dienstzeitenberechnung einfließen.

  • Ruhenszeiten: Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht (z. B. Elternkarenz), werden von der aktiven Dienstzeit abgezogen. 
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Einfluss der Ruhenszeiten und Vordienstzeiten
A) Ruhenszeiten können dazu führen, dass ein Jubiläumsjahr, das auf Grundlage der aktiven Dienstzeit erreichbar wäre, nicht mehr erreicht wird.
B) Umgekehrt kann durch anrechenbare Vordienstzeiten ein zusätzliches Jubiläumsjahr erreicht werden, das sonst aufgrund der aktiven Dienstzeit nicht berücksichtigt würde.
 
Fehlende Multiplikatoren 
Gibt es keine Multiplikatorentabelle oder ist diese unvollständig hinterlegt, erfolgt beim Einstieg in die Dienstnehmerliste ein Hinweis: 
"Zu mindestens einem Dienstnehmer konnte keine Multiplikatoren- bzw. Fixwerttabelle für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung ermittelt werden. Bitte hinterlegen Sie eine entsprechende Tabelle in den Berechnungseinstellungen."
 
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Beispiel 
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Ein Dienstnehmer hat folgende Werte:
Eintrittsdatum: 01.12.2017
Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024
Pensionsdatum: 01.02.2044
Ruhenszeit Elternkarenz: 12 Monate = 1 Jahr
Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate = 5 Jahre
Entgeltmultiplikatoren laut Faktorentabelle:
  • mit 20 Jahren 1 Monatsentgelt
  • mit 25 Jahren 1,5 Monatsentgelte
  • mit 35 Jahren 2,5 Monatsentgelte
  • mit 40 Jahren 3,5 Monatsentgelte 
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Die Gesamtdienstzeit berechnet sich wie folgt:
Gesamtdienstzeit vom Eintrittsdatum bis Pension: 01.12.2017 bis 01.02.2044 = 26 Jahre und 2 Monate = 26,17 Jahre
Zuzüglich Vordienstzeiten: 26,17 + 5 Jahre = 31,17 Jahre
Abzüglich Ruhenszeit: 31,17 - 1 Jahr = 30,17
 
Dieser Dienstnehmer kann daher das 20-jährige Jubiläum und das 25-jährige Jubiläum erreichen.
 
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 Ermittlung der Rentenendwertfaktoren

Der Rentenendwertfaktor (REWF) dient zur Abzinsung der künftigen Jubiläumsgelder. Bei der Ermittlung des Rentenendwertfaktors werden  Ruhenszeiten und Vordienstzeiten außerhalb vom  Unternehmen nicht berücksichtigt.
 
Die genaue Formel hängt von der gewählten Berechnungsmethode ab.
  
1. Realwertmethode (Netto)
Hier wird nur der Zinssatz verwendet.
 
Die Formel lautet:
REF (konstant): (1 + i) x {[(1 + i) ^n – 1] / i}
 
2. Nominalwertmethode (Brutto)
Bei dieser Methode werden sowohl der Zinssatz (i) als auch die Gehaltssteigerung (s) berücksichtigt. 
 
Die Formel lautet:
Rentenendwertfaktor (geometrisch steigen): (1 + i) x {[(1 + i) ^n - (1 + s) ^n] / (i - s)}
 
Variablen:
i = Zinssatz;
n = Jahre vom Eintritt bis zum Stichtag bzw. bis zum Jubiläumszeitpunkt
s = Gehaltssteigerung
 
Zur Berechnung der Jubiläumsggeldrückstellung sind zwei Rentenendwertfaktoren notwendig.
 
A) Rentenendwertfaktor zum Personalrückstellungsstichtag
Für die Ermittlung von diesem Rentenendwertfaktor ist der Zeitraum zwischen Eintrittsdatum und Personalrückstellungsstichtag relevant, es werden die genauen Jahre verwendet.
 
B) Rentenendwertfaktor zum Jubiläumsstichtag
Für die Ermittlung von diesem Rentenendwertfaktor ist der Zeitraum zwischen Eintrittsdatum und Jubiläumsstichtag relevant, es werden die genauen Jahre verwendet.

Beispiel 
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Ein Dienstnehmer hat folgende Werte:
Eintrittsdatum: 01.12.2017
Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024
Pensionsdatum: 01.02.2044
Vordienstzeit im Unternehmen: 60 Monate = 5 Jahre
Rentenendwertfaktor berechnen: geometrisch steigend
 
Entgeltmultiplikatoren laut Faktorentabelle:
  • mit 20 Jahren 1 Monatsentgelt
  • mit 25 Jahren 1,5 Monatsentgelte
  • mit 35 Jahren 2,5 Monatsentgelte
  • mit 40 Jahren 3,5 Monatsentgelte
Zeitraum für den Rentenendwertfaktor Eintritt bis zum Personalrückstellungsstichtag = 12,08 Jahre
REF = (1 + 0,045) x {[(1 + 0,045) ^12,08 - (1 + 0,0399) ^12,08] / (0,045- 0,0399)} = 20,0117 (laut Berechnungsnachweis)
 
Zeitraum für den Rentenendwertfaktor Eintritt bis zum Jubiläumsstichtag = 20 Jahre
REF = (1 + 0,045) x {[(1 + 0,045) ^20 - (1 + 0,0399) ^20] / (0,045- 0,0399)} = 46,0621(laut Berechnungsnachweis)
 
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Achtung! 
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Vordienstzeiten außerhalb vom Unternehmen und Ruhenszeiten werden bei der Berechnung vom Rentenendwertfaktor nicht berücksichtigt.

 Valorisierter Anspruch

Der valorisierte Anspruch errechnet sich aus dem Jubiläumsgeld inkl. Lohnnebenkosten x (Gehaltssteigerung in Prozent + 1) x die Jahre bis zum Jubiläum unter Berücksichtigung von internen Vordienstzeiten und Ruhenszeiten.
 
Beispiel 
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Eintrittsdatum: 01.12.2017
Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024
Pensionsdatum: 01.02.2044
Gehaltssteigerung 3,99 %
Rentenendwertfaktor berechnen: geometrisch steigend
 
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 Berechnung mit Fluktuation

Die Hinterlegung einer Fluktuationstabelle erfolgt in den Einstellungen - Jubiläumsgeldrückstellung.
 
Für die Ermittlung der Fluktuationsabschläge werden
  • die Ruhenszeiten und die Vordienstzeiten außerhalb des Unternehmens nicht berücksichtigt.
  • die Vordienstzeiten im Unternehmen aber schon.
Zur Berechnung der Personalrückstellung mit Fluktuation ist die Hinterlegung einer Fluktuationstabelle notwendig.
 
Hier ein Beispiel für eine Fluktuationstabelle:
ab 0 - 5 Jahre → 40 %
> 5 - 10 Jahre → 20 %
> 10 - 20 Jahre → 10 %
> 20 Jahre → 5 %
 
Ebenso ist in den Einstellungen zu definieren, ob die Fluktuation nach Dienstzeit oder nach Lebensalter des Dienstnehmers berechnet werden soll. Auch diese Definition ist in den Einstellungen - Jubiläumsgeldrückstellung zu treffen.
 
Ermittlung und Summierung des Jubiläumsgeldanspruches vor Fluktuation
Es wird die berechnete Personalrückstellung der einzelnen Personalrückstellungsstichtage summiert. Dies ergibt den Jubiläumsgeldanspruch zum Stichtag vor Fluktuation.
 
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Ermittlung des Jubiläumsgeldanspruches nach Fluktuation
Vom Jubiläumsgeldanspruch vor Fluktuation wird mit dem Fluktuationsprozentsatz laut Fluktuationstabelle multipliziert.
Dieses Ergebnis wird vom Jubiläumsgeldanspruch vor Fluktuation abgezogen. Das Ergebnis ist die Personalrückstellung nach Fluktuation.
 
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 Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung Steuerrecht

 Allgemeines - Ableitung von der unternehmensrechtlichen Berechnung

Die unternehmensrechtliche Jubiläumsgeldrückstellung ist die Basis für das Steuerrecht. Die unternehmensrechtliche Jubiläumsgeldrückstellung wird nach der AFRAC-Stellungnahme 27 gebildet, es wird eine finanzmathematische Berechnungsmethode nach dem Teilwertverfahren angewendet.
 
Es kommt bei der Jubiläumsrückstellung nach Steuerrecht das Teilwertverfahren nicht zur Anwendung. Das Steuerrecht verlangt eine finanzmathematische Berechnungsmethode nach dem Gegenwartsverfahren. Die Überleitung UR erfolgt durch einen Abschlag von 10 %.
 
Die steuerrechtliche Jubiläumsgeldrückstellung unterscheidet sich von der unternehmensrechtlichen nur durch den Zinssatz (und somit durch andere Rentenendwertfaktoren). Dieser Zinssatz Jubiläum Steuerrecht beträgt fix 6 %.
 
Ebenso gibt es bei der Fluktuationsberechnung Abweichungen zur unternehmensrechtlichen Jubiläumsgeldrückstellung. Für die Fluktuationsberechnung wird – je nach Parametereinstellung – entweder ein Fixwert von 25 % oder die Fluktuation lt. steuerlicher Fluktuationstabelle herangezogen.
 
Beispiel 
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Eintrittsdatum: 01.12.2017
Personalrückstellungsstichtag: 31.12.2024
Pensionsdatum: 01.02.2044
ohne Gehaltssteigerung
Rentenendwertfaktor wird konstant berechnet
Der Zinssatz ist fix mit 6 % definiert und kann im Berechnungsnachweis gut abgelesen werden.
Nach Summierung der Personalrückstellungen von den einzelnen Jubiläumsstichtagen wird ein Abschlag von 10 % für Bezugsveränderungen abgezogen.
 
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 Rentenendwertfaktor zum Stichtag

Der Rentenendwertfaktor zum Stichtag wird gleichlautend der unternehmensrechtlichen Personalrückstellung berechnet.
Siehe dazu Ermittlung Rentenendwertfaktor UR.
 
Eintritt bis Stichtag: 01.12.2017 bis 31.12.2024 = 7 Jahre und 1 Monat = 7,08 Jahre
 
Der Rentenendwertfaktor für i = 0,06 und n = 7,08 beträgt bei konstanter Berechnung 9,0216.
 
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Der Rentenendwertfaktor für i = 0,06, n = 7,08 und Gehaltssteigerung 3,99 % bei geometrisch steigender Berechnung beträgt 10,0983.
 
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 Rentenendwertfaktor zu den Jubiläumszeitpunkten

Auch der Rentenendwertfaktor wird grundsätzlich wie im Unternehmensrecht gerechnet. Es gibt nur einen Unterschied beim Zinssatz.
Details können Sie im Punkt Ermittlung Rentenendwertfaktor UR nachlesen.
 
Eintritt bis Jubiläumszeitpunkt: 01.12.2017 bis 01.12.2037= 20 Jahre
Der Rentenendwertfaktor für i = 0,06 und n= 20 ergibt 38,9927
 
Eintritt bis Jubiläumszeitpunkt: 01.12.2017 bis 01.12.2042 = 25 Jahre
Der Rentenendwertfaktor für i = 0,06 und n= 25 ergibt 58,1564
 

 Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung IFRS

 Berechnung der aktiven Dienstzeit

Eintrittsdatum bis zum Personalrückstellungsstichtag (siehe Berechnung UR). 

 Berechnung der gesamten Dienstzeit

Eintrittsdatum bis Pensionsdatum (siehe Berechnung UR)
 

 Maßgebliches Entgelt exklusive Lohnnebenkosten

Maßgebliches Entgelt vor Lohnnebenkosten (siehe Berechnung UR)
 

 Maßgebliches Entgelt inklusive Lohnnebenkosten

Maßgebliches Entgelt inklusive Lohnnebenkosten (fallweise inkl. SV) (siehe Berechnung UR).
 

 Ermittlung der Multiplikatoren und der Jubiläen

Ermittlung der dazugehörigen Multiplikatoren und Ermittlung jener Jubiläen, die nach dem Personalrückstellungsstichtag bis zur Pension erreicht werden können. Vordienstzeiten innerhalb vom Unternehmen, anrechenbare Lehr- und Ruhenszeiten werden dafür berücksichtigt.
 
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Aufgrund des Abzugs der Ruhenszeiten  wird fallweise ein Jubiläumsjahr nicht mehr erreicht.
Gibt es anrechenbare Vordienstzeiten innerhalb vom Unternehmen wird hingegen fallweise ein Jubiläumsjahr noch erreicht, obwohl dies auf Grund der aktiven Dienstzeit nicht der Fall wäre.
 
Ein Beispiel dazu finden Sie bei der Ermittlung Multiplikator und Jubiläen UR.
 

 Valorisierter Anspruch

Der valorisierte Anspruch errechnet sich aus dem Jubiläumsgeld inkl. Lohnnebenkosten x (Gehaltssteigerung in Prozent + 1) x die Jahre bis zum Jubiläum unter Berücksichtigung von Internen Vordienstzeiten und Ruhenszeiten.
 
Ein Beispiel finden Sie im Punkt Berechnung Valorisierter Anspruch UR. 

 Linearer Jahresanteil

Der Lineare Jahresanteil berechnet sich wie folgt:
Valorisierter Jubiläumsgeldanspruch / Jahre vom Eintritt bis zum Jubiläum unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten und Ruhenszeiten.
 
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Berechnung vom Jahresanteil abgezinst
Für jedes Jahr vom Eintritt bis zum Stichtag wird der Jahresanteil abgezinst berechnet:
(Linearer Jahresanteil) / (1 + Zinssatz IFRS in Prozent) ^ (Jahre vom Eintritt bis zum Jubiläum unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten und Ruhenszeiten)
 
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Ermittlung vom Jahresaneil aufgezinst
Dieser berechnet sich aus Jahresanteil abgezinst x (1 + Zinssatz IFRS in Prozent) ^ (Jahre vom Eintritt bis zum Stichtag ohne Vordienstzeiten und Ruhenszeiten).
 
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Berechnung des Anspruchs
Der Anspruch entspricht der Summe der aufgezinsten Anteile aller Jubiläen.
 
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Berechnung des Zinsanteils
Dieser ermittelt sich aus der Differenz der aufgezinsten Anteile abzüglich der abgezinsten Anteile aller Jubiläen.
 
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Berechnung des Erarbeiten Anteils
Hier erfolgt eine Ermittlung der Differenz zwischen Anspruch und Zinsanteil.
 
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 Berechnung der Personalrückstellung unter Berücksichtigung der Fluktuation

Gesamtanspruch aufgezinst zum Bilanzstichtag abzüglich Fluktuation:
 
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Detaillierte Informationen zur Berechnung der Jubiläumsrückstellung können Sie im Punkt Fluktuation Jubiläumsgeld UR nachlesen.
 

 Sperren und Archivieren der Personalrückstellungen

Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die Personalrückstellungen sperren sowie die Berechnungseinstellungen und Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.


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