Das Feld "jährliche Gehaltssteigerung in %" wird für die Berechnung des valorisierten Abfertigungsanspruchs (UR und IFRS-Abfertigungsrückstellung) und des valorisierten Jubiläumsgeldanspruchs (UR, SR und IFRS-Jubiläumsgeldrückstellung) verwendet.
Falls bei den Dienstnehmern einer Firma unterschiedliche Gehaltssteigerungsprozentsätze zu hinterlegen sind, sind die dienstnehmerbezogenen Einstellungen zu verwenden. Diese können Sie in den Einstiegsfeldern im Feld "Ebene" mit dem Drop-Down-Pfeil einstellen. Weitere Informationen zu den Einstiegsfeldern können Sie im Hilfe-Artikel Überblick über die Ebenen der Berechnungseinstellungen für Personalrückstellungen nachlesen.
Im Feld "jährliche Gehaltssteigerung in %" können Sie mit der F8-Schaltfläche eine Auswahl starten, für welche Personalrückstellungsarten die Gehaltssteigerung relevant ist.
Sie können im nächsten Fenster "Eingabe - Betroffene Rückstellungsarten" folgende Einstellungen treffen:
Die Eingabe der jährlichen Gehaltssteigerung im Zusammenhang mit dem anzuwendenden Zinssatz kann sowohl als Nominalwert- als auch als Realwertmethode eingegeben werden. Dabei sind folgende Felder zu berücksichtigen:
Berechnungseinstellungen am Reiter "Allgemein":
Hier sind die Felder "jährliche Gehaltssteigerung in %" und "Rentenendwertfaktor berechnen" zu berücksichtigen.
Berechnungseinstellung am Reiter "Abfertigung" bzw. "Jubiläum":
Hier ist das Feld "Zinssatz Abfertigung UR" bzw.
das Feld "Zinssatz Jubiläum UR" von Bedeutung.
Weitere Informationen zur Wahl der Methode können Sie in der Hilfe-Doku "Berechnung Jubiläumsgeld" im Punkt 2. Wahl der Berechnungsmethode nachlesen.
Beispiel
Zinssatz 2,61 %
Gehaltssteigerung 2,99 %
Zinssatz Abfertigung UR bzw. Zinssatz Jubiläum UR
(Erfassung in den Berechnungseinstellungen "Abfertigung" bzw. "Jubiläum")
jährliche Gehaltssteigerung
(Erfassung in den Berechnungseinstellungen "Allgemein")
Rentenendwertfaktor berechnen
(Definition in den Berechnungseinstellungen "Allgemein")
Nominalwertmethode
2,61
2,99
geometrisch steigend
Realwertmethode
-0,37
0,00
konstant
Zusatzhinweis: Beim Zinssatz für die Realwertmethode ist die Gehaltssteigerung bereits berücksichtigt, daher spricht man hier auch von der "Nettomethode".
Das Pensionsdatum wird automatisch mit der Übernahme der Daten aus der Lohnverrechnung bzw. beim CSV-Import ermittelt. Wird das Geburtsdatum nachträglich am Dienstnehmerstamm verändert, wird mit dem Verlassen des Feldes das Pensionsdatum neu berechnet.
Es werden sowohl die schrittweise Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen an die Männer als auch die Staffelung des Pensionsalters gemäß der Pensionsreform 2003 in der NTCS automatisch berücksichtigt.
Die Geschlechter "divers", "inter", "offen" und "keine Angabe" werden wie die Männer behandelt.
Im Fenster Berechnungseinstellungen → Reiter Allgemein sind dafür folgende Felder relevant
Für die Ermittlung des Pensionsdatums bei vorzeitiger Alterspension kommt die Staffelung des Pensionsantrittsalters für Geburtsjahrgänge 1948 bis 1957 (Frauen) bzw. 1943 bis 1952 (Männer) lt. Pensionssicherungsreform 2003 zur Anwendung, d. h. dass diese Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen zwischen 56,5 und 60 (Frauen) bzw. 61,5 und 65 (Männer) in Pension gehen können.
Erst für nach dem 01.10.1957 geborene Frauen und nach dem 01.10.1952 geborene Männer gilt ein Pensionsalter von 60 (Frauen) und 65 (Männer).
Für die Ermittlung des Pensionsdatums bei Regelpension wird das Antrittsalter 60 (Frauen) und 65 (Männer) herangezogen.
Hinweis
Keine Berücksichtigung der "Hacklerregelung" bzw. Langzeitversicherungspensionen
Die sogenannte „Hacklerregelung“ =
Langzeitversicherungspension für vor dem 1.1.1954 geborene Männer und vor dem 1.1.1959 geborene Frauen (für Männer, sobald sie 540 Beitragsmonate erworben haben, nach Vollendung des 60. LJ; für Frauen, sobald sie 480 Beitragsmonate erworben haben, nach Vollendung des 55. LJ) und die
Langzeitversicherungspension für nach dem 31.12.1953 geborene Männer und für nach dem 31.12.1958 geborene Frauen (für Männer, sobald sie 540 Beitragsmonate erworben haben, nach Vollendung des 62. Lebensjahres; für Frauen sobald sie 504 bis 540 Beitragsmonate erworben haben, nach Vollendung des 57. bis 62. Lebensjahres [gestaffelt für Geburtsdaten zwischen 1.1.1959 (504 Beitragsmonate und nach Vollendung des 57. Lebensjahres) und 2.6.1965 (540 Beitragsmonate und nach Vollendung des 62. Lebensjahres)] sowie die
Langzeitversicherungspension mit Schwerarbeit für nach dem 31.12.1953 und vor dem 1.1.1959 geborene Männer und für nach dem 31.12.1958 und vor dem 1.1.1964 geborene Frauen (für Männer, sobald sie 540 Beitragsmonate erworben haben, nach Vollendung des 60. Lebensjahres; für Frauen, sobald sie 480 Beitragsmonate erworben haben, nach Vollendung des 55. Lebensjahres
ist in den Personalrückstellungen bei der Berechnung des Pensionsdatums nicht abgebildet. Die für die Inanspruchnahme dieser Langzeitversicherungspensionen notwendigen Voraussetzungen können in den Personalrückstellungen nicht überprüft werden. Ggf. kann über das Feld "Abweichendes Pensionsdatum" das berechnete Pensionsdatum übersteuert werden.
Für Frauen, die zwischen dem 1.1.1964 und 1.6.1968 geboren sind, wurde das gesetzliche Pensionsantrittsalter (Regelpensionsalter) schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben (siehe Tabelle unten). Diese Übergangsregelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob die Einstellung "Berechnungsart Pensionsdatum" auf "Vorzeitige Alterspension" oder "Regelpension" eingestellt ist. Die Übergangsregelung wird vom Programm standardmäßig berücksichtigt, kann aber im Einzelfall deaktiviert werden, indem die Einstellung "Übergangsregelung für Frauen anwenden" auf "Nein" gestellt wird.
Die Einstellung wirkt sich nur auf Frauen mit einem Geburtsdatum ab 01.01.1964 aus. Für Frauen mit einem Geburtsdatum vor 01.01.1964 wird weiterhin ein Pensionsalter von 60 Jahren berechnet, auch wenn in den Berechnungseinstellungen ein Pensionsantrittsalter von 65 erfasst wurde, die Einstellung "Übergangsregelung für Frauen anwenden" auf "Nein" gestellt und die Berechnungseinstellung "Berechnungsart Pensionsdatum" auf "Regelpension" eingestellt ist. Für bis 31.12.1963 geborene Frauen kann daher derzeit niemals ein automatisch berechnetes Pensionsalter von 65 Jahren erreicht werden. Ggf. ist das Feld "abweichendes Pensionsdatum" zu verwenden.
Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
(NR: GP XVIII RV 737 AB 837 S. 90. BR: AB 4384 S. 562.)
StF: BGBl. Nr. 832/1992
§ 1. Gesetzliche Regelungen, die unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Versicherten der gesetzlichen Sozialversicherung vorsehen, sind zulässig.
§ 3. Beginnend mit 1. Jänner 2024 ist für weibliche Versicherte die Altersgrenze für die Alterspension jährlich bis 2033 mit 1. Jänner um sechs Monate zu erhöhen.
In den Berechnungseinstellungen im Feld "Berechnungsperiode" kann definiert werden, wie oft (in welchem Abstand) die Personalrückstellungen berechnet werden sollen.
Die Berechnungsperiode ist wichtig für die Definition der Häufigkeit von Personalrückstellungsberechnungen. Es kann gewählt werden zwischen:
jährlich
halbjährlich
vierteljährlich
zweimonatlich oder
monatlich.
Der BMD Standard ist auf jährlich eingestellt. Sollten Personalrückstellungen monatlich oder quartalsweise berechnet werden, ist das Feld "Berechnungsperiode" dementsprechend einzustellen.
Auswirkung der Einstellung der Berechnungsperiode
Die eingestellte Berechnungsperiode beeinflusst mehrere Bereiche:
Summenblatt: Beim Ausdruck des Summenblattes wird automatisch die passende Vergleichsperiode vorgeschlagen. Details zum Ausdruck Summenblatt können Sie im Hilfe-Artikel Standardausdrucke Personalrückstellungen nachlesen.
Verbuchung in der FIBU: Der Vorperiodenwert (Vergleichswert) wird auf Grund der gewählten Berechnungsperiode ermittelt. Details zur Verbuchung finden Sie im Hilfe-Artikel Verbuchung der Personalrückstellungen.
Personalrückstellung für Folgeperiode und Rückstellung kopieren: In den Fenstern Rückstellung für Folgeperiode erzeugen und "Rückstellungen kopieren" wird im Feld "Auf Stichtag" automatisch ein entsprechender Vorschlag eingetragen.
Auswertungsdesigner: Im Auswertungsdesigner können Spalten zu Vorperiode eingeblendet werden. Auch hier ist die richtige Berechnungsperiode entscheidend. Weitere Informationen dazu finden Sie im Hilfe-Artikel Auswertungsdesigner.
Die Berechnung der Rentenendwertfaktoren erfolgt entweder mit geometrisch steigenden oder mit konstanten Renten. Dafür gibt es in den Berechnungseinstellung am Reiter Allgemein das Feld "Rentenendwertfaktor berechnen".
Geometrisch steigend:
Hier wird die Gehaltssteigerung bei der Berechnung der Rentenendwertfaktoren berücksichtigt.
Konstant:
Bei dieser Einstellung erfolgt keine Berücksichtigung der Gehaltssteigerung bei der Berechnung der Rentenendwertfaktoren.
Hinterlegen Sie hier, in welchen Monaten die Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) ausgezahlt werden.
Diese Einstellung "Auszahlungsmonat" hat unter anderem Einfluss auf die Berücksichtigung der Höchstbemessungsgrundlage bei der Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung.
Diese Einstellung im Feld "Rückstellung automatisch berechnen" unterdrückt die automatische Berechnung für alle Personalrückstellungsarten, wenn sie mit "Nein" definiert ist.
In der Dienstnehmerliste wird die Deaktivierung der automatischen Berechnung als "Berechnung inaktiv" vermerkt.
Ist die automatische Berechnung eingestellt, muss diese für sämtlicher Personalrückstellungsarten und Dienstnehmer manuell in der Dienstnehmerliste angestoßen werden. Das erfolgt in der Dienstnehmerliste im Menü mit der Funktion "Markierten Dienstnehmer berechnen", der Funktion "Alle Dienstnehmer berechnen" oder mit der Funktion "Alle Rückstellungsarten berechnen".
Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die Personalrückstellungen sperren sowie die Berechnungseinstellungen und Berechnungsnachweisearchivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.