Berechnungsvorgang

Die Berechnung basiert auf den voreingestellten Berechnungseinstellungen zur Prämienrückstellung. Genauere Informationen finden Sie unter Berechnungseinstellungen für Prämienrückstellung.

Derzeit besteht keine Möglichkeit, die rückzustellenden Prämien aus der Lohnverrechnung zu übernehmen.

Die Prämien müssen entweder manuell in der Dienstnehmerliste auf dem Dienstnehmer erfasst oder mit der Funktion Variabler CSV-Import eingespielt werden.

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Eine Prämie/Gewinnbeteiligung ist SV-rechtlich als laufender Bezug abzurechnen, wenn die Prämie /Gewinnbeteiligung einmalig gewährt wird.

Für die Prämien, die als laufender Bezug abgerechnet werden, gibt es in den Berechnungseinstellungen diese beiden Einstellungsmöglichkeiten "SV-HBGL berücksichtigen" und "Entgelt in SV-HBGL".

Eine Prämie/Gewinnbeteiligung ist SV-rechtlich als Sonderzahlung abzurechnen, wenn mit Wiederkehr zu rechnen ist oder die Zahlung tatsächlich wiederkehrend erfolgt. Für die Prämien, die als Sonderzahlungen abgerechnet werden, gibt es in den Berechnungseinstellungen diese beiden Einstellungsmöglichkeiten "SV-HGBL berücksichtigen" und "Auszahlungsmonat Prämie".
 
Auszahlung als Sonderzahlung + Auszahlungsmonat Prämie

Wenn am Dienstnehmerstamm das Feld "Prämie - Sonderzahlung" verwendet wird, dann wird für die SV-Berechnung aufgrund des Prämien-Auszahlungsmonats die zeitliche Abfolge der Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration, Prämie) ermittelt. Aufgrund dieser zeitlichen Abfolge werden in der Personalrückstellungsberechnung für die Prämie nur mehr insoweit SV-Beiträge berechnet, als die SV-Höchstbeitragsgrundlage nicht bereits teilweise oder zur Gänze durch die zuvor ausbezahlten Sonderzahlungen "verbraucht" wurde.
Von der SV-Höchstbeitragsgrundlage werden somit jene Sonderzahlungen, die vor dem Auszahlungsmonat der Prämie liegen, abgezogen. Das Minimum aus der restlichen SV-Höchstbeitragsgrundlage und der Prämie ist die Beitragsgrundlage für die SV-Berechnung der Prämienrückstellung.

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Für die zeitliche Abfolge der Sonderzahlung ist in den Berechnungseinstellungen der Auszahlungsmonat des Urlaubsgeldes und der Auszahlungsmonat der Weihnachtsremuneration zu erfassen.

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Am Berechnungsnachweis werden die Auszahlungsmonate für die Prämie, für Urlaubszuschuss und für Weihnachtsremuneration angeführt und es wird die Berechnung der (für die Prämie maßgeblichen) verbleibenden SV-Höchst-BGL nach Auszahlung der (vor der Prämie fälligen) Sonderzahlungen dargestellt.

Wenn die Prämie größer ist als die verbleibende SV-Höchst-BGL (nach Abzug der bereits ausbezahlten Sonderzahlungen), dann ist die Prämie nur noch in Höhe der verbleibenden SV-Höchst-BGL SV-pflichtig.

 Beispiel

Beispiel 
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Die Prämie in Höhe von 12.000,00 wird im Juli ausbezahlt.
Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden in Höhe von 3.000,00 ausbezahlt. Die Auszahlungsmonate für Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sind Juni und November. Die Sonderzahlung "Urlaubszuschuss" in Höhe von 3.000,00 wird vor der Prämie abgerechnet und verbraucht damit bereits einen Teil der SV-Höchst-BGL. Die Prämie ist maximal in Höhe der um den Urlaubszuschuss gekürzten SV-Höchst-BGL (11.700,00 abzüglich 3.000,00 = 8.700,00) SV-pflichtig. Da die Prämie diesen Wert übersteigt, ist die Prämie nur in Höhe von 8.700,00 SV-pflichtig.

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 Sperren und Archivieren der Personalrückstellungen

Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die Personalrückstellungen sperren sowie die Berechnungseinstellungen und Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.


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