Wenn bei einzelnen Wirtschaftsgütern nicht die vom Programm berechnete Abschreibung verwendet werden soll, so können mit der Funktion "Manuelle Abschreibung" die gewünschten monatlichen oder jährlichen Abschreibungsbeträge für die unterschiedlichen Berechnungsarten (Unternehmensrecht, Steuerrecht etc.) erfasst werden.
Markieren Sie dazu im Anlagenbaum das gewünschte Anlagegut und starten Sie in der Menüleiste des Anlagenbaums unter "Funktionen" den Punkt "Manuelle Abschreibung".
Im Fenster "Manuelle Abschreibung" können Sie die gewünschte Abschreibungshöhe für das Anlagegut entweder in Summe oder monatlich für die einzelnen Berechnungsarten erfassen. Zusätzlich können Sie entscheiden, ob die manuelle Abschreibung nur für das aktuelle Jahr oder auch für die Folgejahre verwendet werden soll (Feld "Gültig für Folgejahre").
Es ist zu beachten, dass bei der "manuellen Abschreibung" alle Berechnungsarten angeführt werden. Sollte die manuell erfasste Abschreibung nur im Unternehmensrecht erfasst worden sein, erhalten Sie folgende Meldung: "Im Steuerrecht wurden keine Werte erfasst!"
Mit "Ok" bestätigen Sie, dass nur unternehmensrechtlich diese manuelle Abschreibung hinterlegt werden soll. Im Steuerrecht werden zur Berechnung die allgemein hinterlegten Berechnungseinstellungen herangezogen.
Mit dem Button "Zurück zur Erfassung" können Sie über den Reiter "Steuerrecht" die benötigte manuelle Abschreibung auch im Steuerrecht hinterlegen.
Wird bei einem Anlagegut eine manuelle Abschreibung eingestellt bzw. erfasst, so legt das Programm im Hintergrund eine eigene Berechnungseinstellung für dieses Anlagegut an.
Die Berechnungseinstellungen starten Sie in der Menüleiste des Anlagenexplorers unter Stammdaten → Berechnungseinstellungen.
Wenn Sie in der rechten Combobox auf "Anlagegut" umschalten, sehen Sie Ihre erfasste manuelle Abschreibung.
Wenn Sie die eingestellte manuelle Abschreibung wieder rückgängig machen bzw. löschen möchten, müssen Sie die anlagegutbezogene Berechnungseinstellung mit der Funktion F7 oder durch Klick auf das Papierkorb-Symbol

löschen. Sie erhalten dabei die Abfrage, ob Sie sicher sind, dass Sie den markierten Datensatz endgültig löschen wollen.
Mit der Bestätigung "Löschen" berechnet das System den Abschreibungsbetrag wieder selber.
Haben Sie das Feld "Gültig für Folgejahre" deaktiviert, wird im Folgejahr automatisch eine anlagegutbezogene Berechnungseinstellung für dieses Anlagegut angelegt.
Bei dieser anlagegutbezogener Berechnungseinstellung werden die vor der manuellen Abschreibung gültigen anlagegutbezogenen Einstellungen hinterlegt. Für den Fall, dass es vor der manuellen Abschreibung keine anlagegutbezogenen Berechnungseinstellungen gab, werden die allgemeinen Berechnungseinstellungen hinterlegt.
Haben Sie das Feld "Gültig für Folgejahre" aktiviert und möchten nun wieder eine lineare Abschreibung, so müssen Sie für das Anlagegut eine neue anlagegutbezogene Berechnungseinstellung mit Abschreibungsart linear anlegen.
Öffnen Sie dazu die anlagegutbezogenen Berechnungseinstellungen und legen Sie mit der Funktion F5 oder durch Klick auf das Plus-Symbol

eine neue Berechnungseinstellung an. Geben Sie das gewünschte "Gültig Ab"-Datum und die Berechnungsart an. Anschließend wählen Sie das gewünschte Anlagengut mittels F4 bzw. durch Klick auf den blauen Pfeil

im Feld "Anlagegut-ID" aus.
Bestätigen Sie die Auswahl des gewünschten Anlagegutes mit "Übernehmen".
Nun können Sie mit dem entsprechenden "Gültig ab"-Datum die Abschreibungsart für dieses Anlagegut wieder auf "linear" stellen.
In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dass Absetzungen für Substanzverringerungen vorzunehmen sind (z. B. Schottergruben).
Wählen Sie am Anlagegut die Abschreibungsart "manuell", so muss keine Nutzungsdauer eingegeben werden:
Um die Substanzverringerung zu erfassen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das betreffende Anlagegut und wählen "Manuelle Abschreibung":
Hinweis | Sind auf dem Anlagegut Investitionszuschüsse erfasst worden, so muss die Auflösung manuell erfolgen. |