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Deutschland.
Das Gewerbesteuerformular kann entweder allein oder in Verbindung mit der Körperschaftsteuererklärung vorkommen. Diesbezüglich ist in den Steuerstammdaten im Feld "Gewerbesteuerpflicht" die Einstellung mit Häkchen als "Ja" oder ohne Häkchen als "Nein" möglich.
Ist diese Einstellung auf "Ja", dann wird die GewSt-Erklärung automatisch bei Zuordnung der Körperschaftsteuererklärung angelegt. Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer ist das zu versteuernde Einkommen in der KSt - dieses wird in die GewSt übernommen.
Die Werte für die GewSt1A können aus der Auswertung 580 "Kennzahlen für Gewerbesteuer" übernommen werden, wenn diese im Bilanzprojekt aufbereitet wurde.
Auf der ersten Seite der GewSt1A gibt es eine Combobox mit Rechtsformen speziell für das GewSt1A. Diese Rechtsformen können sich von der eingestellten Rechtsform aus den Stammdaten unterscheiden. Wenn eine, für die elektronische Übermittlung "ungültige" Rechtsform in den Stammdaten eingestellt ist, wird die Auswahl auf - gesetzt.
Der entsprechende Hebesatz wird aufgrund der Postleitzahl automatisch über die zur Postleitzahl gehörende Gemeinde ermittelt. Kann der Hebesatz nicht automatisch ermittelt werden, so erhalten Sie folgende Meldung:
Ermittelt sich aufgrund der in den Anlagen GewSt1D bzw. GewSt1D-BS (Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags) erfassten Gemeinden ein Mischsatz, so wird dieser automatisch berechnet und im Formular GewSt1A im Feld "Hebesatz" mit dem Zusatz "Mischsatz aus Zerlegung" eingetragen.
Die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer können im Reiter "Berechnungsangaben" erfasst werden.
Wurde eine weitere Vorauszahlung zu Beginn des nächsten Jahres geleistet, so wird diese in der Berechnung erfolgsneutral behandelt. Das heißt diese Vorauszahlung wird bei den Hinzurechnungen nicht mitgerechnet, jedoch am Berechnungsblatt bei den Vorauszahlungen von der Steuer in Abzug gebracht.
Beispiel ohne KSt1 | Vorauszahlung 1. - 4. Quartal je 1.000,-- 5. Vorauszahlung 2.000,--
Als Gewerbesteuer Vorauszahlung werden nun jene 4.000,-- (1.-4. Quartal) zum Gewinn hinzugerechnet. Die 5. Vorauszahlung wird erfolgsneutral behandelt und daher nur von der errechneten Gewerbesteuer abgezogen:
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Für die Ermittlung der Gewerbesteuer steht der Reiter "Berechnungsangaben" zur Verfügung. Dieser Dialog ist aus dem Steuernavigator oder aus dem Formular aufrufbar und unterscheidet sich vom Aufbau her danach, ob ein KST1 Formular vorhanden ist oder nicht.
Ist kein KSt1 Formular vorhanden, so sieht der Aufbau folgendermaßen aus:
- Buchungssymbol zur Gewinnermittlung: Bei Eingabe eines Buchungssymbols wird der Gewinn neu aus der Finanzbuchhaltung übernommen. Berücksichtigt wird dabei jene Buchungsvariante, die am Belegsymbol hinterlegt ist (Handelsbilanz oder Steuerbilanz). Wird der Gewinn aus der Auswertung Steuerbilanz (Gliederungsschema Nr. 521) übernommen, so steht dieses Feld nicht zur Verfügung.
- Gewinn lt. Steuerbilanz, EÜR, od. HB mit Überleitungsrechnung: Dieser Gewinn wird automatisch aus der hinterlegten FIBU vorgeschlagen bzw. kann über das F8-Symbol neben dem Feld von dort übernommen werden.
- Bereits gebucht GewSt-Rückstellung: Die bereits gebuchte GewSt-Rückstellung wird hier automatisch ausgewiesen, damit diese ggf. in der Berechnung berücksichtigt werden kann.
- Vorauszahlungen:
- Vorauszahlung 1. - 4. Quartal
- Gesonderte Vorauszahlung
- Summe Vorauszahlungen
- Nicht gewinnwirksame Vorauszahlung (z.B. 5. VZ)
- Hinzurechnungen (außerbilanziell):
- Gewerbesteuer Vorjahre
- Gewerbesteuer Vorauszahlungen lfd. Jahr (die Summe der Vorauszahlungen wird übernommen)
- Spenden und Beiträge
- Anzurechnende Steuern (z. B. KapSt, SolZ)
- Nebenleistung zu Steuern
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben
- Nicht abziehbare Bewirtungskosten
- Nicht abzugsfähige Geschenke
- Nicht abzugsfähige Schuldzinsen
- Auflösung Investitionsabzugsbeträge
- Sonstige Hinzurechnungen: diese können einzeln über das F8-Symbol erfasst werden
- Kürzungen (außerbilanziell):
- Bildung Investitionsabzugsbetrag
- Sonstige Kürzungen: diese können einzeln über das F8-Symbol erfasst werden
- Gewinn aus Gewerbebetrieb
- GewSt-Rückstellung/Aktivierung
Ist ein KSt1 Formular vorhanden, so erscheint eine verkürzte Darstellung, da die meisten Angaben bereits in der KSt-Erklärung enthalten sind.
Der hier angeführte Gesamtbetrag der Einkünfte aus KSt wird aus dem Formular KSt1 automatisch übernommen.
Im Falle einer gleichzeitigen Körperschaftsteuererklärung ist folgender Ablauf zu empfehlen:
1. Start der KSt1 (Reiter Berechnungsangaben) bzw. Anlage ZVE zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Gesamtbetrag der Einkünfte
2. Start und Berechnung der Gewerbesteuer: Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird automatisch aus der Anlagen ZVE in die Gewerbesteuerberechnung übernommen. Soll diese automatische Aktualisierung nicht durchgeführt werden, so besteht die Möglichkeit, im Reiter Berechnungsangaben der KSt1 über eine Checkbox Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu entkoppeln.
3. Die in der Gewerbesteuererklärung erfassten Vorauszahlungen werden automatisch in den Reiter "Berechnungsangaben" der KSt übernommen.
4. Jetzt kann erst die KSt-Rückstellung berechnet und verbucht werden.
Hinweis | Bei einer nachträglichen Änderung der Gewerbesteuer muss die KSt-Rückstellung wieder neu berechnet und gebucht werden.
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Die Anlagen GewSt1D und GewSt1D-BS sind im Falle einer Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages erforderlich.
Bei der erstmaligen Zuordnung der Anlage GewSt1A werden, wenn in den Stammdaten des Mandanten im Feld "Gemeinde" weitere Gemeinden vorhanden sind, die Anlagen GewSt1D und je Betriebsstätte eine Anlage GewSt1D-BS angelegt.
Zusätzlich kann die Übernahme der Gemeinden auch im Formular GewSt1A im Menü unter "Extras" mit der Funktion "Betriebsstätten aus Gemeinden übernehmen" gestartet werden.
Wird die Gewerbesteuererklärung allein (ohne KSt1) erstellt, so besteht die Möglichkeit, direkt in der Steuererklärung die automatische Buchung zu starten. Der Aufruf erfolgt in der Menüleiste unter "Steuererklärung" mit der Funktion "Rückstellung buchen".
Die Hinterlegung der Konten für die automatische Buchung der Gewerbesteuer erfolgt im Paket FIBU unter Stammdaten → Weitere Konteneinstellungen → Fixkonten:
In der Menüleiste unter "Extras" können Sie die Funktion "Konten für Verbuchung aus Steuererklärungen" aufrufen.
Hier können Sie nun die Konten manuell mit + (Neu) hinterlegen oder mit der Funktion "Standardkontorahmen übernehmen" laden, sofern die Konten dort hinterlegt sind.
Alternativ besteht auch noch die Möglichkeit, die Konten für die Buchung über den Buchungsdialog zu hinterlegen. Sie können direkt im Verbuchungsfenster mit der Funktion "Konten für Rückstellungsbuchung" das Einstellungsfenster aufrufen.
Die Buchung der Gewerbesteuer starten Sie nach erfolgter Berechnung in der Gewerbesteuererklärung in der Menüleiste unter "Steuererklärung" mit der Funktion "Rückstellung buchen".
Erfassen Sie nun im nachfolgenden Fenster das entsprechende Buchungssymbol und die Belegnummer und starten Sie anschließend die automatische Buchung mit "Übernehmen". Falls Sie die Konten für die Verbuchung noch einstellen oder ändern wollen, so können Sie direkt im Verbuchungsfenster mit der Funktion "Konten für Rückstellungsbuchung" das Einstellungsfenster dazu aufrufen.
Hinweis | Ändert sich die Gewerbesteuerberechnung noch einmal, so können Sie auch jederzeit die Buchung noch einmal starten. Die ursprüngliche Buchung wird dadurch vom Programm automatisiert korrigiert. |
Es ist möglich, Werte aus der Gewerbesteuererklärung GewSt1A in die Anlage G zur ESt1A zu übernehmen.
Voraussetzung:
• In der Anlage G darf die "Übernahme Anlage EÜR" nicht angehakt sein.
• Es wurden manuell noch keine Werte in der Anlage G erfasst.
Übernommen werden aus der GewSt1A in die Anlage G: - der Gegenstand des Unternehmens
- der Gewinn aus Gewerbebetrieb
- die berechneten Werte für die zusätzlichen Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG
Hat eine steuerpflichtige Person mehrere Gewerbebetriebe, muss für jeden Betrieb eine Gewerbesteuererklärung abgeben werden.
Dazu ist die Anlage eines zweiten Mandanten (Kunde) erforderlich, auf dem dann nur die zweite Gewerbesteuererklärung erstellt wird. Bei dem zweiten Mandanten kann dann in den Steuerstammdaten die Firma und Fibu des Hauptmandanten hinterlegt werden. Hintergrund ist, dass pro Haupterklärung und Erklärungsjahr nur eine XML erstellt werden kann.
Beispiel
| Hauptmandant 200001 mit Firma und Fibu 01 und Fibu 02 angelegt. Steuererklärungen auf dem Hauptmandanten 200001: - ESt1A
- USt2A
- GewSt1A mit Fibu 01
Steuererklärungen auf dem Steuererklärungsmandanten 200002 für zweiten Gewerbebetrieb: - GewSt1A: In den Steuerstammdaten kann die Firma 200001 und Fibu 02 hinterlegt werden.
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