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In Deutschland werden die Honorare von Steuerberatern in Abhängigkeit von Umsatz, Aufwand oder dem Verhältnis Umsatz zu Aufwand der Klienten berechnet und auch abgerechnet.
Dazu gibt es im Programmpunkt Kennzahlen die Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung. Über diese Standardkennzahlen wird der Honorarsatz ermittelt und anschließend in die LEA übertragen.
In der Finanzbuchhaltung stehen dazu im Programmpunkt Kennzahlen unter der Kategorie Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung folgende Standardkennzahlen zur Verfügung:
Wird die Kennzahl "Umsatz FIBU" mit F8 bearbeitet, sehen Sie die dahinterliegende Berechnungsweise:
In dieser Formel wird die Summe der Erlöse über das Standardgliederungsschema 525 "Kurzfristige Erfolgsrechnung (mit Cashflow)" ermittelt.
Wird die Kennzahl "Aufwand FIBU" mit F8 bearbeitet, sehen Sie die dahinterliegende Berechnungsweise:
In dieser Formel wird die Summe der Aufwände über das Standardgliederungsschema 525 "Kurzfristige Erfolgsrechnung (mit Cashflow)" ermittelt.
Wird die Kennzahl "Gegenstandswert Finanzbuchhaltung" mit F8 bearbeitet, sehen Sie die dahinterliegende Berechnungsweise:
In dieser Formel wird ermittelt, ob Umsatz oder Aufwand größer ist. Ist der Umsatz größer als der Aufwand, wird als Ergebnis der Umsatz gedruckt. Ist allerdings der Umsatz kleiner als der Aufwand, wird als Ergebnis der Aufwand herangezogen.
Hinweis | Durch die Verwendung der Funktion "Abs = Absolutwert" wird das Vorzeichen in der Kennzahl ignoriert.
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Achtung!
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Beim verwendeten Gliederungsschema 525 "Kurzfristige Erfolgsrechnung (mit Cashflow)" ist als Basisgliederung das Schema 500 hinterlegt. Die Kennzahlen können daher nur dann richtig berechnet werden, wenn die Konten vollständig den entsprechenden Kontengruppen zugeordnet wurden! |
Weiters muss im Paket Personaleinsatzplanung PEP → Stammdaten → Prozesse mit F5 ein neuer Prozess für die entsprechende Tätigkeitsgruppe angelegt werden:
Achtung! | Der Mandantenmonitoring-Typ muss dabei unbedingt auf FIBU gestellt werden!
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Anschließend muss im Paket Leistungserfassung → Leistungsabrechnung → Weitere Funktionen → Gegenstandswerte unter dem Menüpunkt Referenztabellen eine Referenztabelle unter der Kategorie Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung angelegt werden. Es geht dabei um die Referenzierungen zwischen den Kennzahlen der FIBU und dem Artikel der LEA:
Achtung! | Die Fibukennzahl muss dabei die gleiche Nummer sein wie die Kennzahlennummer in der FIBU! |
Danach muss im Paket Leistungserfassung → Leistungsabrechnung → Weitere Funktionen → Gegenstandswerte die Funktion Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung ermitteln gestartet werden. Dadurch werden die Gegenstandswerte automatisch anhand der hinterlegten Kennzahlen und der LEA Parameter ermittelt.
Die Einstiegsfelder Kunde, Tätigkeitsgruppe, Bezugsjahr und Bezugsmonat müssen für die Berechnung alle befüllt sein!
Achtung! | Sobald dieser Punkt gestartet wird, werden sämtliche bereits ermittelte Gegenstandswerte gelöscht, und die neu ermittelten Datensätze werden angelegt!
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Für die Berechnung der Gegenstandswerte ist zudem folgender
LEA Parameter bzw. Kundeneinstellung (für mandantenbezogene Einstellungen) entscheidend:
Dabei wird entweder der aktuelle Monatsumsatz mal 12 gerechnet, der Jahresumsatz des Vorjahres als Berechnungsgrundlage herangezogen oder eine Hochrechnung des aktuellen Jahres durchgeführt.
Berechnung "Aktueller Monatsumsatz * 12"
Der Umsatz des eingegebenen Bezugsmonats wird mal 12 gerechnet und als Gegenstandswert angezeigt.
Berechnung "Jahresumsatz Vorjahr"
Der gesamte Wert des Vorjahres (Jänner bis Dezember) wird als Gegenstandswert herangezogen.
Berechnung "Hochrechnung aktuelles Jahr"
Die Summe von Wirtschaftsjahrbeginn bis zum eingegebenen Bezugsmonat wird durch die Anzahl der Monate dividiert. Dieser Wert mal 12 wird als Gegenstandswert angezeigt.
Beispiel | Summe Umsatz Jänner bis März = 30.000,- / 3 = 10.000,- * 12 = 120.000,-
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Hinweis
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Zusätzlich wird dabei überprüft, ob für das eingegebene Bezugsmonat bereits die UVA eingereicht worden ist (nach Einreichung der UVA ist das Monat in der FIBU abgeschlossen). Ist dies nicht der Fall, wird mit einer Meldung darauf hingewiesen - die Gegenstandswertberechnung kann jedoch trotzdem gestartet werden.
Der UVA-Verspeicherungsmonat kann in der FIBU über Stammdaten → Firmen- und FIBU-Stammdaten in der betreffenden FIBU über das Feld 70 "UVA Verspeichmonat" kontrolliert werden:
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Die Werte können im Paket CTR (Controlling) unter den
Auswertungen → Reporting BWA/Budget nachvollzogen werden. Der Einstieg ins Reporting erfolgt dabei - je nach Einstellung - im LEA Parameter
Gegenstandswert Finanzbuchhaltung berechnen mit dem laufenden Jahr oder dem Vorjahr und dem Gliederungsschema 525:
Beispiel
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Die Berechnung der Gegenstandswerte soll anhand des Jahresumsatzes erfolgen. Der Gesamtumsatz im Vorjahr betrug 8.402.048,08:
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