Bei dieser Variante der LEA in Deutschland werden die Aufträge je Kunde in Rechnungsvorlagen zusammengefasst und die Gebühren mithilfe dieser Vorlagen abgerechnet.
Folgende Punkte bilden die Grundlage, um die Gebührenabrechnung nach Rechnungsvorlagen nutzen zu können:
- Lizenzpakete (TOOLS → Tools → Administration → Lizenzen):
LEA - Erw. Deutsche Gebührenverrechnung (Lizenzpaket 91)
Rechtsversion Deutschland (Lizenzpaket 130)
Recht Deutschland f. LEA (Lizenzpaket 344)
- Die eigene Firma muss in Deutschland sein (Felder "Land", "Sitz", "Postleitzahl" und "USt-ID-Nr.")
Leistungserfassung → Stammdaten → Firmen → Firmen:

Bitte beachten Sie VOR dem Import unbedingt die folgenden Voraussetzungen:
Achtung! | Vor dem Import der Gebührenartikel StBVV sind folgende Schritte zwingend nötig: - Import der Kontentabellen StBVV und intern (Kontentabellen_STBVV.csv, Kontentabellen_intern.csv)
- Die Tätigkeitshauptgruppen (TätigkeitshauptgruppenSTBVV.csv und TätigkeitshauptgruppenINTERN.csv) und die Tätigkeitsgruppen (TätigkeitsgruppenSTBVV.csv und TätigkeitsgruppenINTERN.csv) sind aus dem Standard-Daten-Ordner .../Standards/Office/DEU/ manuell zu importieren.
- Anschließend ist ein Leistungsumfang als Standardgrupppe anzulegen.
- Optional können die Tätigkeiten (TätigkeitenSTBVV.csv) aus dem Standard-Daten-Ordner .../Standards/Office/DEU/ importiert werden (siehe Tätigkeiten).
|
| Vor dem Import der Gebührenartikel RVG sind folgende Schritte zwingend nötig:- Import der Kontentabellen RVG und intern (Kontentabellen_RVG.csv, Kontentabellen_intern.csv)
- Die Tätigkeitshauptgruppen (TätigkeitshauptgruppenRVG.csv und TätigkeitshauptgruppenINTERN.csv) und die Tätigkeitsgruppen (TätigkeitsgruppenRVG.csv und TätigkeitsgruppenINTERN.csv) sind aus dem Standard-Daten-Ordner .../Standards/Office/DEU/ manuell zu importieren.
- Anschließend ist ein Leistungsumfang als Standardgrupppe anzulegen.
- Optional können die Tätigkeiten (TätigkeitenRVG.csv) aus dem Standard-Daten-Ordner .../Standards/Office/DEU/ importiert werden (siehe Tätigkeiten).
|
Folgende Schritte sind für den Import NACH dem Erfüllen der oben genannten Voraussetzungen durchzuführen:
- Unter Leistungserfassung → Stammdaten → Import und Export → Import → Einstellungen muss als Land für den Import Deutschland hinterlegt sein.
- Am Firmenstamm der Hauptfirma unter Leistungserfassung → Stammdaten → Firmen → Firmen muss das Land auf 2 - Deutschland stehen.
Links im Baum beim Punkt "LEA" haken Sie die Felder "Fakturatyp", "Einheiten" und "Rechnungseinstellungen" sowie "Referenztabellen Deutschland" an. Möchten Sie die
Honorarnoten-Adressmakros bei der Fakturierung verwenden, können Sie für deren Import natürlich auch dieses Feld anhaken. Die
Artikelumlagen Deutschland müssen ebenfalls importiert werden, dies kann allerdings erst
nach dem Import der Tätigkeiten und Artikel durchgeführt werden.
Für den Import der Gebührenartikel stehen Ihnen beim Feld "Gebührenartikel Deutschland" in der Combobox vier Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
Kein Import | Es werden keine Gebührenartikel importiert. |
StBVV | Es werden nur die Gebührenartikel der StBVV (= Steuerberatervergütungsverordnung) importiert. |
RVG | Es werden nur die Gebührenartikel des RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) importiert. |
StBVV und RVG | Es werden die Gebührenartikel der StBVV UND des RVG importiert. |
Um die Daten zu importieren, die standardmäßig von BMD ausgeliefert werden (siehe
Stammdaten), starten Sie den Import mit "Ok". Nach einem erfolgreichen Import erhalten Sie die Hinweismeldung, dass der Import abgeschlossen ist. Bestätigen Sie den erfolgreichen Import mit "Ok".
Des Weiteren können Sie im Fenster
Import - wenn gewünscht - noch Auswertungen importieren. Nähere Informationen zum Import der LEA Standardauswertungen finden Sie auch unter
Standardauswertungen importieren.
Achtung!
| Legen Sie manuelle Datensätze immer erst NACH dem Import in den jeweiligen Fenstern an (siehe Stammdaten).
|
Sobald die
Tätigkeiten und Artikel importiert worden sind, importieren Sie die
Artikelumlagen Deutschland im Fenster "Import", welches soeben für die vorherigen Importe verwendet worden ist:
Folgende LEA Parameter sind in Bezug auf die Deutsche LEA unter Leistungerfassung
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ LEA Parameter im linken Bereich unter dem Ordner "Honorarnote"
→ Gebührenverrechnung zu finden:
Dieser Parameter unterscheidet, ob die unter Leistungserfassung → Stammdaten → Honorarfaktoren → Artikelumlagen definierte(n) Artikelumlage(n) in der Honorarabrechnung automatisch passieren sollen, ob keine Umlage gemacht werden soll oder ob man mittels einer Abfrage entscheiden kann, ob die Umlage/n gemacht wird/werden oder nicht. Eine gewünschte Artikelumlage muss jedoch manuell angelegt werden.
Ausprägungen:
- Automatische Umlage
- Abfrage
- Keine Umlage
- Automatische Umlage mit Bearbeitungsmöglichkeit
Nur mit der Ausprägung
Automatische Umlage mit Bearbeitungsmöglichkeit ist es möglich, gewisse Felder zu bearbeiten oder Nachlässe auf umgelegte Gebührenartikel zu gewähren. Mehr dazu finden Sie unter
Artikelumlagen.
In diesem Parameter kann derjenige Mitarbeiter hinterlegt werden, auf den die Gebührenartikel in der Gebührenabrechnung gebucht werden sollen. Dieser Parameter kann jedoch in der Gebührenerfassung mit einem anderen Mitarbeiter übersteuert werden.
Hinterlegt man in diesem Parameter keinen Mitarbeiter, erfolgt die Ermittlung in der Gebührenerfassung nach folgender Reihenfolge:
- Mitarbeiter, der auf dem Detail der Rechnungsvorlage im Feld Mitarbeiter hinterlegt worden ist
- Mitarbeiter, der laut Zuständigkeiten für den aktuellen Mandanten ermittelt worden ist
- Mitarbeiter, der laut Zuständigkeiten für diese Tätigkeitsgruppe allgemein zuständig ist (Verbindung Tätigkeitsgruppe mit Zuständigkeitsbereich)
- Mitarbeiter, der in diesem LEA Parameter hinterlegt ist
- Mitarbeiter laut User-ID (diese muss am Mitarbeiterstamm hinterlegt sein, ansonsten kann die Rechnungsvorlage nicht aufbereitet werden - bei der Aufbereitung erscheint in diesem Fall ein entsprechender Hinweis)
Hier muss der Artikel für die §16-Pauschale im Zuge der deutschen Gebührenabrechnung hinterlegt werden, auf welchen die Leistungen folglich gebucht werden.
In diesem Parameter müssen die Prozente eingetragen werden, mit denen die §16-Pauschale berechnet wird (laut Gesetz sind es 20 Prozent, jedoch maximal 20 Euro pro abgerechnetem Artikel, abgerechneter Leistung bzw. Barauslage - siehe Parameter
§16-Pauschale - Berechnung).
Hinweis | Unter Leistungserfassung → Stammdaten → Personen → Kundeneinstellungen können Sie die Hinterlegung dieses LEA Parameters je Kunde übersteuern. Dazu steht am Reiter "Stammdaten" das gleichnamige Feld Prozent §16 zur Verfügung. Standardmäßig ist das Feld leer. |
Mit dem Parameter "§16-Pauschale automatisch berechnen" können Sie steuern, ob die §16-Pauschale automatisch berechnet wird oder nicht. Standardmäßig steht die Einstellung auf "Ja".
Bei "Nein" wird die §16-Pauschale weder beim Aufbereiten der Gebührenrechnung berechnet noch steht die Funktion "§16-Pauschale neu ermitteln" in der Rechnungsbearbeitung für die Neuermittlung zur Verfügung. Außerdem erscheinen die Abfragen, ob die §16-Pauschale neu berechnet werden soll (z. B. beim Verlassen der Rechnungsbearbeitung) nicht mehr. Manuell kann die §16-Pauschale mit dieser Einstellung aber sehr wohl über die Funktion "§16-Pauschale" berechnet werden.
Damit auf die Neuberechnung der §16-Pauschale vor dem Rechnungsdruck nicht vergessen wird, kann dieser Parameter aktiviert werden.
Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:
| Nie | Es erfolgt weder eine automatische Neuberechnung noch erscheint eine Meldung, die auf die Neuberechnung hinweist. |
Abfrage bei Rechnungsdruck/Verlassen der Bearbeitung | Die Abfrage, ob die §16-Pauschale neu berechnet werden soll, erscheint bei folgenden Aktionen: - Verlassen der Rechnungsbearbeitung
- Rechnung ansehen
- Kontrollausdruck
- Rechnungsdruck mit Nummer

|
| Abfrage bei Rechnungsdruck | Die Abfrage, ob die §16-Pauschale neu berechnet werden soll, erscheint bei folgenden Aktionen:
- Rechnung ansehen
- Kontrollausdruck
- Rechnungsdruck mit Nummer

|
Automatisch aktualisieren | Die automatische Neuberechnung erfolgt bei folgenden Aktionen: - Verlassen der Rechnungsbearbeitung
- Rechnung ansehen
- Kontrollausdruck
- Rechnungsdruck mit Nummer
Ist diese Ausprägung aktiviert, so erscheint keine Meldung bezüglich der Neuberechnung der §16-Pauschale bei den oben angeführten Funktionen. Die §16-Pauschale wird automatisch im Hintergrund aktualisiert, wenn die Pauschale zuvor automatisch berechnet worden ist.
Wenn die Position jedoch manuell übersteuert worden ist (z. B. durch eine Pauschale), dann wird die §16-Pauschale nicht automatisch neu berechnet. In diesem Fall wird die §16-Pauschale nur dann neu berechnet, wenn im Fenster "Rechnung bearbeiten" die Funktion "§16-Pauschale neu berechnen" ausgeführt wird. Ob eine Position für die §16-Pauschale einer Rechnung manuell geändert worden ist, erkennen Sie in der Rechnungsbearbeitung am Stift-Symbol in der Spalte "Honorar":
|
Dieser LEA Parameter wirkt jedoch nur dann, wenn das Feld
§16-Pauschale am Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm betroffener Artikel/Tätigkeiten aktiviert ist, da nur in diesem Fall die §16-Pauschale über das System automatisch berechnet wird.
Entscheiden Sie mit diesem Parameter, wie die §16-Pauschale berechnet werden soll. Dieser Parameter hängt stark mit dem Feld
§16-Pauschale am Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm zusammen.
Mit der Ausprägung "Pro Position" wird je Rechnungsposition eine §16-Pauschal-Leistung (= eigene Gebührenleistung) erzeugt. Der Bezugszeitraum der Leistung, für die die §16-Pauschale erstellt wird, wird auf die Pauschal-Leistung übertragen. In weiterer Folge wird die Pauschale in der Rechnungssortierung automatisch unterhalb der Rechnungsposition eingeordnet, für die sie berechnet worden ist. Die entsprechende Gebühr wird mit der Tätigkeitsgruppe der Tätigkeit/des Artikels erzeugt, für die/den die §16-Pauschale berechnet worden ist. Die §16-Pauschale wird für jene Tätigkeiten bzw. (Gebühren-)Artikel der Gebührenrechnung errechnet, deren dahinterliegender Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm das Feld
§16-Pauschale aktiviert hat. Zu beachten ist, dass eine Umlage immer als eine Position gezählt wird.
Bei der Ausprägung "Pro Tätigkeit/Artikel" wird je angesprochene Tätigkeit bzw. angesprochenen Artikel und Bezugszeitraum eine §16-Pauschal-Leistung erzeugt. Die entsprechende Gebühr wird mit der Tätigkeitsgruppe der Tätigkeit/des Artikels erzeugt, für die/den die §16-Pauschale berechnet worden ist. Die §16-Pauschale wird für jene Tätigkeiten bzw. Artikel der Gebührenrechnung errechnet, deren dahinterliegender Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm das Feld
§16-Pauschale aktiviert hat. Zu beachten ist, dass eine Umlage immer als eine Position gezählt wird.
Bei der Ausprägung "Pro Tätigkeitsgruppe" wird je angesprochene Tätigkeitsgruppe und Bezugszeitraum eine §16-Pauschal-Leistung erzeugt. Die entsprechende Gebühr wird mit der Tätigkeitsgruppe erzeugt, für die die §16-Pauschale berechnet worden ist. Die §16-Pauschale wird je Tätigkeitsgruppe nur dann berechnet, wenn auf mindestens einer Position der Tätigkeitsgruppe am Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm das Feld
§16-Pauschale aktiviert ist.
Mit der Ausprägung "Summiert" wird die §16-Pauschale für alle betroffenen Leistungen einmal errechnet und summiert ausgewiesen, wenn mindestens eine Position der Gebührenrechnung am Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm das Feld
§16-Pauschale aktiviert hat. Die entsprechende Gebühr wird mit der Tätigkeitsgruppe lt. Artikelstamm des
Artikels für die §16-Pauschale erzeugt. Steht diese Einstellung auf "Summiert", wird auch die Ausprägung des LEA Parameters
§16-Pauschale - Andruck automatisch auf "Summiert" umgestellt.
Ausprägungen:
- Pro Position (Standard)
- Pro Tätigkeit/Artikel
- Pro Tätigkeitsgruppe
- Summiert
Hinweis | Unter Leistungserfassung → Stammdaten → Personen → Kundeneinstellungen können Sie die Hinterlegung dieses Parameters je Kunde übersteuern. Dazu steht am Reiter "Stammdaten" das gleichnamige Feld §16-Pauschale - Berechnung mit denselben Ausprägungen zur Verfügung. Standardmäßig steht das Feld jedoch auf der zusätzlichen Ausprägung "laut LEA Parameter".
|
Hinweis | Bitte beachten Sie, dass die §16-Pauschale niemals für negative Gebühren berechnet wird. |
Entscheiden Sie mit diesem Parameter, wie die §16-Pauschale angedruckt werden soll. Dieser Parameter hängt stark mit dem Feld
§16-Pauschale am Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm und mit dem LEA Parameter
§16-Pauschale - Berechnung zusammen.
Mit der Ausprägung "Pro Position" wird je Rechnungsposition eine §16-Pauschal-Leistung am Rechnungsdokument angedruckt. Bei der Ausprägung "Pro Tätigkeitsgruppe" wird je angesprochener Tätigkeitsgruppe und angesprochenem Bezugszeitraum eine §16-Pauschal-Leistung angedruckt. Mit der Ausprägung "Summiert" wird die §16-Pauschale für alle betroffenen Leistungen einmal summiert als eine Position ausgewiesen.
Ausprägungen:
- Pro Position (Standard)
- Pro Tätigkeitsgruppe
- Summiert
Hinweis | Unter Leistungserfassung → Stammdaten → Personen → Kundeneinstellungen können Sie die Hinterlegung dieses Parameters je Kunde übersteuern. Dazu steht am Reiter "Stammdaten" das gleichnamige Feld §16-Pauschale - Andruck mit denselben Ausprägungen zur Verfügung. Standardmäßig steht das Feld jedoch auf der zusätzlichen Ausprägung "laut LEA Parameter".
|
Wird dieser Parameter aktiviert, besteht in der Rechnungsbearbeitung die Möglichkeit, in der
Zeilenauswertung zu sehen, ob das Honorar aufgrund der Umlage verhältnismäßig rentabel ist.
Dieser LEA Parameter entscheidet, wie der Gegenstandswert Finanzbuchhaltung grundsätzlich berechnet wird. Über das
gleichnamige Feld unter Leistungserfassung
→ Stammdaten
→ Personen
→ Kundeneinstellungen → Reiter "Stammdaten" können Sie die Berechnung der Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung mandantenbezogen übersteuern.
Bei der Berechnungsart "Aktueller Monatsumsatz * 12" wird der Umsatz des eingegebenen Bezugsmonats mal 12 gerechnet und als Gegenstandswert angezeigt. Bei der Ausprägung "Jahresumsatz Vorjahr" wird der gesamte Wert des Vorjahres (Jänner bis Dezember) als Gegenstandswert herangezogen. Bei "Hochrechnung aktuelles Jahr" wird der Umsatz von Wirtschaftsjahrbeginn bis zum eingegebenen Bezugsmonat durch die Anzahl der Monate dividiert. Dieser Wert mal 12 wird als Gegenstandswert angezeigt.
Ausprägungen:
- Aktueller Monatsumsatz * 12 (Standard)
- Jahresumsatz Vorjahr
- Hochrechnung aktuelles Jahr
Ist am Gebührenartikel ein Intervall hinterlegt worden, so entscheidet dieser Parameter über die mehrfache Erfassung einer Gebühr pro Bezugszeitraum:
Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:
| Keine Prüfung | Es erfolgt keine Prüfung. Eine mehrfache Erfassung eines Gebührenartikels ist in einer Vorlage bzw. in der Gebührenrechnung zulässig - es erscheint kein Hinweis. |
| Hinweis anzeigen (Standard) | Steht die Einstellung auf "Hinweis anzeigen", so wird bei der mehrfachen Erfassung einer Gebühr in der Vorlage bzw. in der Gebührenrechnung der Anwender darauf hingewiesen, dass der Gebührenartikel bereits für diese Vorlage existiert - eine erfolgreiche Anlage ist dennoch möglich. |
| Erfassung verhindern | Sollte die Einstellung die Ausprägung "Erfassung verhindern" aufweisen, so wird der Anwender darauf hingewiesen, dass eine derartige Mehrfacherfassung in der Rechnungsvorlage bzw. in der Gebührenrechnung nicht zulässig ist und dies verhindert wird. |
Der Parameter gilt sowohl für das Aufbereiten von Gebührenrechnungen nach Rechnungsvorlage als auch für die Anlage von Rechnungsvorlagen. Wird eine Gebühr für einen Bezugszeitraum mehrfach erfasst, so entscheidet diese Einstellung, ob dies zugelassen oder abgebrochen wird.
Hier ist der Dropbox-Zugang auszuwählen, welcher für den Import der eurodata-Lohnabrechnungen verwendet werden soll. Es können hier alle Dropbox-Benutzerkonten ausgewählt werden, die unter TOOLS
→ Tools
→ Einstellungen
→ Zugangsdaten
→ Cloud-Services-Benutzerkonten hinterlegt worden sind.
Näheres zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe zum Fenster
eurodata.
Hier ist das Verzeichnis zu hinterlegen, welches für den Import der eurodata-Lohnabrechnungen verwendet werden soll. Das Verzeichnis muss immer mit dem führenden Schrägstrich "/" eingegeben werden. Es können auch mehrere Ordner untereinander angegeben werden, wobei immer mit dem Schrägstrich "/" getrennt werden muss.
Dies kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
Das Programm sieht beim Import in die Dropbox, welche im LEA Parameter
eurodata-Dropbox hinterlegt wurde, und sucht dort das hier hinterlegte Verzeichnis. Es wird nicht validiert, ob dieses Verzeichnis existiert. Achten Sie daher auf die exakte Hinterlegung.
Näheres zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe zum Fenster
eurodata.
Dieser Parameter regelt das Programmverhalten im Zuge der Gebührenerfassung, wenn die am Artikelstamm des gewählten Gebührenartikels hinterlegten Min-/Max-Grenzen in Bezug auf Zähler, Nenner oder Gebühr unter- bzw. überschritten werden.
Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:
Ja | Eine Erfassung ist nicht möglich, wenn die Mindestwerte Zähler, Nenner oder Gebühr unterschritten werden bzw. der Maximalwert überschritten wird. | |
Ja, nur Hinweis (Standard) | Eine Erfassung ist zwar möglich, wenn die Mindestwerte Zähler, Nenner oder Gebühr unterschritten werden bzw. der Maximalwert überschritten wird, jedoch erscheint ein Hinweis, wenn eine Unter-/Überschreitung vorliegt. |
Nein | Eine Erfassung erfolgt ohne Rückicht auf die Min-/Max-Grenzen am Artikelstamm der Gebührenartikel. | |
Im Zuge der deutschen Gebührenabrechnug ist es in manchen Fällen zwingend nötig, Zeitleistungen immer über Gebührenartikel abzurechnen. In Ausnahmefällen ist es nicht möglich, automatische Umlagen in der LEA zu verwenden, was bedeutet, dass diese Umlagen auf die entsprechenden Gebührenartikel zum Teil manuell gemacht werden müssen.
Um Fehler vermeiden zu können, kann dieser Parameter aktiviert werden.
Wenn nicht "Keine Warnung" eingestellt ist, wird geprüft, ob Zeitleistungen in einer Gebührenrechnung sind, die nicht umgelegt wurden. Bei der Ausprägung "Warnung beim Ansehen, keine Warnung beim Drucken" wird im Gegensatz zur Ausprägung "Warnung beim Ansehen, kein Druck" ein Ausdruck zugelassen, aber jedenfalls eine Warnung angezeigt.
Keine Warnung | Es erfolgt keine Überprüfung, ob nicht umgelegte Zeitleistungen in der Gebührenrechnung enthalten sind. | |
Warnung beim Ansehen, keine Warnung beim Drucken | Das Programm prüft, ob Zeitleistungen in einer Gebührenrechnung sind, die nicht umgelegt wurden. Wenn dieser Umstand zutrifft, wird ein Ausdruck zugelassen. Beim Ansehen wird jedenfalls eine Warnung angezeigt. |
Warnung beim Ansehen, kein Druck | Das Programm prüft, ob Zeitleistungen in einer Gebührenrechnung sind, die nicht umgelegt wurden. Wenn dieser Umstand zutrifft, wird kein Ausdruck zugelassen. Beim Ansehen wird jedenfalls eine Warnung angezeigt. | |
Mithilfe dieses Parameters soll verhindert werden, dass für bereits abgerechnete Bezugszeiträume noch weiterhin Leistungen erfasst werden. Dieser Parameter ist im Zuge der Leistungserfassung ausschlaggebend und gilt für alle Fenster und Varianten der Leistungserfassung (z. B. Tageserfassung, BMD Web Leistungserfassung, Leistungserfassung in Honorarnoten).
Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:
| Keine Prüfung (Standard) | Es erfolgt keine Prüfung, ob für bereits abgerechnete Bezugszeiträume Leistungen erfasst werden. Eine Leistung kann daher immer eingegeben und gespeichert werden. |
| Hinweis anzeigen | Das Programm prüft, ob für den eingegebenen Bezugszeitraum in Kombination mit der verwendeten Tätigkeit bereits mindestens eine Leistung dieses Rechnungsempfängers in einer bereits abgeschlossenen Gebührenrechnung enthalten ist. Eine Hinweismeldung erscheint, das Speichern wird jedoch zugelassen. |
| Erfassung verhindern | Das Programm prüft, ob für den eingegebenen Bezugszeitraum in Kombination mit der verwendeten Tätigkeit bereits mindestens eine Leistung dieses Rechnungsempfängers in einer bereits abgeschlossenen Gebührenrechnung enthalten ist. Eine Hinweismeldung erscheint und das Speichern wird unterbunden |
Durch diesen LEA Parameter erhalten Sie die Möglichkeit, bereits in Vorzeiträumen abgerechnete Gebühren (Aufträge) komfortabel und schnell mithilfe des Fensters
Gebühren übernehmen in die Honorarnote aufzunehmen und in diesem Zuge die essenziellen Bestandteile der Gebühr sofort zu aktualisieren oder zu vervollständigen.
Folgende Ausprägungen stehen dafür zur Verfügung:
| Nie (Standard) | Das Fenster Gebühren übernehmen öffnet sich nie. Sie können das Fenster aber jederzeit manuell in der Rechnungsbearbeitung über das Menü → Bearbeiten → Abgerechnete Gebühren übernehmen aufrufen. |
| Bei unbearbeiteten Rechnungen | Das Fenster Gebühren übernehmen öffnet sich beim Start der Rechnungsbearbeitung von unbearbeiteten Rechnungen (Status "Unbearbeitet"). |
| Immer | Das Fenster Gebühren übernehmen öffnet sich beim Einstieg in die Rechnungsbearbeitung bei Rechnungen mit einem Bearbeitungsstatus ungleich "Mit Rechnungsnummer", "Abgeschlossen" oder "Verworfen". |
Achtung! |
Bei aktiviertem Parameter Gebühren-Leistungserfassung kann die Übernahme der Gebühren mithilfe des Fensters Gebühren übernehmen nicht sinnvoll eingesetzt werden, da die Gebühren bei dieser Variante bereits im Zuge der Leistungserfassung eingegeben und automatisch in der Rechnungsbearbeitung vorgeschlagen werden.
|
Die Anlage folgender Stammdaten ist für die Verwendung der Gebührenabrechnung nach Rechnungsvorlagen essenziell. Bitte beachten Sie die Informationen zu den einzelnen Fenstern der Reihe nach!
Leistungserfassung → Stammdaten → Honorarfaktoren → Weitere Honorarfaktoren → Gebührentabellen
In der linken Combobox "Auswahl" können Sie zwischen der StBVV, dem RVG und sonstigen Gebührentabellen umschalten. In der Combobox "Gültig ab:" kann nach Gültigkeitsdaten selektiert werden. In der Combobox im Bereich "Gebührentabellen" können Sie zwischen den verschiedenen Tabellen wechseln.
Die Gebührentabellen können nicht bearbeitet werden, da sie standardmäßig von BMD ausgeliefert werden.
In der linken Combobox "Auswahl" können Sie zwischen der StBVV, dem RVG und sonstigen Gebührentabellen umschalten. In der Combobox "Gültig ab:" kann nach Gültigkeitsdaten selektiert werden. In der Combobox im Bereich "Gebührentabellen" können Sie zwischen den verschiedenen Tabellen wechseln.
Die Gebührentabellen können nicht bearbeitet werden, da sie standardmäßig von BMD ausgeliefert werden.
Hinweis | Der Satz wird in dieser Liste nur bis 9/10 bzw. 0,9 angezeigt, jedoch kann in der Gebührenerfassung beispielsweise beim Jahresabschluss auf bis zu 40/10 zugegriffen werden.
|
Im linken Bereich "Tätigkeitshauptgruppen" werden die Tätigkeitshauptgruppen angelegt, im Bereich "Tätigkeitsgruppen" die dazugehörigen Tätigkeitsgruppen. Die von BMD standardmäßig ausgelieferten Datensätze können jederzeit ergänzt werden.
Leistungserfassung → Stammdaten → Tätigkeiten und Artikel → Tätigkeiten
Die Tätigkeiten müssen manuell importiert werden.
Achtung!
| Die Tätigkeitshauptgruppen und Tätigkeitsgruppen müssen vorher importiert werden (siehe Import Standards).
|
Den Import finden Sie im Fenster "Tätigkeiten" unter Extras → Textdatei importieren - Tätigkeiten. Im Feld "Importdatei" wird die von BMD standardmäßig ausgelieferte Datei ausgewählt. Diese Datei liegt im BMD Softwareverzeichnis im Standard-Datenordner unter .../Standards/Office/DEU/ und heißt "TätigkeitenSTBVV.csv" bzw. "TätigkeitenRVG.csv".
Im Anschluss ist der Import mit "Ok" zu bestätigen. Es werden die im Standard für StBVV oder RVG ausgelieferten Tätigkeiten importiert.
Die von BMD standardmäßig ausgelieferten Datensätze können jederzeit ergänzt werden.
Leistungserfassung → Stammdaten → Tätigkeiten und Artikel → Artikel
Die Gebührenartikel werden von BMD standardmäßig ausgeliefert, können jedoch jederzeit ergänzt werden.
Neben der Neuanlage eines Artikels ist auch das Duplizieren mit der gleichnamigen Funktion möglich. Damit zukünftige gesetzliche Änderungen jederzeit mit dem Standard neu importiert werden können, ist es sinnvoll, erforderliche Gebührenartikel zuerst mit dem LEA Support zu besprechen, bevor man sie manuell ergänzt oder abändert.Die 4-stelligen Artikel beziehen sich auf die StBVV und die 5-stelligen Artikel auf das RVG.
Achtung! | Wichtig bei Neuanlage eines Artikels ist die Zuordnung zur entsprechenden Tätigkeitshauptgruppe bzw. auch zur richtigen Tätigkeitsgruppe in den gleichnamigen Feldern.
Ebenfalls notwendig sind die folgenden Felder, die laut Gesetzestexten befüllt werden müssen/sollen: "Berechnungsart", "Paragraf", "Gebührentabelle", "Zähler/Faktor/Prozent min", "Nenner min", "Zähler/Faktor/Prozent max", "Nenner max", "Mindestgebühr", "Höchstgebühr", "Mindestgegenstandswert", "Praxiswert Zähler" und "Praxiswert Nenner". Das Feld "Kostenart" muss auf die Ausprägung "Gebühr" gesetzt werden, wenn es sich um einen Gebührenartikel handelt.
Im Feld §16-Pauschale wird festgelegt, ob die §16-Pauschale berechnet wird.
|

Die Artikelumlagen stellen den Bezug zwischen Tätigkeiten und Artikeln für die Honorarabrechnung dar. Die Artikelumlagen können - wie unter 2.1.
Import Standards beschrieben - importiert werden. Sie können aber auch selbst Zuordnungen treffen oder neue Zuordnungen für eigens angelegte Artikel oder Tätigkeiten treffen. In der Rechnungsbearbeitung erkennt man eine Artikelumlage an dem blauen Pfeil bei der Tätigkeit und dem Text "Umlage" beim Gebührenartikel:
Leistungserfassung → Stammdaten → Tätigkeiten und Artikel → Leistungsumfang

Unter Leistungserfassung
→ Stammdaten
→ Tätigkeiten und Artikel
→ Leistungsumfang ist ein Leistungsumfang als Standard anzulegen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine neue
Tätigkeitsgruppe angelegt, so muss diese Tätigkeitsgruppe dem Leistungsumfang im Bereich "Zugeordnete Tätigkeitsgruppe" zugeordnet werden, damit die darunter angelegten Tätigkeiten in der Leistungserfassung zur Verfügung stehen.
Ein zweiter Leistungsumfang "Interne Leistungen/Nichtleistungszeiten" sollte zusätzlich angelegt werden. Diesem muss/müssen die Tätigkeitsgruppe/die Tätigkeitsgruppen für die Internen Leistungen/Nichtleistungszeiten zugewiesen werden (laut BMD Standardgruppe 9000). Diese Gruppe muss dem internen Kunden im Kundenstamm im Feld
Leistungsumfang zugewiesen werden. Dadurch stehen bei diesem Kunden nur noch die internen Tätigkeiten zur Verfügung. Es kann demnach nicht passieren, dass produktive Leistungen auf den internen Kunden erfasst werden.
Über die Rechnungsvorlagen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Honorarnoten schnell anhand der angelegten Vorlagen abzurechnen. Sie können für jeden Kunden eine oder mehrere Vorlagen anlegen und pro Vorlage definieren, ob Sie die Leistungen für eine ganze Tätigkeitsguppe oder für einzelne Artikel aufbereiten möchten.
Im Bereich "Vorlagen" werden die Vorlagen angelegt und im Bereich "Vorlagendetails" bestimmen Sie die Details zur Vorlage. Sie können beispielsweise entscheiden, ob Sie die auf der Vorlage erfasste Gebühr abrechnen möchten oder die zuletzt abgerechnete Gebühr. Wird bei den Vorlagendetails der Datensatz für eine ganze Tätigkeitsgruppe angelegt, werden beim Aufbereiten dieser Rechnungsvorlage ALLE Leistungen mitgenommen, die für diese Tätigkeitsgruppe erfasst worden sind.
Auf der Vorlage stehen Ihnen die beiden Freifelder "Freifeld 1" und "Freifeld 2" zur Verfügung. Befüllen Sie diese Freifelder, so werden die Inhalte dieser Freifelder an die Gebühr in der Rechnung übergeben (Freifeld 01, Freifeld 02) und können dort auch überschrieben werden.
Über die Combobox beim Einstiegsfeld "Auswahl" können Sie entscheiden, ob Sie sich die Rechnungsvorlagen für normale Gebührenrechnungen oder für Akontos (= Vorschuss-Rechnungen) anzeigen lassen möchten.
Durch Anhaken des Feldes
Ehepaarmodus wird die Rechnungsvorlage auch im Ehepaarmodus aufbereitet. Die Personen müssen einander im Stamm über das Feld
Ehegatte/Partner zugeordnet sein. Ist der Modus aktiv, hat die Rechnung später ein Kennzeichen im Feld
Ehepaarmodus.
Sie können zusätzlich (oder auch unabhängig davon) das Feld Adresse verwenden, um z. B. auf die Privatadresse oder jede andere verfügbare Adressart zuzugreifen.
Achtung!
| Im LEA Parameter Vorschlag Mitarbeiter muss unbedingt ein Mitarbeiter hinterlegt werden, wenn über die Rechnungsvorlage Gebühren erzeugt werden!
|
Bei Anlage der Rechnungsebene wird empfohlen, diese mit den Ebenen "Projekt", "Tätigkeitsgruppe" und "Tätigkeit/Artikel" anzulegen, um in weiterer Folge auch im ausgelieferten Rechnungsformular die entsprechenden Bänder zur Verfügung zu haben. Die Rechnungsebene kann jederzeit abgeändert werden.
Zusätzlich muss der LEA Parameter
Projektband drucken, wenn Projekt leer auf den Wert "Projektband nicht drucken" gestellt werden, damit die Rechnungsformulare auch ohne Projekte genutzt werden können.
Hier sind die importierten Rechnungsformulare zu finden. Falls das Fenster leer ist, müssen die Rechnungseinstellungen importiert werden (siehe
Import Standards). Die Rechnungsformulare können mit F8 abgeändert werden, es können Bänder aktiviert/deaktiviert oder auch Felder eingefügt bzw. entfernt werden.
Achtung! | Vor Änderungen/Anpassungen eines Rechnungsformulars ist es empfehlenswert, dieses zu kopieren, um das "alte" Formular jederzeit wieder griffbereit zu haben. |
In Bezug auf das Standard-Rechnungsformular der Gebührenabrechnung beachten Sie die folgenden Besonderheiten:
Im Standard-Rechnungsformular gibt es zwei Besonderheiten in Bezug auf den Kopfbereich der Gebührenrechnung:

- Makros zum Andruck der Steuernummer und der USt-ID-Nummer:
Makro zum Andruck der Steuernummer
Wenn die Hauptsteuernummer am Kundenstamm des Rechnungsempfängers befüllt ist, wird diese hier angedruckt und das Wort "Steuer-Nr.:" automatisch davor gesetzt. Ist keine Steuernummer vorhanden, scheint das Feld hier nicht auf bzw. wird auch in der Zeile hochgerückt.
Makro zum Andruck der USt-ID-Nummer
Es wird statt dem Feld "UID-Nummer" ein Makro namens "USt-ID-Nr. (Makro)" verwendet. Dieses druckt automatisch den Wortlaut "USt-ID-Nr.:" und anschließend die UID-Nummer je nach Modus. Bitte beachten Sie für weitere Informationen zur USt-ID-Nummer die Ausführungen unter UID-Nummer je Rechnung festlegen.
Dieses Makro verarbeitet zwei Modi:
Modus 1 = Die UID-Nummer des Rechnungsempfängers wird angedruckt, wenn diese UID-Nummer lt. Aufbau korrekt ist.
Modus 2 = Die UID-Nummer des Rechnungsempfängers wird nur dann angedruckt, wenn dieser Kunde aus dem EU-Ausland stammt und die UID-Nummer lt. Aufbau korrekt ist.
Ausgeliefert wird der Modus 2, da dieser in Deutschland der vorherrschende Standard ist. Damit der Modus 1 verwendet werden kann, muss im Makro folgender Wert auf 1 geändert werden:

Achtung! | Die manuelle Anpassung des Makros kann zwar durchgeführt werden, sollte jedoch nur nach Rücksprache mit dem LEA Support erfolgen. |
Andruck des Leistungszeitraums:
Der Leistungszeitraum wird im Kopfbereich automatisch angedruckt, da dieser eine gesetzliche Grundvoraussetzung ist.
Im Standard-Rechnungsformular gibt es zwei Makros zur korrekten Darstellung von Gebühren in tabellarischer Form.
- Makro "Wert"
Liefert den Gegenstandswert, wenn es sich um eine Gebühr der Berechnungsarten StBGebV (1), BRAGO (4), RVG (8), Betragsgebühr (9), Hebegebühr (10), StBVV (11) oder Sonstige (16) handelt. Ansonsten liefert es den Preis/Einheit (wenn vorhanden) und sonst bleibt das Feld leer.
Diese Spalte ist rechtsbündig.
- Makro "Ansatz"
Liefert den Satz (Zähler/Nenner), wenn es sich um eine Gebühr handelt, bei der Zähler und Nenner gewählt werden können. Ansonsten wird die Menge (wenn es sich beispielsweise um eine Zeitgebühr oder eine Gebühr nach Anzahl handelt) ausgegeben.
Diese Spalte ist rechtsbündig.
Hinweis zum Andruck der Werte bei "Zeitgebühren" und "Gebühren nach Anzahl"
| Abhängig von nachfolgendem internen Parameter werden die Werte "Menge" und "Preis/EH" in der Spalte "Wert" und "Ansatz" oder (wenn der Parameter aktiv ist) in der Spalte "Ansatz" und Spalte "Wert" angedruckt, wenn es sich um einen Artikel der Berechnungsart Gebühr nach Anzahl (12) oder Zeitgebühr (13) handelt. Das ändert jedoch nichts am Andruck der restlichen Gebührenartikel.
Parametergruppe: MACRO_USER_VALUES Parametername: DE_STDHNP_FORMULAR_MAKRO_VERSION Parameterschlüssel: BMD Parameterwert: 1
|
Im Standard-Rechnungsformular ist im Rechnungsband "Rechnungskopf" bereits der QR-Code (nähere Informationen unter
QR-Code in der LEA) rechtsbündig enthalten:
Näheres zum QR-Code oder Giro-Code in Rechnungen finden Sie in der Hilfe zum Thema
QR-Code in der LEA.
Hier werden die Rechnungsformulare hinterlegt und es können diverse Einstellungen für die Honorarnoten getroffen werden. In der Combobox links oben muss bei der Sprache Deutsch (Deutschland) verwendet werden. Es kann beispielsweise hinterlegt werden, ob die Honorarnoten per E-Mail versendet und/oder archiviert werden sollen oder ob automatisch Poststücke beim Honorarnotendruck erzeugt werden sollen.
Leistungserfassung → Stammdaten → Tätigkeiten und Artikel → Kontentabellen
Hier werden die Konten hinterlegt, die für die FIBU-Verbuchung von Honorarnoten herangezogen werden. Es können eine oder mehrere Kontentabellen angelegt werden. Wichtig ist die Hinterlegung des Steuerprozentsatzes.
Leistungserfassung → Stammdaten → Stundensätze und Artikelpreise → Artikelpreise
Für alle Gebührenartikel, die nach Menge abgerechnet werden, kann im Fenster "Artikelpreise" ein entsprechender
Verrechnungspreis bzw. ein Staffelpreis hinterlegt werden. Die Information, dass ein Verrechnungspreis/Staffelpreis hinterlegt worden ist, wird in weiterer Folge in den Rechnungsvorlagen bzw. bei der ersten Abrechnung in der Rechnungsbearbeitung am Reiter "Gebührenartikel" im Feld "Preis je Einheit" und in der Gebührenerfassung angezeigt.
Dieser Preis kann in der Rechnungsbearbeitung manuell überschrieben werden. Wenn bereits eine Abrechnung für diesen Kunden existiert, wird hier der Wert der letzten Abrechnung angedruckt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter
Artikelpreise.
Wird am Verrechnungspreis das Feld "Progr.Staffel" aktiviert, so wird die hinterlegte Staffel nicht auf die gesamte angefallene Menge je Artikel und Bezugszeitraum angewandt, sondern je Staffelschritt separat.
Eine progressive Staffel wird im Beispiel wie folgt berechnet:
Die ersten 5 Dienstnehmer im Monat kosten € 25,00, 6 - 10 Abmeldungen kosten € 20,00, 11 - 15 kosten € 15,00 usw. Das würde bedeuten, dass 11 Dienstnehmer-Abrechnungen € 240,00 kosten würden (5 * 25 + 5 * 20 + 1 * 15). Dabei erzeugt das Programm nun je anfallendem Satz eine Gebührenleistung mit dem entsprechenden Preis und der entsprechend anfallenden Menge.
Die Aufteilung erfolgt beim Speichern der Gebühr:
Achtung! | Eine erneute Anpassung von Gebührenartikeln, welche im Zuge einer Staffel vom Programm erzeugt wurden, ist nicht sinnvoll. In diesem Fall müssen alle Bestandteile dieser Gebühr gelöscht und neu erfasst werden.
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Damit die Staffelschritte nun auch in der Honorarnote ausgewiesen werden können, muss ein eigener Textbaustein im Fenster
Rechnungstexte angefertigt werden, der beim gewählten Artikel angedruckt wird. Ist dies nicht erforderlich, so kann auch der Durchschnittssatz im Band "Details Barauslagen" oder lediglich das Gesamthonorar ausgewiesen werden.
Leistungserfassung → Stammdaten → Stundensätze und Artikelpreise → Stundensätze
Um Leistungen in der Leistungserfassung erfassen zu können, müssen Stundensätze angelegt werden. Es wird empfohlen, zumindest interne Stundensätze und Firmen-Verrechnungssätze und/oder Kunden-Verrechnungssätze anzulegen. Die Stundensätze können auch für einzelne Mitarbeiter, Tätigkeitsgruppen und/oder Tätigkeiten unterschiedlich angelegt werden.
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte im Programm, die für die Gebührenabrechnung nach Rechnungsvorlagen erforderlich sind, der Reihe nach angeführt.
Leistungen können beispielsweise in der Tageserfassung erfasst werden:
Genauere Informationen zur Tageserfassung finden Sie in der Hilfe zum Fenster
Tageserfassung.
Hier können für die erfassten Leistungen Honorarnoten aufbereitet werden. Sie haben hier verschiedene Aufbereitungsmodi zur Verfügung, beispielsweise können Sie nach dem Aufbereitungsmodus
Rechnungsvorlagen aufbereiten.

Über das Feld "Zeitraum" kann entschieden werden, welche Gebühren für welche Monate aufbereitet werden sollen. Im Feld "Bezugsperiode der Gebühren" kann angegeben werden, für welchen Zeitraum die Gebühren laut Rechnungsvorlage in der Gebührenrechnung erstellt werden sollen.
- Bei allen Aufbereitungszeiträumen - außer bei "für Bezugszeitraum" und "Von-/Bis-Bezugszeitraum" - wird ausschließlich eine Gebühr je Rechnungsvorlagendetail für den Monat aufbereitet, der im Feld "Bezugsperiode der Gebühren" eingegeben wird.
- Bei der Einstellung "für Bezugszeitraum" wird ausschließlich eine Gebühr je Rechnungsvorlagendetail für den Monat aufbereitet, der im Feld "Monat/Jahr" eingegeben wird.
- Bei der Einstellung "Von-/Bis-Bezugszeitraum" werden die Gebühren je Rechnungsvorlagendetail für alle Monate aufbereitet, die in den Feldern "Monat/Jahr" und "bis Monat/Jahr" eingegeben werden.
Hinweis Unterschreitung des Mindestgegenstandswertes | Bei der Aufbereitung von Honorarnoten wird automatisch geprüft, ob der in den Rechnungsvorlagendetails erfasste Gegenstandswert unter dem im Artikelstamm hinterlegten Mindestgegenstandswert (Minimum Gegenstandswert) liegt. In diesem Fall erscheint während der Aufbereitung eine eindeutige Hinweismeldung:
"Es wurde [...] Honorarnote aufbereitet. Für folgende Gebühr(en) wurde ein Unterschreitung des Mindestgegenstandswertes festgestellt. Bitte passen Sie den Gegenstandswert in den Rechnungsvorlagendetails an: Mandant: [...], Vorlage: [...], Gebührenartikel: [...]"
Die Honorarnote wird weiterhin erstellt, jedoch noch mit dem niedrigeren, ursprünglich erfassten Gegenstandswert. Daher ist eine zweifache Anpassung notwendig: - Korrektur des Gegenstandswerts direkt in der aufbereiteten Honorarnote
- Aktualisierung des Gegenstandswerts in der zugehörigen Rechnungsvorlage
Diese Anpassung stellt sicher, dass Abweichungen frühzeitig erkannt und korrekt bereinigt werden können.
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Die erstellten Honorarnoten sind im Fenster
Honorarnoten zu finden beziehungsweise können hier mit F5 angelegt werden.
Die markierte Rechnung kann mit F3 (= Rechnung bearbeiten) bearbeitet werden. In diesem Fenster stehen sämtliche Funktionen zur Verfügung, um die Rechnung betragsmäßig zu verändern. Weitere Informationen dazu finden Sie unter
Rechnung bearbeiten.
Der Menüpunkt für die Gebührenerfassung befindet sich im Fenstermenü unter Bearbeiten
→ Gebührenerfassung (Strg + Q). Eine weitere Möglichkeit, die Gebührenartikel zu erfassen, befindet sich im unteren Bereich des Fensters am Reiter "Gebührenartikel". Der Reiter muss im Fenstermenü unter Ansicht
→ Registerkarten anzeigen eingeblendet werden.
Hinweis zur Übernahme von Gebühren
| Wenn Sie bereits in Vorzeiträumen abgerechnete Gebühren komfortabel und schnell in die Honorarnote aufnehmen möchten, ist dies mithilfe des Fensters Gebühren übernehmen möglich. Über den LEA Parameter Abgerechnete Gebühren bei Start Rechnungsbearbeitung können Sie steuern, ob das Fenster automatisiert beim Start der Rechnungsbearbeitung geöffnet werden soll. Alternativ können Sie das Fenster mit der Funktion "Abgerechnete Gebühren übernehmen" in der Rechnungsbearbeitung im Fenstermenü → Bearbeiten manuell jederzeit aufrufen. |
Hinweis zum Honorarvergleich | Über den Reiter Honorarvergleich der Rechnungsbearbeitung bekommen Sie schnell einen Überblick, welche Gebührenartikel für diesen Mandanten zuletzt abgerechnet worden sind. Dazu muss in der Combobox rechts oben der Modus "Markierte Gebührenartikel" ausgewählt werden. Ist dieser Modus aktiv, dann werden die Zeilen des Honorarvergleichs je Gebührenartikel gebildet.
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Entweder im Fenster
Gebührenerfassung oder über den Reiter "Gebührenartikel" müssen die abzurechnenden Gebührenartikel erfasst werden, wenn sie nicht durch die Aufbereitung bereits vorhanden sind. Die Gebührenartikel können nur in diesen beiden Fenstern eingegeben werden. Die erfassten Datensätze werden direkt in die Leistungserfassung des jeweiligen Mitarbeiters durchgeschrieben, auch wenn der Tagesabschluss bereits gesetzt ist.
Das Feld "Artikelnummer" muss befüllt werden, so wie das "Bezugsjahr" und gegebenenfalls der "Bezugsmonat" (ob Jahr und Monat oder nur das Jahr erfasst werden müssen, wird am Artikel definiert im Feld "Eingabe Bezugszeitraum"). Das Leistungsdatum muss gewählt werden und der Mitarbeiter, auf den diese Gebührenleistung in der Leistungserfassung gebucht werden soll. Eventuell muss auch das dazugehörige Projekt eingegeben werden, wenn die Honorarabrechnung nach Projekt erfolgt. Das Feld "Berechnungsart" befüllt sich je nach Artikelnummer automatisch.
Durch das Feld
Abrechnungszeitraum können zu einer erfassten Gebührenleistung automatisch für ein Quartal, monatlich, halbjährlich oder jährlich Leistungen erzeugt werden (jeweils einfach oder * Monate). Sind zu einer Gebührenleistung bereits automatisch weitere Gebührenleistungen durch Umstellen des Feldes erzeugt worden, ist das Feld nicht mehr bearbeitbar. Standardmäßig steht das Feld auf "monatlich (1-fache Gebühr)", sodass für jeden Monat Leistungen erfasst werden können.
Achtung! | Das Ausbuchen/Entfernen einzelner Gebührenzeilen, die im Zuge eines bestimmten "Abrechnungszeitraums" durch das Programm erstellt worden sind, ist grundsätzlich möglich. Dies kann vor allem dann von Vorteil sein, wenn einzelne Monate einer Jahresleistung gutgeschrieben werden müssen, weil ein Kunde erst unterjährig zum Kunden wurde.
In weiterer Folge ist es jedoch nicht mehr sinnvoll, betragliche Änderungen bei dieser Gebühr vorzunehmen. Diese muss gelöscht und zur Gänze neu erzeugt werden.
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Die beiden Leistungsfreifelder "Freifeld 01" und Freifeld 02" beinhalten einen Wert, wenn in der Rechnungsvorlage die Freifelder "Freifeld 1" und "Freifeld 2" befüllt worden sind. Die Freifelder werden an die Gebühr in der Rechnung übergeben und können bei Bedarf überschrieben werden.

| Für jene Gebührenartikel, die nach StBVV abgerechnet werden, muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der gewählten StBVV-Gebührentabelle und der Einstellung im Feld Gegenstandswertermittlung am Gebührenartikel automatisch.
Wird der eingegebene Wert mit "Enter" bestätigt, steht der Fokus im rechten Fensterbereich, wo die gewünschten Zehntel gewählt und wieder mit "Enter" bestätigt werden müssen. Das Feld "Gebühr" befüllt sich aufgrund der Zehntel automatisch, ebenso die Felder "Zähler/Faktor", "Nenner" und "Gebührenhonorar". |
| Diese Artikel werden üblicherweise pro begonnener halben Stunde berechnet. Es müssen die Felder "Preis je Einheit" und "Anzahl" eingegeben werden (bei Eingabe der Anzahl 1 wird der Preis je Einheit zweimal berechnet, da die angefangene halbe Stunde als Multiplikator dient). Die Anzahl 1 entspricht einer Stunde (= zweimal eine halbe Stunde). Die Felder "Gebühr" und "Gebührenhonorar" befüllen sich aufgrund der Eingaben automatisch.
Bei Gebühren der Berechnungsart "Zeitgebühr" wird jedoch nicht automatisch auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Dies ist deshalb so, weil damit die Freiheit geschaffen wird, auch weniger abzurechnen, wenn dies gewünscht ist.
Sofern kein auf eine halbe Stunde gerundeter Zeitwert eingegeben wird, zeigt das Programm dafür neben dem Feld "Anzahl" an, was der gerundete Wert sein würde:
Einfache Zeitgebühr für einen Zeitraum Bei der Erfassung von Gebühren im Zuge der Rechnungsbearbeitung werden auch Zeitgebühren vollständig unterstützt, wenn diese als einfache Gebühr für einen Abrechnungszeitraum (Quartal, Halbjährlich, Jährlich) erfasst werden. In diesem Fall wird die Gebühr pro Monat neu berechnet und kann korrekt in der Rechnung dargestellt werden (zusammengefasst oder auch getrennt je Monat).
Da diese Berechnung einmalig stattfindet, müssen bei Änderungsbedarf an der Gebühr alle dadurch entstandenen Gebührenpositionen gelöscht und manuell neu erstellt werden. Eine Bearbeitung ist nicht mehr möglich.
Beispiel | Bei einer Eingabe einer quartalsweisen, zusammengefassten, einfachen Gebühr über 10 Stunden zu 90,00 € ergibt sich ein Gesamthonorar von 900,00 €, das in der Rechnungsbearbeitung auf drei Positionen zu 300,00 € aufgeteilt wird:
Damit wird eine korrekte Darstellung des Zeitraumes und der Gebühr in der Rechnung erreicht:
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| Bei Artikeln, die nach Anzahl abgerechnet werden, müssen (wie bei den Artikeln der Zeitgebühr) ebenfalls die Felder "Preis je Einheit" und "Anzahl" befüllt werden. Der Unterschied zu den Artikeln, die nach Zeitgebühr abgerechnet werden, liegt darin, dass hier die tatsächliche Anzahl mal dem Preis je Einheit berechnet wird.
Einfache Gebühr nach Anzahl für einen Zeitraum Bei der Erfassung von Gebühren im Zuge der Rechnungsbearbeitung werden auch Gebühren nach Anzahl vollständig unterstützt, wenn diese als einfache Gebühr nach Anzahl für einen Abrechnungszeitraum (Quartal, Halbjährlich, Jährlich) erfasst werden. In diesem Fall wird die Anzahl pro Monat neu berechnet und kann korrekt in der Rechnung dargestellt werden (zusammengefasst oder auch getrennt je Monat).
Da diese Berechnung einmalig stattfindet, müssen bei Änderungsbedarf an der Gebühr alle dadurch entstandenen Gebührenpositionen gelöscht und manuell neu erstellt werden. Eine Bearbeitung ist nicht mehr möglich. Nähere Informationen finden Sie beim Beispiel unter den Ausführungen zur "Zeitgebühr". |
| Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) wurde am 1. Juli 2004 vom RVG abgelöst. BMD liefert keine Artikel zur Abrechnung nach BRAGO aus. Derartige Artikel können jedoch bei Bedarf manuell angelegt werden. |
Pauschale | Bei Artikeln, die nach Pauschale abgerechnet werden, steht auf der rechten Seite das Minimum bzw. das Maximum. Der im Feld "Gebühr" erfasste Betrag muss sich in diesem Bereich befinden. Das Feld "Gebührenhonorar" befüllt sich aufgrund des Betrags automatisch. |
Kostenerstattung | Bei diesen Artikeln muss das Feld "Gebühr" erfasst werden. Dieses kann beliebig hoch oder niedrig sein. Das Feld "Gebührenhonorar" befüllt sich automatisch. |
| Als Festbetrag wird im deutschen Gesundheitssystem die Höchstgrenze bezeichnet, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Arzneimittel und Hilfsmittel bezahlen. BMD liefert standardmäßig keine solchen Artikel aus. Derartige Artikel können jedoch bei Bedarf manuell angelegt werden. |
Gegenstandswert RVG | Für die Gebührenartikel, die nach dem RVG abgerechnet werden, muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der Gebührentabelle RVG § 13 automatisch. |
| Bei diesen Artikeln muss die Gebühr manuell erfasst werden. Der Betrag darf das definierte Maximum vom Artikelstamm nicht überschreiten. |
| Bei Artikeln der Berechnungsart "Hebegebühr" muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der Gebührentabelle RVG § 13 automatisch. |
| Für jene Gebührenartikel, die nach sonstigen Gebührentabellen abgerechnet werden, muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der gewählten sonstigen Gebührentabelle automatisch. Für Anwender, die nicht mit den Gebührentabellen StBVV oder RVG arbeiten (z. B. Bilanzbuchhalter), können über das Fenster Gebührentabellen eigene Gebührentabellen importiert werden. |
Hintergrundinformation
Im Menü gibt es unter Ansicht im Fenster
Gebührenerfassung den
Honorarvergleich zum Einblenden. In diesem zusätzlichen Fenster werden die Gebührenartikel angezeigt, die bei diesem Kunden bereits abgerechnet worden sind - genauso wie direkt in der Rechnungsbearbeitung am Reiter
Honorarvergleich. Wird im Feld "Artikel" eine Nummer eingegeben, zeigt der Honorarvergleich die dazupassenden Artikel des Kunden an.
Im Fenstermenü gibt es unter Funktionen die Möglichkeit, mit der Funktion
Gebühren aus Storno übernehmen die Gebühren aus einer Stornorechnung in eine neue Rechnung zu übernehmen. Wird eine Gebührenhonorarnote storniert, stehen die stornierten Gebühren hier zur Auswahl und können in die neue Honorarnote übernommen werden, ohne neu erfasst werden zu müssen. Den Menüpunkt
Gebühren aus Storno übernehmen finden Sie auch direkt im Fenster
Rechnung bearbeiten → Bearbeiten.
Nach Übernahme des Stornos (falls mehrere Gebührenhonorarnoten storniert wurden) kann man sich im Fenster
Gebührenleistungen die gewünschten Gebührenleistungen mittels Mehrfachauswahl markieren und in der Honorarnote als neue Gebührenleistungen berechnen.
Auf der rechten Seite im Fenster "Gebührenerfassung" steht unterhalb der Gebührenart bzw. der Gebührentabelle der Rechnungstext, der aus dem Artikelstamm herangezogen wird. Dieser Text kann jedoch direkt am Rechnungsformular noch händisch überschrieben werden.
Bei der Ermittlung der Gegenstandswerte gibt es mehrere Möglichkeiten:
Die Eingabe erfolgt direkt in der Gebührenerfassung (Strg + Q) im Feld "Gegenstandswert" oder am Reiter "Gebührenartikel" im Feld "Gegenstandswert". Es besteht weiters die Möglichkeit, die Gegenstandswerte unter Leistungserfassung
→ Leistungsabrechnung
→ Weitere Funktionen
→ Gegenstandswerte manuell anzulegen, um sie dann in der Rechnungsbearbeitung zur Verfügung zu haben.
Es müssen die Felder "Kunde", "Bezugsjahr" und "Bezugsmonat" sowie der Artikel und der Betrag des Gegenstandswertes eingegeben werden.
Es gibt in den Bilanzberichten die Felder für die "Gegenstandswerte". Werden diese eingefügt, können die Gegenstandswerte berechnet werden und stehen in der LEA Honorarabrechnung zur Verfügung. Die Gegenstandswerte, die ermittelt werden konnten, sind unter Leistungserfassung → Leistungsabrechnung → Weitere Funktionen → Gegenstandswerte zu finden und können in der Honorarbearbeitung in der Gebührenerfassung im Feld "Gegenstandswert" hereingeladen und abgerechnet werden.
Des weiteren werden die Gegenstandswerte automatisch bei Projektabschluss (Fertigsetzen des Bilanzprojekts) der Bilanz neu berechnet. Bei erneutem Fertigsetzen des Bilanzprojektes wird der betroffene Gegenstandswert gelöscht und neu ermittelt.
Für die Ermittlung der Gegenstandswerte aus der Bilanzierung müssen Referenzierungen angelegt werden, damit das Programm die Zuordnung zwischen Bilanzkennzahl und dem Artikel des Gegenstandswertes findet.
Im Fenster Leistungserfassung
→ Leistungsabrechnung
→ Weitere Funktionen
→ Gegenstandswerte
→ Referenztabellen muss in der Combobox oben rechts umgeschaltet werden auf "Gegenstandswerte Bilanzierung".
Hier werden mit der Funktion "Neuanlage" alle Bilanzkennzahlen mit der richtigen Zuordnung zum Gegenstandswertartikel angelegt. Es können nur Gegenstandswerte von Bilanzkennzahlen übernommen werden, die in der Referenztabelle angelegt sind.
Hinweis zur Übernahme der Gegenstandswerte Bilanzierung | Ist im Zuge der Gebührenerfassung bei der Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums bereits ein Gegenstandswert vorhanden, so wird dieser nach Auswahl von Artikel und Zeitraum automatisch ins Feld "Gegenstandswert" der Gebührenerfassung übernommen. Sind mehrere Gegenstandswerte vorhanden, so wird eine Auswahl der Gegenstandswerte geöffnet.
Bei Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums in der Gebührenerfassung ermittelt das Programm selbstständig, ob für diesen Artikel und Zeitraum noch kein Gegenstandswert berechnet wurde. In diesem Fall erscheint ein Hinweis, dass noch kein Gegenstandswert Bilanzierung für das entsprechende Bezugsjahr ermittelt worden ist.
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Hier sind die Gegenstandswerte Steuererklärungen gelistet. Über die Funktion "Gegenstandswerte berechnen" im Ordner "Berechnung" des Steuer-Navigators werden diese berechnet und als Gegenstandswerte in die BMD NTCS LEA übernommen. Anschließend stehen sie in der Gebührenabrechnung zur Verfügung. Die Gegenstandswerte, die ermittelt werden konnten, sind unter Leistungserfassung
→ Leistungsabrechnung
→ Weitere Funktionen
→ Gegenstandswerte zu finden und können in der Honorarbearbeitung in der Gebührenerfassung im Feld "Gegenstandswert" übernommen und abgerechnet werden.
Des weiteren werden die Gegenstandswerte automatisch bei Eingabe des betroffenen Artikels und Bekanntgabe des Bezugszeitraums in der Gebührenerfassung automatisch importiert, wenn der Status der Steuererklärung mit der betroffenen Kennzahl im betroffenen Jahr "Databox Ok" aufweist. (Gemäß Referenzierung zwischen Artikel und Kennzahl in den Referenztabellen).
Für die Ermittlung der Gegenstandswerte aus den NTCS Steuererklärungen müssen Referenzierungen angelegt werden, damit das Programm die Zuordnung zwischen Steuerkennzahl und dem Artikel des Gegenstandswertes findet.
Hier können bei Bedarf Steuerkennzahlen mit der richtigen Zuordnung zum Artikel Gegenstandswert angelegt oder nach eigenem Ermessen verändert werden. Es können nur Gegenstandswerte von Steuerkennzahlen übernommen werden, die in der Referenzierungstabelle angelegt sind.
Hinweis zur Übernahme der Gegenstandswerte Steuererklärungen | Ist im Zuge der Gebührenerfassung bei der Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums bereits ein Gegenstandswert vorhanden, so wird dieser nach Auswahl von Artikel und Zeitraum automatisch ins Feld "Gegenstandswert" der Gebührenerfassung übernommen. Sind mehrere Gegenstandswerte vorhanden, so wird eine Auswahl der Gegenstandswerte geöffnet.
Bei Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums in der Gebührenerfassung ermittelt das Programm selbstständig, ob für diesen Artikel und Zeitraum noch kein Gegenstandswert berechnet wurde. In diesem Fall erscheint ein Hinweis, dass noch kein Gegenstandswert Steuererklärungen für das entsprechende Bezugsjahr ermittelt worden ist.
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Es besteht die Möglichkeit, die Gegenstandswerte neben der Bilanz auch aus der Finanzbuchhaltung automatisch ermitteln zu lassen. Hierfür sind einige Einstellungen zu treffen. Näheres finden Sie in der Dokumentation
Gegenstandswertberechnung Deutschland.
Hinweis
| Über die Stapelfunktion "Gegenstandwerte Finanzbuchhaltung ermitteln" können die Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung automatisch aktualisiert werden. Bei Ausführung dieser Stapelfunktion werden die Gegenstandswerte für die Finanzbuchhaltung für den gewählten Zeitraum automatisch berechnet, wenn die UVA für diesen Zeitraum bereits fertig ist. Weitere Informationen zur Stapelfunktion finden Sie in der Hilfe zum Stapelschritt Stapel Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung ermitteln.
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Im Fenster
Gegenstandswerte gibt es mit der Funktion
Berechnungsbericht ansehen (Strg + B) die Möglichkeit, sich einen Bericht anzeigen zu lassen, in dem die Berechnung des entsprechenden Gegenstandswertes erläutert wird. Somit können Sie die Berechnung des Gegenstandswertes anhand von jenen Berichten nachvollziehen, die automatisch im Fenster
Referenztabellen im Feld "Berichtsnummer" der entsprechenden Kennzahl hinterlegt worden sind.
Im Feld "Bericht" können Sie ablesen, um welchen Bericht es sich je Kennzahl handelt:
Sollte für die Erläuterung der Gegenstandswertberechnung kein Bericht hinterlegt sein, werden Sie bei Klick auf die Funktionen mit der Meldung darauf hingewiesen, dass kein Bericht zur Berechnung dieses Gegenstandswertes ermittelt werden kann:
Besonders bei der ersten Aufbereitung der Honorarnoten eines Mandanten kann es zu "Blankogebühren" kommen, auf welchen mindestens ein erforderlicher Bestandteil der Gebühr fehlt. Beispielsweise kann hier für eine Gebühr nach StBVV kein Gegenstandswert ermittelt werden oder der Zähler und Nenner fehlen.
Eine unvollständige Gebühr wird mit einer hellroten Hinterlegung sowohl in der Rechnungsbearbeitung als auch im jeweiligen Feld am Reiter "Gebührenartikel" angezeigt:
Mit der Funktion "Bearbeiten" können Sie die fehlenden Bestandteile der Gebühr manuell nacherfassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass alle rot hinterlegten Felder ausgefüllt werden müssen, damit das Speichern der Änderungen überhaupt ausgeführt werden kann. Sobald die fehlenden Daten ergänzt wurden, wird der rote Hintergrund in den Feldern und auf der Gebühr entfernt und die Gebühr gilt als vollständig.
Hinweis | Wenn Sie eine Honorarnote mit mindestens einer unvollständigen Gebühr ansehen oder mit Nummer drucken möchten, erhalten Sie die Hinweismeldung "Es sind unvollständige Gebühren vorhanden!" und das Ansehen bzw. der (Kontroll-)Ausdruck der Honorarnote wird verhindert:
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Wurden alle Leistungen bzw. Gebührenartikel angelegt, muss noch die §16-Pauschale erfasst werden. Bei dieser Position handelt es sich um die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, die der Steuerberater laut § 16 der StBVV in Rechnung stellen kann.
Die §16-Pauschale errechnet sich laut LEA Parameter oder laut Hinterlegungen in den Kundeneinstellungen automatisch. Hier müssen jene Artikel, für welche die Pauschale berechnet werden soll (in der Regel für alle Artikel, dann kann die gesamte Rechnung mit Strg + A markiert werden), für die Berechnung markiert werden. Bitte beachten Sie dazu die vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten in den
LEA Parametern.
Die automatische Neuberechnung der §16-Pauschale anhand der Artikeleinstellungen und LEA Parameter wird zusätzlich zur Funktion "§16-Pauschale neu ermitteln" genauso über das Ausführen der Funktion
Honorarnote neu erstellen angestoßen.
Eine weitere Möglichkeit zur Berechnung der §16-Pauschale ist die Hinterlegung des entsprechenden Artikels auf den
Rechnungsvorlagen.
Hinweis | Soll nicht die ganze §16-Pauschale ausgewiesen werden, sondern nur ein Teil, dann empfehlen wir, einen Artikel "§16-Abschlag" zu führen und auf diesem Artikel den Abschlag mit der Funktion "Wertberichtigung" (W) einzugeben. Eine weitere Möglichkeit ist, die §16-Pauschale mit der Funktion "Pauschale" (P) manuell zu bearbeiten und auf den gewünschten Betrag zu ändern.
Bitte beachten Sie, dass manuell veränderte Positionen der §16-Pauschale von der automatischen Neuberechnung der §16-Pauschale ausgenommen sind. Nähere Informationen dazu finden Sie bei der Ausprägung "Automatisch aktualisieren" des LEA Parameters Neuberechnung §16-Pauschale.
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Sind alle Eingaben in der Rechnungsbearbeitung gemacht, kann wieder in das Fenster "Honorarnoten" gewechselt werden, wo die Rechnung mit den Rechnungsfunktionen abgeschlossen werden muss.
In den Kundeneinstellungen unter Leistungserfassung → Stammdaten → Personen → Kundeneinstellungen kann die Berechnung der §16-Pauschale je Rechnungsempfänger gesteuert werden. Dazu stehen Ihnen am Reiter "Stammdaten" folgende Felder zur Verfügung:
| §16-Pauschale – Berechnung | Die Hinterlegung in diesem Feld übersteuert jene des gleichnamigen LEA Parameters §16-Pauschale - Berechnung und ermöglicht die Steuerung der Berechnung der §16-Pauschale je Kunde.
Mögliche Ausprägungen sind: - laut LEA Parameter
- Pro Position
- Pro Tätigkeit/Artikel
- Pro Tätigkeitsgruppe
- Summiert
Standardmäßig steht das Feld auf der Ausprägung "laut LEA Parameter", infolgedessen fällt das Programm auch wieder auf die allgemeine Hinterlegung im LEA Parameter zurück. Wenn Sie dieses Feld auf "laut LEA Parameter" stellen, muss dieselbe Ausprägung auch im Feld §16-Pauschale - Andruck gewählt werden. Sie erhalten dafür eine entsprechende Hinweismeldung.
Mit der Ausprägung "laut LEA Parameter" wird Ihnen als Hinweis neben dem Feld die aktuell eingestellte Option des LEA Parameters §16-Pauschale - Berechnung zur Information angezeigt.
Die Einstellung für dieses Feld kann über die Funktion Stammdaten ändern für mehrere Kunden in einem Schritt vorgenommen werden.
Dieses Feld ist nur für die LEA in  Deutschland relevant. |
| Prozent § 16 | In diesem Feld können Sie einen Prozentsatz hinterlegen, der immer für die Berechnung bzw. den Andruck der §16-Pauschale für diesen Rechnungsempfänger herangezogen wird. Nach Befüllen des Feldes wird das Feld Wert §16-Pauschale automatisch gesperrt und die Hinterlegung im LEA Parameter Prozent § 16 ignoriert. Pro abgerechnete Position darf jedoch die gesetzliche Höchstgrenze der §16-Pauschale von 20,00 € nicht überschritten werden.
Ist das Feld leer, wird Ihnen als Hinweis neben dem Feld der aktuelle Wert des LEA Parameters Prozent § 16 angezeigt.
Die Einstellung für dieses Feld kann über die Funktion Stammdaten ändern für mehrere Kunden in einem Schritt vorgenommen werden.
Dieses Feld ist nur für die LEA in  Deutschland relevant. |
| Wert §16-Pauschale | Dieses Feld ermöglicht die Definition eines Fixwertes für die §16-Pauschale, der pro abgerechnete Position angedruckt wird - z. B. immer 15,00 €. Dieser Wert darf die gesetzliche Höchstgrenze von 20,00 € jedoch nie überschreiten. Nach Befüllen des Feldes wird das Feld Prozent §16 automatisch gesperrt und die Hinterlegung im LEA Parameter Prozent §16 ignoriert.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Feld nur ein Betrag bis max. 20,00 € eingetragen werden darf. Wird versucht, einen Wert über der gesetzlichen Höchstgrenze der §16-Pauschale zu hinterlegen, erhalten Sie eine Hinweismeldung und die Eingabe wird abgebrochen:
Die Einstellung für dieses Feld kann über die Funktion Stammdaten ändern für mehrere Kunden in einem Schritt vorgenommen werden.
Dieses Feld ist nur für die LEA in  Deutschland relevant. |
Die Rechnungsfunktionen sind entweder mit der rechten Maustaste oder im Fenstermenü aufzurufen. Diese Funktionen sollen der Reihe nach durchgeführt werden - das "Ziel" jeder Rechnung ist der Rechnungsabschluss. Die FIBU-Verbuchung kann jedoch auch noch nach dem Rechnungsabschluss durchgeführt werden.
Folgende Felder können bearbeitet werden, wenn sich der Gebührenartikel zum Zeitpunkt der Bearbeitung bereits in einer Umlage befindet:
- Gegenstandswert
- Gebührentabellen-Version
- Anzahl
- Preis je Einheit
- Gebühr
- Text
- Nenner
- Zähler
- Gebührentext
Voraussetzung dafür ist, dass der LEA Parameter unter Leistungserfassung
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ LEA Parameter
→ Honorarnote
→ Gebührenverrechnung
→ Umlage den Wert
Automatische Umlage mit Bearbeitungsmöglichkeit aufweist. Auch die Eingabe von
Nachlässen auf umgelegte Gebührenpositionen ist nur unter dieser Ausprägung möglich.
Die Funktion "Bearbeiten" in der Gebührenerfassungsmaske wird somit verfügbar. Wird diese ausgeführt und die Änderung in weiterer Folge gespeichert, so erscheint die Abfrage, dass alle Umlagen aufgelöst und neu berechnet werden. Außerdem werden Sie darauf hingewiesen, dass manuell erstellte Umlagen nicht automatisch gebildet werden können und deshalb im Anschluss wieder manuell neu gebildet werden müssen.

Wenn "Abbrechen" gewählt wird, werden die Änderungen verworfen und die Umlagen nicht aufgelöst. Durch Betätigen der Schaltfläche "Ok" werden alle Umlagen der Rechnung aufgelöst und die automatischen Umlagen nach den bestehenden Regeln wieder erneut gebildet.
Dieses erneute Bilden von Umlagen gilt nur für automatische Umlagen! Manuelle Umlagen müssen im Zuge der Bearbeitung vom Programm aufgelöst werden, und müssen anschließend händisch neu erstellt werden!
| Ein Nachlass kann auch auf eine umgelegte Gebührenposition vergeben werden, wenn der LEA Parameter unter Leistungserfassung → Stammdaten → Einstellungen → LEA Parameter → Honorarnote → Gebührenverrechnung → Umlage den Wert Automatische Umlage mit Bearbeitungsmöglichkeit aufweist.
Bei den anderen Ausprägungen (Automatische Umlage, Abfrage, keine Umlage) ist das Vergeben eines Nachlasses auf eine umgelegte Gebühr nicht möglich. Dies wird mit dem Hinweis "Zu diesen Leistungen kann kein Nachlass berechnet werden!" angezeigt:
Wird der Betrag einer Leistung verändert, welche bereits einen Nachlass hinterlegt hat, so passt sich der Prozentsatz des Nachlasses an den neuen Betrag an. Möchte man einen bestimmten Prozentsatz beibehalten, sollte man erst Nachlässe vergeben, wenn die Beträge der Rechnungspositionen korrekt sind.
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Hinweis | Das "Löschen", "Entfernen" oder "Ausbuchen" von Gebührenartikeln, die sich in Umlagen befinden, ist ebenso immer möglich, wenn der oben erwähnte LEA Parameter entsprechend gesetzt worden ist.
Dabei erscheint jedoch keine Meldung. Alle Umlagen der Rechnung werden ohne Rückfrage aufgelöst und die automatischen Umlagen nach den bestehenden Regeln wieder erneut gebildet.
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Durch die Funktionen "Gutschrift" bzw. "Teilgutschrift" werden alle Gebührenartikel der Originalrechnung in die Gutschrift übernommen, auch die, die umgelegt worden sind.
Die Umlageinformationen werden in diesem Zuge automatisch verworfen, sodass nur Gebührenartikel und Zeitleistungen, die sich in keiner Umlage befanden, mit negativem Honorar in die Gutschrift übernommen werden.
Die Gebührenartikel können in der Gutschrift über die Gebührenerfassung bearbeitet werden. Würde beispielsweise von 6/10 der Originalrechnung 1/10 gutgeschrieben, so könnte der entsprechende Gebührenartikel in der Gutschrift auf 1/10 angepasst werden. Wird dadurch der Betrag der Gebühr verändert, so darf dieser nicht höher sein als der Betrag der Originalrechnung. Ist dies der Fall, so erscheint die Meldung, dass die Gutschrift mit der eingegebenen Gebühr die Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrages überschreitet:

In Gutschriften dürfen keine neuen Gebührenartikel angelegt werden. Des Weiteren dürfen nur Betragsangaben der Gebührenartikel verändert werden, wie beispielsweise Zähler, Nenner, Anzahl, Gebühr, Preis/Einheit usw. und keine Stammdaten wie Kunde, Artikel, Tätigkeitsgruppe usw. Der Betrag darf dabei insgesamt niemals höher sein als der Originalhonorarnotenbetrag und ein einzelner Betrag eines Gebührenartikels darf niemals positiv sein. Dies wird vom Programm verhindert.
Dabei erfolgt keine Korrektur des Deckungsbeitrags für Zeitleistungen in Umlagen. Sollte eine Korrektur des Deckungsbeitrags benötigt werden, so muss ein Storno und anschließend eine Neuausstellung der Gebührenhonorarnote erfolgen.
Nach dem Import der Standards (siehe
Import Standards) stehen in der Verwaltung der Auswertungen die Standardauswertungen zu den verschiedenen Auswertungstypen und deren
Smart-Interfaces zur Verfügung.