Bei der "Gebühren-Leistungserfassung" wird der Gebührenartikel vom leistungserfassenden Mitarbeiter auf der Zeitleistung direkt im Zuge der Leistungserfassung eingetragen. Mit der Aufbereitung der Honorarnoten werden die Gebühren vollautomatisch vom Programm erstellt und für die Fakturierung entsprechend zusammengefasst. Durch diesen Ablauf wird Ihnen eine weitgehend automatisierte Abrechnung ermöglicht, das setzt jedoch voraus, dass jede abzurechnende Leistung mittels Gebührenartikel eingegeben und abgerechnet wird.
Beispiel | Einen exemplarischen Ablauf zur Gebühren-Leistungserfassung finden Sie im Kapitel Musterablauf.
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Folgende Punkte bilden die Grundlage, um die Gebühren-Leistungserfassung nutzen zu können:
- Lizenzpakete (TOOLS → Tools → Administration → Lizenzen):
LEA - Erw. Deutsche Gebührenverrechnung (Lizenzpaket 91)
Rechtsversion Deutschland (Lizenzpaket 130)
Recht Deutschland f. LEA (Lizenzpaket 344)
- Die eigene Firma muss in Deutschland sein (Felder "Land", "Sitz", "Postleitzahl" und "USt-ID-Nr.")
Leistungserfassung → Stammdaten → Firmen → Firmen:

Bitte beachten Sie VOR dem Import unbedingt die folgenden Voraussetzungen:
Achtung! | Vor dem Import der Gebührenartikel StBVV sind folgende Schritte zwingend nötig: - Import der Kontentabellen StBVV und intern (Kontentabellen_STBVV.csv, Kontentabellen_intern.csv)
- Die Tätigkeitshauptgruppen (TätigkeitshauptgruppenSTBVV.csv und TätigkeitshauptgruppenINTERN.csv) und die Tätigkeitsgruppen (TätigkeitsgruppenSTBVV.csv und TätigkeitsgruppenINTERN.csv) sind aus dem Standard-Daten-Ordner .../Standards/Office/DEU/ manuell zu importieren.
- Anschließend ist ein Leistungsumfang als Standardgrupppe anzulegen.
- Optional können die Tätigkeiten (TätigkeitenSTBVV.csv) aus dem Standard-Daten-Ordner .../Standards/Office/DEU/ importiert werden (siehe Tätigkeiten).
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| Vor dem Import der Gebührenartikel RVG sind folgende Schritte zwingend nötig:- Import der Kontentabellen RVG und intern (Kontentabellen_RVG.csv, Kontentabellen_intern.csv)
- Die Tätigkeitshauptgruppen (TätigkeitshauptgruppenRVG.csv und TätigkeitshauptgruppenINTERN.csv) und die Tätigkeitsgruppen (TätigkeitsgruppenRVG.csv und TätigkeitsgruppenINTERN.csv) sind aus dem Standard-Daten-Ordner .../Standards/Office/DEU/ manuell zu importieren.
- Anschließend ist ein Leistungsumfang als Standardgrupppe anzulegen.
- Optional können die Tätigkeiten (TätigkeitenRVG.csv) aus dem Standard-Daten-Ordner .../Standards/Office/DEU/ importiert werden (siehe Tätigkeiten).
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Folgende Schritte sind für den Import NACH dem Erfüllen der oben genannten Voraussetzungen durchzuführen:
- Unter Leistungserfassung → Stammdaten → Import und Export → Import → Einstellungen muss als Land für den Import Deutschland hinterlegt sein.
- Am Firmenstamm der Hauptfirma unter Leistungserfassung → Stammdaten → Firmen → Firmen muss das Land auf 2 - Deutschland stehen.
Links im Baum beim Punkt "LEA" haken Sie die Felder "Fakturatyp", "Einheiten" und "Rechnungseinstellungen" sowie "Referenztabellen Deutschland" an. Möchten Sie die
Honorarnoten-Adressmakros bei der Fakturierung verwenden, können Sie für deren Import natürlich auch dieses Feld anhaken. Die
Artikelumlagen Deutschland müssen ebenfalls importiert werden, dies kann allerdings erst
nach dem Import der Tätigkeiten und Artikel durchgeführt werden.
Für den Import der Gebührenartikel stehen Ihnen beim Feld "Gebührenartikel Deutschland" in der Combobox vier Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
Kein Import | Es werden keine Gebührenartikel importiert. |
StBVV | Es werden nur die Gebührenartikel der StBVV (= Steuerberatervergütungsverordnung) importiert. |
RVG | Es werden nur die Gebührenartikel des RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) importiert. |
StBVV und RVG | Es werden die Gebührenartikel der StBVV UND des RVG importiert. |
Um die Daten zu importieren, die standardmäßig von BMD ausgeliefert werden (siehe
Stammdaten), starten Sie den Import mit "Ok". Nach einem erfolgreichen Import erhalten Sie die Hinweismeldung, dass der Import abgeschlossen ist. Bestätigen Sie den erfolgreichen Import mit "Ok".
Des Weiteren können Sie im Fenster
Import - wenn gewünscht - noch Auswertungen importieren. Nähere Informationen zum Import der LEA Standardauswertungen finden Sie auch unter
Standardauswertungen importieren.
Achtung!
| Legen Sie manuelle Datensätze immer erst NACH dem Import in den jeweiligen Fenstern an (siehe Stammdaten).
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Sobald die
Tätigkeiten und Artikel importiert worden sind, importieren Sie die
Artikelumlagen Deutschland im Fenster "Import", welches soeben für die vorherigen Importe verwendet worden ist:
Folgende LEA Parameter sind in Bezug auf die Deutsche LEA unter Leistungerfassung
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ LEA Parameter im linken Bereich unter dem Ordner "Honorarnote"
→ Gebührenverrechnung zu finden:
Dieser Parameter unterscheidet, ob die unter Leistungserfassung → Stammdaten → Honorarfaktoren → Artikelumlagen definierte(n) Artikelumlage(n) in der Honorarabrechnung automatisch passieren sollen, ob keine Umlage gemacht werden soll oder ob man mittels einer Abfrage entscheiden kann, ob die Umlage/n gemacht wird/werden oder nicht. Eine gewünschte Artikelumlage muss jedoch manuell angelegt werden.
Ausprägungen:
- Automatische Umlage
- Abfrage
- Keine Umlage
- Automatische Umlage mit Bearbeitungsmöglichkeit
Nur mit der Ausprägung
Automatische Umlage mit Bearbeitungsmöglichkeit ist es möglich, gewisse Felder zu bearbeiten oder Nachlässe auf umgelegte Gebührenartikel zu gewähren. Mehr dazu finden Sie unter
Artikelumlagen.
In diesem Parameter kann derjenige Mitarbeiter hinterlegt werden, auf den die Gebührenartikel in der Gebührenabrechnung gebucht werden sollen. Dieser Parameter kann jedoch in der Gebührenerfassung mit einem anderen Mitarbeiter übersteuert werden.
Hinterlegt man in diesem Parameter keinen Mitarbeiter, erfolgt die Ermittlung in der Gebührenerfassung nach folgender Reihenfolge:
- Mitarbeiter, der auf dem Detail der Rechnungsvorlage im Feld Mitarbeiter hinterlegt worden ist
- Mitarbeiter, der laut Zuständigkeiten für den aktuellen Mandanten ermittelt worden ist
- Mitarbeiter, der laut Zuständigkeiten für diese Tätigkeitsgruppe allgemein zuständig ist (Verbindung Tätigkeitsgruppe mit Zuständigkeitsbereich)
- Mitarbeiter, der in diesem LEA Parameter hinterlegt ist
- Mitarbeiter laut User-ID (diese muss am Mitarbeiterstamm hinterlegt sein, ansonsten kann die Rechnungsvorlage nicht aufbereitet werden - bei der Aufbereitung erscheint in diesem Fall ein entsprechender Hinweis)
Hier muss der Artikel für die §16-Pauschale im Zuge der deutschen Gebührenabrechnung hinterlegt werden, auf welchen die Leistungen folglich gebucht werden.
In diesem Parameter müssen die Prozente eingetragen werden, mit denen die §16-Pauschale berechnet wird (laut Gesetz sind es 20 Prozent, jedoch maximal 20 Euro pro abgerechnetem Artikel, abgerechneter Leistung bzw. Barauslage - siehe Parameter
§16-Pauschale - Berechnung).
Hinweis | Unter Leistungserfassung → Stammdaten → Personen → Kundeneinstellungen können Sie die Hinterlegung dieses LEA Parameters je Kunde übersteuern. Dazu steht am Reiter "Stammdaten" das gleichnamige Feld Prozent §16 zur Verfügung. Standardmäßig ist das Feld leer. |
Mit dem Parameter "§16-Pauschale automatisch berechnen" können Sie steuern, ob die §16-Pauschale automatisch berechnet wird oder nicht. Standardmäßig steht die Einstellung auf "Ja".
Bei "Nein" wird die §16-Pauschale weder beim Aufbereiten der Gebührenrechnung berechnet noch steht die Funktion "§16-Pauschale neu ermitteln" in der Rechnungsbearbeitung für die Neuermittlung zur Verfügung. Außerdem erscheinen die Abfragen, ob die §16-Pauschale neu berechnet werden soll (z. B. beim Verlassen der Rechnungsbearbeitung) nicht mehr. Manuell kann die §16-Pauschale mit dieser Einstellung aber sehr wohl über die Funktion "§16-Pauschale" berechnet werden.
Damit auf die Neuberechnung der §16-Pauschale vor dem Rechnungsdruck nicht vergessen wird, kann dieser Parameter aktiviert werden.
Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:
| Nie | Es erfolgt weder eine automatische Neuberechnung noch erscheint eine Meldung, die auf die Neuberechnung hinweist. |
Abfrage bei Rechnungsdruck/Verlassen der Bearbeitung | Die Abfrage, ob die §16-Pauschale neu berechnet werden soll, erscheint bei folgenden Aktionen: - Verlassen der Rechnungsbearbeitung
- Rechnung ansehen
- Kontrollausdruck
- Rechnungsdruck mit Nummer

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| Abfrage bei Rechnungsdruck | Die Abfrage, ob die §16-Pauschale neu berechnet werden soll, erscheint bei folgenden Aktionen:
- Rechnung ansehen
- Kontrollausdruck
- Rechnungsdruck mit Nummer

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Automatisch aktualisieren | Die automatische Neuberechnung erfolgt bei folgenden Aktionen: - Verlassen der Rechnungsbearbeitung
- Rechnung ansehen
- Kontrollausdruck
- Rechnungsdruck mit Nummer
Ist diese Ausprägung aktiviert, so erscheint keine Meldung bezüglich der Neuberechnung der §16-Pauschale bei den oben angeführten Funktionen. Die §16-Pauschale wird automatisch im Hintergrund aktualisiert, wenn die Pauschale zuvor automatisch berechnet worden ist.
Wenn die Position jedoch manuell übersteuert worden ist (z. B. durch eine Pauschale), dann wird die §16-Pauschale nicht automatisch neu berechnet. In diesem Fall wird die §16-Pauschale nur dann neu berechnet, wenn im Fenster "Rechnung bearbeiten" die Funktion "§16-Pauschale neu berechnen" ausgeführt wird. Ob eine Position für die §16-Pauschale einer Rechnung manuell geändert worden ist, erkennen Sie in der Rechnungsbearbeitung am Stift-Symbol in der Spalte "Honorar":
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Dieser LEA Parameter wirkt jedoch nur dann, wenn das Feld
§16-Pauschale am Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm betroffener Artikel/Tätigkeiten aktiviert ist, da nur in diesem Fall die §16-Pauschale über das System automatisch berechnet wird.
Entscheiden Sie mit diesem Parameter, wie die §16-Pauschale berechnet werden soll. Dieser Parameter hängt stark mit dem Feld
§16-Pauschale am Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm zusammen.
Mit der Ausprägung "Pro Position" wird je Rechnungsposition eine §16-Pauschal-Leistung (= eigene Gebührenleistung) erzeugt. Der Bezugszeitraum der Leistung, für die die §16-Pauschale erstellt wird, wird auf die Pauschal-Leistung übertragen. In weiterer Folge wird die Pauschale in der Rechnungssortierung automatisch unterhalb der Rechnungsposition eingeordnet, für die sie berechnet worden ist. Die entsprechende Gebühr wird mit der Tätigkeitsgruppe der Tätigkeit/des Artikels erzeugt, für die/den die §16-Pauschale berechnet worden ist. Die §16-Pauschale wird für jene Tätigkeiten bzw. (Gebühren-)Artikel der Gebührenrechnung errechnet, deren dahinterliegender Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm das Feld
§16-Pauschale aktiviert hat. Zu beachten ist, dass eine Umlage immer als eine Position gezählt wird.
Bei der Ausprägung "Pro Tätigkeit/Artikel" wird je angesprochene Tätigkeit bzw. angesprochenen Artikel und Bezugszeitraum eine §16-Pauschal-Leistung erzeugt. Die entsprechende Gebühr wird mit der Tätigkeitsgruppe der Tätigkeit/des Artikels erzeugt, für die/den die §16-Pauschale berechnet worden ist. Die §16-Pauschale wird für jene Tätigkeiten bzw. Artikel der Gebührenrechnung errechnet, deren dahinterliegender Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm das Feld
§16-Pauschale aktiviert hat. Zu beachten ist, dass eine Umlage immer als eine Position gezählt wird.
Bei der Ausprägung "Pro Tätigkeitsgruppe" wird je angesprochene Tätigkeitsgruppe und Bezugszeitraum eine §16-Pauschal-Leistung erzeugt. Die entsprechende Gebühr wird mit der Tätigkeitsgruppe erzeugt, für die die §16-Pauschale berechnet worden ist. Die §16-Pauschale wird je Tätigkeitsgruppe nur dann berechnet, wenn auf mindestens einer Position der Tätigkeitsgruppe am Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm das Feld
§16-Pauschale aktiviert ist.
Mit der Ausprägung "Summiert" wird die §16-Pauschale für alle betroffenen Leistungen einmal errechnet und summiert ausgewiesen, wenn mindestens eine Position der Gebührenrechnung am Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm das Feld
§16-Pauschale aktiviert hat. Die entsprechende Gebühr wird mit der Tätigkeitsgruppe lt. Artikelstamm des
Artikels für die §16-Pauschale erzeugt. Steht diese Einstellung auf "Summiert", wird auch die Ausprägung des LEA Parameters
§16-Pauschale - Andruck automatisch auf "Summiert" umgestellt.
Ausprägungen:
- Pro Position (Standard)
- Pro Tätigkeit/Artikel
- Pro Tätigkeitsgruppe
- Summiert
Hinweis | Unter Leistungserfassung → Stammdaten → Personen → Kundeneinstellungen können Sie die Hinterlegung dieses Parameters je Kunde übersteuern. Dazu steht am Reiter "Stammdaten" das gleichnamige Feld §16-Pauschale - Berechnung mit denselben Ausprägungen zur Verfügung. Standardmäßig steht das Feld jedoch auf der zusätzlichen Ausprägung "laut LEA Parameter".
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Hinweis | Bitte beachten Sie, dass die §16-Pauschale niemals für negative Gebühren berechnet wird. |
Entscheiden Sie mit diesem Parameter, wie die §16-Pauschale angedruckt werden soll. Dieser Parameter hängt stark mit dem Feld
§16-Pauschale am Artikel- bzw. Tätigkeitenstamm und mit dem LEA Parameter
§16-Pauschale - Berechnung zusammen.
Mit der Ausprägung "Pro Position" wird je Rechnungsposition eine §16-Pauschal-Leistung am Rechnungsdokument angedruckt. Bei der Ausprägung "Pro Tätigkeitsgruppe" wird je angesprochener Tätigkeitsgruppe und angesprochenem Bezugszeitraum eine §16-Pauschal-Leistung angedruckt. Mit der Ausprägung "Summiert" wird die §16-Pauschale für alle betroffenen Leistungen einmal summiert als eine Position ausgewiesen.
Ausprägungen:
- Pro Position (Standard)
- Pro Tätigkeitsgruppe
- Summiert
Hinweis | Unter Leistungserfassung → Stammdaten → Personen → Kundeneinstellungen können Sie die Hinterlegung dieses Parameters je Kunde übersteuern. Dazu steht am Reiter "Stammdaten" das gleichnamige Feld §16-Pauschale - Andruck mit denselben Ausprägungen zur Verfügung. Standardmäßig steht das Feld jedoch auf der zusätzlichen Ausprägung "laut LEA Parameter".
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Wird dieser Parameter aktiviert, besteht in der Rechnungsbearbeitung die Möglichkeit, in der
Zeilenauswertung zu sehen, ob das Honorar aufgrund der Umlage verhältnismäßig rentabel ist.
Dieser LEA Parameter entscheidet, wie der Gegenstandswert Finanzbuchhaltung grundsätzlich berechnet wird. Über das
gleichnamige Feld unter Leistungserfassung
→ Stammdaten
→ Personen
→ Kundeneinstellungen → Reiter "Stammdaten" können Sie die Berechnung der Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung mandantenbezogen übersteuern.
Bei der Berechnungsart "Aktueller Monatsumsatz * 12" wird der Umsatz des eingegebenen Bezugsmonats mal 12 gerechnet und als Gegenstandswert angezeigt. Bei der Ausprägung "Jahresumsatz Vorjahr" wird der gesamte Wert des Vorjahres (Jänner bis Dezember) als Gegenstandswert herangezogen. Bei "Hochrechnung aktuelles Jahr" wird der Umsatz von Wirtschaftsjahrbeginn bis zum eingegebenen Bezugsmonat durch die Anzahl der Monate dividiert. Dieser Wert mal 12 wird als Gegenstandswert angezeigt.
Ausprägungen:
- Aktueller Monatsumsatz * 12 (Standard)
- Jahresumsatz Vorjahr
- Hochrechnung aktuelles Jahr
Ist am Gebührenartikel ein Intervall hinterlegt worden, so entscheidet dieser Parameter über die mehrfache Erfassung einer Gebühr pro Bezugszeitraum:
Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:
| Keine Prüfung | Es erfolgt keine Prüfung. Eine mehrfache Erfassung eines Gebührenartikels ist in einer Vorlage bzw. in der Gebührenrechnung zulässig - es erscheint kein Hinweis. |
| Hinweis anzeigen (Standard) | Steht die Einstellung auf "Hinweis anzeigen", so wird bei der mehrfachen Erfassung einer Gebühr in der Vorlage bzw. in der Gebührenrechnung der Anwender darauf hingewiesen, dass der Gebührenartikel bereits für diese Vorlage existiert - eine erfolgreiche Anlage ist dennoch möglich. |
| Erfassung verhindern | Sollte die Einstellung die Ausprägung "Erfassung verhindern" aufweisen, so wird der Anwender darauf hingewiesen, dass eine derartige Mehrfacherfassung in der Rechnungsvorlage bzw. in der Gebührenrechnung nicht zulässig ist und dies verhindert wird. |
Der Parameter gilt sowohl für das Aufbereiten von Gebührenrechnungen nach Rechnungsvorlage als auch für die Anlage von Rechnungsvorlagen. Wird eine Gebühr für einen Bezugszeitraum mehrfach erfasst, so entscheidet diese Einstellung, ob dies zugelassen oder abgebrochen wird.
Hier ist der Dropbox-Zugang auszuwählen, welcher für den Import der eurodata-Lohnabrechnungen verwendet werden soll. Es können hier alle Dropbox-Benutzerkonten ausgewählt werden, die unter TOOLS
→ Tools
→ Einstellungen
→ Zugangsdaten
→ Cloud-Services-Benutzerkonten hinterlegt worden sind.
Näheres zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe zum Fenster
eurodata.
Hier ist das Verzeichnis zu hinterlegen, welches für den Import der eurodata-Lohnabrechnungen verwendet werden soll. Das Verzeichnis muss immer mit dem führenden Schrägstrich "/" eingegeben werden. Es können auch mehrere Ordner untereinander angegeben werden, wobei immer mit dem Schrägstrich "/" getrennt werden muss.
Dies kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
Das Programm sieht beim Import in die Dropbox, welche im LEA Parameter
eurodata-Dropbox hinterlegt wurde, und sucht dort das hier hinterlegte Verzeichnis. Es wird nicht validiert, ob dieses Verzeichnis existiert. Achten Sie daher auf die exakte Hinterlegung.
Näheres zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe zum Fenster
eurodata.
Dieser Parameter regelt das Programmverhalten im Zuge der Gebührenerfassung, wenn die am Artikelstamm des gewählten Gebührenartikels hinterlegten Min-/Max-Grenzen in Bezug auf Zähler, Nenner oder Gebühr unter- bzw. überschritten werden.
Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:
Ja | Eine Erfassung ist nicht möglich, wenn die Mindestwerte Zähler, Nenner oder Gebühr unterschritten werden bzw. der Maximalwert überschritten wird. | |
Ja, nur Hinweis (Standard) | Eine Erfassung ist zwar möglich, wenn die Mindestwerte Zähler, Nenner oder Gebühr unterschritten werden bzw. der Maximalwert überschritten wird, jedoch erscheint ein Hinweis, wenn eine Unter-/Überschreitung vorliegt. |
Nein | Eine Erfassung erfolgt ohne Rückicht auf die Min-/Max-Grenzen am Artikelstamm der Gebührenartikel. | |
Im Zuge der deutschen Gebührenabrechnug ist es in manchen Fällen zwingend nötig, Zeitleistungen immer über Gebührenartikel abzurechnen. In Ausnahmefällen ist es nicht möglich, automatische Umlagen in der LEA zu verwenden, was bedeutet, dass diese Umlagen auf die entsprechenden Gebührenartikel zum Teil manuell gemacht werden müssen.
Um Fehler vermeiden zu können, kann dieser Parameter aktiviert werden.
Wenn nicht "Keine Warnung" eingestellt ist, wird geprüft, ob Zeitleistungen in einer Gebührenrechnung sind, die nicht umgelegt wurden. Bei der Ausprägung "Warnung beim Ansehen, keine Warnung beim Drucken" wird im Gegensatz zur Ausprägung "Warnung beim Ansehen, kein Druck" ein Ausdruck zugelassen, aber jedenfalls eine Warnung angezeigt.
Keine Warnung | Es erfolgt keine Überprüfung, ob nicht umgelegte Zeitleistungen in der Gebührenrechnung enthalten sind. | |
Warnung beim Ansehen, keine Warnung beim Drucken | Das Programm prüft, ob Zeitleistungen in einer Gebührenrechnung sind, die nicht umgelegt wurden. Wenn dieser Umstand zutrifft, wird ein Ausdruck zugelassen. Beim Ansehen wird jedenfalls eine Warnung angezeigt. |
Warnung beim Ansehen, kein Druck | Das Programm prüft, ob Zeitleistungen in einer Gebührenrechnung sind, die nicht umgelegt wurden. Wenn dieser Umstand zutrifft, wird kein Ausdruck zugelassen. Beim Ansehen wird jedenfalls eine Warnung angezeigt. | |
Mithilfe dieses Parameters soll verhindert werden, dass für bereits abgerechnete Bezugszeiträume noch weiterhin Leistungen erfasst werden. Dieser Parameter ist im Zuge der Leistungserfassung ausschlaggebend und gilt für alle Fenster und Varianten der Leistungserfassung (z. B. Tageserfassung, BMD Web Leistungserfassung, Leistungserfassung in Honorarnoten).
Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:
| Keine Prüfung (Standard) | Es erfolgt keine Prüfung, ob für bereits abgerechnete Bezugszeiträume Leistungen erfasst werden. Eine Leistung kann daher immer eingegeben und gespeichert werden. |
| Hinweis anzeigen | Das Programm prüft, ob für den eingegebenen Bezugszeitraum in Kombination mit der verwendeten Tätigkeit bereits mindestens eine Leistung dieses Rechnungsempfängers in einer bereits abgeschlossenen Gebührenrechnung enthalten ist. Eine Hinweismeldung erscheint, das Speichern wird jedoch zugelassen. |
| Erfassung verhindern | Das Programm prüft, ob für den eingegebenen Bezugszeitraum in Kombination mit der verwendeten Tätigkeit bereits mindestens eine Leistung dieses Rechnungsempfängers in einer bereits abgeschlossenen Gebührenrechnung enthalten ist. Eine Hinweismeldung erscheint und das Speichern wird unterbunden |
Die Anlage folgender Stammdaten ist für die Verwendung der Gebühren-Leistungserfassung essenziell. Bitte beachten Sie die Informationen zu den einzelnen Fenstern der Reihe nach!
Leistungserfassung → Stammdaten → Honorarfaktoren → Weitere Honorarfaktoren → Gebührentabellen
In der linken Combobox "Auswahl" können Sie zwischen der StBVV, dem RVG und sonstigen Gebührentabellen umschalten. In der Combobox "Gültig ab:" kann nach Gültigkeitsdaten selektiert werden. In der Combobox im Bereich "Gebührentabellen" können Sie zwischen den verschiedenen Tabellen wechseln.
Die Gebührentabellen können nicht bearbeitet werden, da sie standardmäßig von BMD ausgeliefert werden.
Hinweis | Der Satz wird in dieser Liste nur bis 9/10 bzw. 0,9 angezeigt, jedoch kann in der Gebührenerfassung beispielsweise beim Jahresabschluss auf bis zu 40/10 zugegriffen werden.
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Im linken Bereich "Tätigkeitshauptgruppen" werden die Tätigkeitshauptgruppen angelegt, im Bereich "Tätigkeitsgruppen" die dazugehörigen Tätigkeitsgruppen. Die von BMD standardmäßig ausgelieferten Datensätze können jederzeit ergänzt werden.
Leistungserfassung → Stammdaten → Tätigkeiten und Artikel → Tätigkeiten
Die Tätigkeiten müssen manuell importiert werden.
Achtung!
| Die Tätigkeitshauptgruppen und Tätigkeitsgruppen müssen vorher importiert werden (siehe Import Standards).
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Den Import finden Sie im Fenster "Tätigkeiten" unter Extras → Textdatei importieren - Tätigkeiten. Im Feld "Importdatei" wird die von BMD standardmäßig ausgelieferte Datei ausgewählt. Diese Datei liegt im BMD Softwareverzeichnis im Standard-Datenordner unter .../Standards/Office/DEU/ und heißt "TätigkeitenSTBVV.csv" bzw. "TätigkeitenRVG.csv".
Im Anschluss ist der Import mit "Ok" zu bestätigen. Es werden die im Standard für StBVV oder RVG ausgelieferten Tätigkeiten importiert.
Die von BMD standardmäßig ausgelieferten Datensätze können jederzeit ergänzt werden.
Leistungserfassung → Stammdaten → Tätigkeiten und Artikel → Artikel
Die Gebührenartikel werden von BMD standardmäßig ausgeliefert, können jedoch jederzeit ergänzt werden.
Neben der Neuanlage eines Artikels ist auch das Duplizieren mit der gleichnamigen Funktion möglich. Damit zukünftige gesetzliche Änderungen jederzeit mit dem Standard neu importiert werden können, ist es sinnvoll, erforderliche Gebührenartikel zuerst mit dem LEA Support zu besprechen, bevor man sie manuell ergänzt oder abändert.Die 4-stelligen Artikel beziehen sich auf die StBVV und die 5-stelligen Artikel auf das RVG.
Achtung! | Wichtig bei Neuanlage eines Artikels ist die Zuordnung zur entsprechenden Tätigkeitshauptgruppe bzw. auch zur richtigen Tätigkeitsgruppe in den gleichnamigen Feldern.
Ebenfalls notwendig sind die folgenden Felder, die laut Gesetzestexten befüllt werden müssen/sollen: "Berechnungsart", "Paragraf", "Gebührentabelle", "Zähler/Faktor/Prozent min", "Nenner min", "Zähler/Faktor/Prozent max", "Nenner max", "Mindestgebühr", "Höchstgebühr", "Mindestgegenstandswert", "Praxiswert Zähler" und "Praxiswert Nenner". Das Feld "Kostenart" muss auf die Ausprägung "Gebühr" gesetzt werden, wenn es sich um einen Gebührenartikel handelt.
Im Feld §16-Pauschale wird festgelegt, ob die §16-Pauschale berechnet wird.
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Die Artikelumlagen stellen den Bezug zwischen Tätigkeiten und Artikeln für die Honorarabrechnung dar. Die Artikelumlagen können - wie unter 2.1.
Import Standards beschrieben - importiert werden. Sie können aber auch selbst Zuordnungen treffen oder neue Zuordnungen für eigens angelegte Artikel oder Tätigkeiten treffen. In der Rechnungsbearbeitung erkennt man eine Artikelumlage an dem blauen Pfeil bei der Tätigkeit und dem Text "Umlage" beim Gebührenartikel:
Leistungserfassung → Stammdaten → Tätigkeiten und Artikel → Leistungsumfang

Unter Leistungserfassung
→ Stammdaten
→ Tätigkeiten und Artikel
→ Leistungsumfang ist ein Leistungsumfang als Standard anzulegen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine neue
Tätigkeitsgruppe angelegt, so muss diese Tätigkeitsgruppe dem Leistungsumfang im Bereich "Zugeordnete Tätigkeitsgruppe" zugeordnet werden, damit die darunter angelegten Tätigkeiten in der Leistungserfassung zur Verfügung stehen.
Ein zweiter Leistungsumfang "Interne Leistungen/Nichtleistungszeiten" sollte zusätzlich angelegt werden. Diesem muss/müssen die Tätigkeitsgruppe/die Tätigkeitsgruppen für die Internen Leistungen/Nichtleistungszeiten zugewiesen werden (laut BMD Standardgruppe 9000). Diese Gruppe muss dem internen Kunden im Kundenstamm im Feld
Leistungsumfang zugewiesen werden. Dadurch stehen bei diesem Kunden nur noch die internen Tätigkeiten zur Verfügung. Es kann demnach nicht passieren, dass produktive Leistungen auf den internen Kunden erfasst werden.
Bei Anlage der Rechnungsebene wird empfohlen, diese mit den Ebenen "Projekt", "Tätigkeitsgruppe" und "Tätigkeit/Artikel" anzulegen, um in weiterer Folge auch im ausgelieferten Rechnungsformular die entsprechenden Bänder zur Verfügung zu haben. Die Rechnungsebene kann jederzeit abgeändert werden.
Zusätzlich muss der LEA Parameter
Projektband drucken, wenn Projekt leer auf den Wert "Projektband nicht drucken" gestellt werden, damit die Rechnungsformulare auch ohne Projekte genutzt werden können.
Hier sind die importierten Rechnungsformulare zu finden. Falls das Fenster leer ist, müssen die Rechnungseinstellungen importiert werden (siehe
Import Standards). Die Rechnungsformulare können mit F8 abgeändert werden, es können Bänder aktiviert/deaktiviert oder auch Felder eingefügt bzw. entfernt werden.
Achtung! | Vor Änderungen/Anpassungen eines Rechnungsformulars ist es empfehlenswert, dieses zu kopieren, um das "alte" Formular jederzeit wieder griffbereit zu haben. |
In Bezug auf das Standard-Rechnungsformular der Gebührenabrechnung beachten Sie die folgenden Besonderheiten:
Im Standard-Rechnungsformular gibt es zwei Besonderheiten in Bezug auf den Kopfbereich der Gebührenrechnung:

- Makros zum Andruck der Steuernummer und der USt-ID-Nummer:
Makro zum Andruck der Steuernummer
Wenn die Hauptsteuernummer am Kundenstamm des Rechnungsempfängers befüllt ist, wird diese hier angedruckt und das Wort "Steuer-Nr.:" automatisch davor gesetzt. Ist keine Steuernummer vorhanden, scheint das Feld hier nicht auf bzw. wird auch in der Zeile hochgerückt.
Makro zum Andruck der USt-ID-Nummer
Es wird statt dem Feld "UID-Nummer" ein Makro namens "USt-ID-Nr. (Makro)" verwendet. Dieses druckt automatisch den Wortlaut "USt-ID-Nr.:" und anschließend die UID-Nummer je nach Modus. Bitte beachten Sie für weitere Informationen zur USt-ID-Nummer die Ausführungen unter UID-Nummer je Rechnung festlegen.
Dieses Makro verarbeitet zwei Modi:
Modus 1 = Die UID-Nummer des Rechnungsempfängers wird angedruckt, wenn diese UID-Nummer lt. Aufbau korrekt ist.
Modus 2 = Die UID-Nummer des Rechnungsempfängers wird nur dann angedruckt, wenn dieser Kunde aus dem EU-Ausland stammt und die UID-Nummer lt. Aufbau korrekt ist.
Ausgeliefert wird der Modus 2, da dieser in Deutschland der vorherrschende Standard ist. Damit der Modus 1 verwendet werden kann, muss im Makro folgender Wert auf 1 geändert werden:

Achtung! | Die manuelle Anpassung des Makros kann zwar durchgeführt werden, sollte jedoch nur nach Rücksprache mit dem LEA Support erfolgen. |
Andruck des Leistungszeitraums:
Der Leistungszeitraum wird im Kopfbereich automatisch angedruckt, da dieser eine gesetzliche Grundvoraussetzung ist.
Im Standard-Rechnungsformular gibt es zwei Makros zur korrekten Darstellung von Gebühren in tabellarischer Form.
- Makro "Wert"
Liefert den Gegenstandswert, wenn es sich um eine Gebühr der Berechnungsarten StBGebV (1), BRAGO (4), RVG (8), Betragsgebühr (9), Hebegebühr (10), StBVV (11) oder Sonstige (16) handelt. Ansonsten liefert es den Preis/Einheit (wenn vorhanden) und sonst bleibt das Feld leer.
Diese Spalte ist rechtsbündig.
- Makro "Ansatz"
Liefert den Satz (Zähler/Nenner), wenn es sich um eine Gebühr handelt, bei der Zähler und Nenner gewählt werden können. Ansonsten wird die Menge (wenn es sich beispielsweise um eine Zeitgebühr oder eine Gebühr nach Anzahl handelt) ausgegeben.
Diese Spalte ist rechtsbündig.
Hinweis zum Andruck der Werte bei "Zeitgebühren" und "Gebühren nach Anzahl"
| Abhängig von nachfolgendem internen Parameter werden die Werte "Menge" und "Preis/EH" in der Spalte "Wert" und "Ansatz" oder (wenn der Parameter aktiv ist) in der Spalte "Ansatz" und Spalte "Wert" angedruckt, wenn es sich um einen Artikel der Berechnungsart Gebühr nach Anzahl (12) oder Zeitgebühr (13) handelt. Das ändert jedoch nichts am Andruck der restlichen Gebührenartikel.
Parametergruppe: MACRO_USER_VALUES Parametername: DE_STDHNP_FORMULAR_MAKRO_VERSION Parameterschlüssel: BMD Parameterwert: 1
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Im Standard-Rechnungsformular ist im Rechnungsband "Rechnungskopf" bereits der QR-Code (nähere Informationen unter
QR-Code in der LEA) rechtsbündig enthalten:
Näheres zum QR-Code oder Giro-Code in Rechnungen finden Sie in der Hilfe zum Thema
QR-Code in der LEA.
Hier werden die Rechnungsformulare hinterlegt und es können diverse Einstellungen für die Honorarnoten getroffen werden. In der Combobox links oben muss bei der Sprache Deutsch (Deutschland) verwendet werden. Es kann beispielsweise hinterlegt werden, ob die Honorarnoten per E-Mail versendet und/oder archiviert werden sollen oder ob automatisch Poststücke beim Honorarnotendruck erzeugt werden sollen.
Leistungserfassung → Stammdaten → Tätigkeiten und Artikel → Kontentabellen
Hier werden die Konten hinterlegt, die für die FIBU-Verbuchung von Honorarnoten herangezogen werden. Es können eine oder mehrere Kontentabellen angelegt werden. Wichtig ist die Hinterlegung des Steuerprozentsatzes.
Leistungserfassung → Stammdaten → Stundensätze und Artikelpreise → Artikelpreise
Für alle Gebührenartikel, die nach Menge abgerechnet werden, kann im Fenster "Artikelpreise" ein entsprechender
Verrechnungspreis bzw. ein Staffelpreis hinterlegt werden. Die Information, dass ein Verrechnungspreis/Staffelpreis hinterlegt worden ist, wird in weiterer Folge in den Rechnungsvorlagen bzw. bei der ersten Abrechnung in der Rechnungsbearbeitung am Reiter "Gebührenartikel" im Feld "Preis je Einheit" und in der Gebührenerfassung angezeigt.
Dieser Preis kann in der Rechnungsbearbeitung manuell überschrieben werden. Wenn bereits eine Abrechnung für diesen Kunden existiert, wird hier der Wert der letzten Abrechnung angedruckt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter
Artikelpreise.
Wird am Verrechnungspreis das Feld "Progr.Staffel" aktiviert, so wird die hinterlegte Staffel nicht auf die gesamte angefallene Menge je Artikel und Bezugszeitraum angewandt, sondern je Staffelschritt separat.
Eine progressive Staffel wird im Beispiel wie folgt berechnet:
Die ersten 5 Dienstnehmer im Monat kosten € 25,00, 6 - 10 Abmeldungen kosten € 20,00, 11 - 15 kosten € 15,00 usw. Das würde bedeuten, dass 11 Dienstnehmer-Abrechnungen € 240,00 kosten würden (5 * 25 + 5 * 20 + 1 * 15). Dabei erzeugt das Programm nun je anfallendem Satz eine Gebührenleistung mit dem entsprechenden Preis und der entsprechend anfallenden Menge.
Die Aufteilung erfolgt beim Speichern der Gebühr:
Achtung! | Eine erneute Anpassung von Gebührenartikeln, welche im Zuge einer Staffel vom Programm erzeugt wurden, ist nicht sinnvoll. In diesem Fall müssen alle Bestandteile dieser Gebühr gelöscht und neu erfasst werden.
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Damit die Staffelschritte nun auch in der Honorarnote ausgewiesen werden können, muss ein eigener Textbaustein im Fenster
Rechnungstexte angefertigt werden, der beim gewählten Artikel angedruckt wird. Ist dies nicht erforderlich, so kann auch der Durchschnittssatz im Band "Details Barauslagen" oder lediglich das Gesamthonorar ausgewiesen werden.
Leistungserfassung → Stammdaten → Stundensätze und Artikelpreise → Stundensätze
Um Leistungen in der Leistungserfassung erfassen zu können, müssen Stundensätze angelegt werden. Es wird empfohlen, zumindest interne Stundensätze und Firmen-Verrechnungssätze und/oder Kunden-Verrechnungssätze anzulegen. Die Stundensätze können auch für einzelne Mitarbeiter, Tätigkeitsgruppen und/oder Tätigkeiten unterschiedlich angelegt werden.
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte im Programm, die für die Gebühren-Leistungserfassung erforderlich sind, der Reihe nach angeführt.
Leistungen können beispielsweise in der Tageserfassung erfasst werden:
Das Spezifikum der Gebühren-Leistungserfassung und somit der Unterschied zur deutschen Gebührenabrechnung nach Rechnungsvorlagen ist, dass der leistungserfassende Mitarbeiter dessen Leistungen bereits in der Leistungserfassung mit dem korrekten Gebührenartikel im Feld "Gebühr Art-Nr" erfasst.
Das Feld "Tät-Nr/Art-Nr" wird nach der Eingabe eines Gebührenartikels sofort gesperrt. Da der Arbeitsbericht aber zwingend eine Tätigkeit benötigt, um als "Korrekt" gekennzeichnet werden zu können, wird dabei automatisch die erste Tätigkeit der Tätigkeitsgruppe des Gebührenartikels in das Feld "Tät-Nr/Art-Nr" geschrieben.
Beispiel | Die Mitarbeiterin 111 erfasst einen neuen Arbeitsbericht mit dem Gebührenartikel 3300 "Buchführung mit Kontieren". Bei der Eingabe des Gebührenartikels wird sofort die numerisch erste Tätigkeit der bebuchten Tätigkeitsgruppe 1100 in das Feld "Tät-Nr"/Art-Nr" übertragen:
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Hinweis | Das Feld "Gebühr Art-Nr" wurde nicht als Pflichtfeld definiert, damit nicht abzurechnende Tätigkeiten weiterhin ohne Gebühr erfasst werden können. In diesem Fall lassen Sie das Feld "Gebühr Art-Nr" einfach leer und geben die gewünschte Tätigkeit im Feld "Tät-Nr/Art-Nr" ein. Sobald die Eingabe erfolgt ist, wird das Feld "Gebühr Art-Nr" gesperrt und kann nicht mehr befüllt werden.
Sollte bei der Erfassung fälschlicherweise eine abzurechnende Tätigkeit verwendet werden, die einen Gebührenartikel erfordert, erhalten Sie die Hinweismeldung, dass ausschließlich nicht verrechenbare Tätigkeiten ohne Gebühr erfasst werden dürfen, und das Fenster der Tätigkeiten öffnet sich zur Änderung Ihrer Auswahl:
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Hinweis zu den Leistungsvorlagen
| Mithilfe der Leistungsvorlagen ist es möglich, wiederkehrende Leistungen auch mit Gebührenartikel in die Leistungserfassung einzufügen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Hilfebeitrag Leistungsvorlagen.
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Hinweis zu Gebühren nach Anzahl
| Wenn Ihre Mitarbeiter Leistungen auf Gebührenartikel mit der Berechnungsart "Gebühr nach Anzahl" erfassen, kann die entsprechende Anzahl sofort über das Feld "Anzahl Geb" an die Fakturierung mitgeben werden. Schließlich kennen die leistungserfassenden Mitarbeiter die genaue Anzahl, die abgerechnet werden soll.
Die erfasste Anzahl wird automatisch beim Aufbereiten der Honorarnote auf die Gebühr übernommen und in der Spalte "Anzahl" in der Rechnungsbearbeitung angedruckt. Für den fakturierenden Mitarbeiter ist die Anzahl somit eindeutig, weshalb dieser die verwendete Anzahl nicht extra beim leistungserfassenden Mitarbeiter erfragen muss.
Wird keine Anzahl über das Feld mitgegeben, wird die Anzahl von der letzten Abrechnung übernommen. Sollte es sich um die erste Abrechnung handeln und wird auf der Leistung keine Anzahl eingetragen, so wird eine Blankogebühr erstellt und die Gebühr muss nachbearbeitet werden.
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Die Leistungserfassung auf Gebührenartikel bildet die Grundlage für die automatische Erstellung der Gebühren in der Fakturierung. Beim Aufbereiten der Honorarnoten wird automatisch zu jedem Leistungsdatensatz mit Gebührenartikel eine Gebühr erstellt. Nähere Informationen zur weiteren Vorgehensweise finden Sie unter
Honorarnoten aufbereiten und
Honorarnoten.
Hier können für die erfassten Leistungen Honorarnoten aufbereitet werden. Sie haben hier verschiedene Aufbereitungsmodi zur Verfügung, beispielsweise können Sie nach Rechnungsempfänger aufbereiten.
Die unter Leistungserfassung
→ Leistungsabrechnung
→ "Honorarnoten aufbereiten" erstellten Honorarnoten sind im Fenster
Honorarnoten zu finden beziehungsweise können hier mit F5 Neu angelegt werden.
Die markierte Rechnung kann mit F3 (= Rechnung bearbeiten) bearbeitet werden. In diesem Fenster stehen sämtliche Funktionen zur Verfügung, um die Rechnung betragsmäßig zu verändern. Weitere Informationen dazu finden Sie unter
Rechnung bearbeiten.
Bei der Aufbereitung von Honorarnoten wird für jede eingegebene Zeitleistung mit Gebührenartikel automatisch je Bezugszeitraum, Gebührenartikel und Projekt eine Gebühr erstellt. Gebühren mit gleichem Bezugszeitraum, Gebührenartikel oder Projekt werden stets in einer Gebühr zusammengefasst.
Sollten Sie einen Kunden das erste Mal abrechnen, wird eine
Blankogebühr (z. B. ohne Gegenstandswert) erstellt, die noch nachbearbeitet werden muss. Bei allen weiteren Abrechnungen erfolgt die Gebührenerstellung automatisiert, solange die erforderlichen Daten für die Gebühr ermittelt werden können. Je nach der Berechnungsart am Artikel sind unterschiedliche Informationen für die Gebührenerstellung erforderlich.
Besonders bei der ersten Aufbereitung der Honorarnoten eines Mandanten kann es zu "Blankogebühren" kommen, auf welchen mindestens ein erforderlicher Bestandteil der Gebühr fehlt. Beispielsweise kann hier für eine Gebühr nach StBVV kein Gegenstandswert ermittelt werden oder der Zähler und Nenner fehlen.
Eine unvollständige Gebühr wird mit einer hellroten Hinterlegung sowohl in der Rechnungsbearbeitung als auch im jeweiligen Feld am Reiter "Gebührenartikel" angezeigt:
Mit der Funktion "Bearbeiten" können Sie die fehlenden Bestandteile der Gebühr manuell nacherfassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass alle rot hinterlegten Felder ausgefüllt werden müssen, damit das Speichern der Änderungen überhaupt ausgeführt werden kann. Sobald die fehlenden Daten ergänzt wurden, wird der rote Hintergrund in den Feldern und auf der Gebühr entfernt und die Gebühr gilt als vollständig.
Hinweis | Wenn Sie eine Honorarnote mit mindestens einer unvollständigen Gebühr ansehen oder mit Nummer drucken möchten, erhalten Sie die Hinweismeldung "Es sind unvollständige Gebühren vorhanden!" und das Ansehen bzw. der (Kontroll-)Ausdruck der Honorarnote wird verhindert:
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Für jene Gebührenartikel, die nach StBVV abgerechnet werden, muss ein Gegenstandswert erfasst werden, falls dieser nicht automatisch ermittelt werden kann. Die Gebühr errechnet sich nach der gewählten StBVV-Gebührentabelle automatisch.
In der Leistungserfassung wird lediglich der Gebührenartikel ausgewählt, Zähler und Nenner werden erst bei der Aufbereitung der Honorarnoten ermittelt. Falls noch keine Abrechnungen für diesen Kunden existieren, werden die Hinterlegung des Praxiswertes direkt vom Artikelstamm herangezogen (Felder "Praxiswert Nenner" und "Praxiswert Zähler"). Existieren aber bereits Abrechnungen zu diesem Artikel, werden Zähler und Nenner vom letzten abgerechneten Gebührenartikel des Kunden übernommen.
Hinweis Praxiswert
| Wenn Sie beim Bearbeiten der Gebühr am Reiter "Gebührenartikel" im rechten Fensterteil "Gebührenart" bemerken, dass für den ausgewählten Gebührenartikel noch kein Praxiswert vorhanden ist, können Sie diesen mit folgender Funktion in der Rechnungsbearbeitung setzen:
Nach dem Setzen des Praxiswertes wird ein "P" in die erste Spalte der Tabelle geschrieben und gleichzeitig werden auch die Felder des Praxiswertes am Artikel befüllt:
Mit Doppelklick auf eine Datenzeile erhalten Sie das grüne Häkchen in der Spalte "Ausw" und der ausgewählte Zähler bzw. Nenner werden sofort auf die Gebühr übernommen.
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Ebenso wie Zähler und Nenner wird auch das "Gebührenintervall" entweder vom Artikelstamm oder bei bereits existierenden Abrechnungen von der letzten Abrechnung übernommen.
Der Gegenstandswert kann entweder von der letzten Rechnung oder aus der Gegenstandswert-Tabelle ermittelt werden. Über das Feld "Gegenstandswertermittlung" am Artikelstamm kann dies gesteuert werden:
| In diesem Feld können Sie einstellen, ob der Gegenstandswert der zuletzt abgerechneten Gebührenrechnung oder der/die Gegenstandswert(e) aus der Gebührentabelle für die Ermittlung der Gegenstandswerte StBVV herangezogen werden soll.
Die Einstellung "Gegenstandswert der letzten Rechnung" macht vor allem bei Artikeln der FIBU Sinn, da hier annäherungsweise gleiche bis ähnliche Werte pro Monat abgerechnet werden. Der Gegenstandswert der letzten Abrechnung wird dabei auf die Gebühr übernommen. Wenn noch keine Abrechnungen existieren, bleibt das Feld "Gegenstandswert" leer und das Feld und die Gebühr werden mit rotem Hintergrund gekennzeichnet. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Blankogebühren.
Bei der Einstellung "Gegenstandswert(e) auf Tabelle" wird je Gegenstandswert der Gegenstandswert-Tabelle ein Gebührenartikel erzeugt. Der entsprechende Gegenstandswert wird automatisch auf die Gebühr übernommen. Diese Einstellung wird vor allem dann verwendet, wenn der Gegenstandswert nur fallweise angesprochen wird (beispielsweise in der Bilanzierung). Der Gegenstandswert soll bei der ersten Rechnung im neuen Jahr vom Anwender manuell angepasst werden. Der neue Gegenstandswert gilt dann wieder für ein Jahr. Der Text vom Gegenstandswert wird auf die Gebühr übernommen.
Dieses Feld ist nur für die LEA in  Deutschland relevant. |
Gebührenartikel mit der Berechnungsart "Zeitgebühr" werden üblicherweise pro begonnener halben Stunde berechnet. Die Felder "Preis je Einheit" und "Anzahl" müssen befüllt sein, damit die Gebühr als vollständig gilt. Bei Eingabe der Anzahl "1" wird der Preis je Einheit zweimal berechnet, da die angefangene halbe Stunde als Multiplikator dient. Die Anzahl "1" entspricht dabei einer Stunde (= zweimal eine halbe Stunde).
Eine Zeitgebühr errechnet sich immer aus der erfassten Leistung. Dabei werden zuvor die Stunden je Gebührenartikel und Bezugszeitraum summiert und im Anschluss auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
Die Felder "Gebühr" und "Gebührenhonorar" befüllen sich aufgrund der Eingaben wieder automatisch.
Bei Artikeln, die nach Anzahl abgerechnet werden (Berechnungsart "Gebühr nach Anzahl"), sind - wie bei den Artikeln der Zeitgebühr - ebenfalls die Felder "Preis je Einheit" und "Anzahl" auf der Gebühr erforderlich. Der Unterschied zu den Artikeln, die nach Zeitgebühr abgerechnet werden, liegt darin, dass hier die wirkliche Anzahl mal dem Preis je Einheit berechnet wird.
Wenn ein Gebührenartikel nach Anzahl noch nie abgerechnet und in der Leistungserfassung auch keine Anzahl eingegeben worden ist, wird eine Gebühr ohne Anzahl (=
Blankogebühr) erstellt. Ist in der Leistungserfassung im Feld "Anzahl Geb" eine Anzahl eingegeben worden, wird diese primär auf die Gebühr übernommen. Existiert mindestens eine Abrechnung, wird die Anzahl der letzten Abrechnung übernommen, da angenommen werden kann, dass in der aktuellen Honorarnote dieselbe oder eine ähnliche Anzahl wie bei der letzten Abrechnung abgerechnet werden soll (z. B. bei Dienstnehmern).
Bei Gebühren nach Pauschale werden immer Blankogebühren erstellt und der Pauschalbetrag muss direkt auf der Gebühr manuell eingetragen werden. Daraus errechnet sich folglich das Gebührenhonorar. Bei Artikeln, die nach Pauschale abgerechnet werden, steht auf der rechten Seite das Minimum bzw. das Maximum. Der im Feld "Gebühr" hinterlegte Betrag muss immer in diesem Bereich sein.
Hinweis
| Sollten Sie noch weitere Gebühren in der Rechnungsbearbeitung benötigen (die beispielsweise nicht mit einer Zeitleistung gekoppelt sind), können Sie am Reiter "Gebührenartikel" natürlich jederzeit manuell mit F5 Neu eine neue Gebühr erstellen. |
Wenn Sie in der Rechnungsbearbeitung noch strukturelle Änderungen durch bestimmte Funktionen (z. B. Leistungen entfernen/hinzufügen, Umbuchen) durchführen möchten, muss die Honorarnote nach dem Ausführen der Funktionen durch die Funktion "Honorarnote neu erstellen" immer neu erstellt werden.
Automatisch erstellte Gebühren werden dabei aktualisiert, wobei es hier wiederum zu Blankogebühren kommen kann, wenn z. B. kein Gegenstandswert oder Zähler/Nenner ermittelt werden kann. Manuell erstellte Gebühren bleiben jedoch unverändert bestehen und müssen bei Bedarf manuell neu erstellt werden.
Achtung! | In der Gebühren-Leistungserfassung nicht möglich, die Funktionen "Neue Barauslage" und "Wertberichtigung" auszuführen.
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Hinweis | Ob strukturelle Änderungen bei Gebührenartikeln, die sich in einer Umlage befinden, überhaupt möglich sind, regelt der LEA Parameter unter Leistungserfassung → Stammdaten → Einstellungen → LEA Parameter → Honorarnoten → Gebührenverrechnung → Umlage.
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Wird eine Leistung aus der offenen Honorarnote entfernt, wird auch die dazu erstellte Gebühr entfernt. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wird eine Leistung mit Gebührenartikel hinzugefügt, wird auch die Gebühr wieder automatisch erstellt. Wird eine Gebühr mit der Funktion "Leistung entfernen" aus der Honorarnote entfernt, bleibt die Zeitleistung jedoch ohne Gebühr bestehen.
Grundsätzlich gilt hier die Empfehlung, die Funktion "Leistung entfernen" nur dann zu verwenden, wenn explizit der markierte Datensatz von der Honorarnote entfernt werden soll.
Hinweis | Bitte beachten Sie, dass Gebühren aus abgeschlossenen Honorarnoten niemals entfernt werden können. Bei Klick auf die Funktion "Leistung entfernen" erhalten Sie einen Hinweis, dass das Entfernen dieser Position nicht möglich ist. |
Mit der Funktion "Umbuchen" ausgehend von der Zeitleistung kann ein Arbeitsbericht umgebucht werden. Nähere Informationen zur Funktion finden Sie in der Hilfe zum Fenster
Umbuchungsmanager (Rechnungsbearbeitung).
Über das Feld "Gebühr" im Umbuchungsmanager können Sie den Datensatz auf einen anderen Gebührenartikel umbuchen. Das Feld "Tätigkeit" ist bei vorhandenem Gebührenartikel wie in der Leistungserfassung gesperrt. Wenn Sie den Gebührenartikel ändern, befüllt sich das Feld "Tätigkeit" automatisch mit der numerisch ersten Tätigkeit der bebuchten Tätigkeitsgruppe. Entspricht diese Tätigkeitsgruppe jener vor der Umbuchung, bleibt die Tätigkeit folglich gleich.
Bei der Ermittlung der Gegenstandswerte gibt es mehrere Möglichkeiten:
Die Eingabe erfolgt direkt in der Gebührenerfassung (Strg + Q) im Feld "Gegenstandswert" oder am Reiter "Gebührenartikel" im Feld "Gegenstandswert". Es besteht weiters die Möglichkeit, die Gegenstandswerte unter Leistungserfassung
→ Leistungsabrechnung
→ Weitere Funktionen
→ Gegenstandswerte manuell anzulegen, um sie dann in der Rechnungsbearbeitung zur Verfügung zu haben.
Es müssen die Felder "Kunde", "Bezugsjahr" und "Bezugsmonat" sowie der Artikel und der Betrag des Gegenstandswertes eingegeben werden.
Es gibt in den Bilanzberichten die Felder für die "Gegenstandswerte". Werden diese eingefügt, können die Gegenstandswerte berechnet werden und stehen in der LEA Honorarabrechnung zur Verfügung. Die Gegenstandswerte, die ermittelt werden konnten, sind unter Leistungserfassung → Leistungsabrechnung → Weitere Funktionen → Gegenstandswerte zu finden und können in der Honorarbearbeitung in der Gebührenerfassung im Feld "Gegenstandswert" hereingeladen und abgerechnet werden.
Des weiteren werden die Gegenstandswerte automatisch bei Projektabschluss (Fertigsetzen des Bilanzprojekts) der Bilanz neu berechnet. Bei erneutem Fertigsetzen des Bilanzprojektes wird der betroffene Gegenstandswert gelöscht und neu ermittelt.
Für die Ermittlung der Gegenstandswerte aus der Bilanzierung müssen Referenzierungen angelegt werden, damit das Programm die Zuordnung zwischen Bilanzkennzahl und dem Artikel des Gegenstandswertes findet.
Im Fenster Leistungserfassung
→ Leistungsabrechnung
→ Weitere Funktionen
→ Gegenstandswerte
→ Referenztabellen muss in der Combobox oben rechts umgeschaltet werden auf "Gegenstandswerte Bilanzierung".
Hier werden mit der Funktion "Neuanlage" alle Bilanzkennzahlen mit der richtigen Zuordnung zum Gegenstandswertartikel angelegt. Es können nur Gegenstandswerte von Bilanzkennzahlen übernommen werden, die in der Referenztabelle angelegt sind.
Hinweis zur Übernahme der Gegenstandswerte Bilanzierung | Ist im Zuge der Gebührenerfassung bei der Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums bereits ein Gegenstandswert vorhanden, so wird dieser nach Auswahl von Artikel und Zeitraum automatisch ins Feld "Gegenstandswert" der Gebührenerfassung übernommen. Sind mehrere Gegenstandswerte vorhanden, so wird eine Auswahl der Gegenstandswerte geöffnet.
Bei Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums in der Gebührenerfassung ermittelt das Programm selbstständig, ob für diesen Artikel und Zeitraum noch kein Gegenstandswert berechnet wurde. In diesem Fall erscheint ein Hinweis, dass noch kein Gegenstandswert Bilanzierung für das entsprechende Bezugsjahr ermittelt worden ist.
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Hier sind die Gegenstandswerte Steuererklärungen gelistet. Über die Funktion "Gegenstandswerte berechnen" im Ordner "Berechnung" des Steuer-Navigators werden diese berechnet und als Gegenstandswerte in die BMD NTCS LEA übernommen. Anschließend stehen sie in der Gebührenabrechnung zur Verfügung. Die Gegenstandswerte, die ermittelt werden konnten, sind unter Leistungserfassung
→ Leistungsabrechnung
→ Weitere Funktionen
→ Gegenstandswerte zu finden und können in der Honorarbearbeitung in der Gebührenerfassung im Feld "Gegenstandswert" übernommen und abgerechnet werden.
Des weiteren werden die Gegenstandswerte automatisch bei Eingabe des betroffenen Artikels und Bekanntgabe des Bezugszeitraums in der Gebührenerfassung automatisch importiert, wenn der Status der Steuererklärung mit der betroffenen Kennzahl im betroffenen Jahr "Databox Ok" aufweist. (Gemäß Referenzierung zwischen Artikel und Kennzahl in den Referenztabellen).
Für die Ermittlung der Gegenstandswerte aus den NTCS Steuererklärungen müssen Referenzierungen angelegt werden, damit das Programm die Zuordnung zwischen Steuerkennzahl und dem Artikel des Gegenstandswertes findet.
Hier können bei Bedarf Steuerkennzahlen mit der richtigen Zuordnung zum Artikel Gegenstandswert angelegt oder nach eigenem Ermessen verändert werden. Es können nur Gegenstandswerte von Steuerkennzahlen übernommen werden, die in der Referenzierungstabelle angelegt sind.
Hinweis zur Übernahme der Gegenstandswerte Steuererklärungen | Ist im Zuge der Gebührenerfassung bei der Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums bereits ein Gegenstandswert vorhanden, so wird dieser nach Auswahl von Artikel und Zeitraum automatisch ins Feld "Gegenstandswert" der Gebührenerfassung übernommen. Sind mehrere Gegenstandswerte vorhanden, so wird eine Auswahl der Gegenstandswerte geöffnet.
Bei Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums in der Gebührenerfassung ermittelt das Programm selbstständig, ob für diesen Artikel und Zeitraum noch kein Gegenstandswert berechnet wurde. In diesem Fall erscheint ein Hinweis, dass noch kein Gegenstandswert Steuererklärungen für das entsprechende Bezugsjahr ermittelt worden ist.
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Es besteht die Möglichkeit, die Gegenstandswerte neben der Bilanz auch aus der Finanzbuchhaltung automatisch ermitteln zu lassen. Hierfür sind einige Einstellungen zu treffen. Näheres finden Sie in der Dokumentation
Gegenstandswertberechnung Deutschland.
Hinweis
| Über die Stapelfunktion "Gegenstandwerte Finanzbuchhaltung ermitteln" können die Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung automatisch aktualisiert werden. Bei Ausführung dieser Stapelfunktion werden die Gegenstandswerte für die Finanzbuchhaltung für den gewählten Zeitraum automatisch berechnet, wenn die UVA für diesen Zeitraum bereits fertig ist. Weitere Informationen zur Stapelfunktion finden Sie in der Hilfe zum Stapelschritt Stapel Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung ermitteln.
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Im Fenster
Gegenstandswerte gibt es mit der Funktion
Berechnungsbericht ansehen (Strg + B) die Möglichkeit, sich einen Bericht anzeigen zu lassen, in dem die Berechnung des entsprechenden Gegenstandswertes erläutert wird. Somit können Sie die Berechnung des Gegenstandswertes anhand von jenen Berichten nachvollziehen, die automatisch im Fenster
Referenztabellen im Feld "Berichtsnummer" der entsprechenden Kennzahl hinterlegt worden sind.
Im Feld "Bericht" können Sie ablesen, um welchen Bericht es sich je Kennzahl handelt:
Sollte für die Erläuterung der Gegenstandswertberechnung kein Bericht hinterlegt sein, werden Sie bei Klick auf die Funktionen mit der Meldung darauf hingewiesen, dass kein Bericht zur Berechnung dieses Gegenstandswertes ermittelt werden kann:
Sobald auf der Honorarnote alle Gebühren und die zugehörigen Umlagen vollständig erfasst sind, kann auch die §16-Pauschale erstellt werden.
Bei dieser Position handelt es sich um die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, die der Steuerberater laut § 16 der StBVV in Rechnung stellen kann.
Die §16-Pauschale errechnet sich laut LEA Parameter oder laut Hinterlegungen in den Kundeneinstellungen automatisch. Hier müssen jene Artikel, für welche die Pauschale berechnet werden soll (in der Regel für alle Artikel, dann kann die gesamte Rechnung mit Strg + A markiert werden), für die Berechnung markiert werden. Bitte beachten Sie dazu die vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten in den
LEA Parametern.
Die Rechnungsfunktionen sind entweder mit der rechten Maustaste oder im Fenstermenü aufzurufen. Diese Funktionen sollen der Reihe nach durchgeführt werden - das "Ziel" jeder Rechnung ist der Rechnungsabschluss. Die FIBU-Verbuchung kann jedoch auch noch nach dem Rechnungsabschluss durchgeführt werden.
Folgende Felder können bearbeitet werden, wenn sich der Gebührenartikel zum Zeitpunkt der Bearbeitung bereits in einer Umlage befindet:
- Gegenstandswert
- Gebührentabellen-Version
- Anzahl
- Preis je Einheit
- Gebühr
- Text
- Nenner
- Zähler
- Gebührentext
Voraussetzung dafür ist, dass der LEA Parameter unter Leistungserfassung
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ LEA Parameter
→ Honorarnote
→ Gebührenverrechnung
→ Umlage den Wert
Automatische Umlage mit Bearbeitungsmöglichkeit aufweist. Auch die Eingabe von
Nachlässen auf umgelegte Gebührenpositionen ist nur unter dieser Ausprägung möglich.
Die Funktion "Bearbeiten" in der Gebührenerfassungsmaske wird somit verfügbar. Wird diese ausgeführt und die Änderung in weiterer Folge gespeichert, so erscheint die Abfrage, dass alle Umlagen aufgelöst und neu berechnet werden. Außerdem werden Sie darauf hingewiesen, dass manuell erstellte Umlagen nicht automatisch gebildet werden können und deshalb im Anschluss wieder manuell neu gebildet werden müssen.

Wenn "Abbrechen" gewählt wird, werden die Änderungen verworfen und die Umlagen nicht aufgelöst. Durch Betätigen der Schaltfläche "Ok" werden alle Umlagen der Rechnung aufgelöst und die automatischen Umlagen nach den bestehenden Regeln wieder erneut gebildet.
Dieses erneute Bilden von Umlagen gilt nur für automatische Umlagen! Manuelle Umlagen müssen im Zuge der Bearbeitung vom Programm aufgelöst werden, und müssen anschließend händisch neu erstellt werden!
| Ein Nachlass kann auch auf eine umgelegte Gebührenposition vergeben werden, wenn der LEA Parameter unter Leistungserfassung → Stammdaten → Einstellungen → LEA Parameter → Honorarnote → Gebührenverrechnung → Umlage den Wert Automatische Umlage mit Bearbeitungsmöglichkeit aufweist.
Bei den anderen Ausprägungen (Automatische Umlage, Abfrage, keine Umlage) ist das Vergeben eines Nachlasses auf eine umgelegte Gebühr nicht möglich. Dies wird mit dem Hinweis "Zu diesen Leistungen kann kein Nachlass berechnet werden!" angezeigt:
Wird der Betrag einer Leistung verändert, welche bereits einen Nachlass hinterlegt hat, so passt sich der Prozentsatz des Nachlasses an den neuen Betrag an. Möchte man einen bestimmten Prozentsatz beibehalten, sollte man erst Nachlässe vergeben, wenn die Beträge der Rechnungspositionen korrekt sind.
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Hinweis | Das "Löschen", "Entfernen" oder "Ausbuchen" von Gebührenartikeln, die sich in Umlagen befinden, ist ebenso immer möglich, wenn der oben erwähnte LEA Parameter entsprechend gesetzt worden ist.
Dabei erscheint jedoch keine Meldung. Alle Umlagen der Rechnung werden ohne Rückfrage aufgelöst und die automatischen Umlagen nach den bestehenden Regeln wieder erneut gebildet.
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Durch die Funktionen "Gutschrift" bzw. "Teilgutschrift" werden alle Gebührenartikel der Originalrechnung in die Gutschrift übernommen, auch die, die umgelegt worden sind.
Die Umlageinformationen werden in diesem Zuge automatisch verworfen, sodass nur Gebührenartikel und Zeitleistungen, die sich in keiner Umlage befanden, mit negativem Honorar in die Gutschrift übernommen werden.
Die Gebührenartikel können in der Gutschrift über die Gebührenerfassung bearbeitet werden. Würde beispielsweise von 6/10 der Originalrechnung 1/10 gutgeschrieben, so könnte der entsprechende Gebührenartikel in der Gutschrift auf 1/10 angepasst werden. Wird dadurch der Betrag der Gebühr verändert, so darf dieser nicht höher sein als der Betrag der Originalrechnung. Ist dies der Fall, so erscheint die Meldung, dass die Gutschrift mit der eingegebenen Gebühr die Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrages überschreitet:

In Gutschriften dürfen keine neuen Gebührenartikel angelegt werden. Des Weiteren dürfen nur Betragsangaben der Gebührenartikel verändert werden, wie beispielsweise Zähler, Nenner, Anzahl, Gebühr, Preis/Einheit usw. und keine Stammdaten wie Kunde, Artikel, Tätigkeitsgruppe usw. Der Betrag darf dabei insgesamt niemals höher sein als der Originalhonorarnotenbetrag und ein einzelner Betrag eines Gebührenartikels darf niemals positiv sein. Dies wird vom Programm verhindert.
Dabei erfolgt keine Korrektur des Deckungsbeitrags für Zeitleistungen in Umlagen. Sollte eine Korrektur des Deckungsbeitrags benötigt werden, so muss ein Storno und anschließend eine Neuausstellung der Gebührenhonorarnote erfolgen.
An dieser Stelle finden Sie einen exemplarischen Ablauf, wie ein Rechnungslauf bei der Gebühren-Leistungserfassung aussehen könnte.
Sie stellen das erste Mal für Ihren Kunden 200010 eine Rechnung für den Monat Juni. Folgende Leistungen hat Ihr Mitarbeiter 111 bereits auf den Kunden erfasst:
Der Tagesabschluss und die Autorisierung wurden gesetzt, somit stehen die Leistungen für die Fakturierung bereit. Daher bereiten Sie die Honorarnote für Ihren Kunden 200010 für den Monat Juni erstmals auf.
Da für diesen Kunden noch keine Abrechnungen vorhanden sind, werden die entsprechenden Gebühren als "Blankogebühren" mit roter Hinterlegung angelegt. Um die Rechnung angesehen, kontroll-ausdrucken und mit Nummer drucken zu können, müssen diese Gebühren in der Rechnungsbearbeitung noch durch die erforderlichen Bestandteile ergänzt werden.
Sie hinterlegen also manuell den Gegenstandswert, da keiner automatisch übernommen werden konnte. Da für diesen Artikel auch noch kein Praxiswert gesetzt wurde, fehlen noch der Zähler und Nenner auf der Gebühr. Den Praxiswert könnten Sie hier direkt mit der Funktion "Praxiswert setzen" im rechten Fensterteil für die bebuchten Artikel setzen:
Wenn alle Gebühren vollständig sind (d. h., keine Gebühr ist mehr rot hinterlegt), können Sie die Rechnung ansehen, textliche Änderungen durchführen und mit Nummer drucken. Eine Rechnung gilt dann als abgerechnet, wenn die Honorarnote den Status "Abgeschlossen" aufweist.
Im Juli erfasst Ihr Mitarbeiter 111 wieder ähnliche Leistungen auf den Kunden 200010. Da bereits eine Abrechnung für diesen Kunden existiert und auf den angesprochenen Artikeln das Feld "Gegenstandswertermittlung" auf "Gegenstandswert der letzten Rechnung" steht, werden der Gegenstandswert sowie Zähler und Nenner von der vorherigen Rechnung übernommen - somit gelten alle Gebühren bereits als vollständig. Aus diesem Grund wird auch die §16-Pauschale sofort errechnet:
Diese automatisierte Gebührenerstellung ermöglicht Ihnen, die Rechnung im Fenster "Honorarnoten" sofort anzusehen und ohne intensive Nachbearbeitung grundsätzlich auch sofort drucken zu können.
Nach dem Import der Standards (siehe
Import Standards) stehen in der Verwaltung der Auswertungen die Standardauswertungen zu den verschiedenen Auswertungstypen und deren
Smart-Interfaces zur Verfügung.