UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Gebührenabrechnung nach Rechnungsvorlagen (Deutschland).
 
A_TREE1.bmp Leistungserfassung → Leistungsabrechnung → Honorarnoten → F3 Rechnung bearbeiten → Bearbeiten → Gebührenerfassung
 
In diesem Fenster müssen die abzurechnenden Gebührenartikel erfasst werden. 
Die erfassten Datensätze werden in die Leistungserfassung des jeweiligen Mitarbeiters durchgeschrieben, auch wenn der Tagesabschluss bereits gesetzt ist.
 
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Gebührenleistungen

In diesem Bereich des Fensters werden die Gebührenartikel angezeigt, die zu dieser Rechnung erfasst worden sind.

Standardfeldauswahl Gebührenleistungen
Feldauswahl.png Standardfeldauswahl Gebührenleistungen

Honorarvergleich

Im Bereich "Honorarvergleich" werden die Gebührenartikel angezeigt, die bei diesem Mandanten bereits abgerechnet worden sind. Der Bereich kann über Ansicht → Honorarvergleich eingeblendet werden. Wird bei der Gebührenerfassung im Feld "Artikel" eine Nummer eingegeben, zeigt der Honorarvergleich die dazupassenden Artikeln des Mandanten an. 

Auch direkt im Fenster Rechnung bearbeiten können Sie den Reiter Honorarvergleich einblenden und nach "Gebührenartikel-Ebene" auswerten. Somit bekommen Sie auch während der Rechnungsbearbeitung schnell einen Überblick darüber, welche Gebührenartikel für diesen Mandanten zuletzt abgerechnet worden sind.

Standardfeldauswahl Honorarvergleich
Feldauswahl.png Standardfeldauswahl Honorarvergleich

Details Gebührenartikel

In diesem Bereich werden die Details zum oben ausgewählten Gebührenartikel angezeigt. Die Gebühr wird anhand des eingegebenen Gegenstandswertes und der hinterlegten Gebührentabelle ermittelt. Auf der rechten Seite im Fenster Gebührenerfassung steht unterhalb der Gebührenart bzw. der Gebührentabelle der Rechnungstext, der aus dem Artikelstamm herangezogen wird. Dieser Text kann jedoch direkt am Rechnungsformular noch händisch überschrieben werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, in diesem Fenster einen Gebührenartikel unter Gebührenerfassung → Neu anzulegen.

Achtung! 
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Die Felder "Artikelnummer", "Bezugsjahr" und gegebenenfalls der "Bezugsmonat" (ob Jahr und Monat oder nur das Jahr erfasst werden müssen, wird am Artikel im Feld "Eingabe Bezugszeitraum" definiert) müssen befüllt werden. Das Leistungsdatum muss gewählt werden und der Mitarbeiter, auf den diese Gebührenleistung in der Leistungserfassung gebucht werden soll. Eventuell muss auch das dazugehörige Projekt eingegeben werden, wenn die Honorarabrechnung auf Projekten aufgebaut ist. Das Feld "Berechnungsart" befüllt sich je nach Artikelnummer automatisch.
 
Achtung! 
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Gebühren, die über die Gebührenerfassung erfasst werden, werden im Modus "Mitarbeitererfassung unter HF" zwar auf einzelne Mitarbeiter erfasst, in diesem Zuge entsteht jedoch nicht (wie für alle anderen Leistungen üblich) eine Zuordnung zum betroffenen Dienstverhältnis des Mitarbeiters. (Siehe Hinweis zur Tageserfassung).

Sind alle Eingaben in der Rechnungsbearbeitung fertig, kann wieder in die Liste der Honorarnoten gewechselt werden, in der die Rechnung mit den Rechnungsfunktionen fertig gemacht werden muss.
 
Standardfeldauswahl Details Gebührenartikel
Feldauswahl.png Standardfeldauswahl Details Gebührenartikel
 
Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
 
Funktionen
Mit der Funktion "Gebühren aus Storno übernehmen" ist es möglich, aus einer bereits stornierten Gebührenrechnung die stornierten Leistungen zu übernehmen, um sie nicht wieder neu erfassen zu müssen. Es besteht die Möglichkeit, eine oder mehrere (mittels Mehrfachauswahl) Gebührenleistungen in die offene Rechnung zu übernehmen. Mit Klick auf die Funktion öffnet sich das Fenster Gebühren aus Storno übernehmen.
 
Ansicht
BIL_AUSWERTUNG_DET.bmp Honorarvergleich
Mit dieser Funktion kann der Bereich Honorarvergleich ein- bzw. ausgeblendet werden.

Hintergrundinformationen

Arten von Artikeln

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Artikel, abhängig von der Berechnungsart, die Sie bei der Neuanlage von Gebührenleistungen in diesem Fenster verwenden können.
 
Verschiedene Arten von Artikeln, abhängig von der Berechnungsart:

Für jene Gebührenartikel, die nach StBVV abgerechnet werden, muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der gewählten StBVV-Gebührentabelle und der Einstellung im Feld Gegenstandswertermittlung am Gebührenartikel automatisch.

Wird der eingegebene Wert mit "Enter" bestätigt, steht der Fokus im rechten Fensterbereich, wo die gewünschten Zehntel gewählt und wieder mit "Enter" bestätigt werden müssen. Das Feld "Gebühr" befüllt sich aufgrund der Zehntel automatisch, ebenso die Felder "Zähler/Faktor", "Nenner" und "Gebührenhonorar".
Diese Artikel werden üblicherweise pro begonnener halben Stunde berechnet. Es müssen die Felder "Preis je Einheit" und "Anzahl" eingegeben werden (bei Eingabe der Anzahl 1 wird der Preis je Einheit zweimal berechnet, da die angefangene halbe Stunde als Multiplikator dient). Die Anzahl 1 entspricht einer Stunde (= zweimal eine halbe Stunde). Die Felder "Gebühr" und "Gebührenhonorar" befüllen sich aufgrund der Eingaben automatisch.

Bei Gebühren der Berechnungsart "Zeitgebühr" wird jedoch nicht automatisch auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Dies ist deshalb so, weil damit die Freiheit geschaffen wird, auch weniger abzurechnen, wenn dies gewünscht ist.

Sofern kein auf eine halbe Stunde gerundeter Zeitwert eingegeben wird, zeigt das Programm dafür neben dem Feld "Anzahl" an, was der gerundete Wert sein würde:

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Einfache Zeitgebühr für einen Zeitraum
Bei der Erfassung von Gebühren im Zuge der Rechnungsbearbeitung werden auch Zeitgebühren vollständig unterstützt, wenn diese als einfache Gebühr für einen Abrechnungszeitraum (Quartal, Halbjährlich, Jährlich) erfasst werden. In diesem Fall wird die Gebühr pro Monat neu berechnet und kann korrekt in der Rechnung dargestellt werden (zusammengefasst oder auch getrennt je Monat).

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Da diese Berechnung einmalig stattfindet, müssen bei Änderungsbedarf an der Gebühr alle dadurch entstandenen Gebührenpositionen gelöscht und manuell neu erstellt werden. Eine Bearbeitung ist nicht mehr möglich.

Beispiel 
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Bei einer Eingabe einer quartalsweisen, zusammengefassten, einfachen Gebühr über 10 Stunden zu 90,00 € ergibt sich ein Gesamthonorar von 900,00 €, das in der Rechnungsbearbeitung auf drei Positionen zu 300,00 € aufgeteilt wird:

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Damit wird eine korrekte Darstellung des Zeitraumes und der Gebühr in der Rechnung erreicht:

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Bei Artikeln, die nach Anzahl abgerechnet werden, müssen (wie bei den Artikeln der Zeitgebühr) ebenfalls die Felder "Preis je Einheit" und "Anzahl" befüllt werden. Der Unterschied zu den Artikeln, die nach Zeitgebühr abgerechnet werden, liegt darin, dass hier die tatsächliche Anzahl mal dem Preis je Einheit berechnet wird.

Einfache Gebühr nach Anzahl für einen Zeitraum
Bei der Erfassung von Gebühren im Zuge der Rechnungsbearbeitung werden auch Gebühren nach Anzahl vollständig unterstützt, wenn diese als einfache Gebühr nach Anzahl für einen Abrechnungszeitraum (Quartal, Halbjährlich, Jährlich) erfasst werden. In diesem Fall wird die Anzahl pro Monat neu berechnet und kann korrekt in der Rechnung dargestellt werden (zusammengefasst oder auch getrennt je Monat).

Da diese Berechnung einmalig stattfindet, müssen bei Änderungsbedarf an der Gebühr alle dadurch entstandenen Gebührenpositionen gelöscht und manuell neu erstellt werden. Eine Bearbeitung ist nicht mehr möglich. Nähere Informationen finden Sie beim Beispiel unter den Ausführungen zur "Zeitgebühr".
Gegenstandswert BRAGO
Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) wurde am 1. Juli 2004 vom RVG abgelöst. BMD liefert keine Artikel zur Abrechnung nach BRAGO aus. Derartige Artikel können jedoch bei Bedarf manuell angelegt werden.
Pauschale
Bei Artikeln, die nach Pauschale abgerechnet werden, steht auf der rechten Seite das Minimum bzw. das Maximum. Der im Feld "Gebühr" erfasste Betrag muss sich in diesem Bereich befinden. Das Feld "Gebührenhonorar" befüllt sich aufgrund des Betrags automatisch.
Kostenerstattung
Bei diesen Artikeln muss das Feld "Gebühr" erfasst werden. Dieses kann beliebig hoch oder niedrig sein. Das Feld "Gebührenhonorar" befüllt sich automatisch.
Festbetrag
Als Festbetrag wird im deutschen Gesundheitssystem die Höchstgrenze bezeichnet, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Arzneimittel und Hilfsmittel bezahlen. BMD liefert standardmäßig keine solchen Artikel aus. Derartige Artikel können jedoch bei Bedarf manuell angelegt werden.
Gegenstandswert RVG
Für die Gebührenartikel, die nach dem RVG abgerechnet werden, muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der Gebührentabelle RVG § 13 automatisch.
Betragsgebühr
Bei diesen Artikeln muss die Gebühr manuell erfasst werden. Der Betrag darf das definierte Maximum vom Artikelstamm nicht überschreiten.
Hebegebühr
 
Bei Artikeln der Berechnungsart "Hebegebühr" muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der Gebührentabelle RVG § 13 automatisch. 
Gegenstandswert Sonstige
Für jene Gebührenartikel, die nach sonstigen Gebührentabellen abgerechnet werden, muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der gewählten sonstigen Gebührentabelle automatisch.

Für Anwender, die nicht mit den Gebührentabellen StBVV oder RVG arbeiten (z. B. Bilanzbuchhalter), können über das Fenster Gebührentabellen eigene Gebührentabellen importiert werden.
 

Vermietung und Verpachtung sowie Steuerpflichtiger/Ehegatte

Beachten Sie bitte die folgenden Ausführungen zum Thema "Vermietung und Verpachtung" sowie "Steuerpflichtiger oder Ehegatte".
 
Übernahme des Gegenstandswertes (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
Bei Gegenstandswerten, welche über die "Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" der Erklärung "ESt1A Einkommenssteuererklärung" zu Stande gekommen sind, wird die Adresse des Mietobjekts auf die Gegenstandswerte in ein eigenes Feld übertragen. Wird in weiterer Folge bei der Erfassung eines Gebührenartikels ein Gegenstandswert mit einer Adresse im Zusammenhang mit der "Vermietung mit mehreren Mietobjekten" ausgewählt, wird der Gebührentext automatisch im Hintergrund übernommen, denn die Adresse des Mietobjekts ist verpflichtend auf der Rechnung anzuführen. Der Text setzt sich in diesem Fall aus dem Text des Artikels und der Adresse zusammen.

Übernahme des Gegenstandswertes (Steuerpflichtiger oder Ehegatte)
Bei Gegenstandswerten, welche über die Steuererklärungen aus der BMD NTCS BILANZ zu Stande gekommen sind, wird die Information, ob es sich dabei um eine Erklärung für den Steuerpflichtigen oder für den Ehegatten handelt, aus der entsprechenden Steuern-Kennzahl ermittelt. Wird in weiterer Folge bei der Erfassung eines Gebührenartikels ein Gegenstandswert im Zusammenhang mit Ehegatten/Steuerpflichtigen ausgewählt, wird der Gebührentext automatisch im Hintergrund übernommen, denn diese Information ist verpflichtend auf der Rechnung anzuführen.

"Für den Ehegatten" wird angedruckt, wenn Gegenstandswerte gewählt werden, die aus den Kennzahlen 51, 61 oder 81 berechnet wurden. "Für den Steuerpflichtigen" wird angedruckt, wenn Gegenstandswerte gewählt werden, die aus den Kennzahlen 50, 60 oder 50 berechnet wurden.