Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Gebührenabrechnung nach Rechnungsvorlagen (Deutschland).
Leistungserfassung → Leistungsabrechnung → Honorarnoten → F3 Rechnung bearbeiten → Bearbeiten → Gebührenerfassung
![]() | Die Felder "Artikelnummer", "Bezugsjahr" und gegebenenfalls der "Bezugsmonat" (ob Jahr und Monat oder nur das Jahr erfasst werden müssen, wird am Artikel im Feld "Eingabe Bezugszeitraum" definiert) müssen befüllt werden. Das Leistungsdatum muss gewählt werden und der Mitarbeiter, auf den diese Gebührenleistung in der Leistungserfassung gebucht werden soll. Eventuell muss auch das dazugehörige Projekt eingegeben werden, wenn die Honorarabrechnung auf Projekten aufgebaut ist. Das Feld "Berechnungsart" befüllt sich je nach Artikelnummer automatisch. |
![]() | Gebühren, die über die Gebührenerfassung erfasst werden, werden im Modus "Mitarbeitererfassung unter HF" zwar auf einzelne Mitarbeiter erfasst, in diesem Zuge entsteht jedoch nicht (wie für alle anderen Leistungen üblich) eine Zuordnung zum betroffenen Dienstverhältnis des Mitarbeiters. (Siehe Hinweis zur Tageserfassung). |
Mit der Funktion "Gebühren aus Storno übernehmen" ist es möglich, aus einer bereits stornierten Gebührenrechnung die stornierten Leistungen zu übernehmen, um sie nicht wieder neu erfassen zu müssen. Es besteht die Möglichkeit, eine oder mehrere (mittels Mehrfachauswahl) Gebührenleistungen in die offene Rechnung zu übernehmen. Mit Klick auf die Funktion öffnet sich das Fenster Gebühren aus Storno übernehmen. |
Honorarvergleich | Mit dieser Funktion kann der Bereich Honorarvergleich ein- bzw. ausgeblendet werden. |
Für jene Gebührenartikel, die nach StBVV abgerechnet werden, muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der gewählten StBVV-Gebührentabelle und der Einstellung im Feld Gegenstandswertermittlung am Gebührenartikel automatisch. Wird der eingegebene Wert mit "Enter" bestätigt, steht der Fokus im rechten Fensterbereich, wo die gewünschten Zehntel gewählt und wieder mit "Enter" bestätigt werden müssen. Das Feld "Gebühr" befüllt sich aufgrund der Zehntel automatisch, ebenso die Felder "Zähler/Faktor", "Nenner" und "Gebührenhonorar". | |||
Diese Artikel werden üblicherweise pro begonnener halben Stunde berechnet. Es müssen die Felder "Preis je Einheit" und "Anzahl" eingegeben werden (bei Eingabe der Anzahl 1 wird der Preis je Einheit zweimal berechnet, da die angefangene halbe Stunde als Multiplikator dient). Die Anzahl 1 entspricht einer Stunde (= zweimal eine halbe Stunde). Die Felder "Gebühr" und "Gebührenhonorar" befüllen sich aufgrund der Eingaben automatisch. Bei Gebühren der Berechnungsart "Zeitgebühr" wird jedoch nicht automatisch auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Dies ist deshalb so, weil damit die Freiheit geschaffen wird, auch weniger abzurechnen, wenn dies gewünscht ist. Sofern kein auf eine halbe Stunde gerundeter Zeitwert eingegeben wird, zeigt das Programm dafür neben dem Feld "Anzahl" an, was der gerundete Wert sein würde: ![]() Einfache Zeitgebühr für einen Zeitraum Bei der Erfassung von Gebühren im Zuge der Rechnungsbearbeitung werden auch Zeitgebühren vollständig unterstützt, wenn diese als einfache Gebühr für einen Abrechnungszeitraum (Quartal, Halbjährlich, Jährlich) erfasst werden. In diesem Fall wird die Gebühr pro Monat neu berechnet und kann korrekt in der Rechnung dargestellt werden (zusammengefasst oder auch getrennt je Monat). ![]() Da diese Berechnung einmalig stattfindet, müssen bei Änderungsbedarf an der Gebühr alle dadurch entstandenen Gebührenpositionen gelöscht und manuell neu erstellt werden. Eine Bearbeitung ist nicht mehr möglich. Beispiel
| |||
Bei Artikeln, die nach Anzahl abgerechnet werden, müssen (wie bei den Artikeln der Zeitgebühr) ebenfalls die Felder "Preis je Einheit" und "Anzahl" befüllt werden. Der Unterschied zu den Artikeln, die nach Zeitgebühr abgerechnet werden, liegt darin, dass hier die tatsächliche Anzahl mal dem Preis je Einheit berechnet wird. Einfache Gebühr nach Anzahl für einen Zeitraum Bei der Erfassung von Gebühren im Zuge der Rechnungsbearbeitung werden auch Gebühren nach Anzahl vollständig unterstützt, wenn diese als einfache Gebühr nach Anzahl für einen Abrechnungszeitraum (Quartal, Halbjährlich, Jährlich) erfasst werden. In diesem Fall wird die Anzahl pro Monat neu berechnet und kann korrekt in der Rechnung dargestellt werden (zusammengefasst oder auch getrennt je Monat). Da diese Berechnung einmalig stattfindet, müssen bei Änderungsbedarf an der Gebühr alle dadurch entstandenen Gebührenpositionen gelöscht und manuell neu erstellt werden. Eine Bearbeitung ist nicht mehr möglich. Nähere Informationen finden Sie beim Beispiel unter den Ausführungen zur "Zeitgebühr". | |||
Gegenstandswert BRAGO | Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) wurde am 1. Juli 2004 vom RVG abgelöst. BMD liefert keine Artikel zur Abrechnung nach BRAGO aus. Derartige Artikel können jedoch bei Bedarf manuell angelegt werden. | ||
Pauschale | Bei Artikeln, die nach Pauschale abgerechnet werden, steht auf der rechten Seite das Minimum bzw. das Maximum. Der im Feld "Gebühr" erfasste Betrag muss sich in diesem Bereich befinden. Das Feld "Gebührenhonorar" befüllt sich aufgrund des Betrags automatisch. | ||
Kostenerstattung | Bei diesen Artikeln muss das Feld "Gebühr" erfasst werden. Dieses kann beliebig hoch oder niedrig sein. Das Feld "Gebührenhonorar" befüllt sich automatisch. | ||
Festbetrag | Als Festbetrag wird im deutschen Gesundheitssystem die Höchstgrenze bezeichnet, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Arzneimittel und Hilfsmittel bezahlen. BMD liefert standardmäßig keine solchen Artikel aus. Derartige Artikel können jedoch bei Bedarf manuell angelegt werden. | ||
Gegenstandswert RVG | Für die Gebührenartikel, die nach dem RVG abgerechnet werden, muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der Gebührentabelle RVG § 13 automatisch. | ||
Betragsgebühr | Bei diesen Artikeln muss die Gebühr manuell erfasst werden. Der Betrag darf das definierte Maximum vom Artikelstamm nicht überschreiten. | ||
Hebegebühr | Bei Artikeln der Berechnungsart "Hebegebühr" muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der Gebührentabelle RVG § 13 automatisch. | ||
Gegenstandswert Sonstige | Für jene Gebührenartikel, die nach sonstigen Gebührentabellen abgerechnet werden, muss der Gegenstandswert erfasst werden. Die Gebühr errechnet sich nach der gewählten sonstigen Gebührentabelle automatisch. Für Anwender, die nicht mit den Gebührentabellen StBVV oder RVG arbeiten (z. B. Bilanzbuchhalter), können über das Fenster Gebührentabellen eigene Gebührentabellen importiert werden. |