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→ Gegenstandswerte
→ Referenztabellen
Die Ermittlung der Gegenstandswerte kann automatisch über Referenztabellen durchgeführt werden.
Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu
Fenstern mit flexiblem Layout.
In diesem Bereich sehen Sie alle Referenztabellen, über die die Ermittlung der Gegenstandswerte durchgeführt wird.
Hinweis | Beachten Sie bitte, dass BMD für die Referenztabellen einen Standard ausliefert, der für die jeweiligen Kennzahlen der Bereiche BMD NTCS FIBU sowie BMD NTCS Bilanz und Steuererklärungen maßgeschneidert ist. Dieser Standard kann über das Fenster Import unter Leistungserfassung → Stammdaten → Import eingespielt werden. Für Kennzahlen, für welche bereits eine Referenzierung existiert, wird kein Import durchgeführt.
Über diesen Import wird auch automatisch die Verknüpfung zwischen Kennzahlen und Berichten hergestellt, mit der Sie die Berechnung der Gegenstandswerte übersichtlich nachvollziehen können. Weitere Informationen finden Sie unter Bericht zur Erläuterung der Gegenstandswert-Berechnung. |
Standardfeldauswahl Referenztabellen
In Deutschland werden die Honorare von Steuerberatern abhängig vom Umsatz, Aufwand oder Verhältnis "Umsatz zu Aufwand" des Klienten berechnet und abgerechnet.
Dazu gibt es die Kennzahlen "Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung", in denen über Standardkennzahlen der Honorarsatz berechnet und in die LEA übertragen wird.
Es gibt in den
Bilanzberichten die Felder der Gegenstandswerte. Werden diese eingefügt, können die Gegenstandswerte berechnet werden und diese stehen in der LEA Honorarabrechnung zur Verfügung. Die Gegenstandswerte, die ermittelt werden konnten, sind unter Leistungserfassung
→ Leistungsabrechnung
→ Weitere Funktionen
→ Gegenstandswerte zu finden und können in der
Honorarbearbeitung in der Gebührenerfassung im Feld "Gegenstandswert" hereingeladen und abgerechnet werden.
Des weiteren werden die Gegenstandswerte automatisch bei Projektabschluss (Fertigsetzen des Bilanzprojekts) der Bilanz neu berechnet. Bei erneutem Fertigsetzen des Bilanzprojektes wird der betroffene Gegenstandswert gelöscht und neu ermittelt.
Für die Ermittlung der Gegenstandswerte Bilanzierung müssen Referenzierungen angelegt werden, damit das Programm die Zuordnung zwischen Bilanzkennzahl und dem Artikel des Gegenstandswerts findet.
Hier können Bilanzkennzahlen mit der richtigen Zuordnung zum Artikel Gegenstandswert angelegt oder nach eigenem Ermessen werden. Es können nur Gegenstandswerte von Bilanzkennzahlen übernommen werden, die in der Referenzierungstabelle angelegt sind.
Standards:
Hinweis zur Übernahme der Gegenstandswerte Bilanzierung | Ist im Zuge der Gebührenerfassung bei Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums bereits ein Gegenstandswert vorhanden, so wird dieser nach Auswahl von Artikel und Zeitraum automatisch ins Feld "Gegenstandswert" der Gebührenerfassung übernommen. Sind mehrere Gegenstandswerte vorhanden, so wird eine Auswahl der Gegenstandswerte geöffnet.
Bei Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums in der Gebührenerfassung ermittelt das Programm selbstständig, ob für diesen Artikel und Zeitraum noch kein Gegenstandswert berechnet wurde. In diesem Fall erscheint eine Meldung, dass die Berechnung dieses Gegenstandswertes noch nicht erfolgt ist. |
Hier sind die Gegenstandswerte der Steuererklärungen gelistet. Über die Funktion "Gegenstandswerte berechnen" im Ordner "Berechnung" des Steuernavigators werden diese berechnet und als Gegenstandswerte in die LEA übernommen. Anschließend stehen sie in der Gebührenabrechnung zur Verfügung. Die Gegenstandswerte, die ermittelt werden konnten, sind unter Leistungserfassung
→ Leistungsabrechnung
→ Weitere Funktionen
→ Gegenstandswerte zu finden und können in der Honorarbearbeitung in der Gebührenerfassung im Feld "Gegenstandswert" übernommen und abgerechnet werden.
Des weiteren werden die Gegenstandswerte automatisch bei Eingabe des betroffenen Artikels und Bekanntgabe des Bezugszeitraums in der Gebührenerfassung automatisch importiert, wenn der Status der Steuererklärung mit der betroffenen Kennzahl im betroffenen Jahr "Databox Ok" aufweist. (Gemäß Referenzierung zwischen Artikel und Kennzahl in den Referenztabellen).
Für die Ermittlung der Gegenstandswerte aus den Steuererklärungen im Paket Bilanzierung und Steuern müssen Referenzierungen angelegt werden, damit das Programm die Zuordnung zwischen Steuerkennzahl und dem Artikel des Gegenstandswerts findet.
Hier können bei Bedarf Steuerkennzahlen mit der richtigen Zuordnung zum Artikel Gegenstandswert angelegt oder nach eigenem Ermessen verändert werden. Es können nur Gegenstandswerte von Steuerkennzahlen übernommen werden, die in der Referenzierungstabelle angelegt sind.
Standards:

Bei
Gegenstandswerten, welche über die "Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" der Erklärung "ESt1A Einkommenssteuererklärung" zu Stande gekommen sind, wird die Adresse des Mietobjekts auf die Gegenstandswerte in ein eigenes Feld übertragen. Wird in weiterer Folge bei der
Erfassung eines Gebührenartikels ein Gegenstandswert mit einer Adresse im Zusammenhang mit der "Vermietung mit mehreren Mietobjekten" ausgewählt, wird der
Gebührentext automatisch im Hintergrund übernommen, denn die Adresse des Mietobjekts ist verpflichtend auf der Rechnung anzuführen. Der Text setzt sich in diesem Fall aus dem Text des Artikels und der Adresse zusammen.
Bei
Gegenstandswerten, welche über die Steuererklärungen aus der BMD NTCS BILANZ zu Stande gekommen sind, wird die Information, ob es sich dabei um eine Erklärung für den Steuerpflichtigen oder für den Ehegatten handelt, aus der entsprechenden Steuern-Kennzahl ermittelt. Wird in weiterer Folge bei der
Erfassung eines Gebührenartikels ein Gegenstandswert im Zusammenhang mit Ehegatten/Steuerpflichtigen ausgewählt, wird der
Gebührentext automatisch im Hintergrund übernommen, denn diese Information ist verpflichtend auf der Rechnung anzuführen.
"Für den Ehegatten" wird angedruckt, wenn Gegenstandswerte gewählt werden, die aus den Kennzahlen 51, 61 oder 81 berechnet wurden. "Für den Steuerpflichtigen" wird angedruckt, wenn Gegenstandswerte gewählt werden, die aus den Kennzahlen 50, 60 oder 50 berechnet wurden.
Hinweis zu den Gegenstandswerten aus den Steuererklärungen | Es werden die Gegenstandswerte aller Kennzahlen berechnet und übergeben, die aus einer dem Kunden zugeordneten Steuererklärung errechnet wurden. Dabei werden auch 0-Gegenstandswerte übernommen, wenn zwar eine Steuererklärung vorhanden ist, aber die Kennzahl für diese Erklärung 0 ergibt.
Es werden jedoch keine 0-Gegenstandswerte übernommen, wenn für die Berechnung einer bestimmten Kennzahl garkeine Steuererklärung beim Kunden existiert.
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Hinweis zur Übernahme der Gegenstandswerte Steuererklärungen
| Ist im Zuge der Gebührenerfassung bei Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums bereits ein Gegenstandswert vorhanden, so wird dieser nach Auswahl von Artikel und Zeitraum automatisch ins Feld "Gegenstandswert" der Gebührenerfassung übernommen. Sind mehrere Gegenstandswerte vorhanden, so wird eine Auswahl der Gegenstandswerte geöffnet.
Bei Eingabe des Artikels und des Bezugszeitraums in der Gebührenerfassung ermittelt das Programm selbstständig, ob für diesen Artikel und Zeitraum noch kein Gegenstandswert berechnet wurde. In diesem Fall erscheint eine Meldung, dass die Berechnung dieses Gegenstandswertes noch nicht erfolgt ist.
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