UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zur deutschen Gebührenabrechnung finden Sie unter Gebührenabrechnung nach Rechnungsvorlagen (Deutschland) Flagge_GER.png.

 

 Überblick

In dieser Dokumentation erfahren Sie Details zur Verwendung und richtigen Handhabung von Akontorechnungen (= Vorschuss-Rechnungen) in Deutschland.

Derartige Vorschuss-Rechnungen müssen zum gegebenen Zeitpunkt in einer Schlussrechnung oder Endabrechnung den tatsächlichen Aufwänden gegenübergestellt werden.
In Vorschuss-Rechnungen ist es nicht möglich, eine §16-Pauschale abzurechnen - alle anderen Gebührenartikel sind zulässig.

 Voraussetzungen

Die Stammdaten für Akontorechnungen legen Sie im Fenster Rechnungsvorlagen an.

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Mit F5 im Bereich "Vorlage" legen Sie eine Vorlage für eine Akontorechnung an.

Wichtig ist hier, dass neben den anderen Feldern das Feld "Akonto" unbedingt auf "Ja" gesetzt wird. Nur so ist gewährleistet, dass das Programm diese Vorlage mit ihren zugehörigen Details als Akontorechnung richtig im Programm weiterverwendet und dass die daraus entstehenden Rechnungen als Vorschuss-Rechnung aufbereitet und abgerechnet werden.

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Sie können vor der Neuanlage der Vorlage das Einstiegsfeld Auswahl auf die Ausprägung "Akontos" stellen, dann wird das Feld "Akonto" automatisch auf "Ja" gesetzt.

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Im Bereich "Vorlagendetails" können Sie die notwenigen Details zur Vorlage der Akontorechnung anlegen.

 Ablauf im Programm

Nach Anlage der Rechnungsvorlagen mit ihren zugehörigen Details können Sie die gewünschten Honorarnoten über den Aufbereitungsmodus Rechnungsvorlage aufbereiten:

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Im Feld "Rechnungsvorlage" können Sie mit der F4-Funktion eine Vorlage bzw. mit der F8-Funktion mehrere Vorlagen auswählen.

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Mit der Schaltfläche "Aufbereiten" oder "Aufbereiten und Schließen" können Sie die gewünschten Honorarnoten erzeugen:

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Im Fenster Honorarnoten stehen Ihnen die aufbereiteten Vorschuss-Rechnungen am Reiter Akontos zur Verfügung.

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Die Vorschuss-Rechnungen bekommen automatisch den Fakturatyp 30 - Akonto zugewiesen und werden im Programm als solche behandelt.

In Vorschuss-Rechnungen ist es nicht möglich, eine §16-Pauschale abzurechnen - alle anderen Gebührenartikel sind zulässig.

Die Vorschuss-Rechnungen müssen bei Bedarf der Schlussrechnung zugeordnet und so dem tatsächlichen Aufwand gegenübergestellt werden. Details dazu finden Sie in der Themendokumentation Akontos in der LEA.


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