Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Themen.
Für das Aufteilen von einem Anlagegut auf mehrere stehen Ihnen im Anlagenbaum unter Funktionen → Aufteilen die Funktionen "auf X gleiche Anlagegüter aufteilen" und "Anlagegut teilen" zur Verfügung.
Diese Funktionen werden standardmäßig nicht angezeigt. Sie können aber jederzeit über das Burger-Menü hinzugefügt werden.
Wenn Sie mit der Vorerfassung arbeiten, können Sie bei den vorerfassten Datensätzen mit Klick auf die rechte Maustaste die Funktionen "auf X gleiche Anlagegüter aufteilen" und "Anlagegut teilen" aufrufen.
Hinweis | Bei Aufruf der Funktion "Anlagegut teilen" direkt in der Vorerfassung öffnet sich das Fenster für die Erzeugung eines Anlagegutes. Sie erfassen dann die gewünschte Bezeichnung und den ersten Teilbetrag für das erste Anlagegut. Nach dem Speichern öffnet sich erneut das Fenster für die Erzeugung eines Anlagegutes und Sie erfassen die nächste gewünschte Bezeichnung und den dazugehörigen Teilbetrag. Das Fenster öffnet sich so lange, bis Sie den Gesamtbetrag der vorerfassten Anschaffungskosten als jeweilige Teilbeträge eingegeben haben. Details dazu können Sie in diesem Dokument nachlesen: Beispiele für Anlagenvorerfassung
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Die Funktion "Aufteilen" mit der Auswahl "auf X gleiche Anlagegüter" ermöglicht Ihnen, ein Anlagegut auf X gleiche Teile aufzuteilen. Wird diese Funktion gestartet, so erhalten Sie die Abfrage nach der gewünschten Stückzahl, auf die aufgeteilt werden soll (vorgeschlagen wird dabei die am Anlagegut hinterlegte Menge, jedoch mindestens der Wert 2).
Zusätzlich können Sie noch auswählen, ob für die neu anzulegenden Anlagegüter die Hauptinventarnummer (1-0, 2-0) oder die Unterinventarnummer (1-0, 1-1) erhöht werden soll.
Nach dem Starten der Funktion durch Bestätigen mit "Ok" passiert Folgendes:
- Die eingegebenen Anschaffungs-/Herstellungskosten werden auf die Anzahl der zu erzeugenden Anlagegüter aufgeteilt.
- Die dabei entstehenden Rundungsdifferenzen werden auf dem ersten Anlagegut ausgeglichen.
- Die erfasste Anlagegutbezeichnung wird für alle neu erstellten Anlagegüter verwendet.
Die Funktion "Aufteilen" mit der Auswahl "Anlagegut teilen" ermöglicht Ihnen, einen Teil des Anlageguts mit Hilfe der Eingabe eines Teilbetrages des Anschaffungswertes aufzuteilen.
Nach dem Starten der Funktion "Anlagegut teilen" öffnet sich ein Fenster, in dem Sie eingeben können, wie viele neue Anlagegüter erzeugt werden sollen. Weiters geben Sie den Teilbetrag vom Anschaffungswert ein, der für das neue Anlagegut bzw. die neuen Anlagegüter verwendet werden soll.
Eine eventuelle Rundungsdifferenz wird auf dem ersten Anlagegut ausgeglichen.
In der Combobox "InventarNr erhöhen" können Sie auswählen, ob die neuen Anlagegüter die nächste Hauptinventarnummer oder eine Unterinventarnummer erhalten sollen.
Beispiel | Aufteilung auf ein zusätzliches Anlagegut: Quell-Anlagegut Anschaffungskosten (Zugang): € 1.500,-- Eingabe "Anzahl zu erzeugende Anlagegüter": 1 Teilbetrag (vom Anschaffungswert): € 500,--
Ein zusätzliches Anlagegut mit Anschaffungswert € 500,- wird erstellt und beim ursprünglichen Anlagegut werden die Anschaffungskosten auf € 1.000,- vermindert.
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Beispiel | Aufteilung auf drei zusätzliche Anlagegüter: Quell-Anlagegut Anschaffungskosten (Zugang): € 1.500,-- Eingabe "Anzahl zu erzeugende Anlagegüter": 3 Teilbetrag (vom Anschaffungswert): € 500,--
Nach Eingabe des Teilbetrages vom Anschaffungswert wird hier das neu zu erzeugende Anlagegut auch noch einmal auf die eingegebene Menge aufgeteilt. Das heißt. der eingegebene Teilbetrag (€ 500,--) wird auch noch durch die Menge 3 dividiert. Somit ergeben sich insgesamt vier Anlagegüter:
1. AW € 1.000,-- 2. AW € 166,66 (Ausgleich Rundungsdifferenz) 3. AW € 166,67 4. AW € 166,67
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Das Aufteilen von Anlagegütern ist unter folgenden Voraussetzungen nicht möglich:
Wenn die Anlagenbuchhaltung gesperrt ist, dann ist auch das Aufteilen von Anlagegütern nicht möglich.
Die ANBU-Sperre ist in den ANBU-Stammdaten ersichtlich.
Programmaufruf: ANBU → Stammdaten → ANBU-Stammdaten
Die ANBU-Sperre wird bei den zugeordneten Fibus im Feld "ANBU-Sperre aktiv" mit einem grünen Häkchen angezeigt.
Betrifft die Aufteilung eines Anlagegutes bereits gesperrte Perioden in der Fibu, so ist die Aufteilung nicht möglich.
Die Verbuchung der Abschreibung in die Finanzbuchhaltung ist bereits bis zum Monat Juni erfolgt. Eine Rechnung taucht nachträglich auf und es handelt sich um ein Anlagegut, welches mit Februar gekauft worden ist. Damit die Abschreibung nicht in die Monate Februar, März, April, Mai, Juni gebucht wird, ist in der Fibu eine Periodensperre zu setzen.
Grundsätzlich ist die hier relevante Art der Sperre abhängig vom Buchungssymbol. Das heißt:
- Wird mit einem Buchungssymbol verbucht, auf dem die Einstellung „Bilanz-Buchen“ (z. B.: BB) aktiviert ist, ist in den FIBU-Stammdaten das Feld "BilanzBuchen-Sperre bis Periode" für das Bearbeiten eines Anlagegutes relevant.
- Wenn Bilanz-Buchen nicht aktiviert ist (z. B.: UB), ist in den FIBU-Stammdaten das Feld "Sperre bis Periode" relevant.
Davon abgesehen wird, wenn Sperren in der Finanzbuchhaltung vorhanden sind und die Abschreibung bereits verbucht wurde, beim Bearbeiten des Anlagegutes eine Benutzer-Abfrage am Schirm angezeigt. Mittels dieser Abfrage kann die Finanzbuchhaltung-Sperre auch ignoriert werden. In diesem Fall müsste die Finanzbuchhaltung nach Ändern des Anlagegutes unter Umständen manuell angepasst werden – abhängig von den am Anlagegut geänderten Werten.
Das Anlagegut wurde zum Beispiel im Jahr 2024 (Jänner bis Dezember) als Zugang oder Altbestand eingegeben, es wurde aber das ANBU-Jahr 2025 geöffnet. Dann kann das Anlagegut im Jahr 2025 nicht mehr aufgeteilt werden.
Wurde im Anlageexplorer in den Einstiegswerten der Zeitraum im Feld "Bis Datum" eingeschränkt, das heißt, es ist nicht das gesamte Wirtschaftsjahr eingestellt, so kann die Aufteilung nicht ausgeführt werden. Stellen Sie vorher den Zeitraum auf das ganze Wirtschaftsjahr ein.
Es dürfen nur folgende Journal-Buchungen vorkommen:
- Zugang
- Altbestand
- Abschreibung
- Abschreibung GWG
- Abschreibungsbetrag
- Restnutzungsdauer
- Kalkulatorische Zinsen
- Anpassung VPI
- Sofortabschreibung (Schweiz)