- Existenz einer Firma sowie einer NTCS FIBU beim jeweiligen Mandanten. Es wird empfohlen, dass Sie mit NTCS FIBU buchen, wenn Sie die NTCS ANBU verwenden, da Sie dadurch Abschreibungen, Abgänge etc. automatisch in die Fibu verbuchen lassen können.
- Anlage einer NTCS Anlagenbuchhaltung. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Neuanlage Anbu.
Im Gegensatz zur FIBU Umstellung, wo auch Vorjahre in die NTCS umgestellt werden, wird im Bereich der Anlagenbuchhaltung ab einem gewissen ZEITPUNKT die Anlagenbuchhaltung auf die NTCS umgestellt. Das heißt, die Vorjahre bleiben in der BMD 5.5 und müssen bei Bedarf auch von dort aufgerufen werden. Ab dem gewählten Bilanzjahr können alle Vorteile der NTCS Anlagenbuchhaltung genutzt werden.
Es wird empfohlen, die Daten der Anbu aus BMD 5.5 mit Stand zu Beginn eines neues Bilanzjahres in die NTCS ANBU zu übernehmen.
Das heißt es ist in der BMD 5.5 vom abgeschlossenen Jahr eine Jahresübernahme von der Fibu und der Anbu in das neue Jahr durchzuführen (Programme PR09 sowie AP09E). Im Anschluss muss in der BMD 5.5 die Anbu aufgerufen und die Abschreibung berechnet werden (AP02).
Werden die Daten zu diesem Zeitpunkt in die NTCS ANBU übernommen, werden Rundungsdifferenzen vermieden, da in der NTCS geringfügig anders gerundet wird als in BMD 5.5.
Ein weiterer Vorteil für die Übernahme der Daten am Beginn des Jahres ist, dass eine bereits verbuchte Abschreibung in der 5.5 keine Problematik darstellt.
Wenn z. B. in der 5.5-Anlagenbuchhaltung bereits für einige Monate eine Abschreibung gebucht wurde (mit AP31), und die Daten werden unterjährig in die NTCS übernommen, sind die bestehenden AfA-Buchungen entweder vor der Übernahme in der 5.5 FIBU bzw. nach der Übernahme in der NTCS FIBU zu stornieren, da es sonst bei einer neuerlichen Verbuchung der AfA in der NTCS ANBU in die NTCS FIBU zu doppelten AfA Buchungen kommt.
Wurden die Bilanz sowie die 5.5 Anlagenbuchhaltung eines Bilanzjahres noch nicht abgeschlossen, kann die Anlagenbuchhaltung grundsätzlich auch unterjährig übernommen werden.
Hinweis | Wenn sich die Fibu bereits in der NTCS befindet, wäre es ideal auch die NTCS Anlagenbuchhaltung zu nutzen. So können die in der Fibu verbuchten Anlagegüter einfach über die Vorerfassung in die Anbu übergeleitet werden und auch die automatische Verbuchung der Abschreibung funktioniert.
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Bitte beachten Sie, dass die Anlagenbuchhaltung im NTCS im Gegensatz zur ANBU 5.5 und zur Finanzbuchhaltung, wo es für jedes Jahr eine eigene Datei gibt, mit einer jahresübergreifenden Datei arbeitet. Dieser Anlagenbuchhaltung werden die einzelnen Fibu-Jahre zugeordnet.
In der ANBU 5.5 war es möglich, negative Anlagegüter zu erfassen. Dies ist in der NTCS ANBU nicht möglich. Es ist eine Erfassung als AHK-Minderung, Investitionszuschuss, Bewertungsreserve usw. beim dazugehörigen Anlagegut erforderlich.
Damit die Daten aus BMD 5.5 in die NTCS Anlagenbuchhaltung übernommen werden können, muss beim jeweiligen Mandanten im entsprechenden Jahr bei den FIBU-Stammdaten der entsprechende 5.5 Pfad hinterlegt sein.
Wenn Sie mit FIBU 5.5 buchen, ist bei den FIBU-Stammdaten das Feld 59 "FIBU-Verzeichnis" mit dem entsprechenden Pfad zu befüllen.
Wenn Sie mit NTCS FIBU buchen, ist der Datenpfad für BMD 5.5 im Feld 59 in den FIBU-Stammdaten leer, es gibt aber für die Übernahme der Daten das Feld 124 "Importiere BMD 5.5". Dort ist der Pfad für den entsprechenden Mandanten zu hinterlegen.
Beispiel:
Dieser Pfad muss identisch mit jenem sein, mit dem Sie in der 5.5 Anlagenbuchhaltung mit AP00 beim entsprechenden Mandanten einsteigen:
Bitte prüfen Sie vor der Übernahme der Anbu aus 5.5 in der NTCS die Kontostammdaten.

FIBU
→ Stammdaten
→ Konten
In den Stammdaten der Sachkonten kann je Konto die "Anlagenart" vordefiniert werden.
Ist dieses Feld bei den Anlagenkonten befüllt, greift das Programm bei der Übernahme der Anlagen aus BMD 5.5 auf die Anlagenart zu und befüllt die Anlagen mit der hinterlegten Anlagenart.
Weitere wichtige Einstellungsmöglichkeiten für die Anlagenbuchhaltung sind diese Felder:
- In Anlagenexplorer: damit das Konto im Anlagenexplorer angezeigt wird
- ANBU-Erfass-Kz: hier können Sie einstellen, ob Sie beim Buchen in der FIBU mit der ANBU-Vorerfassungen arbeiten wollen
- Anlagegut abnutzbar: Einstellung, ob das Anlagegut abnutzbar ist oder nicht
Die Daten aus BMD 5.5 können folgendermaßen übernommen werden:
- Im Rahmen der Neuanlage der NTCS Anlagenbuchhaltung unter Verwendung des Anbu-Assistenten. Beim Punkt 5 kommt die Abfrage, ob die 5.5 Anbu importiert werden soll. Dort ist das Feld anzuhaken.

- Wenn die NTCS ANBU ohne Assistenten angelegt wurde, dann können die Daten mit der Funktion Import ANBU aus BMD 5.5 übernommen werden. Diese Funktion kann in der Menüleiste im Anlagenexplorer unter Extras → Import/Export ausgewählt werden.
Konten werden nicht im Anlagenexplorer angezeigt
Kontrollieren Sie in der NTCS FIBU bei den Konten der Klasse 0, ob die Einstellung "In Anlagenexplorer anzeigen" definiert ist. Fehlt diese, können Sie sie mit der Funktion "Spaltenweise bearbeiten" in der Kontenübersicht setzen bzw. direkt am Kontenstamm beim Feld 176 "In Anlagenexplorer" anhaken.
Wenn Sie den BMD Standardkontenrahmen verwenden, sind diese Einstellungen gesetzt. Es könnte aber z. B. der Fall sein, dass Konten individuell angelegt wurden und somit diese Einstellung fehlt.


Kontrollieren Sie die hinterlegten Pfade unter

TOOLS
→ Tools
→ Einstellungen
→ TOOLS Parameter und wählen Sie "Gesamtsystem" und "Allgemeine Einstellungen".
Wechseln Sie zu Punkt 7 BMD 5.5 Parameter.
Für den erfolgreichen Start der BMD 5.5 aus der NTCS hinterlegen Sie bitte das korrekte BMD Verzeichnis.
Für die erfolgreiche Datenübernahme hinterlegen Sie das korrekte Datenverzeichnis und Arbeitsverzeichnis. Beide Verzeichnisse müssen auf das gleiche Verzeichnis wie in der BMD 5.5 zeigen, müssen aber nicht unbedingt gleich lauten. Laufwerk X in der 5.5 könnte Laufwerk Y in der NTCS sein, wenn es sich nicht um den gleichen Server handelt.
Wird eine Pfadangabe in roter Schrift dargestellt, bedeutet dies, dass der Pfad nicht stimmt bzw. nicht existiert. Bitte hinterlegen Sie in diesem Fall den korrekten Pfad.
Achtung! Bei NetSpeed muss der richtige NetSpeed-Client hinterlegt sein.
Hinweis | Wenden Sie sich bei Unsicherheiten bezüglich der korrekten Pfadeinstellungen bitte an Ihren persönlichen EDV-Betreuer. |
In der 5.5 Anlagenbuchhaltung ist bei einem Gut oder mehreren Gütern ein ungültiges Datumsformat hinterlegt (Anschaffungs-/Inbetriebnahmedatum), z. B. 2013/05/32. Nach dem Import der Daten kommt folgende Meldung: "Import mit Fehlern abgeschlossen!"
Bestätigen Sie mit "Ok", es öffnet sich dann eine Logdatei, in der die entsprechende Fehlermeldung ersichtlich ist.
Beispiel: Beim Gut 120-2 ist ein ungültiges Anschaffungsdatum hinterlegt.
Korrigieren Sie dieses in der 5.5 Anbu, lassen Sie die AfA zur Aktualisierung mit der Programmfunktion AP02 nochmals neu berechnen und starten Sie dann die Übernahme erneut.

Nach der Jahresübernahme in der 5.5 Anlagenbuchhaltung wurde die AfA nicht neu berechnet, und es sind somit keine Werte ersichtlich.
Berechnen Sie die AfA mit dem Programm AP02. Dann starten Sie die Übernahme erneut.
Eine Datenübernahme aus BMD 5.5 in die NTCS kann nicht erfolgen, wenn BMD 5.5 nicht aus der NTCS gestartet werden kann.
Kontrollieren Sie den Start des BMD 5.5 Programmes unter

TOOLS
→ Tools
→ BMD 5.5 starten
Öffnet sich dabei BMD 5.5 nicht, überprüfen Sie bitte die hinterlegten BMD 5.5 Zugangsdaten unter

TOOLS
→ Tools
→ Einstellungen
→ Zugangsdaten
→ BMD 5.5 Zugangsdaten.
Geben Sie hier bei Bedarf Benutzer und Passwort korrekt bzw. nochmals neu ein und bestätigen Sie mit "Ok".
Ein weiterer Punkt, den Sie überprüfen können, falls die BMD 5.5 nicht gestartet werden kann:
Kontrollieren Sie, ob mehrere 5.5 Prozesse im Taskmanager laufen und beenden Sie gegebenenfalls einige. Eventuell müssen die Prozesse vom Administrator am Server beendet werden. Bei NetSpeed kann das Programm maximal 3 x parallel geöffnet werden.
Die Fehlernummer: 22 mit der Beschreibung "Schlüssel doppelt vorhanden" tritt bei der Übernahme der Anlagenbuchhaltung aus der BMD 5.5 auf, wenn nicht nur das laufende Jahr übernommen wird. Die Lösung dafür ist, in der BMD 5.5 im Programm AP00 den allgemeinen Parameter auf "0" (nur laufendes Jahr übernehmen) zu stellen.
Kontrollieren Sie nach dem Import, ob alle Güter aus BMD 5.5 in die NTCS richtig übernommen wurden. Sie können eine Sachkontenübersicht in BMD 5.5 und NTCS ausdrucken und dann die Anschaffungswerte, Buchwerte etc. kontrollieren. Wenn auch Zuschüsse, Gewinnfreibeträge, Bewertungsreserven etc. in BMD 5.5 erfasst wurden, kontrollieren Sie auch, ob diese korrekt in die NTCS übernommen wurden.
Befüllen Sie nach der Übernahme eventuell fehlende Einstellungen bei den Wirtschaftsgütern. Wichtig für die Berechnung der Abschreibung sind die Felder 7 - Art und 8 - Abnutzbar. Die Art definiert, ob ein Anlagegut abnutzbar ist oder nicht. Grundstücke, in Bau befindliche Anlagen, Finanzanlagen sind nicht abnutzbar, daher wird auch keine Abschreibung berechnet.
