Für Deutschland muss laut Gesetz eine von Österreich abweichende Berechnung des Fristbeginndatums erfolgen. Beim Einlangen eines Bescheides gelten für Deutschland spezielle Vorgaben zur Ermittlung eines korrekten Fristbeginndatums. Welche Einstellungen und Schritte nötig sind, um zu einem korrekten Fristbeginndatum zu gelangen, wird in dieser Hilfe beschrieben.
Damit die Berechnung der Fristen für Deutschland korrekt funktioniert, müssen Sie eine Fristart anlegen, auf der Sie das Feld Berechnung Fristbeginn auf Bekanntgabe + 1 Werktag setzen. Zusätzlich müssen Sie noch das Feld Frist Posteingang aktivieren, damit beim Anlegen eines Poststücks mit dieser Fristart auch automatisch das Neuanlagefenster für die Frist gestartet wird.
Dadurch wird beim Verwenden dieser Fristart das Fristbeginndatum laut deutschem Gesetz korrekt ermittelt. Das gewünschte Fristdatum wird auf Basis des ermittelten Fristbeginndatums und lt. Einstellungen auf der Fristart ermittelt.
In diesem Abschnitt wird beschrieben, welche Einstellungen am Poststück notwendig sind bzw. welche Daten an die Frist übergeben werden und wie die Berechnung des Fristbeginns bzw. des Fristdatums erfolgt.
Sie erhalten einen Bescheid am 06.02.2025 und erfassen den Posteingang in NTCS. Das Bescheiddatum ist der 05.02.2025, dieses Datum müssen Sie in das Feld
Briefdatum am Poststück schreiben, weil es für die Berechnung des
Fristbeginndatums herangezogen wird. Am Poststück müssen Sie noch die entsprechende Fristart eingeben, damit beim Speichern des Poststücks die Neuanlagemaske einer Frist geöffnet wird.
Wenn Sie beim Erfassen des Posteingangs den Bescheid gleich mitarchivieren möchten, können Sie im Feld Dokument den Bescheid für die Archivierung auswählen und im Feld Dokumentenkategorie die gewünschte Kategorie.
Dadurch wird Ihnen ermöglicht, mit ein und derselben Fristart auf verschiedene "bescheidgetrennte" Dokumentenkategorien zu archivieren. Sollten Sie das Feld "Dokumentenkategorie" am Poststück leer lassen, wird die auf der Fristart hinterlegte Dokumentenkategorie für die Archivierung des Dokuments verwendet.
Hinweis
| Mittels Parameter können Sie einstellen, dass im Feld "Dokumentenkategorie" nur Kategorien zulässig sind, die als "Bescheid" (Feld 21 auf Dokumentenkategorie) markiert sind. Diesen Parameter Verfügbare Dokumentenkategorien finden Sie unter Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Post → Allgemeine Einstellungen → Allgemein. |
Hinweis
| Die Archivierung von Bescheiden können Sie auch über BMD Scan mit der Ablageart "Posteingang" durchführen.
Der Vorteil ist, dass das Dokument automatisch an den Posteingang übergeben wird. |
Das am Poststück eingegebene Briefdatum wird automatisch an die Frist übergeben und die Berechnung des Fristbeginndatums wird durchgeführt. Dazu werden zum eingegebenen Briefdatum (= Bescheiddatum) 4 Tage addiert. Das Datum, das sich durch diese Berechnung ergibt, wird in Deutschland Tag der Bekanntgabe genannt.
Hinweis
| Der Tag der Bekanntgabe dient als Basis für die Berechnung des Fristbeginndatums bzw. des Fristdatums. Für den Tag der Bekanntgabe gibt es kein eigenes Feld auf der Frist, dieser wird automatisch errechnet und im Hintergrund zur weiteren Berechnung der oben genannten Daten verwendet. |
Sollte es sich beim errechneten Datum um keinen Werktag handeln, wird der nächste Arbeitstag als Tag der Bekanntgabe ermittelt. Zum Tag der Bekanntgabe wird dann wieder 1 Tag addiert. Als Ergebnis erhalten Sie das Fristbeginndatum.
| Sie erhalten einen Bescheid mit einem Bescheiddatum 06.02.2025. In unten angeführter Tabelle wird Ihnen die Berechnung des Fristbeginns Schritt für Schritt erklärt:
| Briefdatum + 4 Tage | 06.02.2025 + 4 Tage = 10.02.2025 (= Tag der Bekanntgabe) | | Werktagsprüfung | Jetzt erfolgt die Prüfung, ob der 10.02.2025 ein Werktag ist. In diesem Fall ist das ein Montag, d. h., der 10.02.2025 ist der Tag der Bekanntgabe. | | Tag der Bekanntgabe + 1 Tag | 10.02.2025 + 1 Tag = 11.02.2025 (= Fristbeginn) |
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Beispiel II
| Sie erhalten einen Bescheid mit einem Bescheiddatum 05.02.2025. In unten angeführter Tabelle wird Ihnen die Berechnung des Fristbeginns Schritt für Schritt erklärt:
| Briefdatum + 4 Tage | 05.02.2025 + 4 Tage = 09.02.2025 (= Tag der Bekanntgabe) | | Werktagsprüfung | Jetzt erfolgt die Prüfung, ob der 09.02.2025 ein Werktag ist. In diesem Fall ist das ein Sonntag. Da der Tag der Bekanntgabe aber auf einen Werktag fallen muss, wird der nächste Werktag ermittelt. Der nächste Werktag ist der 10.02.2025 und ist somit der Tag der Bekanntgabe. | | Tag der Bekanntgabe + 1 Tag | 10.02.2025 + 1 Tag = 11.02.2025 (= Fristbeginn) |
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Die Basis zur Errechnung des Fristdatums stellt hier nicht der Fristbeginn dar, sondern der Tag der Bekanntgabe. Ausgehend von dieser Basis erfolgt die Berechnung wie üblich lt. den Einstellungen auf der Fristart in den Feldern Ermittlung Fristzeitraum und Fristtage/Fristmonate.
Beispiel
| Sie erhalten einen Bescheid mit einem Bescheiddatum 06.02.2025. Als Tag der Bekanntgabe wird der 10.02.2025 ermittelt. Wie diese Berechnung erfolgt, sehen Sie im Beispiel I oberhalb, die Berechnung des Fristdatums wird nachfolgend erklärt.
Auf der Fristart wurde definiert, dass das Fristdatum einen Monat nach dem Tag der Bekanntgabe sein soll.
Durch diese Einstellung auf der Fristart wird zum Tag der Bekanntgabe (= 10.02.2025) ein Monat addiert und es ergibt sich das Fristdatum (= 10.03.2025 ).
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Hinweis
| Sollte das ermittelte Fristdatum nicht auf einen Werktag fallen, können Sie über das Feld Datumsberechnung auf der Fristart steuern, ob der nächste oder vorhergehende Arbeitstag verwendet werden soll.
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