
Leistungserfassung
→ Auswertungen
→ Zeitausgleichs- und Urlaubstabelle
→ Funktion "Neu" oder "Bearbeiten"
Die Zeitausgleichs- und Urlaubstabelle ermittelt einen Großteil ihrer Daten automatisch vom Tagesmodell und von der Leistungserfassung des Mitarbeiters (siehe
Herkunft der Daten).
Manche Daten müssen manuell mithilfe des Fensters "Zeitausgleich/Urlaub" in die Tabelle eingepflegt werden, um die Werte der Tabelle auf den aktuell richtigen Stand zu bringen. Jeder auf diesem Weg erfasste Tageseintrag wird in der Tabelle mit dem Symbol
dargestellt. Das Symbol zeigt somit an, dass diese Stunden nicht vom Programm automatisch ermittelt worden sind. Daher ist auch das Löschen oder das nachträgliche Bearbeiten einer derartig markierten Zeile möglich.
Dasselbe gilt auch für Daten, welche über die Vortragsberechnung entstanden sind - diese gelten sinngemäß als "manuelle Tageseinträge", erhalten ebenfalls das Symbol
und können auch gelöscht oder nachträglich bearbeitet werden.
Alle diese Einträge stehen rein für die Zeitausgleichs- und Urlaubstabelle zur Verfügung. Sie erzeugen keine Leistungen und haben auch keinerlei Auswirkung auf andere NTCS Programmteile.
Standardfeldauswahl Zeitausgleich/Urlaub
Bei der Anlage von neuen Datensätzen ist es wichtig, auf das korrekte Datum zu achten, für welches der Eintrag in die Tabelle erzeugt werden soll. Dabei unterstützt das Programm mit folgenden Prüfungen:
1. Überprüfung der Eingabe zu einem bestimmten Stichtag
Manche Stundenarten können nicht für mehrere Tage angelegt werden, da dies im Sinne der Zeitausgleichs- und Urlaubstabelle nicht sinnvoll ist. Daher ist in folgenden Fällen nur eine Erfassung eines konkreten Tages im Feld
Von-Datum zulässig (das Feld
Bis-Datum wird für eine Eingabe gesperrt).
2. Überprüfung, ob bereits ein Eintrag existiert
Manche Stundenarten dürfen nur einmal pro Jahr verwendet werden, da diese nur benötigt werden, um am Jahresbeginn mit dem richtigen Vorjahressaldo zu starten:
Daher ist für die Stundenarten
Vortrag Überstunden und
Vortrag Urlaub ist nur ein Eintrag pro Jahr erlaubt. Versuchen Sie irrtümlich, einen weiteren Eintrag in einem Jahr vorzunehmen, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis:

Für die Stundenart
mtl. Überstundenpauschale ist definitionsgemäß nur ein Eintrag pro Monat erlaubt. Auch hier erhalten Sie einen Hinweis, wenn Sie einen weiteren Eintrag für ein Monat vornehmen würden.
3. Überprüfung Eingabezeitraum > 7 Tage
In der Praxis ist es eher unüblich, über sehr lange Zeiträume hinweg denselben manuellen Eintrag zu erzeugen. Daher macht Sie folgende Meldung auf eventuelle Fehleingaben hinsichtlich Von-Datum/Bis-Datum aufmerksam, wenn Sie versuchen, Einträge einer Stundenart für mehr als sieben Tage mit einer einzigen Erfassung vorzunehmen: