Allgemeines

Das Wort „Sabbatical“ leitet sich von dem biblischen Sabbatjahr ab, kommt aus den USA und bezeichnet dort ein Arbeitszeitmodell, das durch eine lange Freizeitphase geprägt ist.
Auch in Österreich gewinnt die „bezahlte Auszeit“ an Bedeutung, immer mehr Arbeitnehmer/innen wünschen sich eine solche Auszeit, zum Beispiel um zu reisen, um mehr Zeit für die Familie zu haben, oder einfach mal nichts zu tun.

Sabbatical – zwei Basismodelle
Grundsätzlich gibt es zwei Modelle, die Ansparphase und den Entgeltverzicht. Bei der Ansparphase sammelt ein Dienstnehmer über einen klar definierten Zeitraum Überstunden, die er dann in ruhigeren Zeiten geblockt verbraucht.
Beim beliebteren Modell handelt es sich um den Entgeltverzicht, hierbei wird in einem bestimmten Zeitraum auf einen Teil des Gehalts verzichtet, um nach diesem Zeitraum bei aufrechtem (verminderten) Bezug zu Hause zu bleiben.
(Bsp.: Zwei Jahre bei zwei Drittel des Gehalts (voll) arbeiten, im dritten Jahr bei zwei Drittel Freizeit genießen.)
 
Sabbatical ist eine Teilzeitvereinbarung
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Sabbatical um eine Teilzeitvereinbarung, die eine Verringerung der durchschnittlichen Arbeitszeit innerhalb eines fix definierten Durchrechnungszeitraumes zum Inhalt hat. Das während der Arbeitsphase eingearbeitete Zeitguthaben wird gesammelt und in der Freizeitphase geblockt konsumiert. Das hat zum Vorteil, dass Arbeitnehmer/innen auch in der Freizeitphase Lohn erhalten und versichert sind. 
 
Zwei Beispielmodelle
Vertragsbedienstete und Lehrer (die zumindest fünf Jahre beim Bund beschäftigt sind) können – sofern keine dienstlichen Gründe dagegensprechen – ein Sabbatical in Anspruch nehmen.
Zwei Modelle haben sich dabei im öffentlichen Dienst etabliert, das „Zwei-Drittel-Modell“ und das „80%-Modell“, diese können auch für Unternehmen interessant sein:
Das „Zwei-Drittel-Modell“ wurde oben schon kurz erörtert. Hierbei vereinbaren Dienstgeber und Dienstnehmer, dass der Dienstnehmer für zwei Jahre „normal“ arbeitet, dafür aber nur 2/3 des Gehalts bezieht. Im dritten Jahr darf er dann zu Hause bleiben, bezieht aber weiter 2/3 des Gehalts. Danach steigt der Dienstnehmer wieder ein. 
Beim „80%-Modell“ beträgt der Durchrechnungszeitraum fünf Jahre, davon ist ein Jahr ein „Frei Jahr“.
Hier arbeitet der Dienstnehmer also vier Jahre voll, erhält dafür aber nur 80% des Entgelts, im "Frei Jahr" erhält er aber ebenso 80%. 
 
A_INFO.bmp Weiterführende Informationen zur Behandlung eines Dienstnehmers mit Sabbatical in der Lohnverrechnung können Sie im Hilfe-Artikel Sabbatical nachlesen.

 Berechnung der Sabbaticalrückstellung

In der Dienstnehmerliste im Reiter "Sabbatical" werden Beginn und Ende der Ansparphase bzw. das Ende der Freizeitphase erfasst.
 
Beim Import der Dienstnehmerwerte aus NTCS LOHN wird kein eigenes Sabbaticalentgelt in die Personalrückstellungen übernommen. Stattdessen verwendet das Programm das allgemeine Entgelt aus dem Reiter "Allgemein" für die Berechnung der Sabbaticalrückstellung.
 
Wenn für die Sabbaticalrückstellung ein abweichendes laufendes Entgelt benötigt wird, kann dieses manuell im Reiter "Sabbatical" im Feld "Entgelt laufend" erfasst werden. Dasselbe gilt auch für das Feld "Sonderzahlungen" am Reiter "Sabbatical", auch hier ist eine manuelle Eingabe möglich.
 
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Bei der Berechnung werden die entsprechenden Lohnnebenkosten automatisch hinzugerechnet und rückgestellt.
 
Die Prozentsätze für die Lohnnebenkosten stammen aus den entsprechenden Feldern der Dienstnehmerstammdaten im Reiter "Allgemein".
 
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Zum monatlichen Entgelt wird der Sonderzahlungsanteil addiert, dies ergibt das "Maßgebliche Monatsentgelt".
Anschließend werden die Lohnnebenkosten dazugerechnet = Entgelt inkl. LNK.
 
Die Sabbaticalrückstellung berechnet sich folgendermaßen:
Entgelt inkl. LNK * Dauer der Freizeitphase / durch Ansparphase * Dauer der bisherigen Ansparphase.
 
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 Sperre und Archivierung der Personalrückstellungen

Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die Personalrückstellungen sperren sowie die Berechnungseinstellungen und Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.


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