Geben Sie die Zeitdauer in Jahren ein, in der aufgrund der notwendigen Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens personenbezogene Daten keinesfalls gelöscht/anonymisiert werden dürfen. Die hier eingestellte Dauer gilt gleichermaßen für alle relevanten Daten des Rechnungswesens und wird beim Anonymisieren einer Person geprüft. Die Aufbewahrungsdauer muss mindestens 7 Jahre betragen. Als Standard wird 10 Jahre verwendet.
Sollten bei einer Anonymisierung in den geprüften Bereichen keine relevanten Daten existieren, kann eine Person auch vor Ablauf der eingestellten Aufbewahrungsdauer anonymisiert werden.
Dieser Parameter gilt nicht für die Personenart "Bewerber". Bewerber können zu jeder Zeit anonymisiert/gelöscht werden.