
Rückstellung | Wenn für den Dienstnehmer Rückstellungen gebildet werden sollen, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. |
Abfertigung | Sollen bei diesem Dienstnehmer die Werte für die Berechnung der Abfertigungsrückstellung bereitgestellt werden, muss hier die entsprechende Ausprägung gewählt werden. Folgende Ausprägungen werden unterschieden:
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Altersteilzeit | Sollen bei diesem Dienstnehmer die Werte für die Berechnung der Altersteilzeitrückstellung bereitgestellt werden, muss hier die entsprechende Ausprägung gewählt werden. Folgende Ausprägungen werden unterschieden:
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Gutstunden | Sollen bei diesem Dienstnehmer die Werte für die Berechnung der Gutstundenrückstellung bereitgestellt werden, muss hier die entsprechende Ausprägung gewählt werden. Folgende Ausprägungen werden unterschieden:
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Jubiläum | Sollen bei diesem Dienstnehmer die Werte für die Berechnung der Jubiläumsrückstellung bereitgestellt werden, muss hier die entsprechende Ausprägung gewählt werden. Folgende Ausprägungen werden unterschieden:
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Pension | Sollen bei diesem Dienstnehmer die Werte für die Berechnung der Pensionsrückstellung bereitgestellt werden, muss hier die entsprechende Ausprägung gewählt werden. Folgende Ausprägungen werden unterschieden:
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Sonderzahlungen | Sollen bei diesem Dienstnehmer die Werte für die Berechnung der Sonderzahlungsrückstellung bereitgestellt werden, muss hier die entsprechende Ausprägung gewählt werden. Folgende Ausprägungen werden unterschieden:
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Urlaub | Sollen für diesen Dienstnehmer die Werte für die Berechnung der Urlaubsrückstellung bereitgestellt werden, muss hier die entsprechende Ausprägung gewählt werden. Folgende Ausprägungen werden unterschieden:
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Wiedereinstellungszusage | Dieses Feld wird automatisch beim Austritt befüllt, wenn in der Austrittsschablone das Feld "Wiedereinstellungszusage" angehakt worden ist. Hat ein bereits ausgetretener Mitarbeiter dieses Feld auf "Ja", und tritt dieser wieder ein (Wiedereintritt), dann werden die Reststände von Urlaub und Gutstunden auf das neue Dienstverhältnis übernommen. Bei einem Austritt mit Wiedereinstellungszusage wird in der Urlaubsverwaltung keine Austrittskorrektur vorgenommen. Ist ein ausgetretener Mitarbeiter mit Wiedereinstellungszusage "Ja" zum Rückstellungsstichtag noch nicht wieder eingetreten, dann wird dieser Mitarbeiter trotzdem in die Rückstellungsberechnung aufgenommen. |





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