Allgemein

Sie können jederzeit aus der Quotenverwaltung in NTCS die Quotendetailliste aus FinanzOnline anfordern und einen Abgleich mit Ihrer Quotenverwaltung durchführen lassen, um die Unterschiede zwischen FinanzOnline und NTCS aufzudecken. Dafür stehen Ihnen diese beiden Funktionen zur Verfügung:
  • Quotendetail anfordern
  • Abgleich mit Quotendetail starten
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 Berechtigungen

Die beiden Funktionen Abgleich mit Quotendetail starten und Quotendetail anfordern können separat berechtigt werden – über diese beiden Berechtigungen:

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 Quotendetail anfordern

 Erstmalige Anforderung

Mit dieser Funktion können Sie die Quotendetailliste direkt bei FinanzOnline anfordern. Wenn die Anforderung erfolgreich war, kommt folgende Hinweismeldung, dass Sie beim Eingang der Quotendetailliste in die E-Government-Databox eine Aufgabe erhalten, dass diese eingelangt ist.

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Hinweis
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Der Abgleich mit der Quotenverwaltung in NTCS wird gleich automatisch mit dem Auslesen der Databox durchgeführt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter dem Punkt Abgleich mit Quotendetail durchführen.

 Weitere Anforderungen

Sollten Sie bereits eine Quotendetailliste angefordert haben, kommt vorab auch eine entsprechende Hinweismeldung. Dabei gibt es eine Unterscheidung, ob die angeforderte Quotendetailliste überhaupt schon eingelangt ist bzw. ob die bereits vorhandene Quotendetailliste in der E-Government Databox über NTCS oder direkt in FinanzOnline angefordert worden ist.

Ist die angeforderte Quotendetailliste noch nicht in der E-Government-Databox eingelangt, erhalten Sie die Hinweismeldung, welcher Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt die Anforderung durchgeführt hat. Sie haben aber dennoch die Möglichkeit, diese Liste erneut anzufordern oder auf die Ankunft der bereits angeforderten Liste zu warten.

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Ist bereits eine Quotendetailliste in der E-Government-Databox vorhanden, die über die Funktion Quotendetail anfordern in der Quotenverwaltung in NTCS angefordert worden ist, erhalten Sie nachfolgende Hinweismeldung. In dieser wird angeführt, zu welchem Zeitpunkt das Quotendetail angefordert worden ist und bei welchem Mitarbeiter die Aufgabe liegt, dass diese Datei erfolgreich eingelangt ist und abgeglichen wurde.

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Ist bereits eine Quotendetailliste in der E-Government-Databox vorhanden, die direkt über FinanzOnline angefordert worden ist, erhalten Sie nachfolgende Hinweismeldung. In dieser wird angeführt, zu welchem Zeitpunkt das Quotendetail angefordert worden ist. Der Mitarbeiter ist in diesem Fall nicht bekannt, weil die Anforderung außerhalb von NTCS erfolgt ist.

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 Fehlermeldungen beim Anfordern der Quotendetailliste

 Technische Fehler

Bei einem technischen Fehler im Webservice werden folgende Fehlermeldungen ausgegeben bzw. haben die Returncodes folgende Bedeutung:

Returncodes von FinanzOnlineBedeutung der Returncodes
RC: -1Die Session-ID ist ungültig oder abgelaufen.
RC: -2Der Aufruf des Webservices ist derzeit wegen Wartungsarbeiten nicht möglich.
RC: -3Es ist ein technischer Fehler aufgetreten.
RC: -4Dieser Teilnehmer ist für diese Funktion nicht berechtigt.

Hinweis 
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In den ersten drei Fällen liegt das Problem bei FinanzOnline – bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Bei Returncode "-4" ist der Teilnehmer, der den Abgleich durchführt, in FinanzOnline nicht berechtigt, dieses Quotenfile anzufordern.

 Fachliche Fehler

Bei fachlichen Fehlern werden folgende Informationen als Hinweis angezeigt:

Returncodes von FinanzOnlineBedeutung der Returncodes
RC: 1
Der eingegebene Zeitraum ist ungültig. Zulässig ist nur laufendes Jahr -2 und laufendes Jahr -1.
RC: 2
Für den angeforderten Zeitraum sind keine Klienten in der Quotenregelung vorhanden.
RC: 3 
Für den angeforderten Zeitraum und das angeforderte Amt sind keine Quotenfälle vorhanden.
RC: 4
Die zulässige Anzahl an Abfragen pro Tag wurde überschritten.

 Abgleich mit Quotendetail durchführen

Der Abgleich mit der Quotendetailliste wird grundsätzlich gleich automatisch mit dem Auslesen der Databox durchgeführt. Quotenfälle, bei denen Differenzen zwischen NTCS und FinanzOnline festgestellt worden sind, werden im Feld "Abgleichstatus" mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet.

In diesem Feld wird Ihnen mit einem Symbol angezeigt, wenn beim Abgleich mit der Quotendetailliste von FinanzOnline Abweichungen zur Quotenverwaltung in der NTCS festgestellt werden.

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Bei diesem Quotenfall gibt es kritische Abweichungen zu FinanzOnline, die Sie sich möglichst zeitnahe ansehen sollten:
  • Differenzen zwischen dem Gesamt-Abgabestatus lt. BMF und der Quotenverwaltung in NTCS
  • Differenzen beim Status bez. Feststellungserklärungen (E6a bzw. E6c)
  • Differenzen bei der Finanzamtszuordnung
A_Warning.bmpBei diesem Quotenfall gibt es Abweichungen bez. der Anzahl der zugeordneten Erklärungen bzw. Unterschiede beim Abgabedatum. Des Weiteren werden Sie darüber informiert, wenn zu diesem Quotenfall ein Abruf erfolgt ist bzw. eine Fristverlängerung eingetragen wurde.
A_INFO.bmpBei diesem Quotenfall sind unterschiedliche Erklärungen zugeordnet, aber aktuell ist noch keine abgegeben bzw. sind in NTCS mehr Erklärungen zugeordnet als in FinanzOnline.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Dokumentation Anfordern und Abgleich des Quotendetails von FinanzOnline.

Die detaillierten Informationen zu den Differenzen werden im Bereich "FinanzOnline-Abweichungen" aufgelistet.

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Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter dem Punkt Abweichungen beim Abgleich.

 Automatischer Abgleich

Der Abgleich mit der Quotendetailliste von FinanzOnline wird grundsätzlich mit dem Auslesen der E-Government-Databox automatisch durchgeführt. Diesen Vorgang können Sie über die Funktion "Databox auslesen" in der E-Government-Zentrale jederzeit zu einem gewünschten Zeitpunkt ausführen. Alternativ dazu können Sie eine Stapel mit dem Stapelschritt Databox von extern auslesen (Scheduler) einrichten, damit diese Funktion laufend im Hintergrund ausgeführt wird.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Hilfe zum Fenster E-Government-Zentrale.

 Manueller Abgleich

Mit der Funktion Abgleich mit Quotendetail starten können Sie jederzeit die Quotenverwaltung mit der jüngsten in der E-Government-Databox befindlichen Quotendetailliste von FinanzOnline abgleichen. Bevor der Abgleich gestartet wird, erhalten Sie nachfolgende Hinweismeldung. Diese können Sie aber für künftige Abgleiche deaktivieren, wenn Sie die Option "Diese Meldung nicht mehr anzeigen?" aktivieren.

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Anschließend erhalten Sie folgende Meldung - mit der Information zu Quotendetail und Datum, mit dem der Abgleich durchgeführt wird, wenn Sie diese mit "Ja" bestätigen.

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Hinweis 
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Sollte in der E-Government-Databox noch keine Quotendetailliste von FinanzOnline vorhanden sein, erhalten Sie diese Meldung:

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Damit der Abgleich durchgeführt werden kann, müssen Sie das Quotendetail zuerst anfordern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter dem Punkt Quotendetail anfordern.

 Abweichungen beim Abgleich

Alle Quotenfälle, bei denen Abweichungen festgestellt worden sind, werden gekennzeichnet und die Details werden im Bereich FinanzOnline-Abweichungen aufgelistet, wie oberhalb beschrieben. Grundsätzlich werden die Abweichungen in folgende 3 Kategorien eingeteilt: Fehler (1534181765000006640_1.png), Warnungen (A_Warning.bmp) und Informationen (A_INFO.bmp). Details zu den einzelnen Kategorien erhalten Sie in diesem Abschnitt weiter unten.

Hinweis 
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Der Quotenfall wird nicht gekennzeichnet, wenn beim Abgleich keine Abweichungen zwischen NTCS und FinanzOnline festgestellt werden konnten.

 Fehler

In dieser Kategorie werden kritische Abweichungen geprüft und bei Bedarf je Quotenfall aufgelistet. Folgende Prüfungen werden konkret durchgeführt und folgender Text wird je Quotenfall in diesen Fällen angeführt:

Differenzen zwischen dem Gesamt-Abgabestatus lt. BMF und der Quotenverwaltung in NTCS.
  • Der Quotenfall gilt lt. Finanzamtsfile als erledigt, obwohl der Quotenfall in NTCS noch kein Abgabedatum aufweist. Folgende Erklärungen in der NTCS Quotenverwaltung sind noch offen: E1, K1

  • Der Quotenfall gilt lt. Finanzamtsfile als offen, obwohl der Quotenfall in NTCS bereits ein Abgabedatum aufweist. Folgende Erklärungen gelten lt. Finanzamt noch als offen: E1, K1

  • Der Quotenfall gilt lt. Finanzamtsfile als erledigt, obwohl der Quotenfall in NTCS keine Erklärungen zugeordnet hat.

  • Der Quotenfall gilt lt. Finanzamtsfile als erledigt, obwohl der Quotenfall in NTCS noch kein Abgabedatum aufweist.

    Hinweis 
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    Dieser Hinweis wird ausgegeben, wenn nur die Abgabestatus unterschiedlich sind, aber auf beiden Seiten alle Erklärungen ein Abgabedatum haben.
Differenzen beim Status bez. Feststellungserklärungen (E6a bzw. E6c).
  • Differenz beim Status Feststellung betrieblicher Einkünfte: NTCS: Feststellungsquotenfall BMF: -

  • Differenz beim Status Feststellung betrieblicher Einkünfte: NTCS: - BMF: Feststellungsquotenfall
Differenzen bei der Finanzamtszuordnung.
  • Differenz bei der Finanzamtszuordnung: NTCS: FAÖ BMF: FAG

  • Differenz bei der Finanzamtszuordnung: NTCS: FAG BMF: FAÖ

 Warnungen

In dieser Kategorie werden Abweichungen bez. Unterschiede der zugeordneten Erklärungen, Datumsabweichungen und Abrufe bzw. Fristverlängerungen aufgelistet. Folgende Prüfungen werden konkret durchgeführt und folgender Text wird je Quotenfall in diesen Fällen angeführt:

Der Quotenfall wird abberufen.
  • Am Quotenfall wurde folgendes Abrufdatum eingetragen: 31.01.20xx

    Hinweis 
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    Sind die entsprechenden Parameter gesetzt, wird im Zuge dessen auch eine Frist angelegt. Ist bereits ein abweichendes Abrufdatum am Quotenfall gespeichert, wird dieses aktualisiert, weil das gemeldete Abrufdatum von FinanzOnline aktueller ist. In diesem Zuge wird auch das Fristdatum der Abruffrist aktualisiert.
Eine Fristverlängerung wird übermittelt.
  • Am Quotenfall wurde eine Fristverlängerung eingetragen: 28.02.20xx

    Hinweis 
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    Ist bereits eine oder sind mehrere Fristverlängerungen vorhanden, wird das Datum der jüngsten Fristverlängerung damit aktualisiert.
Bei diesem Quotenfall gibt es Abweichungen bei den zugeordneten Erklärungen.
  • In NTCS sind weniger oder unterschiedliche Erklärungen zugeordnet, ein Abgabedatum ist teilweise vorhanden. Folgende Steuererklärungen sind zugeordnet: NTCS (E1: 31.01.20xx), BMF: (E1: 28.02.20xx / U1: 31.01.20xx)

  • Folgende Steuererklärungen weisen Unterschiede beim Abgabedatum auf: E1 (NTCS: 31.01.20xx / BMF: 28.02.20xx)

  • In NTCS gibt es zusätzliche offene Erklärungen, obwohl der Quotenfall auf beiden Seiten abgegeben ist. Offene Erklärungen in NTCS: KR1

Bei diesem Quotenfall gibt es Abweichungen bez. der Werbeabgabe.
  • Lt. BMF ist eine Werbeabgabe (WA1) zugeordnet, in NTCS aber nicht.

  • Differenz beim Abgabestatus der Werbeabgabe (WA1): NTCS: - BMF: 31.01.20xx

  • Differenz beim Abgabestatus der Werbeabgabe (WA1): NTCS: 31.01.20xx BMF: -

 Informationen

In dieser Kategorie werden Abweichungen bez. Anzahl der zugeordneten Erklärungen aufgelistet, wenn auf beiden Seiten noch kein Abgabedatum vorhanden ist. Folgende Prüfungen werden konkret durchgeführt und folgender Text wird je Quotenfall in diesen Fällen angeführt:

Der NTCS Quotenfall hat keine, mehr Erklärungen oder unterschiedliche Erklärungen als FinanzOnline und auf beiden Seiten gibt es noch kein Abgabedatum auf den Erklärungen.
  • Folgende Unterschiede bestehen bei der Zuordnung der Steuererklärungen – es sind auf beiden Seiten noch keine Erklärungen abgegeben: NTCS: E1, BMF: E1, K1
In der NTCS Quotenverwaltung sind mehr Erklärungen zugeordnet als in FinanzOnline und zumindest eine Erklärung auf einer der beiden Seiten ist abgegeben.
  • In NTCS sind mehr Erklärungen zugeordnet, ein Abgabedatum ist teilweise vorhanden. Folgende Steuererklärungen sind zugeordnet: NTCS (E1: 31.01.20xx U1: -), BMF: (E1: 31.01.20xx)

 Aufgabe nach Abgleich

Wenn der Abgleich mit der Quotendetailliste von FinanzOnline durchgeführt worden ist, wird eine Aufgabe angelegt, die darüber informiert, dass der Abgleich durchgeführt worden ist. Für wen mit welcher Kategorie und mit welchem Text diese angelegt wird, erfahren Sie unterhalb.

 Sachbearbeiter

Wir empfehlen, die Quotendetailliste über die Funktion in der Quotenverwaltung anzufordern. In diesen Fällen erhält jener Mitarbeiter im Bedarfsfall die Aufgabe, der dieses Quotendetail angefordert hat.

Ist die Quotendetailliste direkt in FinanzOnline angefordert worden, wird der Mitarbeiter wie folgt ermittelt:
  1. E-Government-Parameter für den Bereich "Quotenlisten - Protokolle": Hier können Sie wie bei anderen Rubriken die gewohnten Einstellungen treffen, um die bekannten Ermittlungsmethoden im E-Government inkl. der Rückfallebenen zu nutzen. Diese Parameter finden Sie unter CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government.

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    Relevant für die Ermittlung sind die Hinterlegung eines Zuständigkeitsbereichs und die Wartung einer allgemeinen Zuständigkeit ohne Kundenbezug im Fenster Zuständigkeiten nach Kunde.

  2. Sollte aus Punkt 1 kein Mitarbeiter ermittelt werden können, wird jener Mitarbeiter herangezogen, der die Databox ausgelesen hat. Wird das Auslesen der Databox durch einen Stapel durchgeführt, kann hier nur ein Mitarbeiter ermittelt werden, wenn der Stapel-User mit einem Mitarbeiter verknüpft ist.

  3. E-Government-Parameter für Fehlerbehandlung: Sollte kein Sachbearbeiter aus den Punkten 1 und 2 ermittelt werden können, wird auf den hier definierten Mitarbeiter zurückgegriffen. Diesen Parameter finden Sie unter CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government.

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 Aufgabenkategorie

Die Aufgabenkategorie wird aus dem E-Government-Parameter aus dem Bereich "Quotenlisten - Protokolle" ermittelt. Diesen Parameter finden Sie unter CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government.

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 Aufgabentext

Der Text dieser Aufgabe lautet wie folgt:

"Über 'Ausführen' gelangen Sie in die Quotenverwaltung.

Beachten Sie, dass der Vergleich des Meldungsstatus nicht in diesem Abgleich enthalten ist und separat über die Funktion 'Meldungsabgleich starten' gestartet werden muss."

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Hinweis 
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Sind beim Abgleich keine Unterschiede festgestellt worden, wird dies zu Beginn des Aufgabentextes gleich vermerkt:

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