Hinweis | Für die Anlage und Abrechnung einer Gewerkschaft ist keine eigene Lizenz nötig. |
Der Gewerkschaftsbeitrag ist eine finanzielle Verpflichtung. Arbeitnehmer/innen zahlen den Beitrag als Mitglieder an ihre Gewerkschaften. Durch den Beitrag erhalten die Mitglieder Mitgliedschaftsrechte und -vorteile. Dieser Betrag ermöglicht den Gewerkschaften, ihre Aktivitäten zur Vertretung und Interessenswahrung der Arbeitnehmer/innen fortzuführen.
Unter LOHN → Stammdaten → Lohnfirmen wird im unteren Bereich am Reiter "Gewerkschaften" die im CRM angelegte Gewerkschaft bei der Firma hinterlegt.
Gewerkschaften sind global definierte Insitutionen und nicht spezifisch für eine einzelne Lohnfirma. Aus diesem Grund erfolgt die Anlage und Verwaltung von Gewerkschaften und den dazugehörigen Berechnungsmodellen zentral im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gewerkschaften.
Hinweis | Bitte beachten Sie für die Anlage und Verwaltung von Gewerkschaften die Onlinehilfe Gewerkschaften im Paket CRM. |
Hinweis | Die Reihenfolge der Anlage ist relevant, da es sonst zu Fehlermeldungen im Programm kommen kann. Es wird zuerst die Gewerkschaft angelegt, dann die Untergruppe und zum Schluss kann auf diese Untergruppe ein Berechnungsmodell angelegt werden.
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Hinweis | Ist folgender CRM Parameter gesetzt, kann direkt über die Lohnfirma das CRM Programm "Gewerkschaften" gestartet werden: CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → BMD Standards → Ausprägung: automatisch aktualisieren mit Änderungsmöglichkeit.
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Es kann für eine Gewerkschaft mehrere Berechnungsmodelle geben. Durch die Untergruppen können die unterschiedlichen Berechnungsmodelle beim Dienstnehmer hinterlegt werden. Siehe Kapitel
2.2.2 Gewerkschaftsuntergruppen.
Hinweis | Wenn der Gewerkschaftsbeitrag monatlich immer derselbe ist (also fix), unabhängig davon, wie viel ein Dienstnehmer verdient, so wird keine automatische Berechnung in der laufenden Untergruppennummer benötigt. Das heißt, es wird nur im Bereich "Untergruppe" eine Untergruppe angelegt und im Bereich "Gewerkschaftsbeitrag - Berechnungsmodell" keine Berechnung hinterlegt.
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Bei der Anlage des Berechnungsmodells ist bei der Bemessungsgrundlage zwischen 3 verschiedenen Ausprägungsmöglichkeiten zu wählen:
| Geben Sie an, welche Basis für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrages herangezogen werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:- lt. Lohnartenpflichtigkeit, falls 0 Bezüge Sv Lfd
Wird diese Ausprägung verwendet, dann prüft das Programm alle beim Dienstnehmer abgerechneten Lohnarten auf die Lohnartenpflichtigkeit "Gewerkschaft" (LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Reiter "Pflichtigkeit"). Alle Beträge dieser Lohnarten werden zusammengezählt und ergeben die Bemessungsgrundlage für den Gewerkschaftsbeitrag. Wenn es keine Lohnart mit dieser Pflichtigkeit gibt, wird automatisch die Bemessungsgrundlage DV Lfd. zur Berechnung herangezogen.
- Bmg Sv Lfd
Zur Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags wird die Bemessungsgrundlage SV Lfd. herangezogen.
- lt. Lohnartenpflichtigkeit
Wird diese Ausprägung verwendet, dann prüft das Programm alle beim Dienstnehmer abgerechneten Lohnarten auf die Lohnartenpflichtigkeit "Gewerkschaft" (LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Reiter "Pflichtigkeit"). Alle Beträge dieser Lohnarten werden zusammengezählt und ergeben die Bemessungsgrundlage für den Gewerkschaftsbeitrag.
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Hinweis | Bitte erkundigen Sie sich bei der Gewerkschaft, welche Bemessungsgrundlage in Ihrem Fall genommen werden soll. |
Damit ein Berechnungsmodell beim Dienstnehmer zur Verwendung kommt, sind unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Divers" einige Felder zu befüllen.
Ab diesem Zeitpunkt wird der GW-Beitrag automatisch berechnet und auf den Lohnarten "9560 - Gewerkschaft berechnet", "9563 - Gewerkschaft berechnet Auslandsmontage", "9564 - Gewerkschaft berechnet DBA" oder "9565 - Gewerkschaft berechnet Entwicklungshilfe" in Abzug gebracht. Eine Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung ist in diesem Fall nicht notwendig.
In diesem Feld wird die Gewerkschaft ausgewählt, an die die Gewerkschaftsbeiträge abzuführen sind.
In diesem Feld wird die Gewerkschaftsuntergruppe ausgewählt, damit das korrekte Berechnungsmodell beim Dienstnehmer greift.
Hier wird die Mitgliedsnummer der Gewerkschaft des Dienstnehmers eingetragen.
Bei der Wahl der Lohnart muss zuerst mit der Gewerkschaft die Frage geklärt werden, ob es sich beim Gewerkschaftsbeitrag um einen monatlich fixen Betrag oder einen vom Einkommen abhängigen Betrag handelt.
Wenn der Gewerkschaftsbeitrag monatlich immer derselbe ist, so kann die BMD Standardlohnart 7105 "Gewerkschaft fix" zur Abrechnung verwendet werden.
Hinweis | Wenn alle Dienstnehmer der Firma genau denselben Betrag pro Monat an die Gewerkschaft zu leisten, wird die Lohnart unter LOHN → Stammdaten → Lohnfirmen im unteren Bereich am Reiter "Fixwerte" hinterlegt.
Falls die die Beträge pro Dienstnehmer variieren, erfolgt die Hinterlegung der Lohnart unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer im unteren Bereich am Reiter "Fixwerte".
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Ergibt sich der Gewerkschaftsbeitrag aufgrund der in der Gewerkschaft hinterlegten Berechnung, so wird automatisch im Hintergrund die Systemlohnart 9560 angesprochen. Diese Lohnart ist in der Abrechnung in der Bruttoerfassung nicht ersichtlich. Sie wird nicht erfasst oder in den Fixwerten hinterlegt.
Bei einer Auslandsabrechnung werden in der Bruttoerfassung in den Monatsstammdaten am Reiter "Ausland" die Tage bei der entsprechenden Auslandstätigkeit hinterlegt.
Wird bei dieser Firma ein variabler Gewerkschaftsbeitrag abgeführt, so wählt das Programm automatisch die dazugehörige Systemlohnart:
- 9563 Gewerkschaft berechnet Auslandsmontage
- 9564 Gewerkschaft berechnet DBA-BefrM
- 9565 Gewerkschaft berechnet Entwicklungshilfe
- 9566 Gewerkschaft berechnet DBA-AnreM
Hinweis | Egal ob die Lohnart als variable oder fixe Lohnart angelegt wurde: Damit der Gewerkschaftsbeitrag zur Überweisung gebracht werden kann, ist es erforderlich, dass die Lohnartengruppen "501 - Gewerkschaft" und "700 - Abzüge" hinterlegt sind:
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Beispiel | Der Dienstnehmer zahlt jeden Monat einen fixen Betrag von 50 € an die Gewerkschaft. In der Bruttoerfassung werden die Lohnarten für die Firma aktiviert. Daraufhin aktiviert sich auch die Lohnart 7105.
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Achtung! | Im ersten Monat ist die Lohnart manuell in der Bruttoerfassung zu erfassen. |
Da es sich beim Gewerkschaftsbeitrag um einen reinen Nettoabzug handelt, findet man den Beitrag in der Netto-Vorschau unter dem Netto beim Punkt "Summe sonstige Abzüge".
Beispiel | Der Dienstnehmer zahlt jeden Monat 4 % (max. 20 €) des Grundbezugs an die Gewerkschaft. Es ist im Vergleich zu einem fixen Gewerkschaftsbeitrag kein Fixwert im Fixwertspeicher des Dienstnehmers erfasst. In der Bruttoerfassung werden die Lohnarten für die Firma aktiviert.
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Es wird für den Gewerkschaftsbeitrag keine Lohnart erzeugt. Die Berechnung läuft im Hintergrund. Den Abzug sieht man in der Netto-Vorschau unter dem Punkt "Summe sonstige Abzüge".
Beispiel | In unserem Beispiel wurde die Bemesssungsgrundlage "lt. Lohnartenpflichtigkeit, falls 0 Bezüge SV Lfd" gewählt. Dadurch ergibt sich der Betrag wie folgt: 5000 * 4 % = 200 → max. Betrag von 20 € wird berücksichtigt |
Beispiel | Die Auslandstage wurden in der Bruttoerfassung in den Monatsstammdaten am Reiter "Ausland" hinterlegt.
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Der Gewerkschaftsbeitrag teilt sich aufgrund der Lohnsteuertage in Inland und Ausland auf.
Die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrages ergibt sich wie folgt:
3500 * 4 % = 140 → max. Betrag von 20 € wird berücksichtigt
Es wurden 12 Auslandstage hinterlegt. Dadurch ergibt sich folgende Aufteilung des Gewerkschaftsbeitrages:
20 / 30 * 12 = 8 € für den Auslandsanteil
20 / 30 * 18 = 12 € für den Inlandsanteil
Tritt ein Dienstnehmer mit einem fixen Gewerkschaftsbeitrag untermonatig ein oder aus, dann wird aufgrund der Lohnarteneinstellung "Aliquotierung" der Lohnart 7105 "Gewerkschaft fix" unter LOHN → Stammdaten → Lohnarten am Reiter "Name, Bruttoerfassung" bei der Abrechnung entsprechend aliquotiert.
Hinweis | Die BMD Standardlohnart hat die Ausprägung "Wie im KV-Stamm" hinterlegt. Standardmäßig wird dabei bei einem Ein- bzw. Austritt nach SV-Tagen aliquotiert. |
Bei einem Dienstnehmer mit einem variablen Gewerkschaftsbeitrag gilt weiterhin die in der Berechnung für den Gewerkschaftsbeitrag hinterlegte Bemessungsgrundlage und somit die Höhe der abgerechneten Lohnarten.
Wird erst verspätet klar, dass ein Gewerkschaftsbeitrag abzurechnen ist, so kann die Gewerkschaft über LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Monatsstammdaten aufgerollt werden.
Sollte die Gewerkschaft noch nicht angelegt worden sein, so ist diese im ersten Schritt wie oben beschrieben anzulegen.
Wurde die Gewerkschaft nur bei einem bzw. wenigen DN "vergessen", so kann sie über diese Funktion in die Vormonate gerollt werden.
Wurde die falsche Gewerkschaft abgerechnet, so kann über diesen Vorgang die korrekte Gewerkschaft in die Vormonate eingetragen werden.
Beispiel | Unter LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung einen betroffenen Dienstnehmer auswählen. Nun in die Monatsstammdaten einsteigen und auf den Reiter "Divers" wechseln. Auf das Feld "Gewerkschaft" stellen und die Funktion "Aufrollung Monatsfeld" anklicken:
Daraufhin öffnet sich ein neues Fenster, hier kann für jeden Monat der jeweils benötigte Wert in der Spalte "Neuer Wert" eingetragen werden:
Dasselbe muss auch für das Feld "Gewerkschaftsuntergruppe" durchgeführt werden:
In der Netto-Vorschau sieht man die Rollung unter der Kategorie "Summe sonstige Abzüge":
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Achtung! | Wird eine bestehende Gewerkschaft durch eine andere ausgetauscht, kommt es nur dann zu einem neuen Buchungsbeleg bzw. zu einer erneuten Überweisung, wenn sich der Betrag tatsächlich geändert hat! |
Unter LOHN → Abrechnungen können die Lohnsets gedruckt werden.
Unabhängig davon, ob der Gewerkschaftsbeitrag fix oder variabel abgerechnet worden ist, wird der Betrag unter dem Netto angezeigt:
Beispiel | Fixer Gewerkschaftsbeitrag:
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Beispiel | Variabler Gewerkschaftsbeitrag:
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Beispiel | Gewerkschaftsbeitrag bei Auslandsabrechnung: Die Anteile für Inland und Ausland werden einzeln angedruckt.
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Unter LOHN → Auswertungen → Monatsauswertungen kann die BMD Standardliste für die Gewerkschaft gedruckt werden.
Achtung! | Es kann pro Gewerkschaft entweder eine eigene Seite gedruckt werden oder alle Dienstnehmer kommen auf eine Seite. In diesem Fall ist nicht mehr ersichtlich, welche Dienstnehmer zu welcher Gewerkschaft gehören.
Die Einstellung kann am Reiter "Allgemein" bem Feld "Seitenwechsel je Gewerkschaft" getroffen werden.
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Unter LOHN → Auswertungen → Monatsauswertungen kann das Auszahlungsjournal gedruckt werden.
Am Auszahlungsjournal werden die Gewerkschaftsbeiträge unter der Kategorie "Körperschaften" angedruckt:
Unter LOHN → Abrechnungen → Überweisungen → Körperschaften überweisen kann der Gewerkschaftsbeitrag für die Überweisung bereitgestellt werden.
Soll bei einem Dienstnehmer (z. B. Geschäftsführer) kein Gewerkschaftsbeitrag berechnet werden, so darf das Feld "Gewerkschaft" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Divers" nicht befüllt sein. Im Falle eines fixen Gewerkschaftsbeitrags darf es keinen Fixwert für die Lohnart 7105 "Gewerkschaft fix" geben.