UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Zahlungsvorschlag finden Sie unter Zahlungsvorschlag.
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 Begriffsbestimmung

Ab 09. Oktober 2025 sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen (Standard und Echtzeit) eine Empfängerüberprüfung durchzuführen. Diese Prüfung dient dazu, Unstimmigkeiten zwischen der IBAN und dem Namen des Kontoinhabers aufzudecken und damit fehlgeleitete Überweisungen bzw. Betrug zu reduzieren.
Das bedeutet, dass die Bank vor der Freigabe der Zahlungen prüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt.

Achtung! 
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Die Prüfung wird durch die Bank durchgeführt. Diese kann daher erst dann erfolgen, sobald die Zahlungsdaten an die Bank übermittelt worden sind (entweder durch Einlesen der Telebankingdatei in das Telebankingprogramm oder durch direkte Übermittlung an die Bank mittels EBICS-Schnittstelle aus der NTCS).
In der NTCS kann kein Einfluss auf Dauer und Ergebnisse der Prüfung genommen werden!

 Ausnahmen bei der Empfängerüberprüfung

Die Verification of Payee wird bei SEPA-Überweisungen durchgeführt. Nicht betroffen davon sind:
  • EWR-Länder mit anderer Landeswährung (erst ab 09.07.2027 geplant)
  • Überweisungen, die nicht in Euro durchgeführt werden.
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen (sehr wohl aber SEPA-Echtzeitüberweisungen!)
  • Überweisungen auf Konten, die keine Zahlungskonten sind (z. B. Sparkonten, Kreditkonten).
Bei SEPA-Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend. In bestimmten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich, diese werden aber bei den Banken unterschiedlich gehandhabt.

Bei SEPA-Sammelüberweisungen kann die Empfängerüberprüfung wahlweise deaktiviert werden.

Achtung! 
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Beachten Sie, dass derzeit noch nicht alle Banken die Empfängerüberprüfung durchführen können. Im Zweifelsfall fragen Sie nochmals bei Ihrer Bank nach.

 Prüfprotokoll

Das Prüfergebnis wird Ihnen von der Bank mitgeteilt. Sie erhalten die Info direkt von Ihrer Bank als Information im Telebankingprogramm oder eventuell als Push-Nachricht auf Ihr Handy.
Wenn Sie Zahlungen direkt über die NTCS Schnittstelle übermitteln, dann kann das Protokoll in der Zahlungsplattform abgerufen und angezeigt werden.

Folgende Ergebnisse kann das Protokoll enthalten (ungefährer Wortlaut):
  • Der Name stimmt mit dem Kontoinhaber überein. ("Match")
    → Kein Handlungsbedarf von Ihrer Seite.
  • Der Name stimmt teilweise mit dem Kontoinhaber überein ("Close Match")
    → Im Protokoll wird der richtige, vollständige Name des Kontoinhabers angeführt. Kontrollieren Sie auf Tippfehler etc. und passen Sie bei Bedarf die Stammdaten für künftige Überweisungen entsprechend an.
  • Der angegebene Name stimmt nicht mit dem Inhaber des Empfängerkontos überein ("No Match").
    → Im Protokoll wird nur angegeben, dass die Daten nicht korrekt sind. Sie erhalten keine Informationen zum tatsächlichen Empfänger bzw. zur IBAN. Aus diesem Grund ist eine genaue Überprüfung der Belege bzw. Empfängerdaten erforderlich. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Empfänger der Zahlung.
  • Die Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden. ("Not possible or not applicable")
    → Diese Meldung erhalten Sie dann, wenn die Überprüfung nicht durchgeführt werden konnte. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn eine Überweisung nach Schweden (nicht Euro als Grundwährung) beauftragt wird.

 Zahlungsfreigabe

Wenn Sie das VoP-Protokoll kontrolliert haben, dann können Sie entscheiden, ob Sie die Zahlungen trotz eventueller Hinweise durchführen möchten.
Eine Teildurchführung der Zahlungen mit genauer Übereinstimmung ist jedoch nicht möglich. Wenn Sie eine Telebankingdatei importiert haben (oder Zahlungen über EBICS übermittelt) haben, dann kann nur der gesamte Datenträger freigegeben werden.
Grundsätzlich können alle Zahlungen unabhängig von der Rückmeldung freigegeben werden.
Besprechen sie jedoch unbedingt mit Ihrer Bank, wer bei Fehlüberweisungen in diesen Fällen haftet!
Im Zweifelsfall halten Sie unbedingt Rücksprache mit den jeweiligen Zahlungsempfängern.

Die endgültige Freigabe erfolgt (je nach Vereinbarung mit Ihrer Bank) z. B. durch elektronische Unterschrift mittels Push-Tan oder Passwort. Eine finale Zeichnung der Aufträge über die NTCS ist nicht möglich.

Wenn Sie sich entscheiden, die Zahlungen nicht durchführen zu lassen, wird der Zahllauf abgebrochen.
In der NTCS FIBU muss der Zahlungsstatus im Zahlungsvorschlag zurückgesetzt werden. Korrigieren Sie die fehlerhaften Zahlungen und erstellen Sie den Datenträger danach neu.

 Stammdaten in der NTCS FIBU

 Eigene Stammdaten

Um Verzögerungen bei Ihren eigenen Zahlungseingängen zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden über Ihren Kontowortlaut informiert sind. Geben Sie auf Ihren Rechnungen genau jenen Namen an, der bei Ihrer Bank als Kontoinhaber geführt wird.
Eventuell haben Sie auch die Möglichkeit, bei Ihrer Hausbank einen abweichenden "Alias" Namen zu hinterlegen. Dies benötigen Sie dann, wenn Sie feststellen, dass die Überweisungen sehr oft auf einen bestimmten (vom Kontoinhaber abweichenden) Namen vorgenommen werden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der "Handelsname" unter dem Ihre Firma auftritt vom offiziellen Firmennamen abweicht.

 Lieferantenkonten

Wenn Sie eine Telebankingdatei aus dem Zahlungsvorschlag erstellen, werden standardmäßig die Werte aus den Feldern "Nachname",  "Vorname" in die Telebankingdatei übernommen.

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Erhalten Sie von der Bank die Rückmeldung, dass der Empfängername bei der Bank von Ihren Angaben abweicht, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
  • Entweder Sie ändern "Nachname" und "Vorname" (beachten Sie jedoch, dass diese Felder für die UID-Prüfung herangezogen werden und deshalb nicht geändert werden dürfen).
  • Oder Sie tragen den Wortlaut der Bank im Feld "Kontoinhaber" auf der Lieferantenbankverbindung ein.
Wenn das Feld "Kontoinhaber" auf der Bankverbindung befüllt ist, dann wird dieses für die Überweisung herangezogen.

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 Import Lieferantenkonten

Das Feld "Kontoinhaber" kann auch beim Import von Personenkonten (FIBU → Import und Export → Personenkonten importieren) ausgewählt werden.

Achtung! 
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Beachten Sie vor dem Import unbedingt die Einstellung des folgenden Parameters:
CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Kunden → Import → "Import Bankverbindung Lieferant". Mit diesem Parameter können Sie einstellen, ob die Hauptbankverbindung bei Import überschrieben werden soll.

 Bankverbindung

Bei Zahlungen aus der NTCS ist die Empfängerprüfung grundsätzlich aktiviert. Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, die VoP zu deaktivieren, dann steht Ihnen auf der eigenen Bankverbindung das Feld "Zahlungsempfänger prüfen (VoP)" zur Verfügung.

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Beachten Sie, dass die Einstellung "Empfängerprüfung (Verification of Payee) durch die Bank nicht möglich" nur in Ausnahmefällen gesetzt werden darf. Diese Einstellung betrifft Sie nur dann, wenn Ihre Bank keine Empfängerprüfungen durchführen kann.

Achtung! 
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Bei Einzelüberweisungen bzw. wenn nur eine einzelne Zahlung im Zahlungsvorschlag freigegeben wurde, wird die Empfängerprüfung immer durchgeführt. Dabei spielt es keine Rolle, wenn das Kennzeichen auf der Bank auf "Empfängerüberprüfung wird nicht durchgeführt" gesetzt ist.

 Zahlungsvorschlag mit Telebankingdatei

Wenn Sie die Telebankingdateien erstellen und manuell in Ihr Telebankingprogramm importieren, dann können die (auf der eigenen Bank hinterlegten) Einstellungen zur Empfängerprüfung nur dann an die Bank übermittelt werden, wenn Sie das SEPA-Format "ISO-Datenformat 20022 (pain.001.001.08)" für die Dateierstellung auswählen. In anderen Formaten ist dies lt. Datenstandards nicht vorgesehen.

Klären Sie jedoch unbedingt vor der Umstellung des SEPA-Formates mit Ihrer Bank, ob das ISO-Datenformat 20022 (pain.001.001.08) bereits unterstützt wird. Ansonsten erhalten Sie Fehlermeldungen beim Import in das Telebankingprogramm!


Je nach Einstellung des Feldes "Zahlungsempfänger prüfen (VoP)" wird beim "Datenträger erstellen" in der Zeile "Zahlungsempfänger prüfen (VoP)" die gewählte Option angezeigt.

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Wenn Sie Ihre Datenträger mit einem anderen Telebankingformat erstellen, dann können Sie direkt mit Ihrer Bank vereinbaren, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll. Besprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Bank, ob Sie die Empfängerprüfung bei Datenträgerimporten durchführen wollen oder nicht. In der Datei selbst wird keine Info zu VoP mitgeschickt, das heißt programmtechnisch kann kein Einfluss darauf genommen werden.
In solchen Fällen wird beim "Datenträger erstellen" in der Zeile "Zahlungsempfänger prüfen (VoP)" der Hinweis "Empfängerüberprüfung wird von der Bank gesteuert" angezeigt.

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Nach dem manuellen Import der Datei in Ihr Telebankingprogramm wird die Empfängerüberprüfung durch Ihre Bank veranlasst. Das Protokoll wird Ihnen in Ihrem Telebankingprogramm zur Verfügung gestellt (z. B. als Abrufmöglichkeit im Telebanking oder als Nachricht auf Ihrer App). Prüfen Sie die Daten sorgfältig und entscheiden Sie dann, ob Sie die Zahlungen durchführen möchten oder nicht.

Beachten Sie dabei, dass keine einzelnen Zahlungen freigegeben werden können. Sie können entweder ALLE Zahlungen freigeben oder den gesamten Datenträger ablehnen.
Wenn Sie den Datenträger ablehnen, muss der Zahlungsvorschlag (nach Korrektur der fehlerhaften Daten) zurückgesetzt und neu erstellt werden. Danach lesen Sie die neue Telebankingdatei in das Telebankingprogramm ein.

 Zahlungsvorschlag mit Übermittlung mittels EBICS-Schnittstelle

Wenn Sie die Daten über die EBICS-Schnittstelle übermitteln, dann wird automatisch auf das Kennzeichen auf Ihrer Zahlbank zugegriffen und bei der Übermittlung berücksichtigt. Welches SEPA-Format Sie bei der Funktion "Datenträger erstellen" auswählen, hat keinen Einfluss auf die Informationen, die in der EBICS-Schnittstelle übermittelt werden.

Eine zusätzliche Hinterlegung auf den Auftragsarten ist grundsätzlich nicht notwendig.

Das Protokoll für die Empfängerprüfung können Sie in der Zahlungsplattform mit der Funktion "Empfängerprüfung (VoP) abholen" abrufen.

Prüfen Sie die Rückmeldungen und kontrollieren Sie ggf. Ihre Stammdaten bzw. überprüfen Sie die Zahlungsempfänger auf Korrektheit.
Nachdem Sie das Protokoll bzw. die Empfänger kontrolliert haben, muss die Zahlung bei der Bank freigegeben oder abgelehnt werden. Die Freigabe erfolgt (je nach Vereinbarung mit Ihrer Bank) z. B. mittels PushTan.

Hinweis 
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In diesem Zusammenhang muss mit der Bank besprochen werden, wie die Freigabe der Zahlungen nach der Datenübertragung erfolgen soll (verteilte elektronische Unterschrift VEU, PushTan etc.). Die endgültige Freigabe der Zahlungen kann immer nur über die Bank erfolgen (EBICS-fähiges Telebankingprogramm). Klären Sie daher, ob der übermittelte Datenträger nach der VoP in Ihrem Telebankingprogramm kontrolliert und gezeichnet werden kann. In der NTCS gibt es keine Möglichkeit, Zeichnungsberechtigungen zu verwalten oder Zeichnungen durchzuführen!

 Zahlungen aus UVA/Meldungen

Da es sich bei Zahlungen an das Finanzamt immer um Einzelüberweisungen handelt, wird in diesen Fällen immer eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Dies gilt für Zahlungen mittels Telebankingdatei und auch für die Übermittlung mittels EBICS-Schnittstelle. Die Hinterlegung im Feld "Zahlungsempfänger prüfen (VoP)" hat in diesem Fall keinen Einfluss darauf, ob die Verification of Payee durchgeführt wird.