Wie Belege für die unterschiedlichen steuerlichen Arten erstellt werden können, wird in diesem Hilfedokument Schritt für Schritt beschrieben.

 

 Allgemein

Mit der steuerlichen Art wird definiert, ob es sich bei einem Beleg z. B. um eine innergemeinschaftliche Lieferung/Leistung etc. handelt.

Dies hat jedoch nur dann Relevanz, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein steuerpflichtiges Unternehmen handelt.
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinunternehmen oder ein steuerbefreites Unternehmen, kann die steuerliche Art des Belegs nicht geändert werden.

Die "Steuerliche Art des Belegs" dient einerseits dazu, die richtigen Steuersätze und andererseits auch die richtigen Steuertexte zu ermitteln.

Welche steuerlichen Arten es gibt, wie diese ermittelt werden bzw. wann diese ausgewählt werden können, wird in den folgenden Kapiteln beschrieben.

 Standardsteuersatz

Diese Ausprägung gilt generell, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinunternehmen oder steuerbefreites Unternehmen handelt.

Bei steuerpflichtigen Unternehmen wird diese Ausprägung vorgeschlagen, wenn ...
  • in der Belegerfassung kein fix angelegter Kunde ausgewählt, sondern lediglich die Namens- und Adressdaten erfasst werden. Hier ist davon auszugehen, dass es sich um einen Privatkunden handelt.

  • ein Kunde in der Belegerfassung ausgewählt wird, der als Privatkunde angelegt ist.

  • ein Firmenkunde in der Belegerfassung ausgewählt worden ist, der im gleichen Land wie das Firmenland ansässig ist. 

Ist eines der Kriterien erfüllt, wird automatisch "Standardsteuersatz" im Feld "Steuerliche Art des Belegs" vorgeschlagen und kann nicht geändert werden.

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 ig. Lieferung / ig. Leistung

Um eine innergemeinschaftliche Lieferung (ig. Lieferung) bzw. eine innergemeinschaftliche Leistung (ig. Leistung) handelt es sich, wenn ein Unternehmen mit Sitz in der EU an ein anderes Unternehmen aus einem anderen Land innerhalb der EU (B2B) Lieferungen oder Leistungen erbringt.

Diese steuerliche Art des Belegs steht Ihnen in der Belegerfassung nur zur Verfügung, wenn ...
  • Ihr Unternehmen steuerpflichtig und der Unternehmenssitz innerhalb der EU (z. B. Österreich, Deutschland) ist.

  • in der Belegerfassung ein fix angelegter Kunde ausgewählt wird, bei dem es sich um einen Firmenkunden handelt.

  • dieses Unternehmen seinen Firmensitz innerhalb der EU, jedoch in einem anderen Land als Ihrem Firmenland hat.

Sind sämtliche Kriterien erfüllt, steht Ihnen im rechten Bereich der Belegerfassung bei der "Steuerlichen Art des Belegs" die Ausprägung "ig. Lieferung" bzw. "ig. Leistung" zur Verfügung.

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Handelt es sich um einen Geschäftsfall, bei dem - trotz Erfüllung der oben angeführten Kriterien - keine ig. Lieferung bzw. ig. Leistung angewendet werden soll, kann manuell auch die Ausprägung "Standardsteuersatz" gewählt werden. In diesem Fall werden die Standardsteuersätze in der Belegerfassung vorgeschlagen.

Externe Quelle 
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Informationen zur innergemeinschaftlichen Lieferung bzw. Leistung finden Sie unter anderem auf folgender Seite:
Unternehmensservice Portal

 Drittland

Die steuerliche Art "Drittland" wird dann in der Belegerfassung vorgeschlagen, wenn ...
  • Ihr Unternehmen steuerpflichtig ist.

  • in der Belegerfassung ein fixer Kunde ausgewählt wird, bei dem es sich um einen Firmenkunden handelt.

  • der Unternehmenssitz des Kunden außerhalb des eigenen Firmenlandes ist.

  • der Unternehmenssitz des Kunden außerhalb der EU ist, wenn Ihr Unternehmenssitz in einem Land innerhalb der EU ist oder

  • der Unternehmenssitz des Kunden außerhalb Ihres Firmenlandes ist, wenn Ihr Unternehmenssitz nicht innerhalb der EU (z. B. Schweiz) ist.

Wenn die ersten 3 Kriterien und eines der letzten beiden Kriterien zutrifft, wird in der Belegerfassung automatisch "Drittland" im Feld "Steuerliche Art des Belegs" vorgeschlagen und kann nicht geändert werden.

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 Ziellandsteuer (EU-OSS)​

​Unternehmer, die innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze erbringen, können sich unter gewissen Voraussetzungen dazu entscheiden, Umsätze über den EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) zu erklären. Ob diese Möglichkeit für Ihr Unternehmen relevant ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatungskanzlei.

Die steuerliche Art "Ziellandsteuer" wird in der Belegerfassung vorgeschlagen, wenn ...
  • Ihr Unternehmen steuerpflichtig ist.

  • in der Belegerfassung ein fixer Kunde ausgewählt wird, bei dem es sich um einen Privatkunden aus der EU handelt.

  • der Unternehmenssitz des Kunden außerhalb des eigenen Firmenlandes ist.

  • die Ziellandsteuer für Ihr Unternehmen aktiviert worden ist.
Wenn all diese Kriterien zutreffen, wird in der Belegerfassung automatisch "Ziellandsteuer" vorgeschlagen und in der Positionserfassung stehen die Standardsteuersätze des Landes zur Verfügung, aus dem der Kunde stammt.

Wird eine Rechnung für einen Privatkunden innerhalb der EU erstellt, für welche die Ziellandsteuer nicht relevant ist (z. B. Vor-Ort-Einkauf), kann die steuerliche Art auf "Standardsteuersatz" geändert werden.

Externe Quelle 
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Informationen zum EU-OSS finden Sie unter anderem unter folgendem Link:

 ​Bauleistung

​Die steuerliche Art "Bauleistung" wird in der Belegerfassung vorgeschlagen, wenn ...
  • Ihr Unternehmen steuerpflichtig ist.

  • in der Belegerfassung ein fixer Kunde ausgewählt wird, bei dem es sich um einen Firmenkunden mit Sitz im Inland handelt.

  • die Bauleistung für Ihr Unternehmen aktiviert worden ist.
Wenn all diese Kriterien zutreffen, steht in der Belegerfassung die steuerliche Art "Bauleistung" zur Verfügung und kann manuell ausgewählt werden.

Externe Quelle 
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Informationen zur Bauleistung finden Sie unter anderem unter folgendem Link:

 Belegerfassung

In der Belegerfassung steht im rechten Bereich des Belegs das Feld "Steuerliche Art des Belegs" zur Verfügung.

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Dieses Feld kann nur dann geändert werden, wenn Ihr Unternehmen steuerpflichtig ist und es sich bei dem Beleg um einen Beleg für eine innergemeinschaftliche Lieferung bzw. innergemeinschaftliche Leistung, Bauleistung oder Ziellandsteuer handelt.
Bei allen anderen steuerlichen Arten dient es als Information und kann nicht geändert werden.

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Wird ein Kunde in der Belegerfassung ausgewählt, für den als steuerliche Art eine ig. Lieferung/Leistung relevant ist, wird im Standard "ig. Lieferung" vorgeschlagen.

Handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Leistung, ist manuell in der Belegerfassung die steuerliche Art "ig. Leistung" auszuwählen.
Mittels Mausklick auf den Pfeil neben "ig. Lieferung" öffnet sich die Auswahlliste für die möglichen steuerlichen Arten. Wählen Sie hier die gewünschte Art aus.

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Durch die Auswahl wird am Beleg der richtige Steuertext für die innergemeinschaftliche Leistung angedruckt.

Die Ziellandsteuer (EU-OSS) sowie die Bauleistung stehen nur unter gewissen Bedingungen zur Verfügung (siehe Punkt "Kunden"). Die Ziellandsteuer wird bei Erfüllung der Bedingungen automatisch vorgeschlagen und kann bei Bedarf auf "Standardsteuersatz" geändert werden.

Die Bauleistung muss generell manuell ausgewählt werden und steht ebenfalls nur unter gewissen Voraussetzungen zur Verfügung.

 Kunden

Die steuerliche Art des Belegs ist von mehreren Kriterien abhängig, unter anderem von den Kundenstammdaten.

Hinterlegen Sie in der Belegerfassung bei den Empfängerdaten nur Name und Anschrift des Kunden, ohne diesen in den Stammdaten zu erfassen, wird automatisch davon ausgegangen, dass es sich um eine Privatperson im Inland handelt und somit der Standardsteuersatz relevant ist. Eine Änderung der steuerlichen Art des Belegs ist in diesem Fall generell nicht möglich.

Um einen Beleg für eine innergemeinschaftliche Lieferung/Leistung, Bauleistung, Ziellandsteuer bzw. für das Drittland auszustellen, ist es daher unbedingt erforderlich, den Kunden in den Stammdaten zu erfassen.

Informationen zur Kundenanlage entnehmen Sie der Themenhilfe my BMD Com Faktura: Kunden bzw. my BMD Com Faktura: Kunde anlegen, bearbeiten, löschen.
 
Achtung! 
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Da die steuerlichen Arten für ig. Lieferung/Leistung bzw. für Drittland nur im B2B-Bereich relevant sind, muss der Kunde als Firmenkunde angelegt werden. Bitte beachten Sie auch die Hinterlegung der UID bzw. der Unternehmens-ID (Schweiz), sollte es erforderlich sein, dass diese Daten ebenfalls am Beleg angeführt werden müssen - wobei es hierfür keine Prüfung in der Belegerfassung gibt. Verwenden Sie einen Firmenkunden, bei dem diese Daten nicht hinterlegt sind, ist der Belegabschluss trotzdem möglich.

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Hinweis 
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Für die Ziellandsteuer (EU-OSS) ist es ebenfalls notwendig, dass der Kunde in den Stammdaten angelegt wird. Diese steuerliche Art ist lediglich für Privatpersonen relevant, die eine Adresse innerhalb der EU haben, die abweichend zu Ihrem Firmenland ist.
Gesonderte Einstellungen in den Kundenstammdaten sind in diesem Fall nicht relevant.

 Positionen

Die Positionserfassung verhält sich für alle steuerlichen Arten der Belege identisch.
Einziger Unterschied ist, dass bei den steuerlichen Arten "ig. Lieferung", "ig. Leistung", "Bauleistung" und "Drittland" keine Steuer verrechnet wird und aufgrund dessen das Feld "Steuer" inaktiv und der Wert "0 %" angezeigt wird.

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Hinweis 
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Bei der Ziellandsteuer (EU-OSS) stehen in der Positionserfassung die Steuersätze des jeweiligen Ziellandes des Kunden zur Verfügung und können manuell ausgewählt werden.

 Summen

Im Summenbereich ändert sich aufgrund der steuerlichen Art des Belegs lediglich die Anzeige der Steuerdaten.
Bei Belegen mit den steuerlichen Arten "ig. Lieferung", "ig. Leistung", "Bauleistung" und "Drittland" wird keine Steuer verrechnet und aufgrund dessen auch nicht im Summenbereich angeführt.

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Bei der Ziellandsteuer werden im Summenbereich der Wert und Prozentsatz der jeweils in den Positionen ausgewählten Steuer angeführt.

 Änderung der steuerlichen Art des Belegs

Bei der Belegerfassung wird anhand der Kundendaten die steuerliche Art des Belegs ermittelt.
Ändern Sie den Kunden noch einmal ab, wird auch die steuerliche Art des Belegs noch einmal neu ermittelt.

Sind vor der Änderung bereits Positionen erfasst worden, erscheint mit Änderung des Kunden folgende Hinweismeldung: "Die Steuersätze haben sich geändert! Hinweis: Durch die Änderung des Kunden am Beleg wurden die Steuersätze der betroffenen Position(en) geändert. Bitte überprüfen Sie diese auf ihre Richtigkeit."

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Hinweis 
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Wird ein Kunde in den Stammdaten von "Privatperson" auf "Firma" umgestellt, wird die steuerliche Art des Belegs bei Belegentwürfen noch einmal neu ermittelt und ggf. von "Standardsteuersatz" auf "ig. Lieferung" etc. umgestellt. Bereits versendete Belege werden bei einer Änderung nicht berücksichtigt.

Achtung! 
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Auch wenn am Beleg Artikel aus den Stammdaten verwendet worden sind, wird bei der Änderung der "Steuerlichen Art des Belegs" nicht auf die Steuersätze laut den Artikelstammdaten zurückgegriffen. Es wird hier generell der Standardsteuersatz des Landes (z. B. 20 % in Österreich) vorgeschlagen. Bitte prüfen Sie daher für jede Position den Steuersatz und stellen Sie diesen ggf. richtig.

 Beleg

Der Beleg ändert sich nur dahingehend, dass bei Belegen mit den steuerlichen Arten "ig. Lieferung", "ig. Leistung", "Bauleistung" und "Drittland" keine Steuer verrechnet wird und aufgrund dessen auch im Positions- bzw. Summenbereich 0 % Steuer angeführt werden.

Zusätzlich wird je nach steuerlicher Art bei einer Rechnung bzw. Gutschrift der entsprechende Steuertext ermittelt und angeführt.

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 Steuertexte

Die folgenden Steuertexte sind für die unterschiedlichen steuerlichen Arten der Belege definiert:
  • Innergemeinschaftliche Lieferung: "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung."

  • Innergemeinschaftliche Leistung: "Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über."

  • Drittland: "Steuerfreie Ausfuhrlieferung."

  • Bauleistung: "Übergang der Steuerschuld für Bauleistungen"

Hinweis 
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Die Steuertexte wurden bewusst allgemein gehalten und es wurde auf die Anführung der entsprechenden Paragrafen verzichtet, da diese je Land unterschiedlich sind.

Eine Anpassung der Steuertexte ist nicht möglich. Möchten Sie die entsprechenden Paragrafen zu den Steuertexten am Beleg anführen, erfassen Sie diese bitte im Schlusstext.


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