​Dieses Erklärungsformular ist von jenen Körperschaften zu verwenden, die nicht unter § 7 Abs. 3 fallen und die nicht nach § 1 Abs. 3 beschränkt steuerpflichtig sind. Dazu gehören insbesondere Privatstiftungen, die unter § 13 fallen, Vereine sowie nicht unter § 7 Abs. 3 fallende Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts.

​

 ​Erklärung zuordnen und öffnen

Im Steuer-Navigator können Sie im Punkt "Steuererklärungen" mit der Funktion "Erklärungen zuordnen" alle Erklärung und Beilagen, die benötigt werden, zuordnen.

Dazu klicken Sie auf der linken Seite auf die Erklärung und schieben diese mit dem Pfeil nach rechts. Alternativ kann die markierte Erklärung auf der linken Seite mit Doppelklick zugeordnet werden. 
Beim Zuordnen der Erklärung wird die Rechtsform geprüft. Werden auf der linken Seite Erklärungen grau angezeigt, so sind diese für die im Kundenstamm bzw. im Firmenstamm eingetragene Rechtsform nicht zulässig. Wenn eine Quotenverwaltung existiert, werden die Haupterklärungen von dort übernommen.

Nach dem Zuordnen der Steuerklärung können Sie diese mit Doppelklick gleich direkt öffnen. Die zugeordnete Erklärung wird im Steuer-Navigator auch im Punkt "Steuererklärungen" angezeigt und kann auch hier mit Doppelklick geöffnet werden.

Bei vorhandener Lizenz BMD Ghost erfolgt beim Start der Formulare E1, L1, E7, K1, K2, K3, K1B, K1V, U1 die Abfrage, ob die Vorauszahlungen automatisch importiert werden sollen.
Sie erhalten die Abfrage "Vorauszahlungen mittels BMDGhost aus FinanzOnline importieren?”, die Sie mit der Auswahl "Ja" oder "Nein" beantworten können.

1577706098000005830_1.png

Diese Abfrage erscheint nur, wenn noch keine Vorauszahlung in der Steuererklärung vorhanden ist.

​Zur Haupterklärung K2 können noch folgende Nebenerklärungen zugeordnet werden:
  • K2a: Beilage zur K2 - betriebliche Einkünfte
  • K2b: Beilage zur K2 - Einkünfte aus VuV
  • K2kv: Beilage zur K2 - Kapitalvermögen
  • K11: Beilage zur KöSt - Beteiligungen
  • K12: Beilage zur KöSt - ausländ. Beteiligungen
  • K12a: Beilage zur KöSt - Zinsschranke § 12a

 ​Datenübernahme aus Fibu

​In die Haupterklärung K2 können keine Daten aus der Fibu übernommen werden, jedoch in die Nebenerklärungen K2a für die betrieblichen Einkünfte und K2b für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

​Für die Datenübernahme aus der Fibu in die K2a bzw. die K2b beachten Sie bitte, dass die richtige Fibu hinterlegt ist.
In der Menüleiste unter "Steuererklärungen" kann mit der Funktion "Fibu hinterlegen" die richtige Fibu ausgewählt werden. 

1578922086000006400_0.png

 ​Funktionen in den Steuererklärungen

​Eine genaue Beschreibung der Funktionen in den Steuererklärungen können Sie hier nachlesen: Funktionen in den Steuererklärungen.

Für alle allgemeinen Funktionen im Steuerfall steht Ihnen dieses Hilfedokument zur Verfügung: Allgemeine Funktionen im Steuerfall

 ​K2 Berechnungsangaben

​In den Berechnungsangaben können folgende Eingaben erfasst werden:
  • Vorauszahlungen: manuelle Eingabe oder Import aus FinanzOnline bei vorhandener Lizenz BMD Ghost mit F8
  • Anzahlungen: manuelle Eingabe bzw. Erfassung in der Mehr-/Weniger-Rechnung und Übernahme in das Feld mit F8
  • Bisher festgesetzte Körperschaftssteuer: manuelle Eingabe
  • Zwischensteuer im Vorjahr bis 2010 mit 12,5 %, ab 2011 mit 25 %, 2023 mit 24 % und 2024,2025 mit 23 %: manuelle Erfassung in den jeweiligen Jahresfeldern für die entsprechende Berücksichtigung bei der Berechnung und am Berechnungsblatt

    1578920261000006400.png
Eine automatische Berechnung und Verbuchung der KöSt-Rückstellung gibt es für die K2 nicht.

 ​Ausdruck Berechnungsblatt

Das Berechnungsblatt kann unter Ausdruck → Berechnungsblatt gedruckt werden. 

1578921375000006400.png

 ​Vorauszahlungsberechnung

Die Vorauszahlungsberechnung kann entweder über den Steuer-Navigator oder über den Menüpunkt "Steuererklärung" direkt in der jeweiligen Haupterklärung gestartet werden.

Die für die Berechnung notwendigen Informationen für die festgesetzte bzw. die anrechenbare Steuer werden automatisch aus dem Formular übernommen. Wird beim Veranlagungsdatum ein späteres Datum eingetragen, so werden die entsprechenden Vorauszahlungsfelder geöffnet. Diese können bei Bedarf an die tatsächlich schon geleisteten Vorauszahlungen angepasst werden.

1136138735000001700_1.png

Mit dem Häkchen bei "VZ-Berechnung" kann die Berechnung komplett ausgeschaltet werden. Vor allem bei "Alles drucken" wird so keine falsche oder überflüssige Berechnung mitgedruckt.

1448117942000010250_0.png

Von der Finanzverwaltung werden für Gruppenmitglieder Vorauszahlungsbescheide mit einem Wert von 0,00 ausgestellt. Dies wird am Bescheid damit begründet, dass ab dem Jahr der Gruppenzugehörigkeit die Individualbesteuerung endet und damit die Verpflichtung zur Entrichtung von Körperschaftsteuervorauszahlungen entfällt.

Aus diesem Grund wird bei einem Gruppenmitglied das Häkchen für "VZ-Berechnung" automatisch entfernt. Falls dennoch eine Gruppenumlagenvorauszahlung berechnet werden soll, muss dieses Häkchen manuell wieder gesetzt werden.

 ​Anspruchszinsen berechnen

Die Berechnung der Anspruchszinsen kann im Steuer-Navigator unter "Berechnung" oder in der Steuererklärung im Menü unter "Steuererklärung" aufgerufen werden. Die Nachzahlung bzw. Gutschrift wird aufgrund der Steuerberechnung automatisch vorgeschlagen.

Die Berechnung der Anspruchszinsen erfolgt auf Basis der hinterlegten Zinssätze. Diese Zinssätze werden laufend von BMD gewartet. Sobald ein neuer Zinssatz gültig ist, wird dieser mithilfe der WebUpdates zur Verfügung gestellt und per Newsletter den Kunden bekanntgegeben. Die WebUpdates finden Sie auf der NTCS Startseite rechts im Fenster.

Der Zinsenlauf beginnt grundsätzlich am 1. Oktober des Folgejahres und endet mit Erteilung des Bescheides, der eine Nachforderung ausweist. Das Datum, ab dem im jeweiligen Jahr Anspruchszinsen berechnet werden, sowie die anzuwendenden Zinssätze werden vom Programm automatisch zur Verfügung gestellt.

Unter "Erfassen Zinssätze" können Sie aber auch selbst Änderungen vornehmen.

Als Veranlagungsdatum wird das Tagesdatum vorgeschlagen. Dieses kann ebenfalls abgeändert werden. Aufgrund dieser Eingabe erfolgt im Hintergrund bereits die Berechnung. Die Eingabe eventueller Anzahlungen ist in den Feldern darunter möglich.

1136137662000001700_2.png

Die Nachforderungs- bzw. Gutschriftzinsen und der zinsenfreie Zeitraum werden laut Ihren Eingaben angezeigt. Die Bagatellgrenze von € 50,00 wird automatisch berücksichtigt, auch bei der Ermittlung des zinsenfreien Zeitraums.

Es gibt die Option, die Anspruchszinsenberechnung zu deaktivieren. Wird der Punkt deaktiviert, werden die Anspruchszinsen bei "Alles Drucken" nicht mitgedruckt.

 ​XML-Datei erstellen

​Nachdem Sie alle Werte in der K2 und den benötigten Nebenformularen eingegeben und die Werte kontrolliert haben, können Sie die XML-Datei für die Übermittlung an FinanzOnline erstellen. Klicken Sie dazu in der Menüleiste auf die Funktion "XML-Datei erstellen".

1578927203000006400.png

Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie das Planabgabedatum eingeben können. Das Programm schlägt beim ersten Aufruf das Tagesdatum vor, das Sie jedoch beliebig ändern können. Zusätzlich können Sie auswählen, was das Programm nach der Erstellung der XML-Datei machen soll:
  • Zurück zur Erfassung
  • Steuerfall schließen
  • E-Government öffnen (Steuerfall wird geschlossen)
In der E-Government Zentrale können Sie danach im Reiter "Details" die XML-Datei freigeben und paketieren. Das fertige Paket können Sie im Reiter "Pakete" bei vorhandenem Webuser dann sofort an FinanzOnline senden. Falls Sie keinen Webuser verwenden, können Sie aus dem Paket mit Klick auf die rechte Maustaste eine Datei erzeugen und diese Datei dann manuell in FinanzOnline hochladen. 

Nähere Informationen dazu können Sie hier nachlesen: Elektronische Einreichung von Steuererklärungen, Firmenbuch und E-Bilanz

1097582601000001570.png