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Stand: 07/2026
Anmerkung: Aus jetziger Sicht (Stand 07/2026) wird die Regelung bez. Telearbeitspauschale (Freibetrag 3 Euro täglich, bzw. 300 Euro jährlich) mit Ende des Jahres auslaufen.
Grundsätzlich ist eine eigene (Zeit-)Buchungsart für die Telearbeit (ehem. Homeoffice) nötig, um die Zeiten von den Mitarbeiter/innen eigens darauf erfassen zu können.
Eine entsprechende Buchungsart wird in den Stammdaten standardmäßig von BMD ausgeliefert und kann entweder bei Einrichtung über den Stammdatenassistenten (Stammdaten → Assistenten) angelegt oder über den XML-Import (Stammdaten → Import und Export) eingespielt werden. Alternativ lässt sich die Buchungsart manuell anlegen.
Eine Auswertung ist über den sog. "Auswertungsdesigner" standardmäßig möglich, jedoch ist dies weder über die Bewertung noch über das Monatsjournal vorgesehen.
Wenn Sie noch keine Buchungsart für Telearbeit im System haben, so steigen Sie für die Neuanlage im Programm ZEIT
→ Stammdaten
→ Buchungsarten ein und legen Sie mit F5 eine neue Buchungsart an.
Sollten Ihre Mitarbeiter/innen im Ausland Telearbeit verrichten, ist es nötig, ebenfalls eine eigene Buchungsart dafür anzulegen. In diesen Fällen benötigen Sie eine Buchungsart für inländische Telearbeit und pro begünstigter Auslandstätigkeit eine eigene Buchungsart, sodass die im Kapitel
Telearbeit beschriebenen Semisystemlohnarten bedient werden können.
Achten Sie bei einer Neuanlage auf alle relevanten Felder und Einstellungen!
Hilfe dazu erhalten Sie, indem Sie mit dem Cursor ein Feld markieren und mit der Taste F1 die jeweilige Feldhilfe öffnen.
Bei Neuanlage der Buchungsart "Telearbeit" beachten Sie das Feld "Telearbeit-Lohnart", das befüllt sein muss, damit eine Überleitung von der Zeiterfassung in die Lohnverrechnung möglich ist. Hinterlegen Sie die entsprechende Semisystemlohnart für die jeweiligen Telearbeitstage im Nummernbereich 7590 bis 7594. BMD ZEIT Standard ist 7590.
Prüfen Sie im Zusammenhang mit der Anlage bzw. den Einstellungen der Telearbeit-Buchungsart auch die Einstellungen der anderen Buchungsarten.
So kann es z. B. bei der Prüfung der Telearbeitstage zu besonderen Fällen kommen, beispielsweise im Zusammenhang mit bezahlten Pausen.
Pausen und ähnliche Buchungsarten müssen als "unproduktiv" gekennzeichnet sein, damit die Prüfung korrekt funktioniert.

Seit dem Jahr 2024 wird auf NTCS Programmversionen die Bezugsart 7590 mit den Standardstammdaten von BMD ausgeliefert.
Als einfachste Möglichkeit einer schnellen Einstellung der Bezugsart bzw. Lohnart steigen Sie unter ZEIT
→ Stammdaten
→ Bewertung
→ Zeitbezugsarten ein.
Werden die Daten an eine BMD NTCS Lohnverrechnung übergeben, so ist die Lohnartennummer 7590 bzw. die entsprechende Semisystemlohnart für Telearbeitstage bei begünstigter Auslandstätigkeit zu hinterlegen.
Über "Funktionen" können Sie nun eine im NTCS Lohnprogramm bereits existierende Lohnart als Bezugsart in die Zeiterfassung importieren/übernehmen.
Wählen Sie hier die Lohnart 7590 "Telearbeitstage" bzw. eine Lohnart für Telearbeitstage für eine begünstigte Auslandstätigkeit aus und übernehmen Sie diese.

Achten Sie immer darauf, dass die Ausprägung "Nein" im Feld "Bei LV-Export ignorieren" gewählt ist. Die restlichen Felder können dem Standardvorschlag entsprechend belassen werden. Individuelle Einstellungen sind hier in der Regel nicht notwendig.
Sobald Sie die Lohnart 7590 erstellt bzw. importiert haben, hinterlegen Sie diese auf der (Zeit-)Buchungsart im Feld "Telearbeit-Lohnart".
Beachten Sie bitte, dass BMD seit 2025 für den neuen Auswertungsdesigner standardmäßig eine Auswertung für die Telearbeitstage ausliefert. Diese kann einfach importiert werden!
Der Aufruf der Auswertung erfolgt dann über
Auswertungen. Hier werden die Telearbeitslohnart abgeprüft und die Tage (gem. EStG) angezeigt.
Ebenso gibt es standardmäßig Auswertungen wie z. B. "Buchungsarten auswerten" bzw. die Mitarbeiter-Jahresansicht für eine einfache Darstellung (ohne Prüfung auf Lohnart/EStG, nur reine Zeitbuchungsebene).
Anmerkung: Sollten Ihre Mitarbeiter/innen im Ausland Telearbeit verrichten, ist es ggf. nötig, ebenfalls eine eigene Buchungsart dafür anzulegen, zum Beispiel: "Telearbeit Ausland", da dies u. U. gem. EStG in Österreich steuerlich anders behandelt werden muss.
Telearbeitstage müssen "monatsrein" ermittelt werden. Bei einem Von-/Bis-Datum, z. B. 25.05.–24.06., wird der komplette Mai berechnet und übergeben (also 01.05.–31.05.).
Der Kalendermonat hat hier Vorrang!
Wird an einem Tag eine Buchung gefunden, z. B. "Normalbuchung" oder "Dienstfahrt", so kann kein Telearbeitstag gerechnet werden, da nicht ausschließlich mit Telearbeit gearbeitet worden ist.
Wird ein Tag jedoch nur mit Telearbeit verbracht, so hat dies zur Folge, dass dafür kein Pendlertag in die Lohnverrechnung übergeben wird.
Achten Sie bitte auch darauf, dass das Feld "Für Pendlerpauschale ignorieren" bzw. auf neueren Versionen "Vermindert Pendlerpauschale" auf den Buchungsarten wie "Telearbeit", "Dienstreise" etc. in Ihrem System gesetzt ist!
Sofern die richtige Lohnart im Feld "Telearbeit-Lohnart" hinterlegt ist, prüft das Programm automatisch beim Überleiten in die Lohnverrechnung die Telearbeitstage und exportiert diese mit. Eine manuelle Aktivierung oder Bestätigung ist nicht nötig.
Die Logik für die Ermittlung, welche Tage als Telearbeitstage zählen, findet im Programm hardkodiert bzw. automatisch im Hintergrund statt!
Eine Änderung in der Bewertung ist somit im Normalfall nicht notwendig bzw. nicht erwünscht.
Beispiel | Ein Mitarbeiter arbeitet an einem Tag ausschließlich per Telearbeit (keine Dienstreise oder Fahrt zum Unternehmen) → Telearbeitstag.
Ein Mitarbeiter arbeitet während der Normalarbeitszeit in der Firma und am Abend noch zwei Stunden zu Hause oder z. B. im Hotel mit der Buchungsart "Telearbeit" → Es gebührt kein Telearbeitstag.
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Auch ein Export von vergangenen Monaten ist mit den getroffenen Einstellungen aus der Zeiterfassung möglich.