Sehr geehrte NTCS-Anwenderin! Sehr geehrter NTCS-Anwender!

Mit dem NTCS-Update 2022.25.01 erhalten Sie Neuprogramme und Änderungen. Hier finden Sie einen Auszug aus den interessantesten Neuerungen im Bereich der Deutschen LEA. Bitte beachten Sie zusätzlich die allgemeinen Neuerungen der Leistungserfassung und -abrechnung im Dokument Updatebeilage LEA 2022.

 

 Organisation und Stammdaten

 Umstellung der RVG-Gebührentabellen 2021

Wie lt. Bundesgesetzblatt Nr. 66 vom 29.12.2020 bereits veröffentlicht, gehen mit dem Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (KostRÄG 2021) Änderungen im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einher. Diese umfassen im Wesentlichen die Erhöhung mancher Höchstgebühren sowie die Anhebung der Gebührentabellen-Werte.

Damit diese Punkte auch in der NTCS LEA entsprechend umgesetzt werden können, steht Ihnen im Fenster Gebührentabellen im Menü eine neue Funktion namens "Umstellung 2021" zur Verfügung. Sollte diese Funktion bei Ihnen nicht sichtbar sein, blenden Sie diese bitte über die Layout-Funktionen im Burger-Menü ein. Sollte die Funktion auch über das Burger-Menü nicht einblendbar sein, so ist sie bereits ausgeführt worden.

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Die Umstellung muss auch bei mehreren eigenen Firmen nur ein einziges Mal in einer Datenbank ausgeführt werden.
Beim Ausführen erscheint folgendes Fenster, in dem entschieden werden kann, ob die bestehenden Rechnungsvorlagen ebenso allesamt automatisch auf die neuen Werte aktualisiert werden sollen:

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Bei Bestätigung mit der Schaltfläche "Ok" werden folgende Anpassungen im Programm vorgenommen:
  1. Es werden die ab 01.01.2021 gültigen Gebührentabellen-Werte importiert.
    Auf die bestehenden Gebührentabellen-Werte kann jedoch weiterhin zugegriffen werden!

  2. Die geänderten Mindest- und Höchstgebühren werden in die Artikelstämme eingespielt.
    Auf die bislang gültigen Werte der betroffenen Artikel kann jedoch NICHT mehr zugegriffen werden.
    Bei Bedarf muss ein passender Artikel mit den bislang gültigen Werten manuell angelegt werden.

  3. Nach der Umstellung ist die Funktion im Fenster "Gebührentabellen" nicht mehr verügbar.
    Das Fenster schließt sich automatisch.
Nach der Umstellung werden bei jeder Erfassung von Gebührenartikeln, Leistungen und Rechnungsvorlagen die NEUEN Werte vorgeschlagen.

Mit dem Feld "Gebührentabellen-Version" kann im Zuge der Erfassung jedoch weiterhin auf die Werte der bislang gültigen Gebührentabellen zugegriffen werden.
Ändern Sie dazu in diesem Feld den Wert auf "01.01.2013":

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Bei Fragen zur Umstellung wenden Sie sich bitte an den NTCS LEA-Support.
 

 Mitarbeiter-Ermittlung für Gebührenpositionen

Der Mitarbeiter, welcher in der Gebührenerfassung auf eine Gebührenposition geschrieben wird, kann jetzt auch aus den Zuständigkeiten ermittelt werden. Die Verknüpfung erfolgt mittels Hinterlegung des Zuständigkeitsbereiches auf den Tätigkeitsgruppen.

Werden Rechnungsvorlagen aufbereitet, so gelten folgende Rückfallsebenen für die Mitarbeiter-Ermittlung:
  1. Mitarbeiter, der auf der Rechnungsvorlage hinterlegt wurde
  2. Zuständigkeiten des betroffenen Mandanten (mandantenbezogene Zuständigkeit)
  3. Allgemeine Zuständigkeiten ohne Mandantenbezug
  4. Mitarbeiter aus dem LEA Parameter Vorschlag Mitarbeiter für die Gebührenverrechnung
  5. Mitarbeiter aus der User-ID des Benutzers, der die Honorarnote erzeugt
Für die manuelle Anlage von Gebühren gelten folgende Rückfallsebenen:
  1. Zuständigkeiten des betroffenen Mandanten (mandantenbezogene Zuständigkeit)
  2. Allgemeine Zuständigkeiten ohne Mandantenbezug
  3. Mitarbeiter des LEA Parameters Vorschlag Mitarbeiter für die Gebührenverrechnung
  4. Mitarbeiter aus der User-ID des Benutzers, der die Honorarnote erzeugt
Nähere Informationen zur Thematik finden Sie unter Rechnungsvorlage und Gebührenabrechnung nach Rechnungsvorlagen. 

 Fakturierung

 Bericht zur Erläuterung der Gegenstandswert-Berechnung

Künftig gibt es bei der Erfassung von Gebühren und im Fenster "Gegenstandswerte" die Möglichkeit, sich einen Bericht anzeigen zu lassen, in dem die Berechnung des entsprechenden Gegenstandswertes erläutert wird. Somit lässt sich die Berechnung des Gegenstandswertes anhand von Berichten, die automatisch auf den Referenztabellen hinterlegt worden sind, besser nachvollziehen.

Den Bericht können Sie in den Fenstern Gebührenerfassung, Gebühren übernehmen sowie in der Rechnungsbearbeitung am Reiter "Gebührenartikel" mit Klick auf das F8-Symbol beim Feld "Gegenstandswert" aufrufen. Im Fenster Gegenstandswerte steht zu diesem Zweck die Funktion "Bericht" (Strg + B) zur Verfügung.

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 NTCS FIBU Zeilenverrechnung

Damit die Anzahl der Buchungszeilen aus der NTCS FIBU direkt in die Fakturierung einfließen kann, wurde ein LEA Parameter zur Hinterlegung des gewünschten Gebührenartikels für Abrechnung nach Zeilen geschaffen. In dieser Einstellung kann ein einziger Artikel mit der Berechnungsart "Gebühr nach Anzahl" ausgewählt werden.

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Werden über das Programm Zeilenverrechnung Buchungszeilen übernommen, so stehen diese unter dem hier hinterlegten Artikel auch für die Abrechnung zur Verfügung.

Im Zuge der Erfassung der Gebühr im Fenster "Rechnung bearbeiten" oder im Fenster "Abgerechnete Gebühren übernehmen" wird nach Eingabe des Artikels, der in den Einstellungen hinterlegt worden ist, und nach Eingabe des Bezugszeitraums automatisch die Anzahl aus der Zeilenverrechnung für den betroffenen Monat in das Feld "Anzahl" übernommen:

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Sollte die automatisch ermittelte Anzahl nicht die abzurechnende Anzahl sein, so kann diese jederzeit manuell übersteuert werden. Mithilfe der F8-Funktion des Feldes "Anzahl" besteht die Möglichkeit, sich die Buchungszeilen-Anzahlen je Monat auflisten zu lassen, um die gewünschten Werte auch summiert über mehrere Monate übernehmen zu können. Dazu werden die gewünschten Zeilen markiert und mittels Schaltfläche "Übernehmen" in das Feld übergeben:

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Detaillierte Informationen finden Sie im Hilfe-Beitrag NTCS FIBU Zeilenverrechnung mit Deutscher LEA.

 Aufbereiten nach Rechnungsvorlagen

Hinsichtlich des Aufbereitens nach Rechnungsvorlagen wurde folgende Anpassung durchgeführt, die das Arbeiten mit Rechnungsvorlagen für Sie erleichtern soll: Das Aufbereiten derselben Rechnungsvorlage für einen Bezugsmonat, für den diese schon aufbereitet worden ist, wird jetzt unterbunden. Es folgt eine entsprechende Meldung:

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Dies gilt nicht für Vorlagen, die für mehrere Monate generiert worden sind. In allen anderen Fällen ist die Periode auch im Feld "Erstellzeitraum Monatsrechnung/Rechnungsvorlage" auf der Honorarposition ersichtlich. Die Änderung wirkt sich auf Honorarnoten und Akontorechnungen aus. Wird eine Honorarnote verworfen oder storniert, kann die Vorlage für denselben Zeitraum weiterhin erneut aufbereitet werden.

Informationen zum Aufbereiten nach Rechnungsvorlagen finden Sie unter Honorarnoten aufbereiten.