Sehr geehrte NTCS-Anwenderin! Sehr geehrter NTCS-Anwender!

Mit dem NTCS Update 2023.26.01 erhalten Sie Neuprogramme und Änderungen. Hier finden Sie einen Auszug aus den interessantesten Neuerungen im Bereich der Deutschen LEA. Bitte beachten Sie zusätzlich die allgemeinen Neuerungen der Leistungserfassung und -abrechnung im Dokument Updatebeilage LEA 2023.

 

 Organisation und Stammdaten

 Optimierungen der Einstellungen zur §16-Pauschale

Zur Vereinfachung wurden die zahlreichen Einstellungen zur Berechnung und zum Andruck der §16-Pauschale in der Gebührenrechnung optimiert. Durch folgende Einstellungen haben Sie die Möglichkeit, die Berechnung und den Andruck der §16-Pauschale unabhängig voneinander zu steuern und die automatische Berechnung sogar gänzlich zu deaktivieren:

Der LEA Parameter "§16-Pauschale auf Leistungen" wurde entfernt und künftig prüft das Programm die Einstellungen am Tätigkeiten-/Artikelstamm im Feld "§16-Pauschale":
  • Feld "§16-Pauschale" am Tätigkeiten-/Artikelstamm:
    In diesem Feld wird entschieden, ob die §16-Pauschale für diese Tätigkeit bzw. diesen Artikel berechnet werden soll. Wird das Feld aktiviert, wird diese Position für die §16-Pauschale herangezogen. Das Feld wird abhängig von der Ausprägung des bisherigen LEA Parameters "§16-Pauschale auf Leistungen" durch das Update bereits entsprechend gesetzt.
Der LEA Parameter "§16-Pauschale - Berechnung/Andruck" wurde aufgeteilt in zwei separate Parameter, die nun mehrere Kombinationen ermöglichen:
  • LEA Parameter "§16-Pauschale - Berechnung":
    Mit dieser Einstellung entscheiden Sie, wie die §16-Pauschale berechnet werden soll. Über das gleichnamige Feld in den Kundeneinstellungen unter Stammdaten → LEA können Sie die Einstellungen je Mandant übersteuern. Im Standard wird aber immer der LEA Parameter geprüft.

  • LEA Parameter "§16-Pauschale - Andruck":
    Diese Einstellung hat nur noch Auswirkungen auf den Andruck der §16-Pauschale auf der Rechnung. Über das gleichnamige Feld in den Kundeneinstellungen unter Stammdaten → LEA können Sie die Einstellungen je Mandant übersteuern. Im Standard wird aber immer der LEA Parameter geprüft.
Wenn Sie die §16-Pauschale bereits in Verwendung hatten, werden die bisherigen Hinterlegungen durch das Update automatisch auf die neuen Einstellungen übersetzt. Bitte beobachten Sie dennoch die Berechnung und den Andruck der §16-Pauschale beim erstmaligen Fakturieren nach der Umstellung.

Falls die automatische Berechnung der §16-Pauschale nicht gewünscht ist, so ist dies über den LEA Parameter "§16-Pauschale automatisch berechnen" zu deaktivieren.

Nähere Informationen zur Thematik finden Sie in der Onlinehilfe beim jeweiligen LEA Parameter unter Gebührenabrechnung bzw. in der jeweiligen Feldhilfe.
 

 Neuer Gebührenartikel (StBVV): 2444 Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer

Der neue StBVV-Gebührenartikel "2444 - Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer" wird mit folgendem Artikeltext automatisch durch das Update ausgeliefert und steht somit für die Fakturierung zur Verfügung:

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Wenn bei Ihnen bereits eine Tätigkeit mit der Nummer 350 exisitiert, wird außerdem die zugehörige Artikelumlage angelegt.

Der Gebührenartikel wird künftig über den Menüpunkt Import wie alle anderen Artikel mit Aktivieren der Option "Gebührenartikel Deutschland" importiert. Die dazugehörtige Artikelumlage wird über die Option "Artikelumlagen Deutschland" importiert.
 

 Berechnung Gegenstandswert Finanzbuchhaltung mandantenbezogen steuern

Vor allem bei Neugründern unter Ihren Mandatne können Sie für das erste Jahr eine andere Berechnungsart (z. B. "Hochrechnung aktuelles Jahr") wählen, weil es in diesem Fall keine Vorjahresdaten gibt, die als Basis für die Berechnung gelten können. Die Berechnung der Gegenstandswerte der Finanzbuchhaltung können Sie daher flexibler gestalten.

Dafür steht zusätzlich zum LEA Parameter "Berechnung Gegenstandwert Finanzbuchhaltung" nun unter Stammdaten → LEA → Kundeneinstellungen das gleichnamige Feld zur Verfügung, mit dem Sie je Mandant die Berechnungsart der Gegenstandswerte Finanzbuchhaltung steuern können.

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Weiterführende Informationen zu den Gegenstandswerten finden Sie in der Fensterhilfe Gegenstandswerte.

 Neuer Eintrag in Referenztabellen-Standards

Damit für Erbschaftssteuererklärungen künftig Gegenstandswerte aus den Steuern genutzt werden können, ist die entsprechende Kennzahl in die Referenztabellen-Standards übernommen worden. Der Gegenstandswert wird beim Artikel 2411 zur Verfügung gestellt.

Bitte aktualisieren Sie die Referenztabellen-Standards, wenn Sie diesen neuen Eintrag verwenden möchten unter Stammdaten → Schnittstellen → Import → LEA → Referenztabellen Deutschland.

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 Fakturierung

 Gegenstandswerte aus Kunden-Navigator/Mandantenakte

Das Fenster "Gegenstandswerte" kann nun sowohl aus dem Kunden-Navigator als auch aus der Mandantenakte aufgerufen werden. Der Menüpunkt kann im Knoten "LEA" eingeblendet werden über rechte Maustaste "Navigator anpassen".

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 Übernahme bereits abgerechneter Gebühren

Bei der Übernahme von bereits abgerechneten Gebühren in eine aktuelle Rechnung wird der Bezugszeitraum automatisch angepasst. Die Anpassung bzw. Erhöhung des Bezugszeitraums erfolgt entsprechend den Vorgaben (z. B. UVA-Zeitraum der Mandanten-Fibu) um einen Monat, um drei Monate oder um ein Jahr. Dieser Vorschlag kann im Bearbeitungsmodus manuell übersteuert werden.

Kann in diesem Zuge beispielsweise auch ein neuer Gegenstandswert ermittelt werden oder muss der Gebührentext auch in weiterer Folge aufgrund des neuen Gegenstandswerts neu erzeugt werden, so erfolgt das vollautomatisch, ohne dass eine manuelle Aktion erforderlich wird:

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 Gebührenartikel-Text automatisch ergänzen (ohne Vorschau)

In der Rechnungsbearbeitung wird bei der Auswahl von Gegenstandswerten während der Erfassung von Artikeln keine Vorschau des Textes mehr angezeigt, um den Fakturierungsablauf flüssiger zu gestalten. Dies ist gerade im Zusammenhang mit Gebühren relevant, die getrennt für Ehegatten/Steuerpflichtige angeführt werden müssen, oder bei Vermietungen mit mehreren Mietobjekten und danach getrennten Gebühren.

Der Text wird nun vollautomatisch im Hintergrund übernommen und setzt sich aus dem Text des Artikels und des Gegenstandswertes (z. B. der Adresse) zusammen. Der Vorschau-Editor wird nicht mehr geöffnet, kann jedoch im Bedarfsfall weiterhin während der Bearbeitung und Erfassung eines Gebührenartikels bearbeitet werden.

 Honorarvergleich nach Gebührenartikeln

In der Rechnungsbearbeitung kann am Reiter "Honorarvergleich" auf "Gebührenartikel-Ebene" ausgewertet werden.

Im Honorarvergleich muss dazu in der Combobox der Modus "Markierte Gebührenartikel" ausgewählt werden. Ist dieser Modus aktiv, dann werden die Zeilen des Honorarvergleichs nicht je Tätigkeitsgruppe, sondern je Gebührenartikel gebildet.

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 Leistungen zu bereits abgerechneten Zeitgebühren hinzufügen

Diese Erweiterung ergänzt die Möglichkeit, offene Leistungen zu bereits abgeschlossenen Gebührenrechnungen hinzufügen zu können. Bei Zeitgebühren kann es sein, dass dies nicht gewollt ist, da diese zusätzlich verrechnet werden müssen und eine neue Zeitgebühr abzurechnen ist.

Daher ist es jetzt sowohl bei der manuellen Funktion "Offene Leistungen hinzufügen (Gebührenrechnung)" als auch beim automatischen Hinzufügen mittels Stapel möglich zu entscheiden, ob auch die Leistungen hinzugefügt werden sollen, die lt. Umlagestammdaten Zeitgebühren zuzuordnen sind. Dafür wurde die Option "Zeitgebühren berücksichtigen" geschaffen. Für die Übernahme mittels Stapel gibt es den Stapelschritt "Zeitgebühren berücksichtigen".

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