Die neue Taxonomie für die Firmenbuchoffenlegung (JAb 4.0) ersetzt die bisherige Version 3.32 für Einreichungen von Jahres- und Konzernabschlüssen, die nach dem 31. Dezember 2024 erfolgen.
Ab dem 1. Januar 2026 muss verpflichtend die neue Struktur verwendet werden.
Die strukturierte Übermittlung Ihrer Daten aus der NTCS erfolgt zuverlässig über den webERV Service von MANZ. Dafür ist eine Anmeldung für den webERV Service sowie die Bestellung des elektronischen Zertifikats bei MANZ erforderlich.
Anschließend müssen diese Zugangsdaten sowie das Zertifikat entsprechend im Programm hinterlegt werden. Die Hinterlegung erfolgt in der E-Government-Zentrale. Voraussetzung für die erfolgreiche Hinterlegung ist eine entsprechende Lizenzierung und Verwendung der Databox (Lizenz: Kanzleiverwaltung/Stammdaten nskli bzw. nmkli).
Die wichtigsten Links für die Anmeldung zum MANZ webERV Service:
Hinweis | Sollten Sie bereits in der Vergangenheit den webERV Service genutzt haben und ein gültiges MANZ-Zertifikat besitzen, müssen Sie kein neues Zertifikat beantragen. |
Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, über JustizOnline einen direkten Upload (kostenlos) der XML-Datei durchzuführen.
Für die Hinterlegung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) ist folgende Berechtigung erforderlich:
- Bilanzierung und Steuern → E-Government → E-Government weitere Funktionen → E-Government-Databox → Einstellungen für webERV (Funktionsnummer 34235)

oder
- Finanzbuchhaltung → UVA und Meldungen → Weitere E-Government-Funktionen → Einstellungen für webERV (Funktionsnummer 35759)
Öffnen Sie für die Hinterlegung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) die E-Government-Zentrale unter

BIL
→ E-Government
→ E-Government-Zentrale.
In der E-Government-Zentrale starten Sie in der Menüleiste unter "Extras" die Funktion "Einstellungen für ERV-Webservice".
Danach wird der webERV-Assistent für die Einrichtung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) geöffnet.
Im Folgenden wird die Durchführung mit dem Assistenten beschrieben. Sie erhalten zu jedem Schritt eine passende Anleitung im Fensterbereich "Hilfe". Bitte beachten Sie diese Informationen.
Mit Klick auf "Zurück"

und "Weiter"

können Sie immer zum vorherigen bzw. nächsten Schritt wechseln.
Der Assistent ist in 5 Schritte aufgeteilt:
- Voreinstellung
- Zugangsdaten
- Zertifikat
- Test
- Parameter
Wenn Sie Steuerberater sind und eine oder mehrere Steuerberatungskanzleien (z. B. Firma 1, Firma 2) in der NTCS führen, sind die verschiedene Ausprägungen des Manz-Zertifikats (Zertifikat, Zertifikat mit Hauptcode und Subcode) relevant.
Das MANZ-Zertifikat (webERV-Zugang) ist auf Firmenebene der jeweiligen Steuerberatungskanzlei (z. B. Firma 1, Firma 2) zu erfassen.
Führen Sie folgende Schritte für jede Steuerberatungskanzlei (z. B. Firma 1, Firma 2) durch:
Achtung! | Databox auslesen Nachdem das MANZ-Zertifikat (webERV-Zugang) erfolgreich hinterlegt worden ist, muss im Anschluss die Databox zur Aktivierung des Zertifikats ausgelesen werden.
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Achtung! | Automatischer Rückverkehr MANZ ersucht seine Kunden um entsprechende Verständigung, sobald das Zertifikat in der Software eingerichtet worden ist, damit der Rückverkehr aktiviert werden kann.
Kommen Sie diesem Ersuchen bitte nach! Andernfalls kann die Situation eintreten, dass Sie sämtlichen Rückverkehr per Post erhalten.
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Sie haben mehrere Steuerberatungskanzleien (z. B. Firma 1, Firma 2) und haben ein MANZ-Zertifikat für den webERV Service mit Hauptcode (z. B. für Firma 1) und Subcode (z. B. für Firma 2) beantragt. Folgende Aspekte sind im Zusammenhang mit der Hinterlegung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) zu beachten:
In diesem Fall ist in zwei Etappen vorzugehen. Zuerst wird das Zertifikat für den Hauptcode auf Firmenebene (z. B. für Firma 1) erfasst, im Anschluss dasselbe Zertifikat für den Subcode ebenso auf Firmenebene (z. B. für Firma 2).
Führen Sie folgende Schritte durch:
Starten Sie den webERV-Assistenten neu.
Führen Sie folgende Schritte durch:
Wiederholen Sie den Vorgang zum Erfassen der Subcodes für alle weiteren Steuerberatungskanzleien (z. B. Firma 3, Firma 4) mit Subcodes.
Achtung! | Databox auslesen Nachdem das MANZ-Zertifikat (webERV-Zugang) erfolgreich hinterlegt worden ist, muss im Anschluss die Databox zur Aktivierung des Zertifikats ausgelesen werden.
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Achtung! | Automatischer Rückverkehr MANZ ersucht seine Kunden um entsprechende Verständigung, sobald das Zertifikat in der Software eingerichtet worden ist, damit der Rückverkehr aktiviert werden kann.
Kommen Sie diesem Ersuchen bitte nach! Andernfalls kann die Situation eintreten, dass Sie sämtlichen Rückverkehr per Post erhalten.
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Möchten Sie für die eigene Steuerberatungskanzlei (z. B. Firma 1) die Firmenbuchoffenlegung vornehmen, sind Sie prinzipiell Selbsteinreicher.
Für Selbsteinreicher sind folgende Aspekte im Zusammenhang mit der Hinterlegung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) zu beachten:
Das MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) ist auf
Firmenebene des Selbsteinreichers (z. B. Steuerberatungskanzlei Firma 1) zu erfassen. Siehe dazu unter
Hinterlegung Zertifikat.
Wenn Sie als selbständiger Bilanzbuchhalter eine Bilanzbuchhalterfirma (z. B. Firma 1) in der NTCS führen, sind folgende Aspekte im Zusammenhang mit der Hinterlegung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) zu beachten:
Das MANZ-Zertifikat (webERV-Zugang) ist auf Firmenebene der Bilanzbuchhalterfirma (z. B. Firma 1) zu erfassen.
Führen Sie folgende Schritte durch:
Achtung! | Databox auslesen Nachdem das MANZ-Zertifikat (webERV-Zugang) erfolgreich hinterlegt worden ist, muss im Anschluss die Databox zur Aktivierung des Zertifikats ausgelesen werden.
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Achtung! | Automatischer Rückverkehr MANZ ersucht seine Kunden um entsprechende Verständigung, sobald das Zertifikat in der Software eingerichtet worden ist, damit der Rückverkehr aktiviert werden kann.
Kommen Sie diesem Ersuchen bitte nach! Andernfalls kann die Situation eintreten, dass Sie sämtlichen Rückverkehr per Post erhalten.
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Möchten Sie für die eigene Bilanzbuchhalterfirma (z. B. Firma 1) die Firmenbuchoffenlegung vornehmen, sind Sie prinzipiell Selbsteinreicher.
Für Selbsteinreicher sind folgende Aspekte im Zusammenhang mit der Hinterlegung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) zu beachten:
Das MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) ist auf
Firmenebene des Selbsteinreichers (z. B. Bilanzbuchhalterfirma 1) zu erfassen. Siehe
Hinterlegung Zertifikat.
Hinweis | Falls die Erfassung des MANZ-Zertifikats auf Firmenebene des Selbsteinreichers (z. B. Bilanzbuchhalterfirma 1) bereits im Zuge des Punktes Hinterlegung Zertifikat vorgenommen worden ist, sind diese Schritte nicht noch einmal vorzunehmen.
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Wenn Sie ein Wirtschaftsunternehmen sind und eine oder mehrere Wirtschaftsunternehmen (z. B. Firma 200001, Firma 200002) in der NTCS führen, sind die verschiedene Ausprägungen des Manz-Zertifikats (Zertifikat, Zertifikat mit Hauptcode und Nebencode) relevant.
Wenn Sie als Wirtschaftsunternehmen (z. B. Firma 200001, Firma 200002) die Firmenbuchoffenlegung vornehmen möchten, sind Sie prinzipiell Selbsteinreicher.
Für Selbsteinreicher sind folgende Aspekte im Zusammenhang mit der Hinterlegung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) zu beachten:
Das MANZ-Zertifikat (webERV-Zugang) ist jeweils auf Firmenebene des Selbsteinreichers (z. B. Firma 200001, 200002) zu erfassen.
Führen Sie folgende Schritte durch:
- Schritt 1 – Voreinstellung
- Aktion: Wählen Sie "webERV-Zugang einrichten".
- Für Firma: Wählen Sie im Auswahlfeld (F4) die gewünschte Selbsteinreicherfirma (z. B. Firma 200001), für die das Zertifikat erfasst werden soll (Firmenebene).

- Schritt 2 – Zugangsdaten
- Anschriftencode: Erfassen Sie Ihren Anschriftencode (7 Zeichen, z. B. Z123456).
- Anschriftencode für Rückverkehr: Erfassen Sie Ihren Anschriftencode für den Rückverkehr.

- Schritt 3 – Zertifikat
- - Zertifikatsdatei: Wählen Sie im Auswahlfeld (F4) die abgespeicherte Zertifikatsdatei (*.p12) aus und importieren Sie diese (die Zipdatei von MANZ kann ebenso gewählt werden, das Programm entpackt daraus das Zertifikat).
- Zertifikatspasswort: Erfassen Sie das Zertifikatspasswort. Dieses ist bei MANZ telefonisch zu erfragen.
- Gültig bis: Dieses Feld wird automatisch nach dem Import der Zertifikatsdatei befüllt.

Schritt 4 - Test
- Webservice testen: Wählen Sie die Schaltfläche "Webservice testen". Der Test prüft, ob die Kommunikation zwischen Ihrem Server und MANZ funktioniert. Sie bekommen ein entsprechendes Testergebnis angezeigt, ob der Test erfolgreich oder nicht erfolgreich ist. Detaillierte Informationen finden Sie unter
Webservice testen.

Schritt 5 - Parameter
- E-Government-Parameter: Wählen Sie die Schaltfläche "E-Government-Parameter". Das Fenster "Überblick über alle E-Government-Parameter" wird angezeigt.
Damit der automatische Rückverkehr vom ERV-Postfach bei MANZ in die NTCS Databox erfolgen kann,
muss der Parameter für webERV importieren gesetzt sein. Hier können Sie die erforderlichen
Einstellungen für webERV importieren und
Einstellungen für den Workflow vornehmen. Lesen Sie mehr dazu unter
E-Government-Parameter für webERV.

Achtung! | Databox auslesen Nachdem das MANZ-Zertifikat (webERV-Zugang) erfolgreich hinterlegt worden ist, muss im Anschluss die Databox zur Aktivierung des Zertifikats ausgelesen werden.
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Achtung! | Automatischer Rückverkehr MANZ ersucht seine Kunden um entsprechende Verständigung, sobald das Zertifikat in der Software eingerichtet worden ist, damit der Rückverkehr aktiviert werden kann.
Kommen Sie diesem Ersuchen bitte nach! Andernfalls kann die Situation eintreten, dass Sie sämtlichen Rückverkehr per Post erhalten.
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Sie haben mehrere Wirtschafsunternehmen (z. B. Firma 200001, Firma 200002) und haben ein MANZ-Zertifikat für den webERV Service mit
Hauptcode (z. B. für Firma 200001) und
Nebencode (z. B. für Firma 200002) beantragt. Folgende Aspekte sind im Zusammenhang mit der Hinterlegung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) zu beachten:
In diesem Fall ist in zwei Etappen vorzugehen. Zuerst wird das Zertifikat für den Hauptcode auf Firmenebene (z. B. für Firma 200001) erfasst, im Anschluss dasselbe Zertifikat für den Nebencode ebenso auf Firmenebene (z. B. für Firma 200002).
Führen Sie folgende Schritte durch:
Starten Sie den webERV-Assistenten neu.
Führen Sie folgende Schritte durch:
Wiederholen Sie den Vorgang zum Erfassen der Nebencodes für alle weiteren Wirtschaftsunternehmen (z. B. Firma 200003, Firma 200004) mit Nebencodes.
Der Webservice-Test dient dazu, die Kommunikation zwischen Ihrem Server und MANZ unmittelbar nach dem Hinterlegen des Zertifikats zu überprüfen. So können mögliche Fehler oder Probleme mit dem eingerichteten webERV-Zugang frühzeitig erkannt werden. Der Test ist daher ein wesentlicher Schritt im Einrichtungsprozess.
Zum Ausführen des Webservice-Tests wählen Sie im Schritt 4 des webERV-Assistenten die Schaltfläche "Webservice testen".
Es erfolgt eine Abfrage der sogenannten "GetOutBox" (webERV-Postfach) von MANZ.
Funktioniert die Verbindung zu MANZ, erhalten Sie eine entsprechende Meldung. Diese zeigt an, dass der Test erfolgreich durchgeführt und die Anzahl der bereitgestellten Dokumente (Testfall null (0) Dokumente) erfolgreich abgerufen wurde.
Kann keine Verbindung zu MANZ aufgebaut werden, erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung. Diese zeigt an, dass der Test nicht erfolgreich war und die Anzahl der bereitgestellten Dokumente nicht abgerufen werden konnte.
Kontrollieren Sie bitte in diesem Fall folgende Aspekte und starten Sie danach den Test neu:
- Anschriftencode
Sind die erfassten Anschriftencodes unter Schritt 2 "Zugangsdaten" korrekt?
- Zertifikatsdaten
Ist das hinterlegte Zertifikat unter Schritt 3 "Zertifikat" aktuell und gültig?
- Proxy-Einstellungen
Ist die Internetseite https://erv1.manz.at/services in Ihren Proxy- bzw. Firewalleinstellungen freigegeben? Siehe dazu auch Relevante Proxy- und Firewalleinstellungen.
Damit der automatische Rückverkehr vom ERV- Postfach bei MANZ in die NTCS Databox funktioniert, sind einige Punkte zu beachten
Allgemeine Voraussetzung ist selbstverständlich, dass bei der jeweiligen (Steuerberater-)Firma (z. B. Firma 1, Firma 2, Firma 200001), für die ein Zertifikat hinterlegt ist und ein Rückverkehr stattfinden soll, das Feld
"Databox auslesen" am Firmenstamm aktiviert ist.
Hinweis | Bei Firmen, die schon seit längerer Zeit bestehen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diese Einstellung bereits aktiviert ist. Eine Prüfung ist daher im Wesentlichen nur bei neu hinzugekommenen Firmen erforderlich.
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MANZ ersucht seine Kunden um entsprechende Verständigung, sobald die Einrichtung des MANZ-Zertifikats in der Software durchgeführt worden ist, damit der elektronische Rückverkehr aktiviert werden kann.
Dem Antragsformular für den webERV Service von MANZ ist folgender Hinweis im Zusammenhang mit der Beantragung des Rückverkehrs zu entnehmen:
Ja, Rückverkehr für alle anzumeldenden Codes aktivieren.
Wird erst aktiviert, nachdem die Einrichtung Ihres Zertifikats in Ihrer ERV-Software bestätigt wurde.
Kommen Sie diesem Ersuchen bitte nach! Andernfalls kann die Situation eintreten, dass Sie sämtlichen Rückverkehr per Post erhalten.
Bei der Anlage eines ERV-Codes wird im Unternehmensserviceportal (USP) im Bereich Mein Postkorb → Einstellungen → Weiterleitungen automatisch die Weiterleitung an den ERV aktiviert.
Dem Antragsformular für den webERV Service von MANZ ist folgender Hinweis dazu zu entnehmen:
Weiterleitung von Nachrichten aus dem Unternehmensserviceportal (kurz USP)
Sofern Ihr Unternehmen über einen Zugang zum USP verfügt, erfolgt eine automatische Weiterleitung in den ERV, sobald Sie am ERV teilnehmen. Dies geschieht, wenn im Zuge der Übermittlung der Adressinformationen des ERV-Teilnehmers/der ERV-Teilnehmerin an das Teilnehmerverzeichnis der elektronischen Zustellung eine eindeutige Zuordnung zwischen ERV-Code und Stammzahl Ihres Unternehmens hergestellt wird. (Personalisierte und im USP geschützte Nachrichten werden nicht in den ERV weitergeleitet.) Diese Weiterleitung in den ERV kann durch den Postbevollmächtigten im USP unter „Mein Postkorb“ deaktiviert werden.
Durch diese Einstellung werden Zustellungen, die über das USP erfolgen, in der Databox der E-Government-Zentrale nicht mehr als USP-Zustellungen im Filterbaum angezeigt, sondern als webERV-Zustellungen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Die Zustellungen haben weiterhin ihren Ursprung aus dem USP.
- In der Databox der E-Government-Zentrale werden sie im Filterbaum unter "webERV" einsortiert.
- Für diese Einträge gelten im Bereich E-Government-Parameter vorrangig die eingestellten USP-Parameter und als Rückfallebene die ERV-Parameter.
Hinweis | Bitte prüfen Sie, ob diese automatische Weiterleitung für Ihre Organisation sinnvoll ist, und deaktivieren Sie diese gegebenenfalls direkt im USP.
Die Deaktivierung kann im USP unter Mein Postkorb → Einstellungen → Weiterleitungen erfolgen. Entfernen Sie dort das Häkchen in der Checkbox "Nachrichten aus Mein Postkorb in den ERV weiterleiten":
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Damit der automatische Rückverkehr vom ERV-Postfach bei MANZ in die NTCS Databox erfolgt,
muss der entsprechende Parameter für
webERV importieren gesetzt sein. Sollen die eingehenden Daten mit einem Workflow in der NTCS Databox verarbeitet werden, müssen Sie die entsprechenden
Einstellungen für den Workflow ebenso vornehmen.
Im Schritt 5 des webERV-Assistenten können Sie diese Einstellungen treffen. Wählen Sie dazu die Schaltfläche "E-Government-Parameter". Das Fenster "Überblick über alle E-Government-Parameter" wird angezeigt.
Der alternative Aufruf erfolgt unter

Bilanzierung und Steuern
→ E-Government
→ E-Government-Parameter.
Um eingehende Daten im ERV-Postfach bei MANZ automatisch in Ihre NTCS Databox zu importieren, muss der Parameter webERV importieren auf "Ja" gestellt sein.
Wählen Sie den Reiter "Allgemeine Einstellungen". Rufen Sie anschließend im linken Fensterbereich unter E-Government-Zentrale "Webservices" auf.
Im rechten Fensterbereich setzen Sie schließlich den Parameter "webERV importieren" auf "1 - Ja" und beenden die Eingabe mit "Speichern".
Möchten Sie, dass ein Workflow im Bereich der NTCS Databox rund um den webERV Service von MANZ ausgeführt wird, müssen Sie die entsprechenden Einstellungen treffen.
Wählen Sie den Reiter "Allgemeine Einstellungen". Im linken Fensterbereich sind die Einstellungen für ERV unter "Senden" sowie unter "Empfangen" zu setzen.
Senden
- Jahresabschluss Firmenbuch (ERV)
Hier können die Parameter für das übermittelte bzw. gesendete JAb-Dokument eingestellt werden.

Empfangen
- Ergebnisse (ERV)
In diesem Bereich können Sie die Parameter für die empfangenen Rückprotokolle des übermittelten Jahresabschlusses festlegen.
- Schriftstücke (ERV)
Diese Parametergruppe dient für die Einstellungen sämtlicher empfangener Schriftstücke (z. B. Dokumente und Begleitschreiben) im XML-Format.
- Beschlüsse (ERV)
Hier können Sie die Parameter für empfangene Beschlüsse (z. B. Firmenbuchbeschlüsse) definieren. Sämtliche andere empfangene PDF-Dokumente werden ebenso diesem Bereich zugeordnet.
Die Gültigkeitsdauer des MANZ-Zertifikats ist zeitlich begrenzt, weshalb vor Ablauf der Gültigkeit das neue Zertifikat hinterlegt werden muss.
Führen Sie folgende Schritte durch:
- Schritt 1 – Voreinstellung
- Aktion: Wählen Sie "webERV-Zertifikat erneuern".
- Für Firma: Ist das zu erneuernde Zertifikat für eine Firma (Firmenebene) hinterlegt, wählen Sie im Auswahlfeld (F4) die gewünschte Firma (z. B. Firma 1), für die das Zertifikat erneuert werden soll.

Alternativ: Ist das zu erneuernde Zertifikat für alle Firmen (allgemeine Ebene) hinterlegt, dann lassen Sie das Feld leer.

- Schritt 2 – Zugangsdaten: Wird übersprungen.
- Schritt 3 – Zertifikat
- Zertifikatsdatei: Wählen Sie im Auswahlfeld (F4) die abgespeicherte Zertifikatsdatei (*.p12) aus und importieren Sie diese (die Zipdatei von MANZ kann ebenso gewählt werden, das Programm entpackt daraus das Zertifikat).
- Zertifikatspasswort: Erfassen Sie das Zertifikatspasswort. Dieses ist bei MANZ telefonisch zu erfragen.
- Gültig bis: Dieses Feld wird automatisch nach dem Import der Zertifikatsdatei befüllt.

Schritt 4 - Test
- Webservice testen: Wählen Sie die Schaltfläche "Webservice testen". Der Test prüft, ob die Kommunikation zwischen Ihrem Server und MANZ funktioniert. Sie bekommen ein ensprechendes Testergebnis angezeigt, ob der Test erfolgreich oder nicht erfolgreich ist. Detaillierte Informationen finden Sie unter
Webservice testen.

Schritt 5 - Parameter
- E-Government-Parameter: Dieser Schritt kann beim Erneuern des Zertifikats entfallen.
Ende
Sie haben nun alle Schritte zur Erneuerung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) durchgeführt. Beenden Sie den webERV-Assistenten wie vom Programm vorgesehen.
Achtung! | Databox auslesen Nachdem das MANZ-Zertifikat (webERV-Zugang) erfolgreich hinterlegt worden ist, muss im Anschluss die Databox zur Aktivierung des Zertifikats ausgelesen werden.
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Die hinterlegten webERV-Zugangsdaten inklusive MANZ-Zertifikat können gelöscht werden. Ist beispielsweise das MANZ-Zertifikat (webERV-Zugang) auf der falschen Ebene oder für die falschen Firma erfasst worden, steht Ihnen diese Funktion zur Verfügung.
Führen Sie folgende Schritte durch:
- Schritt 1 – Voreinstellung
- Aktion: Wählen Sie "webERV-Zugang löschen".
- Für Firma: Ist das zu löschende Zertifikat für eine Firma (Firmenebene) hinterlegt, wählen Sie im Auswahlfeld (F4) die gewünschte Firma (z. B. Firma 1).

Alternativ: Ist das zu löschende Zertifikat für alle Firmen (allgemeine Ebene) hinterlegt, dann lassen Sie das Feld leer.

- Es folgt der Hinweis "Sind Sie sicher, dass Sie das Zertifikat aus der Datenbank entfernen wollen?"
- Bestätigen Sie mit "Zertifikat löschen".

- Es folgt der Hinweis "Das Zertifikat wurde erfolgreich aus der Datenbank entfernt."
- Bestätigen Sie mit "Ok".

Die hinterlegten webERV-Zugangsdaten inklusive MANZ-Zertifikat können eingesehen und überprüft werden. Möchten Sie beispielsweise prüfen, ob auf dieser Ebene oder Firma ein MANZ-Zertifikat (webERV-Zugang) erfasst ist und bis wann das Zertifikat gültig ist, steht Ihnen diese Funktion zur Verfügung. Den Webservice-Test und die E-Government-Parameter für webERV können Sie mit dieser Funktion ebenso aufrufen.
Führen Sie folgende Schritte durch:
- Schritt 1 – Voreinstellung
- Aktion: Wählen Sie "webERV-Zugang kontrollieren".
- Für Firma: Ist das zu kontrollierende Zertifikat für eine Firma (Firmenebene) hinterlegt, wählen Sie im Auswahlfeld (F4) die gewünschte Firma (z. B. Firma 1).

Alternativ: Ist das zu kontrollierende Zertifikat für alle Firmen (allgemeine Ebene) hinterlegt, dann lassen Sie das Feld leer.

- Schritt 2 – Zugangsdaten: Kontrollieren Sie die Zugangsdaten.
- Schritt 3 – Zertifikat: Kontrollieren Sie das Zertifikat.
- Schritt 4 - Test: Führen Sie Webservice testen durch.
- Schritt 5 - Parameter: Kontrollieren Sie die E-Government-Parameter für webERV.
Hinweis | Sie können mit dieser Option auch sämtliche Eingaben korrigieren, jedoch kein Zertifikat importieren. |
Sollten Sie nach erfolgreicher Hinterlegung des MANZ-Zertifikats (webERV-Zugang) dennoch Probleme bei der elektronischen Firmenbuchoffenlegung haben, kann dies mit den Proxy- oder Firewalleinstellungen in Zusammenhang stehen. Diese Systeme blockieren möglicherweise aus Sicherheitsgründen manche Internetverbindungen.
Bestimmte Webseiten/Internetadressen müssen im Firmennetzwerk aber für eine erfolgreiche elektronischen Firmenbuchoffenlegung erlaubt sein.
Informieren Sie Ihren IT-Administrator darüber, dass die Proxy- und Firewalleinstellungen überprüft werden müssen.
Folgende Seite muss freigegeben bzw. erreichbar sein, damit die elektronischen Firmenbuchoffenlegung aus der NTCS übermittelt werden kann: