Als CRM Standarddaten werden allgemeingültige Stammdaten verstanden (z. B. Banken, Orte, Finanzämter ...), die von BMD ausgeliefert und gewartet werden. Standarddaten werden von den verschiedensten NTCS Programmpaketen verwendet.
Für zentrale Standarddaten können Sie entscheiden, ob Sie diese von BMD warten lassen möchten oder ob Sie diese lieber selbst warten. Diese speziellen Einstellungsmöglichkeiten stehen Ihnen in den CRM Parametern zur Verfügung. Öffnen Sie im Paket CRM Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Allgemeine Einstellungen → BMD Standards.
Folgende Parameter stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Im folgenden Abschnitt finden Sie eine Erklärung zu den möglichen Ausprägungen dieser Parameter.
Hinweis | Möchten Sie bestimmte Daten manuell verändern/warten, muss die Ausprägung 2 oder 3 gewählt werden. |
1 - Automatisch aktualisieren ohne Änderungsmöglichkeit (Auslieferungsstandard) | Beim Update werden BMD Standards automatisch eingespielt, wenn BMD dies mit einer bestimmten Version für erforderlich hält. In einem solchen Fall ergeht jedoch mit dem Update eine Information an die Kunden. Das bedeutet, dass Sie in den Updatehinweisen darauf hingewiesen werden, dass neue Standards ausgeliefert worden sind.
Bei dieser Einstellung ist es nicht möglich, Neuanlagen (F5) bei Institutionen bzw. Orten durchzuführen oder diese zu bearbeiten. Eine Ausnahme stellen Banken dar. Hier sind weiterhin Neuanlagen möglich.
Hinweis | Die Einstellung "ohne Änderungsmöglichkeit" greift nur für Daten und Länder, für die auch ein Standard von BMD verfügbar ist. |
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2 - Automatisch aktualisieren mit Änderungsmöglichkeit | Beim Update werden BMD Standards automatisch eingespielt, wenn BMD diese mit einer bestimmten Version aktualisiert ausliefert. In einem solchen Fall ergeht jedoch mit dem Update eine Information an Sie. Das bedeutet, dass Sie in den Updatehinweisen darauf hingewiesen werden, dass neue BMD Standards ausgeliefert worden sind. Eine manuelle Änderung ist möglich.
Hinweis | - Diese Einstellung ist sinnvoll, wenn beispielsweise eine Adressänderung eines Finanzamts oder einer Bank erfolgt, aber deswegen nicht sofort ein neues Update eingespielt werden soll.
- Als Überbrückung kann dann dieses eine benötigte Finanzamt oder diese eine benötigte Bank manuell geändert werden, bis bei einem Update von BMD die Daten aktualisiert ausgeliefert werden (was auch kommuniziert wird).
- Es empfiehlt sich, die Daten - sofern sie zwischendurch manuell gewartet werden - nur dann manuell zu importieren, wenn BMD wieder eine Aktualisierung kommuniziert hat.
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| Die Daten werden beim Update NICHT automatisch eingespielt. Sie können aber jederzeit manuell importiert werden (sofern eine gültige CRM Rechtsversion für das betreffende Land lizenziert ist). Eine manuelle Änderung ist möglich.
Hinweis | Es empfiehlt sich, die Daten - sofern sie zwischendurch manuell gewartet werden - nur dann manuell zu importieren, wenn BMD wieder eine Aktualisierung kommuniziert hat. |
Ausnahme: Die Datenänderung ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Aspekte von einer derart strukturellen Natur, dass kein Kunde ohne sie auskommt bzw. dadurch ein weiterer korrekter Programmablauf gewährleistet wird.
Beispiel | Gemeindezusammenlegungen inkl. Umschlüsselung von Gemeindenummern.
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Nur bei den Orten verfügbar:
4 - Nicht aktualisieren mit Neuanlage bei Import | Ist der Parameter auf diesen Wert gesetzt, werden - wie bei der Ausprägung 3 - beim Update keine BMD Standardorte automatisch importiert.
Zusätzlich gilt bei dieser Ausprägung bei Ländern, für die BMD einen Ortestandard ausliefert, folgendes Verhalten für den Import per variablem Personenimport, PR01-Import und Import von Dienstnehmern:
Wird der Ortsname zu einer importierten Postleitzahl nicht in der NTCS Ortetabelle gefunden, wird nicht der Hauptort verwendet, sondern der Ort wird neu angelegt. Bei allen anderen Ausprägungen wird der Hauptort ermittelt. Die so neu entstandenen Orte werden mit einer PLZ-Unternummer >= 600 angelegt, damit es keine Überschneidungen mit den PLZ-Unternummern der BMD Standards geben kann.
Motiv Kunden, die völlig unbeeinflusst von den BMD Standardorten sein möchten, können so sicherstellen, dass für importierte Personen die tatsächlich in der Datei importierten Ortsnamen in die NTCS gelangen und auf der Person hinterlegt werden, auch wenn sie im NTCS Ortestandard nicht existieren.
BMD empfiehlt diese Ausprägung nicht, da hier keinerlei programmgesteuerte Regeln für eine sauber geführte Orteliste bestehen! |
Zusammenfassung
Wann werden von BMD automatisch Daten bzw. Datenänderungen eingespielt?
- Wenn Änderungen bei bestimmten Standarddaten strukturell notwendig sind, um weiterhin rechtliche Konformität bzw. ein korrektes Arbeiten der Anwender zu gewährleisten (z. B. Gemeindezusammenlegungen, Finanzamtszusammenlegungen ...). Hier wird auf die oben erwähnte Parametersetzung keine Rücksicht genommen.
- Wenn die oben erwähnten Parametereinstellungen eine Wartung durch BMD erlauben und BMD gleichzeitig aktualisierte Daten veröffentlicht, die auch im Zuge der Updatehinweise bekanntgemacht werden.
- In allen anderen Fällen steht es Ihnen frei, die Daten manuell zu importieren.
Ausnahmen bilden zurzeit folgende Typen: Rechtsform, Region und Religion.
Zu diesen gibt es zurzeit keine Parameter. Manuelle Neuanlagen können nur mit einer Nummer >= 1000 durchgeführt werden. Das Ändern oder Löschen von Datensätzen < 1000 ist gesperrt.
Folgende Standarddaten werden derzeit von BMD ausgeliefert und gewartet:
Datenart | Standard vorhanden für |
Finanzämter | Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Kroatien, Slowenien, Tschechien, Slowakei, Ungarn |
Banken | Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Kroatien, Slowenien, Tschechien, Slowakei, Ungarn |
Gerichte | Österreich, Deutschland, Schweiz, Slowakei |
Gemeinden | Österreich, Deutschland |
Gesundheitskasssen | Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Tschechien |
Sozialversicherungen | Österreich, Tschechien |
Gewerkschaften | Österreich |
Betriebliche Vorsorgekassen | Österreich |
Orte | Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Kroatien, Italien, Slowenien, Tschechien, Slowakei, Ungarn |
| Finanzämter |  BMD liefert Finanzämter nur dann aus, wenn damit eine spezielle Funktionalität in NTCS gegeben ist. In der Slowakei gibt es zusätzlich zu den Hauptfinanzämtern Nebenfinanzämter, die ausschließlich für den Schriftverkehr verwendet werden. Diese Nebenfinanzämter werden daher über den Import der Standards nicht als Institution angelegt. Falls Sie diese Finanzämter benötigen, stellt BMD jedoch eine fertige Importdatei zur Verfügung, mit der Sie die Nebenfinanzämter als "Diverse Person" anlegen können.
Die Importdatei befindet sich im Programmordner unter …\Programme\BMDSoftware\Daten\Standards\Office\SVK\Finanzämter_SVK_als_Diverse_Personen.csv
Folgende Standardeinstellungen werden in der Importdatei verwendet: - Personenkennzeichen: 99
- Nummernkreis für Diverse Personen: 4900001 – 4999999
- Firma: 1
Hinweis | Achten Sie darauf, die Importdatei vor dem Ausführen des Imports anzupassen, sollten die Basiseinstellungen für Sie nicht zutreffen! Kopieren Sie dazu die Datei in ein von Ihnen gewünschtes Verzeichnis und nehmen Sie die Änderungen in der Kopie vor.
Personenkennzeichen: Damit der Import funktioniert, muss das verwendete Personenkennzeichen in der NTCS mit der Nummer in der Importdatei (im Standard = 99) angelegt sein. Personenkennzeichen werden im Paket CRM unter Stammdaten → Weitere Stammdaten → Personenkennzeichen verwaltet.
Nummernkreis: Bitte kontrollieren Sie im Paket CRM unter Stammdaten → Personen → Weitere Funktionen → Nummernkreise Ihre Nummernkreise. Die Importdatei legt die Finanzämter in der Standardeinstellung ab der Nummer 4900001 fortlaufend an. Wenn Sie einen anderen Nummernbereich verwenden möchten, passen Sie die Importdatei bitte entsprechend an. |
Achtung! | Wenn Sie die Importdatei auf Computern bearbeiten, deren Windows-Sprache nicht Slowakisch ist, treten beim Speichern unter Umständen Probleme mit den slowakischen Sonderzeichen auf.
Wir empfehlen, die Datei nur im Windows-Editor zu bearbeiten und kein Excel zu verwenden. Wenn Sie dennoch Excel verwenden möchten, öffnen Sie zuerst ein leeres Excel und importieren Sie die CSV-Datei als UTF-8. Nach der Bearbeitung speichern Sie die Datei im Dateityp "Unicode-Text". Diese Datei können Sie anschließend wiederum im Windows-Editor öffnen, einen Tabulator markieren und danach alle Tabulatoren durch Semikolons ersetzen. Das Ergebnis wieder als TXT-Datei speichern und danach in CSV umbenennen. |
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| Banken | - Bei FIBU-Importen werden die Banken des Betriebslandes automatisch importiert, wenn ein Personenkonto enthalten ist, dessen Bank nicht in NTCS existiert.
- Im Zuge des Updates auf eine neue Hauptversion werden die Banken des Betriebslandes automatisch importiert, wenn für das Betriebsland weniger als 100 Banken in NTCS existieren.
Begründung: Vor allem für FIBU-Importe muss so gut wie möglich sichergestellt werden, dass die benötigten Banken zum Zeitpunkt des Imports auch vorhanden sind. Bei der Parametereinstellung "3 - keine Aktualisierung" wird der Import unterbunden. |
CRM Standarddaten - wie Finanzämter, Banken, Orte usw. - können standardmäßig nicht manuell geändert werden.
Begründung dieser Einstellung
Bei Orten, Banken und Behörden werden regelmäßige Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt, die zwar nicht von BMD ausgehen, aber natürlich von uns berücksichtigt werden. Deshalb ist BMD häufig mit der Anforderung konfrontiert, diese Neuerungen, Änderungen und Restrukturierungen automatisch für die Stammdatenwartung unserer Kunden zur Verfügung zu stellen.
Das ist aber nur möglich, wenn BMD bei einem Update erkennen kann, ob:
- derartige Daten (Banken, Finanzämter, Orte …) im System des Kunden schon bisher von BMD ausgeliefert oder eher manuell vom Kunden erfasst worden sind.
- der Administrator der Kundendatenbank auch zustimmt, dass die Daten von BMD bei Updates aktualisiert werden.
Aus diesem Grund hat sich BMD für die Auslieferung einer dafür passenden Einstellung entschieden, um ein möglicherweise erhöhtes Risiko zu vermeiden, wenn dieselben Daten vom Anwender und von BMD bearbeitet werden. Es dürfte für die meisten Kunden besser sein, die Daten durch BMD aktualisiert zu erhalten.
Falls Sie diese Einstellung ändern möchten, beachten Sie bitte die jeweiligen
Parameter.
Über Stammdaten
→ Import und Export
→ Import → Importe Standards können Sie verschiedene BMD Standards importieren. Bitte beachten Sie, dass
zuvor unter dem Punkt "Einstellungen" noch das Land bestimmt werden muss, für das die unter "Importe Standards" gewählten Standards importiert werden sollen.
Achtung! | Sollten Sie von BMD ausgelieferte Standarddatensätze verändert haben und der Standard später einmal automatisch oder manuell importiert werden, dann werden Ihre Änderungen überschrieben. Sollte BMD Daten automatisiert ( Parametereinstellung "Automatisch aktualisieren") im Zuge eines Updates einspielen, können Sie jedoch davon ausgehen, dass die Daten aktuell sind. Manuelle Neuanlagen werden von einem Standardimport nicht berührt. |
Beachten Sie auch hier, dass für bestimmte Standarddaten aus anderen Ländern die entsprechende
CRM Rechtsversion erforderlich ist.
Auf Ersuchen einer österreichischen Regierungsbehörde stellt BMD einen Import von Behördendaten mit Anschriftencodes (Z-Codes) für den elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung. Die Daten finden Sie in der CSV-Datei "ANSCHRIFTENCODES.csv" in Ihrem BMD Programmverzeichnis im Unterverzeichnis "…\daten\standards\office\oes\".
Die Daten müssen im BMD Programm als
Diverse Personen geführt werden. Eine Anlage als Institutionen ist nicht sinnvoll, da alle Institutionen im Sinne von BMD eine konkrete, spezifische Funktionalität haben, was für die hier gemeinten Behörden nicht zutrifft.
Um diese Behördendaten einmalig als "Diverse Personen" zu importieren, empfehlen wir Folgendes:
- Legen Sie ein neues Personenkennzeichen ("sonstige Behörden") im Paket CRM unter Stammdaten → Weitere Stammdaten → Personenkennzeichen an.
- Erstellen Sie eine Kopie der Datei "ANSCHRIFTENCODES.csv".
- Ersetzen Sie in dieser Kopie …
die 1. Spalte durch die Firmennummer, unter der Ihre Diversen Personen geführt werden.
die 2. Spalte durch freie Personennummern, unter der die jeweiligen Behörden importiert werden sollen. Wenn Sie in der Importdatei Personennummern angeben, die bereits in Verwendung sind, werden diese durch den Import überschrieben!
die 4. Spalte durch das zu diesem Zweck angelegte Personenkennzeichen.
- Speichern Sie die Kopie als CSV-Datei ab und importieren Sie die Daten unter Stammdaten → Import und Export → Import → Funktionen → Personen importieren.
Sollten im Zuge von Personenimporten CRM Standarddaten (z. B. Finanzamt einer Person) mitimportiert werden, die in NTCS nicht existieren, so werden diese mit der Bezeichnung "Neuanlage", "Import" oder einer ähnlichen allgemeinen Bezeichnung angelegt.
Um auch von BMD gewartete/ausgelieferte CRM Standarddaten verwenden zu können, die nicht dem eigenen NTCS Betriebsland entsprechen, müssen Sie über die CRM Rechtsversion des entsprechenden Landes verfügen.
Es ist also nicht möglich, den Auslieferungsstandard zu importieren, wenn die betreffende CRM Rechtsversion nicht lizenziert ist. Die Durchführung von Neuanlagen und deren Bearbeitung ist jedoch möglich. Banken und Orte sind von der Prüfung ausgenommen und können unabhängig von den betreffenden Lizenzen importiert werden.
Dies bezieht sich auf folgende von BMD ausgelieferte Standards:
- Finanzämter
- Gerichte
- Gemeinden
- Gesundheitskassen
- Sozialversicherungen
- Gewerkschaften
- Betriebliche Vorsorgekassen
- Branchen
- Feiertage
- Rechtsformen
Für folgende Länder existieren CRM Rechtsversionen:
| Lizenzpaket 410 | Recht Deutschland f. CRM* |
| Lizenzpaket 413 | Recht Italien f. CRM |
| Lizenzpaket 407 | Recht Kroatien f. CRM |
| Lizenzpaket 411 | Recht Schweiz f. CRM** |
| Lizenzpaket 409 | Recht Slowakei f. CRM |
| Lizenzpaket 406 | Recht Slowenien f. CRM |
| Lizenzpaket 408 | Recht Tschechien f. CRM |
| Lizenzpaket 412 | Recht Ungarn f. CRM |
Hinweis | * Das Lizenzpaket 410 "Recht Deutschland f. CRM" wird NICHT für die deutschen Finanzämter benötigt. Bei diesen wird die Lizenz nicht geprüft.
** Das Lizenzpaket 411 "Recht Schweiz f. CRM" gilt auch für die Standarddaten von Liechtenstein. |
Hinweis | Die österreichischen CRM Standarddaten sind immer importierbar. Eine österreichische Rechtsversion wird nicht geprüft. Beachten Sie auch, dass bisher nicht für jedes Land alle Standards verfügbar sind. Halten Sie diesbezüglich mit BMD Rücksprache, bevor Sie eine neue CRM Rechtsversion erwerben. |
Beispiele
| - Wenn ein österreichischer Kunde den deutschen Gerichte-Standard importieren möchte, benötigt er die deutsche CRM Rechtsversion.
- Wenn ein ungarischer Kunde den deutschen Gerichte-Standard importieren möchte, benötigt er ebenfalls die deutsche CRM Rechtsversion.
- Wenn ein ungarischer Kunde den österreichischen Gerichte-Standard importieren möchte, erfolgt keine Prüfung. Die österreichischen Stammdaten sind lizenzfrei.
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