UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Erste Schritte.
 
 
 

 Allgemein 

Wenn Sie in der NTCS Anlagenbuchhaltung mit der Anlagenvorerfassung arbeiten, werden die Daten aus der Buchhaltung automatisch in die Anlagenbuchhaltung übernommen. Dabei wird auch ein eventuell gewährter Skonto berücksichtigt. Voraussetzung für eine korrekte Skontoverbuchung ist, dass die Rechnungen korrekt ausgeziffert sind. Die Zahlungen müssen also den dazugehörigen Rechnungen zugeordnet sein.

Wird eine Eingangsrechnung mit Skontoabzug bezahlt, übernimmt das System den tatsächlich in Anspruch genommenen Skontobetrag automatisch in die Anlagenbuchhaltung. Das gilt auch dann, wenn die Rechnung und die Zahlung in unterschiedlichen Wirtschaftsjahren liegen (z.B. Rechnung im Dezember, Zahlung im Januar des Folgejahres). Die jahresübergreifende Verarbeitung erfolgt korrekt, sofern alle Buchungen ordnungsgemäß erfasst und verknüpft sind.

In der Anlagenbuchhaltung wird der in Anspruch genommene Skonto als Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten behandelt.

Das bedeutet konkret:
  • Der ursprüngliche Rechnungsbetrag bildet zunächst die Basis für den Anschaffungswert.
  • Wird ein Skonto beansprucht, reduziert sich der aktivierte Anschaffungswert um diesen Betrag.
  • Dadurch vermindert sich auch die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
  • Die Abschreibung wird somit vom tatsächlich bezahlten (reduzierten) Betrag berechnet.

 Skonto in der Vorerfassung 

Anschaffungswert: € 1.000,00
Anschaffungsdatum: 31.01.2025
Rechnungsausgleich: 28.02.2025
Skonto: € 50,00

Über die Vorerfassung wird der Skonto automatisch übergeleitet. Wird das Anlagegut erzeugt, wird der Skonto von der Zahlung automatisch abgezogen.

Hier der Ausweis der (erledigten) Vorerfassung. Sie sehen nun eine Zeile mit dem Zugang und darunter die Zeile mit der Anschaffungs-/ Herstellkostenminderung, die mit einem Minus dargestellt wird.

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 Skonto im Anlagenexplorer 

Anschaffungswert: € 1.000,00
Anschaffungsdatum: 28.02.2025
Rechnungsausgleich: 15.03.2025
Skonto: € 50,00

Der Skonto wird im Anlagenexplorer als Anschaffungswertminderung ausgewiesen und ebenso ausgedruckt.

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Diese Darstellung sorgt für einen periodenreinen Ausweis in der Anlagenbuchhaltung. Sollte ein Skonto im Folgemonat in Anspruch genommen werden, werden Anschaffungs- und Herstellungskosten analog zur Finanzbuchhaltung richtig angezeigt und ausgewertet.

Berechnete Werte der Anlagenbuchhaltung per 28.2.2025. Zu diesem Zeitpunkt ist die Zahlung noch nicht erfolgt, daher werden die Anschaffungskosten in voller Höhe dargestellt und von diesen auch die Abschreibung berechnet.

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Berechnete Werte der Anlagenbuchhaltung per 31.3.2025. Bei der Zahlung wurde der Skonto in Anspruch genommen. Sie sehen den Zugang in Höhe von € 1.000,-- und dann die Minderung mit Minus in Höhe von € 41,67 Euro. Auch bei der Darstellung der Entwicklung des Buchwertes wird der Skonto als Minderung abgezogen.

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Auf dem Kontoblatt der Finanzbuchhaltung sehen Sie einerseits die Eingangsrechnung und dann die Bezahlung, bei welcher der Skonto mit Minus abgezogen wird.

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Hinweis 
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Voraussetzung dafür, dass der Skonto automatisch in die Anlagenbuchhaltung rückverbucht wird, ist die Einstellung "Ja" in den Fibu-Stammdaten im Feld "Umbuchung Skonto Klasse 0". Standardmäßig ist im Fibu-Stamm eingestellt, dass der Skonto der Klasse 0 auf das Anlagenkonto zurückgebucht wird.

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Werden GWGs mit Sofortabschreibung in der Klasse 0 gebucht, sollte die automatische Skontorückverbuchung deaktiviert werden, da bei Zahlungen im Folgemonat der Skonto nicht rückgebucht werden kann. Dazu muss in den Konten-Stammdaten im Feld "Skonto Rückverb.-Kz" Nein hintelegt sein.

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Siehe auch: