Grundlegende Informationen zum Controlling finden Sie in der Dokumentation Erste Schritte.
Inhalt
Ein Investitionszuschuss ist ein Mittel zur Steuerstundung für Zuwendungen aus öffentlicher Hand.
Die Abschreibung des Sachanlagevermögens wird durch die Auflösung des Investitionszuschusses vermindert. So entstehen ein verminderter Aufwand und daraus resultierend ein höherer Gewinn. Anstatt die vollen Zuwendungen steuerwirksam in einem Jahr zu erfassen, werden diese über die Laufzeit verteilt aufgelöst und erhöhen so jährlich das zu versteuernde Ergebnis.
Lt. AFRAC-Stellungnahme ist der Zuschuss folgendermaßen zu buchen bzw. zu budgetieren:
Forderung (2) / Investitionszuschuss (9) = Mittelzufluss
Investitionszuschuss (9) / Ertrag aus Auflösung Investitionszuschuss (4) = Auflösung über die Laufzeit verteilt
Beispiel
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geplante Investition → Maschine Anschaffungswert: EUR 500.000, ND: 10 Jahre
Für diese Investition wird ein rückzahlbarer Investitionszuschuss i.d.H.v. EUR 100.000 mit einer Laufzeit von 10 Jahren gewährt.
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Hinweis | Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Investitionszuschüsse bzw. auch die COVID-Prämie direkt in der ANBU zu erfassen und inkl. Auflösung direkt ins Budget überzuleiten. Ist keine ANBU vorhanden, empfehlen wir für die Darstellung von Investitionszuschüssen die manuelle Erfassung im Budget und im Finanzplan wie hier beschrieben. Die Verwendung eines Investitionsplans für die Erfassung eines Investitionszuschusses ist nicht zielführend, weil einerseits die volle Höhe des Investitionszuschusses und andererseits die Auflösung (ev. über mehrere Jahre hinweg) abgebildet werden müssen.
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Im Investitionsplan wird die Investition ohne Berücksichtigung des Investitionszuschusses erfasst:
Durch die Erfassung im Investitionsplan wird die Abschreibung automatisch im Budget dargestellt:
Die Auflösung des Investitionszuschusses muss im Budget manuell erfasst werden (z. B. im Monat 12):
In Summe wird in diesem Beispiel die AfA um die Auflösung des Investitionszuschusses verringert - d. h., es wirken nur EUR 40.000 gewinnmindernd anstatt EUR 50.000 an Abschreibung.
Im Finanzplan indirekt werden die Positionen Abschreibung und Auflösung Investitionszuschuss automatisch als nicht zahlungswirksam berücksichtigt:
Die Investition wird aufgrund der Erfassung im Investitionsplan im Investitionsbereich automatisch dargestellt.
Der Investitionszuschuss muss am entsprechenden Konto (z. B. 9550) im jeweiligen Monat des Zahlungseingangs manuell erfasst werden:

In Summe wird im Investitionsbereich der Anschaffungswert um den Investitionszuschuss gekürzt dargestellt:
Wird der Investitionszuschuss nicht im selben Jahr zahlungswirksam, muss im Monat der Zusage der Aufbau der Forderung manuell im Finanzplan berücksichtigt werden.
Der Abbau der Forderung muss ebenfalls manuell im entsprechenden Jahr abgebildet werden, z. B. am Konto 2300 "Sonstige Forderungen".
Aufbau der Forderung (z. B. im Monat 1):
Abbau der Forderung (z. B. im Folgeplanjahr):
Umsteigen in das nächste Folgeplanjahr:
Erfassung des Forderungsabbaus im entsprechenden Monat:
Im Finanzplan direkt werden die Positionen Abschreibung und Auflösung Investitionszuschuss aufgrund der Gliederung des direkten Finanzplans nicht dargestellt, da sie nicht zahlungswirksam sind.
Die Investition wird aufgrund der Erfassung im Investitionsplan im Investitionsbereich automatisch dargestellt.
Der Investitionszuschuss muss am entsprechenden Konto (z. B. 9550) im jeweiligen Monat des Zahlungseingangs manuell erfasst werden:
Wird der Investitionszuschuss nicht im selben Jahr zahlungswirksam, kann der Zahlungseingang auch in einem Planfolgejahr erfasst werden.
Umsteigen in ein Folgeplanjahr:
In Summe wird im Investitionsbereich der Anschaffungswert um den Investitionszuschuss gekürzt dargestellt:
In der
Planbilanz wird die Investition vermindert um die Abschreibung im Bereich des
Anlagevermögens dargestellt:
Im
Einzelnachweis wird die Berücksichtigung der AfA aus dem Budget abgebildet:
Der Investitionszuschuss wird um die Auflösung vermindert im Bereich der Rücklagen dargestellt:
Hinweis | Um zu verhindern, dass in der Planbilanz das Konto 4995 aufscheint, muss dort das Konto 9550 als Planbilanz-Konto hinterlegt werden:
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