![]() | Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern dürfen mit maximal 5 Jahren berücksichtigt werden. ![]() Werden auf dieser Vordienstzeitart beim Dienstnehmer beispielsweise 10 Jahre erfasst, werden trotzdem maximal 60 Monate (5 Jahre) angerechnet. |
![]() | Vordienstzeitart "50 - VDZ Urlaub" Die erfassten Zeiten auf dieser Vordienstzeitart sind nur für die Urlaubsanspruchermittlung relevant und zwar ohne Begrenzung. In allen anderen Bereichen bleiben sie unberücksichtigt, da nicht relevant. |

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Es darf nur das Dienstverhältnis mit dem letzten echten (arbeitsrechtlichen) Eintritt oder in Ausnahmefällen das aktuelle Dienstverhältnis angegeben werden.
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