​UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Warenwirtschaft Erste Schritte.


 Gefahrgut

 Allgemeine Informationen

Der Gefahrguttransport auf der Straße wird durch internationale Transportvorschriften (ADR) sowie durch das national geltende Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) geregelt.
 
Bei einer Sendung von Gefahrgut nach den Regelungen des ADR ist der Absender dafür verantwortlich, dass ein Beförderungspapier mitgegeben wird.
Das Beförderungspapier übermittelt die Information, dass es sich bei der Sendung um Gefahrgut handelt.
Mit Hilfe des Beförderungspapiers kann beispielsweise der Fahrer seinen Lastverteilungsplan erstellen und erkennen, wie er die Beförderungseinheit kennzeichen muss (z. B. orange Tafeln am LKW).
 
Als Gefahrgut werden bestimmte Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, welche wegen ihrer Eigenschaften beim Transport eine Gefahr für die Umwelt darstellen.
 
Umfangreiche Rechtsvorschriften garantieren die sichere Abwicklung dieser Beförderungen. Geregelt werden u.a. die Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation der Gefahrgüter. 
 
Die gefährlichen Güter werden in folgende Gefahrgutklassen eingeteilt:
 
Klasse 
 
Stoffe 
Klasse 1
Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten (mit sechs Unterklassen)
Klasse 2
Gase
Klasse 3
Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1
Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3
Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 5.1
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2
Organische Peroxide
Klasse 6.1
Giftige Stoffe
Klasse 6.2
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7
Radioaktive Stoffe
Klasse 8
Ätzende Stoffe
Klasse 9
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
(zum Beispiel: Lithiumbatterien, umweltgefährdende oder heiß beförderte Stoffe)
 

 Wann wird ein Beförderungspapier benötigt?

Bei der Beförderung von Gefahrgut muss je nach Transportgut ein Gefahrgutzettel mitgeführt werden, der Auskunft über das Gefahrgut gibt.
Der Gefahrgutzettel ist immer dann zwingend erforderlich, wenn gefährliche Güter nach den Regelungen des ADR befördert werden.

Ausgenommen sind Transporte, wie z. B. "Freistellung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen" oder "Handwerkerbefreiung" oder "Beförderung freigestellter Gegenstände mit gefährlichen Gütern".
 

 Was muss das Beförderungspapier enthalten?

Das Gefahrgutpapier muss grundsätzlich Folgendes enthalten:
 
UN-Nummer
Wenn Güter als gefährlich eingestuft sind, erhalten sie eine vierstellige UN-Nummer (z. B. Benzin "UN 1203").
Sie kennzeichnet den Stoff oder Gegenstand auf der Verpackung, im Beförderungspapier und zum Teil auch auf der orangenfarbenen Gefahrgut-Kennzeichnung von Fahrzeugen und Containern.
StoffbezeichnungOffizielle Benennung ergänzt um die technische Benennung. Die technische Benennung ist in Klammern anzugeben. 
Gefahrzettel
Nummer der Gefahrzettelmuster.
Wenn es mehrere Nummern gibt, werden die Nummern nach der ersten Nummer in Klammern dargestellt. Nur wenn es keine Gefahrzettelnummer gibt, kann die Klasse (zu erfassen in den Gefahrgutstammdaten) angegeben werden.
Verpackungsgruppe
Zugeordnete Verpackungsgruppe, der die Buchstaben "VG" vorangestellt sein können.
Versandstücke
Anzahl und Beschreibung der Versandstücke (UN-Verpackungscodes dürfen nur noch als Ergänzung zur Beschreibung angegeben werden (z. B. 1 Kiste (4G)).
Gesamtmenge
Gesamtmenge jedes gefährlichen Gutes mit unterschiedlicher UN-Nummer, unterschiedlicher offizieller Benennung oder unterschiedlicher Verpackungsgruppe
Absender/Empfänger
Absender und Empfänger der Ware mit Name und Anschrift.

Hinweis 
Hinweis.png
Für den Ausdruck gilt für nachfolgende Felder eine zwingende Reihenfolge:
  • UN-Nummer
  • offizielle Benennung
  • Gefahrzettel, Klassifizierungscode oder Klasse
  • Verpackungsgruppe

Beispiel 
Beispiel.png
  • UN 1098 ALLYLALKOHOL, 6.1 (3), I
oder
  • UN 1098 ALLYLALKOHOL, 6.1 (3), VG I
Weitere zusätzliche Angaben und Abweichungen (z. B. für einzelne Klassen) können in ihrer Reihenfolge frei gewählt werden.

 Beförderung mit/ohne Überschreitung

Das Beförderungspapier muss den Hinweis erhalten, ob es sich um einen Gefahrguttransport (mit Überschreitung) handelt oder nicht.
Bei einer Unterschreitung (1000 Gefahrgutpunkten wurden nicht erreicht) handelt es sich um einen befreiten Gefahrguttransport und daher muss am Gefahrgutpapier folgender Satz enthalten sein:
  • BEFÖRDERUNG OHNE ÜBERSCHREITUNG DER IN UNTERABSCHNITT 1.1.3.6 FESTGESETZTEN FREIGRENZEN
Andernfalls muss der folgende Hinweis enthalten sein:
  • GEFAHRGUTTRANSPORT 
Für das vereinfachte Gefahrgutpapier (unter der Grenze) können dafür vorgesehene Datenfelder am Druck unterlassen bleiben.
 

 Stammdaten

 Gefahrgutstamm

Folgende Felder stehen Ihnen in diesem Fenster zur Verfügung:


A_IMPORT.bmp Textdatei importieren - GefahrgutstammDer Gefahrgutstamm kann mittels CSV-Datei importiert werden. 
A_EXPORT.bmp Textdatei exportieren - GefahrgutstammDer Gefahrgutstamm kann mittels CSV-Datei exportiert werden.  
Extras

 Gefahrgutzuordnung

In diesem Fenster werden Artikel oder Warengruppen dem Gefahrgut zugeordnet.

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Das Fenster teilt sich in folgende Bereiche:
  • Einstiegsfelder
  • Gefahrgutstamm
  • Artikelzuordnung/Warengruppenzuordnung
  • Zuordnungen
  • Gefahrgutstamm (mit Details)

Hinweis 
Hinweis.png

Die Ermittlungszugriffsreihenfolge ist wie folgt: Artikel - Warenuntergruppe - Warenhauptgruppe



Mit "Bearbeiten" können die Einstellungen für die Gefahrgut-Berechnung vorgenommen werden.

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In den Feldern "Warenhauptgruppe", "Warenuntergruppe" und "Artikelnummer" ist die jeweilige Zuordnung ersichtlich.

Mit dem Feld "Mengenbeschreibung für Berechnung" kann eine genaue Unterscheidung für die Gewichtsberechnung laut Gefahrgutverordnung definiert werden.
 
Folgende Ausprägungen sind hier möglich:
 
 1Gegenstände allgemeinBruttomasse in kg (Gewicht + Verpackungsgewicht) 
 2Gegenstände der Klasse 1Nettomasse des explosiven Stoffes in kg (Gewicht * Faktor f. Artikelgewicht) 
 3
Gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen
Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in Kilo bzw. in Liter (Gewicht * Faktor f. Artikelgewicht)
 4
feste Stoffe, verflüssigte Gase, tiefgekühlte verflüssigte Gase und gelöste Gase
Nettomasse in kg (Gewicht)
 5
flüssige Stoffe und verdichtete Gase
nominaler Fassungsraum (Nenninhalt) des Gefässes in Liter (Gewicht * Faktor f. Artikelgewicht)
 
Weiters kann die Gefahrgut-Berechnung an sich geändert werden. 
 
Folgende Ausprägungen stehen hier zur Verfügung:
  • Gefahrgutpunkte je Grundeinheit * Liefermenge
    Die Berechnung erfolgt folgenderweise: Gefahrgutpunkte je Grundeinheit * Liefermenge * Faktor ("Freifeld 02 (ex Faktor)" vom Artikelstamm)

  • Gefahrgutpunkte laut Liefergewicht berechnen
    Die Berechnung erfolgt folgenderweise: Liefergewicht * ev. Artikelgewichtsfaktor (Feld 285 "Faktor für Artikelgewicht (für Gefahrgutauswertung)" aus dem Artikelstamm) * Faktor ("Freifeld 02 (ex Faktor)" vom Artikelstamm)

  • Standard
Hinweis 
Hinweis.png
Das Freifeld 01 stellt die Beförderungskategorie dar.
Das Freifeld 02 (ex Faktor) enthält den Faktor je Beförderungskategorie.

Beförderungskategorie (Freifeld 01)
Faktor 
Freifeld 02 (ex Faktor)
0 
1000
1
50
2
3
3
1
4
0
 
Folgende Felder stehen Ihnen in diesem Fenster zur Verfügung:
 

 Parameter

Folgende Parameter stehen für die Gefahrgut-Auswertung zur Verfügung:
 
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Gefahrgutauswertung → Ermittlung
 
Menge, die in den Rückstand genommen worden ist, in Verkaufspreiseinheit.
Definition, ob die Ermittlung der Gefahrengutauswertung anhand des Rechnungsdatums statt des Lieferscheindatums erfolgen soll.
Definition, ob der Faktor für Artikelgewicht anstatt des Artikelgewichts für die Gefahrengutberechnung herangezogen werden soll.

Hinweis: Der Faktor für Artikelgewicht kann am Artikelstamm definiert werden.
 
 
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Gefahrgut-Auswertung → Verarbeitung und Auswertung
 
Definition, ob die Lieferscheininfos im Baum mit dargestellt werden sollen.
Definition der Gefahrengutgrenze.
Definition, welches Einheitenfeld für die Summe je Gefahrengutnummer und Einheit gelten soll.
 

 Auswertung des Gefahrgut

 Gefahrgutauswertung

Die Gefahrgutauswertung wird über das Menü im Paket WWS → Auswertungen → Verkauf → Weitere Verkaufsauswertungen → Gefahrgutauswertung gestartet.
 
Hier können die gelieferten Gefahrgüter ermittelt, aufgelistet und gedruckt werden.

1301414698000118610.png

Hinweis 
Hinweis.png
Im Regelfall erfolgt der Ausdruck des Gefahrgutpapiers mit dem Lieferschein oder der Rechnung.
Das Gefahrgutpapier kann hierfür direkt im Ausdrucksmodell zum Lieferschein oder zur Rechnung hinterlegt werden.
Zum Test des Gefahrgut-Reports bzw. zur Kontrolle der Berechnung kann dieser Aufruf verwendet werden.

 
Folgende Felder stehen Ihnen hier zur Verfügung:
1122814704000001460_12.png Feldbeschreibung Gefahrgutauswertung: Standard
1122814704000001460_12.png Feldbeschreibung Gefahrgutauswertung: Alle Felder

Folgende Funktionen stehen Ihnen über das Kontextmenü zur Verfügung:
 
Kontextmenü
Gefahrgutauswertung hinzufügen
Mit dieser Funktion wird die Gefahrgutauswertung hinzugefügt und ermittelt. 
Gefahrgutauswertung hinzufügen (ohne Ermittlung)
Mit dieser Funktion wird die Gefahrgutauswertung hinzugefügt. Die Ermittlung kann hierbei zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Gefahrgutauswertung ermitteln 
Ermitteln der Gefahrgutauswertung
1301415497000018610_4.png Gefahrgut-Liste drucken
Drucken der Gefahrgut-Liste.
1301415497000018610_5.png Löschen
Löschen der Gefahrgutauswertung.
 

 Ausdruck mit Lieferschein oder Rechnung - Ausdrucksmodellhinterlegungen

Die Gefahrgutauswertung kann mit dem Lieferschein oder mit der Rechnung ausgedruckt werden.
 
Damit der Ausdruck erfolgt, muss im jeweiligen Ausdrucksmodell ein passendes Detail mit dem Reporttypnamen "Gefahrgutauswertung je LFS/Rechnung" angelegt werden.

1301418591000007390_5.png

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In den Druckereinstellungen kann der Standardreport für die Gefahrengutliste verwendet werden.

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 Seitenanfang StartOfPage.png

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