Das Fenster bietet eine Übersicht über die einzelnen Gefahrgüter. Hier können bestehende Gefahrgüter bearbeitet oder neue erfasst werden.
Bei der Neuanlage öffnet sich ein Fenster zur Eingabe der UN-Nummer, der Bezeichnung der Details zum Gefahrgut.
Der Gefahrguttransport auf der Straße wird durch internationale Transportvorschriften (ADR) sowie durch das national geltende Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) geregelt.
Bei einer Sendung von Gefahrgut nach den Regelungen des ADR ist der Absender dafür verantwortlich, dass ein Beförderungspapier mitgegeben wird.
Das Beförderungspapier übermittelt die Information, dass es sich bei der Sendung um Gefahrgut handelt.
Mit Hilfe des Beförderungspapiers kann beispielsweise der Fahrer seinen Lastverteilungsplan erstellen und erkennen, wie er die Beförderungseinheit kennzeichen muss (z. B. orange Tafeln am LKW).
Ausgenommen sind Transporte, wie z. B. "Freistellung, gefährlicher Güter in begrenzten Mengen" oder "Handwerkerbefreiung" oder "Beförderung freigestellter Gegenstände und Produkte mit gefährlichen Gütern". Diese Deklaration ist abhängig von der hinterlegten Beförderungskategorie am jeweiligen Gefahrgut.