In manchen Fällen erkennt die Finanzverwaltung eine sogenannte "Dauerrechnung" an, die in der Regel einmal jährlich ausgestellt wird. Diese erfolgt anstelle von periodisch gleichbleibenden Rechnungen.
Folgende programmtechnische Definitionen gelten für die Anwendung der Dauerrechnung mit der NTCS LEA:
- Die Vereinbarung / der Vertrag über die Dauerrechnung ist keine Rechnung im Sinne der NTCS LEA und wird daher auswertungstechnisch nicht als Erlös gewertet. Sie wird also nicht als tatsächliche Rechnung, sondern wie ein Dokument / ein Vertrag betrachtet.
- Genauso wenig entsteht für die perodisch gleichbleibenden, eingehenden Beträge eine Erlösbuchung in der FIBU.
- Für den Vorsteuerabzug sind im Zusammenhang mit der Vereinbarung / dem Vertrag über die Dauerrechnung die erforderlichen Bestandteile einer Rechnung maßgeblich.
Nähere Informationen dazu, welche Rechnungsbestandteile unter welchen Voraussetzungen erforderlich sind, erhalten Sie auf der Homepage des BMF.
Der Ablauf in der NTCS LEA gliedert sich in 3 Teilbereiche, die wie folgt aufgebaut sind:
- Erstellung/Versand des Vertrags / der Vereinbarung
Mithilfe des Standardbriefs kann ein derartiges Dokument aufgesetzt, an den/die betroffenen Kunden übermittelt und im NTCS Archiv abgelegt werden.
Sollte keine Lizenz für den NTCS Standardbrief vorhanden sein, so muss dieses Schreiben im Bedarfsfall mit einem alternativen Textverarbeitungsprogramm erstellt werden - eine Archivierung im NTCS Archiv wird dennoch nahegelegt.
- Unterjährige Zahlungseingänge
Die Zahlungseingänge, die in weiterer Folge vom Kunden an Sie ergehen, werden unterjährig in der FIBU als Zahlungen eingebucht.
Es werden für diese Zahlungen keine Honorarnoten in der NTCS LEA erstellt, weshalb die bereits erbrachten Leistungen bis zur Schlussrechnungs-Erstellung als offen (noch nicht abgerechnet) in den Auswertungen aufscheinen.
- Schlussrechnung am Jahresende
Am Ende eines periodischen Zyklus einer Dauerrechnung (in der Regel ein Jahr) wird eine Schlussrechnung in der NTCS LEA gestellt.
Dabei werden die unterjährig erhaltenen Zahlungen der LEA Honorarnote als Erhaltene Zahlungen zugeordnet, welche alle entsprechenden Leistungen enthält, die im Zuge dieser Dauerrechnung abgerechnet werden sollen (Zahlungen (LEA)).
Hinweise | Sollte beispielsweise eine Preisanpassung vorgenommen werden oder sich maßgebliche Details der Vereinbarung / des Vertrags über die Dauerrechnung ändern (z. B. im Zuge des Jahreswechsels), so ist bei Bedarf Schritt 1 zu wiederholen, um eine Neuerstellung und einen erneuten Versand des Vertrags / der Vereinbarung an den Kunden zu erreichen.
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| Eine Barzahlung einer Dauerrechnung mittels Barrechnung oder LEA Kassenanbindung ist nicht möglich (weder über die NTCS LEA noch über die FIBU), wenn keine Erlösbuchung existiert.
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