Der Saldosteuersatz vereinfacht die Abrechnung der MwSt maßgeblich dadurch, dass die Vorsteuern eines Unternehmens nicht ermittelt werden müssen. Die Saldosteuersatzmethode kann nur von denjenigen Personen angewendet werden, die im Jahr eine gewisse Umsatzgrenze nicht übersteigen.
Die Höhe des Steuersatzes ist abhängig von der Branche. Für die Unterstellung unter die SSS-Methode ist eine schriftliche Mitteilung an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) notwendig. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich.
Darüberhinaus muss der auf der Rechnung auszuweisende Steuersatz direkt auf den entsprechenden LEA Kontentabellen hinterlegt werden.
Jene Erlöskonten, die mit Saldosteuer gerechnet werden sollen, müssen entsprechend angelegt werden. Das Feld "MwSt-Prozentsatz" bleibt dabei leer und dafür wird im Feld "Prozentsatz Saldobesteuerung" der Saldosteuersatz eingetragen.
Wird nun in der Kontentabelle ein derartig definiertes Erlöskonto eingetragen, muss im Feld "Steuer %" der tatsächliche Steuersatz für die Berechnung der MwSt auf der Rechnung hinterlegt werden. Für diesen Schritt ist es zwingend nötig, am Erlöskontensatz die Verrechnungsfirma sowie ein Konto mit einem Saldobesteuerungs-Prozentsatz zu hinterlegen, damit das Programm erkennt, ob es sich um eine Firma mit Saldobesteuerung handelt - in diesem Fall ist das Feld "Steuer %" bearbeitbar, andernfalls nicht.
Hinweis | Bei Rechnungen, die für die Kunden ausgestellt werden, muss der gesetzliche Steuersatz angegeben werden und nicht der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bewilligte Saldosteuersatz! |
Die Saldobesteuerung kann ausschließlich für folgende Rechnungsarten verwendet werden:
- Honorarnoten
- Gutschriften/Teilgutschriften
- Stornos
- Teilrechnungen
- Schlussrechnungen mit Teilrechnungen (sowie daraus resultierende Stornos, Gutschriften oder Teilgutschriften)
Ausgenommen sind:
- Akontos
- Schlussrechnungen mit Akontos (sowie daraus resultierende Stornos, Gutschriften oder Teilgutschriften)
Am Programmablauf der NTCS LEA ändert sich nichts Maßgebliches.
Der wesentliche Unterschied zu anderen Abläufen besteht in folgenden Punkten:
- Die MwSt-Prozentsätze für den Andruck auf der Rechnung aus dem Fenster Honorarnoten werden nicht von den Erlöskonten ermittelt, sondern direkt aus den Kontentabellen.
- Bei der FIBU-Verbuchung wird der Erlös brutto mit einem Prozentsatz von 0 mit dem Steuer-Symbol "M" eingebucht. Die tatsächliche Besteuerung erfolgt erst im Anschluss über die MwSt-Abrechnung.