Nur abgerechnete Dienstnehmer (= Dienstnehmer mit Abrechnungsstatus L im Abrechnungsmonat) können prinzipiell endverspeichert werden.
Die Endverspeicherung einzelner Dienstnehmer klappt nicht und die Begründung "Nettobetrag ungleich 0" wird ausgegeben.
Dann ist für diese Dienstnehmer ein
Sonderzahlungslauf gesetzt. Treten wegen der Funktion "Sonderzahlungslauf" in Bezug auf die Abrechnung Unstimmigkeiten auf, erhalten Sie einen Hinweis in der Abrechnungskontrolle. Sollte der Fehler nicht behoben werden, lässt sich unter anderem der betroffene Dienstnehmer auch nicht endverspeichern. Ist bei einem Dienstnehmer keine Sonderzahlung mit gesetztem Sonderzahlungslauf abgerechnet worden, so erhalten Sie folgenden Hinweis beim Versuch der Endverspeicherung.

Diese Meldung erscheint bei Dienstnehmern, die keinen Sonderzahlungsanspruch haben. Die Lösung umfasst folgende Schritte:
- Öffnen Sie den Dienstnehmer noch einmal im Programm "Bruttoerfassung".
- Starten Sie die Funktion "LA aktivieren Dienstnehmer", somit werden die Lohnarten erneut für den Dienstnehmer aktiviert. Nun wird auch die Lohnart für Akontozahlung erzeugt.
- Sollte der Dienstnehmer allerdings die Sonderzahlung noch gar nicht überwiesen bekommen haben, dann löschen Sie die Akontolohnart.
- Führen Sie die Abrechnung des Dienstnehmers erneut durch.
- Nun können Sie die Endverspeicherung vornehmen.
Weitere Informationen:
Im Programmpunkt "Endverspeicherung durchführen" → "Extras" → "Lizenzinformation" wird ersichtlich, wie viele Dienstnehmer mit der von Ihnen verwendeten Lizenz endverspeichert werden können bzw. bereits endverspeichert worden sind.
Mit dem Programm "Monat abschließen" wird die Lohnverrechnung für den erfassten Monat "fertig gemeldet" und damit ein Häkchen im Programm "Abrechnungsmonitor" gesetzt. Ein Einstieg in die Bruttoerfassung bringt den Hinweis "Firma ist für diesen Monat bereits abgeschlossen (Fertig Kz. gesetzt). Eine Änderung ist nicht mehr möglich".
Soll in diesem Monat noch etwas geändert werden, so muss das "Fertigkennzeichen" im Abrechnungsmonitor entfernt werden. Die Buchhaltung kann nur mit dieser "Fertigmeldung" den Buchungsbeleg aus der Lohnverrechnung importieren.
Ja, eine Endverspeicherung kann wieder aufgehoben werden, sofern im Folgemonat noch kein Status vorhanden ist. Verwenden Sie dazu das Programm "Endverspeicherung zurücksetzen".
Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Änderung in der Bruttoerfassung sämtliche nachfolgende Auswertungen ändern! Diese Vorgehenweise wird nicht von uns empfohlen. Wir raten zu einer Aufrollung im Folgemonat.
Ja, das ist möglich.