
Grundlegende Informationen zum Thema "VPI-Erhöhung" finden Sie in der Themenhilfe
VPI-Erhöhung.
Mit der VPI-Erhöhung kann für mehrere Aufträge eine Wertanpassung bzw. Preiserhöhung lt. VPI (Verbraucherpreisindex) durchgeführt werden. In der Praxis wird dies meist bei Wiederholfakturen benötigt (z. B. Erhöhung lt. Wertsicherungsklausel bei Mieten, Tarife für Handy bzw. Internet).
Über die VPI-Erhöhung kann der Preis lt. Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden.
Nähere Informationen zur VPI-Erhöhung finden Sie in der Themenhilfe
VPI-Erhöhung.
Für die VPI-Erhöhung gibt es keine separate Lizenz. Die VPI-Erhöhung ist in der Lizenz für die Wiederholfaktura (nswws106) enthalten.
Soll ein Artikel nicht bei der VPI-Erhöhung ermittelt werden, ist das Feld "VPI-Erhöhung" am Artikelstamm auf "Nein" zu stellen.
Steht das Feld "VPI-Erhöhung" auf "Standard", gilt die Einstellung der Rückfallebene (Feld "VPI-Erhöhung" auf der Warenuntergruppe, Warenhauptgruppe bzw. Parameter "VPI-Erhöhung).
Soll für einen bestimmten Rechnungsempfänger keine VPI-Erhöhung durchgeführt werden, kann am Kundenstamm die VPI-Sperre gesetzt werden.
Die Prüfung erfolgt mit dem Rechnungsempfänger des zugrundeliegenden Auftrags.
Ist die VPI-Sperre bei einem Rechnungsempfänger gesetzt, so werden die Aufträge dieses Rechnungsempfängers bei der Ermittlung der VPI-Erhöhung nicht berücksichtigt. Wird die VPI-Sperre erst nach der Ermittlung gesetzt, so wird die VPI-Erhöhung nicht auf den Auftrag übernommen.
Im folgenden Parameter kann für den Versand der Information zur VPI-Erhöhung per E-Mail definiert werden, ob die E-Mail-Adresse des Kunden oder des Rechnungsempfängers verwendet wird.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung
| Definition, an welchen E-Mail-Empfänger der Info-Ausdruck für die VPI-Erhöhung (Verbraucherpreisindex-Erhöhung) gesendet werden soll.
0 - E-Mail-Adresse des Auftraggebers (bzw. dessen Kontaktperson) (Standard): Es wird die E-Mail-Adresse der Kontaktperson des Auftraggebers verwendet. Gibt es keine Kontaktperson, wird die E-Mail an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers gesendet.
1 - Rechnungs-E-Mail-Adresse: Wird die Rechnungs-E-Mail-Adresse als Empfänger definiert, erfolgt die Ermittlung der E-Mail-Adresse nach der gleichen Logik wie jene der Ausgangsrechnungen. Die Reihenfolge wird laut der Einstellung am Feld "E-Mail-Empfänger" am Ausdrucksmodelldetail ermittelt.
Hinweis: Für den Info-Ausdruck bei der VPI-Erhöhung wird ein Ausdrucksmodell mit der Ausdrucksablaufart "VPIERHOEH" benötigt. |
Wenn bereits alle Stammdaten korrekt gewartet sind, gehen Sie bei einer neuen VPI-Erhöhung wie folgt vor:
- Neuanlage einer VPI-Erhöhung (siehe dazu Erstellen neue VPI-Erhöhung)
- VPI-Erhöhung ermitteln, wenn dies noch nicht bei der Neuanlage aktiviert wurde.
- Sollen Aufträge ausgenommen werden etc., kann hier der Schritt Bearbeitung der ermittelten Aufträge und Details durchgeführt werden.
- VPI-Erhöhung kontrollieren: Die Kontrolle der VPI-Erhöhung ist zu empfehlen, da Konflikte sonst im nächsten Schritt dazu führen, dass Aufträge mit Konflikten nicht erhöht werden.
- VPI-Erhöhung in Aufträge übernehmen
- Je nach Wunsch kann die VPI-Erhöhung dann noch gedruckt werden, z. B. über die Funktion VPI-Erhöhung je Auftrag drucken.
Wird das Feld "Nur VPI festsetzen" beim Erstellen einer VPI-Erhöhung aktiviert, so wird beim Ausführen der Funktion "VPI-Erhöhung in Aufträge übernehmen" nicht der Preis erhöht, sondern es wird lediglich der gewählte VPI (Verbraucherpreisindex) auf die Auftragsposition zurückgespeichert.
Bei der nächsten "normalen" VPI-Erhöhung wird dann von diesem VPI ausgegangen.
Beispiel | Eine Auftragsposition hat einen Verkaufspreis von 25 EUR. Dieser soll den VPI-Wert lt. VPI 2020 von Februar 2024 (= 123,1) erhalten. Die Ermittlung wird mit dem Kennzeichen "Nur VPI festsetzen" gestartet und danach auf den Auftrag übernommen. Der Preis von 25 EUR bleibt gleich. Der VPI-Wert von 123,1 wird gespeichert.
Bei einer erneuten VPI-Erhöhung z. B. im März 2024 wird dann der Preis von 25 EUR so erhöht, dass vom Index 123,1 ausgegangen wird. Neuer Preis = Alter Preis / VPI-Wert lt. Auftragsposition (= 123,1) * VPI-Wert vom März 2024 (= 123,7). |
Für das Überspringen eines Zeitraums bei der VPI-Erhöhung gibt es folgende drei Varianten, die bei verschiedenen Eingriffspunkten möglich sind:
- Vorab bei der Auftragserfassung
Ist bei der Auftragserfassung schon bekannt, dass die VPI-Erhöhung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten soll, kann am Auftrag das Feld "VPI-Erhöhung erst ab" verwendet werden. Bei der VPI-Erhöhung werden dann nur jene Aufträge ermittelt, die diesen Zeitpunkt erreicht bzw. überschritten haben.
- Beim Erstellen einer neuen VPI-Erhöhung
Bei der Erstellung einer VPI-Erhöhung kann das Feld "Nur VPI festsetzen" aktiviert werden. Wird diese Option verwendet, gilt dies für alle Aufträge, die bei dieser VPI-Erhöhung ermittelt werden. Mit "Nur VPI festsetzen" wird beim Ausführen der Funktion "VPI-Erhöhung in Aufträge übernehmen" nicht der Preis auf der Auftragsposition erhöht, sondern es wird lediglich der gewählte VPI (Verbraucherpreisindex) auf die Auftragsposition zurückgespeichert. Bei der nächsten VPI-Erhöhung wird dann von diesem VPI ausgegangen.
- Nach der Ermittlung der VPI-Erhöhung
Soll ein Zeitraum für einen Auftrag oder eine Auftragsposition nach der Ermittlung übersprungen werden, kann mit der Funktion "Ohne Wertanpassung" der Status auf "Ja, ohne Wertanpassung" gestellt werden. Die Funktion ist für einen gesamten Auftrag (Funktion "Auftrag: Ohne Wertanpassung") oder einzelne Details (Funktion "Ohne Wertanpassung") möglich. Beim Ausführen der Funktion "VPI-Erhöhung in Aufträge übernehmen" wird der Preis der Positionen mit Status "Ja, ohne Wertanpassung" nicht erhöht, aber die Position wird gekennzeichnet, dass eine VPI-Erhöhung durchgeführt worden ist. Bei der nächsten VPI-Erhöhung wird vom neuen Datum ausgegangen.
Ja, am Auftragskopf kann beim Feld "VPI-Erhöhung erst ab" das gewünschte Datum hinterlegt werden, ab dem erhöht werden soll.
Mit beiden Funktionen wird nach dem Ausführen der Funktion "VPI-Erhöhung in Aufträge übernehmen" der Preis nicht erhöht. Der Unterschied zeigt sich erst bei der nächsten VPI-Erhöhung:
- Sperren (Status "Nein"): Bei der nächsten VPI-Erhöhung wird der Zeitraum der Sperre berücksichtigt und dann in die Erhöhung miteinbezogen.
- Ohne Wertanpassung (Status "Ja ohne Wertanpassung"): Bei der nächsten VPI-Erhöhung wird vom neuen Datum ausgegangen. Der Zeitraum wird somit übersprungen.
Beispiel | Bei einer VPI-Erhöhung wurde - bei der ersten Auftragsposition die Funktion "Sperre" und
- bei der zweiten Auftragsposition die Funktion "Ohne Wertanpassung" ausgeführt.
Mit dem Ausführen der Funktion "VPI-Erhöhung in Aufträge übernehmen" wurde auf keiner Auftragsposition der Preis erhöht und der VPI-Status wie folgt gesetzt: - VPI-Status "keine Erhöhung" bei der ersten Auftragsposition (Sperre)
- VPI-Status "übersprungen" bei der zweiten Auftragsposition (Ohne Wertanpassung)
Erfolgt nun die nächste VPI-Erhöhung wird an den Feldern "Preis (neu)" und "VPI-Wert (ltzt Erhöhung)" der Unterschied ersichtlich: - Bei der ersten Auftragsposition (Funktion "Sperre" – VPI-Status "keine Erhöhung") wird vom ursprünglichen VPI-Wert vor der letzten VPI-Erhöhung von 145 ausgegangen und auf 106,90 EUR erhöht.
- Bei der zweiten Auftragsposition (Funktion "Ohne Wertanpassung" – VPI-Status "übersprungen") wird vom VPI-Wert der letzten VPI-Erhöhung von 150 ausgegangen und auf 103,33 EUR erhöht.
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Ja, es können mehrere VPIs (Verbraucherpreisindizes) angelegt und verwendet werden.
Die Anlage erfolgt im Fenster
Verbraucherpreisindizes. Dieses finden Sie im Paket WWS
→ Verkauf
→ Weitere Funktionen
→ VPI-Erhöhung
→ Fenstermenü
→ Extras
→ Verbraucherpreisindizes.
Je Auftrag kann dann entschieden werden, welcher VPI verwendet werden soll. Der gewünschte VPI kann am Auftragskopf der Wiederholfaktura im Feld "VPI" hinterlegt werden.
Ist der VPI schon am Auftragskopf fixiert worden, kann beim
Erstellen einer neuen VPI-Erhöhung das Feld "Verbraucherpreisindex" auf "Laut Auftrag" gestellt werden. Dadurch wird die Erhöhung laut dem VPI durchgeführt, der beim Auftrag hinterlegt ist. Aufträge ohne hinterlegtem VPI werden ignoriert.
Am Auftragskopf der Wiederholfaktura kann der gewünschte VPI im Feld "VPI" hinterlegt werden.
Ist der VPI schon am Auftragskopf fixiert worden, kann beim
Erstellen einer neuen VPI-Erhöhung das Feld "Verbraucherpreisindex" auf "Laut Auftrag" gestellt werden. Dadurch wird die Erhöhung laut dem VPI durchgeführt, der beim Auftrag hinterlegt ist. Aufträge ohne hinterlegtem VPI werden ignoriert.
Bei der Neuanlage einer VPI-Erhöhung kann im Feld "Schwellwert für die Abweichung des Indexwertes" ein Schwellwert in Prozent eingegeben werden.
Erst wenn die Steigerung in % der VPI-Erhöhung diesen Schwellwert erreicht, wird die Auftragsposition ermittelt und der Preis erhöht. Der Vorschlagswert für das Feld "Schwellwert für die Abweichung des Indexwertes" kann in folgendem Parameter hinterlegt werden.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung
| Definition des Schwellenwerts für die Prozentabweichung der VPI-Werte. Der hier eingegebene Vorschlagswert wird bei der Erstellung einer neuen VPI-Erhöhung in das Feld "Schwellenwert für die Abweichung des Indexwertes" übernommen. Dieser kann dort aber noch bearbeitet werden.
Hinweis Wie sich der Schwellenwert tatsächlich berechnet, hängt vom Parameter "Schwellenwert für Indexabweichung - Verarbeitung" ab. Dieser Parameter ist zu finden im Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung.
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Bei Wiederholfakturen kann ein fixer Schwellwert schon am Auftragskopf im Feld "Schwellwert Abw. Indexwert" hinterlegt werden.
Wie der Schwellwert berechnet wird, kann in folgendem Parameter festgelegt werden.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung
| Definition, wie sich die Abweichung der VPI-Werte für den Schwellenwert berechnet.
0 - Standard (Vergleich Prozentpunkte): Vergleich der Prozentpunkte zwischen altem und neuem VPI (Differenz) 1 - Prozentsatz bezogen auf alten Index: Berücksichtigung des Schwellenwerts als Prozentwert bezogen auf den alten VPI
Beispiel Der alte VPI (= Grundwert) beträgt 110, der neue VPI 119,7.
0 - Standard (Vergleich Prozentpunkte): Es wird die Differenz 119,7 - 110 = 9,7 % als Erhöhung berechnet. 1 - Prozentsatz bezogen auf alten Index: Es wird berechnet, um wie viel Prozent der neue VPI größer ist als der Grundwert: (119,7 / 110 * 100) - 100 = 8,82 % |
Im Folgenden finden Sie zwei Beispiele für die Nutzung eines Schwellwerts mit unterschiedlicher Einstellung des Parameters.
Beispiel | Der letzte VPI-Wert der Erhöhung eines Auftrags war 110 und der derzeitige VPI-Wert ist 119,7. Der Parameter "Schwellenwert für Indexabweichung – Verarbeitung" hat die Ausprägung 0 - Standard (Vergleich Prozentsätze).
Daher ergibt sich folgende Indexabweichung für den Schwellwert in % = 119,7 - 110 = 9,7 %. Die Erhöhung von 104,9 auf 107,1 würde somit eine Erhöhung von 9,7 % ergeben.
Beträgt der Schwellwert 9 %, wird dieser Auftrag ermittelt.
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Beispiel | Der letzte VPI-Wert der Erhöhung eines Auftrags war 110 und der derzeitige VPI-Wert ist 119,7. Der Parameter "Schwellenwert für Indexabweichung – Verarbeitung" hat die Ausprägung 1 - Prozentsatz bezogen auf alten Index.
Daher ergibt sich folgende Indexabweichung für den Schwellwert in % = (119,7 / 110 * 100) - 100 = 8,8 %. Die Erhöhung von 104,9 auf 107,1 würde somit eine Erhöhung von 8,8 % ergeben.
Beträgt der Schwellwert 9 %, wird dieser Auftrag nicht ermittelt, da mit 8,8 % die Schwelle nicht erreicht ist, ab der erhöht wird.
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Konflikte können nur manuell gelöst werden, wenn feststeht, wie der Konflikt zustande gekommen ist. Ist z. B. der Preis fälschlicherweise mit einem späteren VPI-Wert-Datum erhöht worden als gewünscht, kann die Ermittlung der vorherigen VPI-Erhöhung nochmals durchgeführt werden.
Beispiel | WHF 1 mit 100 EUR
Die erste VPI-Erhöhung wird ermittelt, aber noch nicht auf den Auftrag übernommen: Neuer Preis wäre 100,50 EUR. Das VPI-Wert-Datum ist März eines Jahres. Die zweite VPI-Erhöhung wird ermittelt, z. B. mit einem späteren VPI-Wert-Datum (z. B. April des gleichen Jahres): Neuer Preis = 101 EUR. Diese VPI-Erhöhung wird auf den Auftrag übernommen. Wird nun die erste VPI-Erhöhung vom März kontrolliert, ist ein Konflikt vorhanden, da auf dieser noch der alte Preis von 100 EUR vorhanden ist, obwohl am Auftrag schon 101 EUR stehen.
Ist die zweite VPI-Erhöhung (April) versehentlich durchgeführt und schon auf die Aufträge übernommen worden, kann bei der ersten VPI-Erhöhung (März) nochmals die Ermittlung angestoßen werden und somit verschwindet der Konflikt. Der alte Preis wäre dann 101 EUR und der neue Preis 100,50 EUR. Sobald die VPI-Erhöhung für März auf die Aufträge übernommen wird, ist die VPI-Erhöhung vom April nicht mehr sichtbar und müsste dann nochmals ausgeführt werden, sobald diese wirklich erhöht werden soll.
Wie ist bei der Korrektur Schritt für Schritt vorzugehen? - Auswahl der VPI-Erhöhung mit Konflikt. In unserem Fall ist dies die VPI-Erhöhung mit dem VPI-Wert-Datum März.
- Neuermittlung der VPI-Erhöhung mit Konflikt. Die Neuermittlung kann über die Funktion "VPI-Erhöhung ermitteln" durchgeführt werden. Diese Funktion finden Sie über das Fenstermenü.
- Kontrolle der soeben neuermittelten VPI-Erhöhung (mit VPI-Wert-Datum März). Die Kontrolle kann über die Funktion "VPI-Erhöhung kontrollieren" ausgeführt werden. Diese Funktion finden Sie ebenfalls über das Fenstermenü.
- Anschließend kann die VPI-Erhöhung mit VPI-Wert-Datum März auf die Aufträge übernommen werden. Diese Übernahme hebt allerdings die VPI-Erhöhung vom April auf.
- Nach der Übernahme sind nun die betroffenen Aufträge mit dem VPI-Wert-Datum März erhöht.
- Sobald die Erhöhung für April erfolgen soll, ist diese erneut durchzuführen, da die März-Erhöhung die VPI-Erhöhung vom April aufgehoben hat.
Wie muss dann bei der VPI-Erhöhung für April vorgegangen werden? Alle Schritte von der Neuanlage der VPI-Erhöhung vom April bis zur Übernahme auf die Aufträge müssen nochmals durchlaufen werden. Bei dieser zweiten VPI-Erhöhung mit dem VPI-Wert-Datum April werden nur die Aufträge ermittelt, die noch nicht für den April erhöht worden sind. In unserem Fall sind dies auch die Aufträge, die zuletzt mit dem VPI-Wert-Datum März erhöht worden sind.
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Eine Funktion für das Rückgängigmachen einer VPI-Erhöhung ist nicht vorhanden.
Ist eine VPI-Erhöhung versehentlich mit einem späteren VPI-Wert-Datum durchgeführt worden als gewünscht, können die Aufträge nur mit einem früheren VPI-Wert-Datum auf die niedrigeren Preise gebracht werden.
Beispiel | Ist eine VPI-Erhöhung mit VPI-Wert-Datum April versehentlich erfolgt und schon auf die Aufträge übernommen worden, kann die VPI-Erhöhung mit VPI-Wert-Datum März erneut durchgeführt werden, damit die Preise wieder lt. März sind.
Wie ist bei der Korrektur Schritt für Schritt vorzugehen? - Erstellung und Ermittlung einer neuen VPI-Erhöhung mit dem VPI-Wert-Datum März
- Kontrolle dieser VPI-Erhöhung
- Anschließend kann die VPI-Erhöhung mit VPI-Wert-Datum März auf die Aufträge übernommen werden. Diese Übernahme hebt die VPI-Erhöhung vom April auf. Nach der Übernahme sind nun die Preise der betroffenen Aufträge auf das Niveau des VPI-Wert-Datums März gebracht.
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Wenn bei der Übernahme einer VPI-Erhöhung in die Aufträge ein Konflikt festgestellt wird, wird die VPI-Erhöhung bei den betreffenden Positionen nicht übernommen. Es erscheint die Meldung: "Übernahme in Aufträge nur teilweise möglich, da Konflikte festgestellt wurden! Die Datensätze mit Konflikten sind rot dargestellt und können noch nicht übernommen werden!"
Der VPI-Erhöhungsstatus wird auf "teilweise in Aufträge übernommen" gesetzt.
Nein, ganz automatisch erfolgt in der Warenwirtschaft keine Indexanpassung. Die VPI-Erhöhung muss immer manuell angestoßen werden.
Die Preiserhöhung ist in diesem Fall nicht 10 %, da die VPI-Werte keine Prozentsätze sind. Lt. Berechnung mit den VPI-Werten handelt es sich um eine Steigerung von 9,09 %.
Berechung
VPI-Wert des Ausgangsmonats = 110
VPI-Wert des Vergleichsmonats = 120
Steigerung in % = (VPI-Wert des Vergleichsmonats / VPI-Wert des Ausgangsmonats) * 100 - 100
Steigerung in % = (120 / 110) * 100 - 100 = 9,09 %
Ja, auch ohne VPI-Erhöhung können für die Wiederholfaktura neue Preise ermittelt und verrechnet werden.
Dazu kann die Funktion
Neu ermitteln im Fenster
Aufträge verwendet werden. Dort kann beim Feld "Verkaufspreise/-rabatte/-aufschläge" über die F8-Funktion ausgewählt werden, ob z. B. nur die Preise neu ermittelt werden sollen. Zusätzlich kann ausgewählt werden, ob auch manuelle Preise in der Neuermittlung berücksichtigt werden (Feld "Manuelle neu ermitteln").