In dieser Themenhilfe geht es um die Erhöhung von Preisen in Aufträgen mittels Verbraucherpreisindex (VPI). Sie finden Informationen zu den notwendigen Stammdaten und zum täglichen Arbeiten mit der VPI-Erhöhung.
Mit der VPI-Erhöhung kann für mehrere Aufträge eine Wertanpassung bzw. Preiserhöhung lt. VPI (Verbraucherpreisindex) durchgeführt werden. In der Praxis wird dies meist bei Wiederholfakturen benötigt (z. B. Erhöhung lt. Wertsicherungsklausel bei Mieten, Tarife für Handy bzw. Internet). Die VPI-Erhöhung ist aber auch für andere
Erfassungskennzeichen für Verkauf möglich. Eine Information zur VPI-Erhöhung kann je Auftrag ausgedruckt oder auch auf der Rechnung angedruckt werden.
Für die VPI-Erhöhung gibt es keine separate Lizenz. Die VPI-Erhöhung ist in der Lizenz für die Wiederholfaktura (nswws106) enthalten.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung bzw. für die Inflation in Österreich. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ist die Grundlage für die vergleichbare Messung der Inflation in Europa und für die Bewertung der Geldwertstabilität innerhalb der Euro-Zone. Der VPI wird neben seiner Rolle als allgemeiner Inflationsindikator für die Wertsicherung von Geldbeträgen (z. B. Mieten, Unterhaltszahlungen) verwendet, er ist aber auch Datenbasis für Lohnverhandlungen. Damit sind beide Verbraucherpreisindizes wichtige Kennzahlen für österreichische und europäische Datenanwender:innen.
Im Paket WWS werden die Verbraucherpreisindizes im Fenster
Verbraucherpreisindizes gewartet. Das Fenster "Verbraucherpreisindizes" finden Sie im Paket WWS
→ Verkauf
→ Weitere Funktionen
→ VPI-Erhöhung
→ Fenstermenü
→ Extras
→ Verbraucherpreisindizes.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Erklärung wie mit dem Verbraucherpreisindex erhöht werden kann.
Zunächst muss entschieden werden, welche Indexreihe verwendet werden soll, z. B. VPI 2010, VPI 2015, VPI 2020. Jede Indexreihe beinhaltet ein Basisjahr. Basisjahr bedeutet, dass der VPI im Basisjahr mit dem VPI-Wert = 100 startet.
Beispiel | VPI 2020: Es wurde 2020 mit dem VPI-Wert 100 begonnen. Die VPI-Werte werden von der STATISTIK AUSTRIA veröffentlicht und können im Bereich "Verbraucherpreisindex-Werte" im Fenster Verbraucherpreisindizes erfasst werden.
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Die Indexreihe ist so zu wählen, dass eine Berechnung durchgängig möglich ist. Der VPI 2020 kann erst ab Jänner 2021 verwendet werden. Vor Jänner 2021 kann z. B. nicht mit dem VPI 2020 gearbeitet werden. Vorher ist eine andere Indexreihe zu verwenden, z. B. VPI 2015. Außerdem ist es wichtig, dass das gewählte Basisjahr beibehalten wird. VPI-Werte unterschiedlicher Basisjahre können nicht direkt verglichen werden, sondern es müssten dann Verkettungsfakturen eingesetzt werden. In diesem Dokument finden Sie nur die Anleitung, wenn Sie mit einem VPI mit gleichem Basisjahr (also einer Indexreihe) erhöhen.
Die Steigerung in % kann mithilfe der VPI-Werte wie folgt berechnet werden:
Steigerung in % = (VPI-Wert des Vergleichsmonats / VPI-Wert des Ausgangsmonats) * 100 - 100
Die Steigerungsrate wird im Standard auf eine Nachkommastelle gerundet.
Beispiel | Verbraucherpreisindex 2020, Erhöhung von Jänner 2023 zu Jänner 2024 VPI 2020 = 100 VPI-Wert des Ausgangsmonats Jänner 2023 = 117,1 VPI-Wert des Vergleichsmonats Jänner 2024 = 122,5
Steigerung in % = (122,5 / 117,1) * 100 - 100 = 4,6 %
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Am Artikel muss das Feld "VPI-Indexerhöhung" für die Artikel aktiviert werden, die erhöht werden sollen.
Paket WWS
→ Stammdaten
→ Artikel
→ Artikel
Ist beim Feld "VPI-Indexerhöhung" die Ausprägung "Standard" gewählt, gilt als Rückfallebene die Einstellung des Feldes "VPI-Indexerhöhung" auf der Warenunterguppe bzw. Warenhauptgruppe. Als letzte Rückfallebene gilt die Einstellung des folgenden Parameters.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Standard-Artikelkennzeichen
| Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "VPI-Indexerhöhung" am Artikelstamm. Dieses Feld steuert, ob für den Artikel eine VPI-Erhöhung erfolgen soll.
0 - Nein 1 - Ja (Standard) |
Möchten Sie für bestimmte Rechnungsempfänger keine VPI-Erhöhung durchführen, kann am Kundenstamm eine VPI-Sperre gesetzt werden.
Paket WWS
→ Stammdaten
→ Kunden und Lieferanten
→ Kunden
Im Standard ist das Feld "VPI-Sperre" auf "Nein" gestellt.
Die Prüfung erfolgt mit dem Rechnungsempfänger des zugrundeliegenden Auftrags.
Ist die VPI-Sperre bei einem Rechnungsempfänger gesetzt, so werden die Aufträge dieses Rechnungsempfängers bei der Ermittlung der VPI-Erhöhung nicht berücksichtigt. Wird die VPI-Sperre erst nach der Ermittlung gesetzt, so wird die VPI-Erhöhung nicht auf den Auftrag übernommen.
Eine Information zur VPI-Erhöhung kann für die Kunden gedruckt bzw. an diese gesendet werden. Dazu ist ein Ausdrucksmodell mit der Ablaufart "VPIERHOEH" notwendig. Informationen zum Anlegen von Ausdrucksmodellen finden Sie in der Themenhilfe
Ausdrucksmodelle.
Wird das Informationsschreiben per E-Mail versendet, kann über folgenden Parameter der E-Mail-Empfänger definiert werden.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung
| Definition, an welchen E-Mail-Empfänger der Info-Ausdruck für die VPI-Erhöhung (Verbraucherpreisindex-Erhöhung) gesendet werden soll.
0 - E-Mail-Adresse des Auftraggebers (bzw. dessen Kontaktperson) (Standard): Es wird die E-Mail-Adresse der Kontaktperson des Auftraggebers verwendet. Gibt es keine Kontaktperson, wird die E-Mail an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers gesendet.
1 - Rechnungs-E-Mail-Adresse: Wird die Rechnungs-E-Mail-Adresse als Empfänger definiert, erfolgt die Ermittlung der E-Mail-Adresse nach der gleichen Logik wie jene der Ausgangsrechnungen. Die Reihenfolge wird laut der Einstellung am Feld "E-Mail-Empfänger" am Ausdrucksmodelldetail ermittelt.
Hinweis: Für den Info-Ausdruck bei der VPI-Erhöhung wird ein Ausdrucksmodell mit der Ausdrucksablaufart "VPIERHOEH" benötigt. |
VPI-Erhöhungen werden für bereits erstellte Aufträge durchgeführt. Informationen zur Erstellung eines Auftrags finden Sie in der Themenhilfe
Auftragserstellung
Da VPI-Erhöhungen meist mit Wiederholfakturen im Zusammenhang stehen, können Sie Details dazu in der Themenhilfe
Wiederholfaktura nachlesen.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu Feldern am Auftrag, die für die VPI-Erhöhung genutzt werden können.
Am Auftragskopf bzw. auf der Auftragsposition kann das Feld "VPI-Erhöhung erst ab" befüllt werden. Dies ist notwendig, falls der Verkaufspreis eines Auftrags oder einer Auftragsposition nicht sofort, sondern ab einem bestimmten Zeitpunkt erhöht werden soll.
Standardmäßig wird das Feld "VPI-Erhöhung erst ab" am Auftragskopf mit dem Tagesdatum bzw. der Uhrzeit der Erstellung des Auftragskopfes vorbelegt. Das Datum kann geändert bzw. gelöscht werden.
Das Datum des Feldes "VPI-Erhöhung erst ab" des Auftragskopfes dient als Vorschlagswert für die Auftragsposition.
Wird das Datum des Feldes "VPI-Erhöhung erst ab" am Auftragskopf nach der Anlage der Auftragsposition abgeändert, kommt eine Abfrage, ob das neue Datum auf die bereits erstellten Positionen übernommen werden soll.
Beim Kopieren des Auftrags wird das Feld nicht mitkopiert, sondern mit dem neuen Erstelldatum (inkl. Uhrzeit) befüllt.
Das Feld "VPI-Erhöhung erst ab" kann nicht nur dafür verwendet werden, wenn ein Auftrag erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu erhöhen ist. Das Feld dient auch dazu, einen gewissen Zeitraum bei der VPI-Erhöhung auszulassen.
Um einzelne Wiederholfakturen noch flexibler steuern zu können, gibt es bei den Wiederholfakturen zusätzliche Eingabemöglichkeiten am Auftragskopf:
- Feld "VPI": Wird für einen Auftrag ein bestimmter Verbrauchpreisindex festgelegt, kann dieser VPI schon am Auftragskopf der Wiederholfaktura hinterlegt werden. Ist der VPI schon am Auftragskopf fixiert worden kann beim Erstellen einer neuen VPI-Erhöhung das Feld "Verbraucherpreisindex" auf "Laut Auftrag" gestellt werden. Dadurch wird die Erhöhung laut dem VPI durchgeführt, der beim Auftrag hinterlegt ist. Aufträge ohne hinterlegtem VPI werden ignoriert.
- Feld "Schwellwert Abw. Indexwert": Soll ein Auftrag erst ab einem bestimmten Schwellwert erhöht werden, kann ein fixer Schwellwert auch auf dem Auftragskopf der Wiederholfaktura eingetragen werden.
Die VPI-Erhöhungen werden im Fenster
VPI-Erhöhung verwaltet und erstellt.
Informationen zum Fenster "VPI-Erhöhung" erhalten Sie in der Fensterhilfe
VPI-Erhöhung.
Sollen Aufträge nun ab einem bestimmten Datum mittels dem Verbraucherpreisindex erhöht werden, ist dafür eine neue VPI-Erhöhung zu erstellen.
Folgende Felder stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Filterfelder:
| Erfassungskennzeichen | Die VPI-Erhöhung kann für ein bestimmtes, mehrere oder alle Erfassungskennzeichen durchgeführt werden: - Auswahl eines Erfassungskennzeichens mittels F4-Funktion: Die VPI-Erhöhung wird nur für Aufträge mit diesem Erfassungskennzeichen durchgeführt.
- Auswahl mehrerer Erfassungskennzeichen mit der F8-Funktion: Die VPI-Erhöhung wird für alle Aufträge der ausgewählten Erfassungskennzeichen erstellt.
- Feld "Erfassungskennzeichen" ist leer: Die VPI-Erhöhung wird für alle Erfassungskennzeichen durchgeführt.
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Erfassungsnummer | Die VPI-Erhöhung kann für eine bestimmte, mehrere oder alle Erfassungsnummern erfolgen: - Auswahl einer Erfassungsnummer mittels F4-Funktion: Die VPI-Erhöhung wird nur für diesen Auftrag durchgeführt.
- Auswahl mehrerer Erfassungsnummern mit der F8-Funktion: Die VPI-Erhöhung wird für alle ausgewählten Aufträge erstellt.
- Feld "Erfassungsnummer" ist leer: Die VPI-Erhöhung wird für alle Aufträge durchgeführt.
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Von Datum VPI-Erhöhung | Erhöhung jener Aufträge, die ab diesem Datum zum letzten Mal erhöht worden sind bzw. jener Aufträge, die noch nicht erhöht worden sind (lt. Erfassungsdatum des Auftrags). Achtung: Das Erfassungsdatum der noch nicht erhöhten Aufträge wird als Rückfallebene automatisch lt. dem Datum "Von Datum VPI-Erhöhung" herangezogen. Das Feld "Von Erfassungsdatum" ist dabei NICHT ausschlaggebend. Das Feld "Von Erfassungsdatum" schränkt die Ermittlung zusätzlich ein.
Beispiel | WHF 1 hat das Erfassungsdatum 01.01. und wurde mit 01.02. bereits erhöht.
Variante 1: Eingaben bei der nächsten VPI-Erhöhung: Von Datum VPI-Erhöhung = 01.02. Von Erfassungsdatum = 01.01. WHF 1 wird in der VPI-Erhöhung ermittelt, da die Erhöhung von 01.02. zieht und weil das Erfassungsdatum von WHF 1 01.01. ist.
Variante 2: Eingaben bei der VPI-Erhöhung: Von Datum VPI-Erhöhung = 01.02. Von Erfassungsdatum = 01.02. WHF 1 wird NICHT ermittelt, weil die Erhöhung zwar von 01.02. zieht, aber das Erfassungsdatum von WHF 1 ist 01.01. und die Eingabe beim Feld "Von Erfassungsdatum" war 01.02. |
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| Bis Datum VPI-Erhöhung | Erhöhung jener Aufträge, die bis zu diesem Datum zum letzten Mal erhöht worden sind bzw. jener Aufträge, die noch nicht erhöht worden sind (lt. Erfassungsdatum des Auftrags). Achtung: Das Erfassungsdatum der noch nicht erhöhten Aufträge wird als Rückfallebene automatisch lt. dem Datum "Bis Datum VPI-Erhöhung" herangezogen. Das Feld "Bis Erfassungsdatum" ist dabei NICHT ausschlaggebend. Das Feld "Bis Erfassungsdatum" schränkt die Ermittlung zusätzlich ein. |
| Erhöhung jener Aufträge, die ein Erfassungsdatum ab diesem Datum haben. Achtung: Dieses Datum ist KEINE Rückfallebene, sondern sobald hier ein "Von Erfassungsdatum" eingegeben wird, werden bei der Ermittlung nur Aufträge ermittelt, die ein Erfassungsdatum haben, das in den Zeitraum Von-Bis-Erfassungsdatum fällt.
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| Erhöhung jener Aufträge, die ein Erfassungsdatum bis zu diesem Datum haben. Achtung: Dieses Datum ist KEINE Rückfallebene, sondern sobald hier ein "Bis Erfassungsdatum" eingegeben wird, werden bei der Ermittlung nur Aufträge ermittelt, die ein Erfassungsdatum haben, das in den Zeitraum Von-Bis-Erfassungsdatum fällt.
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| Wird in das Feld "Verrechenbar ab" ein Datum eingegeben, so werden alle Rechnungsvorschläge ermittelt, bei denen das Verrechenbar-ab-Datum vor diesem Datum liegt bzw. deren Verrechenbar-ab-Datum gleich diesem Datum ist. Dies ist bei Wiederholfakturen der Fall, da Rechnungsvorschläge nicht verpflichtend vorhanden sein müssen.
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| Kundenhauptgruppe | Die VPI-Erhöhung kann für eine bestimmte, mehrere oder alle Kundenhauptgruppen durchgeführt werden. Wird zu einer Kundenhauptgruppe keinen Kundenuntergruppe ausgewählt, werden alle Kunden der Kundenhauptgruppe herangezogen. |
| Kundenuntergruppe | Die VPI-Erhöhung kann für eine bestimmte, mehrere oder alle Kundenuntergruppen durchgeführt werden. Alle Kunden der Kundenuntergruppe werden herangezogen. |
| Farbcode | Die VPI-Erhöhung kann für einen bestimmten, mehrere oder alle Farbcodes durchgeführt werden. |
VPI-Erhöhungs-Optionen:
| VPI-Auswahl | Beim Feld "VPI-Auswahl" kann gewählt werden, woher der VPI genommen wird. Zur Auswahl stehen dabei: - Fix laut Auswahl (Eigene Eingabe): Wird dies ausgewählt, kann der VPI im Feld "Verbraucherpreisindex" mit der F4-Funktion ausgewählt werden.

- Laut Auftrag: Sobald "Laut Auftrag" verwendet wird, ist das Feld "Verbraucherpreisindex" gesperrt. Als VPI wird dann der VPI (Feld "VPI") vom Auftragskopf verwendet. Aufträge ohne hinterlegtem VPI werden ignoriert.

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Verbraucherpreisindex | Das Feld "Verbraucherpreisindex" kann nur bearbeitet werden, wenn beim Feld "VPI-Auswahl" die Option "Fix laut Auswahl (Eigene Eingabe)" gewählt worden ist.
Wird der Verbraucherpreisindex mit der F4-Funktion  ausgewählt, öffnet sich das Fenster "Verbraucherpreisindex-Werte". Wird hier ein Verbraucherpreisindex ausgewählt, wird auch automatisch das Datum des markierten Verbraucherpreisindex-Werts in das Feld "VPI-Wert-Datum" übernommen und kann dann aber nicht bearbeitet werden.
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VPI-Wert-Datum | Das VPI-Wert-Datum ist der Monat, mit dem erhöht werden soll. Die VPI-Erhöhung wird lt. Datum der letzten VPI-Erhöhung auf Auftragsposition ermittelt. Hat es zuvor noch keine VPI-Erhöhung gegeben, ist das Erfassungsdatum ausschlaggebend. Aufträge werden nur dann ermittelt, wenn das Datum der letzten VPI-Erhöhung bzw. das Erfassungsdatum vor dem Datum des ausgewählten VPI (VPI-Wert-Datum) liegen.
Ist beim Feld "VPI-Auswahl" die Ausprägung "Fix laut Auswahl (Eigene Eingabe)" ausgewählt, wird das Datum mit der Auswahl der Verbraucherpreisindex-Wertes automatisch in das Feld "VPI-Wert-Datum" übernommen und kann nicht mehr bearbeitet werden.
Ist beim Feld "VPI-Auswahl" die Ausprägung "Laut Auftrag" gewählt worden, kann hier das Datum ausgewählt werden, das für den Verbraucherpreisindex-Wert ausschlaggebend ist. |
| Hier kann ein Schwellenwert für die Prozentabweichung eingegeben werden. Es werden nur die Auftragspositionen ermittelt, deren Abweichung größer als der eingegebene Schwellenwert ist.
Ist im folgenden Parameter ein Prozentsatz hinterlegt, wird dieser hier schon vorgeschlagen. Der Vorschlagswert kann aber geändert werden.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung
| Definition des Schwellenwerts für die Prozentabweichung der VPI-Werte. Der hier eingegebene Vorschlagswert wird bei der Erstellung einer neuen VPI-Erhöhung in das Feld "Schwellenwert für die Abweichung des Indexwertes" übernommen. Dieser kann dort aber noch bearbeitet werden.
Hinweis Wie sich der Schwellenwert tatsächlich berechnet, hängt vom Parameter "Schwellenwert für Indexabweichung - Verarbeitung" ab. Dieser Parameter ist zu finden im Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung.
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Die Berechnung des Schwellenwerts hängt von folgendem Parameter ab.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung
| Definition, wie sich die Abweichung der VPI-Werte für den Schwellenwert berechnet.
0 - Standard (Vergleich Prozentpunkte): Vergleich der Prozentpunkte zwischen altem und neuem VPI (Differenz) 1 - Prozentsatz bezogen auf alten Index: Berücksichtigung des Schwellenwerts als Prozentwert bezogen auf den alten VPI
Beispiel Der alte VPI (= Grundwert) beträgt 110, der neue VPI 119,7.
0 - Standard (Vergleich Prozentpunkte): Es wird die Differenz 119,7 - 110 = 9,7 % als Erhöhung berechnet. 1 - Prozentsatz bezogen auf alten Index: Es wird berechnet, um wie viel Prozent der neue VPI größer ist als der Grundwert: (119,7 / 110 * 100) - 100 = 8,82 % |
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| VPI-Erhöhungswerte ermitteln | Sollen die Werte sofort ermitteln werden, ist das Feld "VPI-Erhöhungswerte ermitteln" auf "Ja" zu stellen. Bei "Nein" kann die Ermittlung manuell im Nachhinein über die Funktion "VPI-Erhöhung ermitteln" gestartet werden. Diese Funktion finden Sie im Fenster VPI-Erhöhung → Fenstermenü → Funktionen oder über das Kontextmenü der rechten Maustaste. |
| Nur VPI festsetzen | Wird das Kennzeichen "Nur VPI festsetzen" gewählt, wird der Preis nicht erhöht, sondern es wird nur der ausgewählte VPI-Wert auf die Auftragsposition beim Ausführen der Funktion "VPI-Erhöhung in Aufträge übernehmen" zurückgespeichert. Bei der nächsten "normalen" VPI-Erhöhung wird dann von diesem VPI-Wert ausgegangen.
Beispiel | Eine Auftragsposition hat einen Verkaufspreis von 25 EUR. Dieser soll den VPI-Wert lt. VPI 2020 von Februar 2024 (= 123,1) erhalten. Die Ermittlung wird mit dem Kennzeichen "Nur VPI festsetzen" gestartet und danach auf den Auftrag übernommen. Der Preis von 25 EUR bleibt gleich. Der VPI-Wert von 123,1 wird gespeichert.
Bei einer erneuten VPI-Erhöhung z. B. im März 2024 wird dann der Preis von 25 EUR so erhöht, dass vom Index 123,1 ausgegangen wird. Neuer Preis = Alter Preis / VPI-Wert lt. Auftragsposition (= 123,1) * VPI-Wert vom März 2024 (= 123,7). |
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Sobald eine neue VPI-Erhöhung erstellt ist, ist diese in der Übersicht zu sehen.
Dabei ist im Feld "VPI-Erhöhungs-Status" zu sehen, ob die VPI-Erhöhung schon ermittelt bzw. in die Aufträge übernommen worden ist.
| Status der VPI-Erhöhung mit folgenden Ausprägungen: - nicht ermittelt
- ermittelt
- in Aufträge übernommen
- teilweise in Aufträge übernommen
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Ist bei der Erstellung einer neuen VPI-Erhöhung das Feld "VPI-Erhöhungswerte ermitteln" auf "Ja" gestellt, muss die Ermittlung nicht manuell angestoßen werden. Bei "Nein" muss die Ermittlung manuell im Nachhinein über die Funktion "VPI-Erhöhung ermitteln" gestartet werden. Diese Funktion finden Sie im Fenster
VPI-Erhöhung → Fenstermenü
→ Funktionen oder über das Kontextmenü der rechten Maustaste.
Wird die Funktion ausgeführt, erscheint die Meldung: "Sollen die VPI-Erhöhungs-Daten ermittelt werden?". Erst wenn diese mit "Ja, ermitteln" bestätigt wird, startet die Ermittlung der VPI-Erhöhungs-Daten.
Nach der Ermittlung erhält die VPI-Erhöhung den VPI-Erhöhungs-Status "ermittelt" und es sind alle Aufträge mit den Details aufgelistet. Diese sind nur ersichtlich, wenn im Fenster
VPI-Erhöhung der Reiter
VPI-Erhöhung Aufträge eingeblendet ist.
Die VPI-Erhöhung wird lt. der letzten VPI-Ermittlung bestimmt (Feld "Datum der letzten VPI-Erhöhung" in den VPI-Erhöhung Details). Hat es noch keine Erhöhung gegeben, ist das Erfassungsdatum ausschlaggebend. Aufträge werden nur dann ermittelt, wenn das Datum der letzten Erhöhung bzw. das Erfassungsdatum vor dem Datum des ausgewählten VPI (Feld "VPI-Wert-Datum") liegen.
Bevor diese VPI-Erhöhungen auf die Aufträge übernommen werden, können diese – falls notwendig – noch bearbeitet werden, z. B. Anpassung des neuen Preises oder Sperre von Aufträgen.
Der neue Preis lt. VPI-Erhöhung ist auf dem
VPI-Erhöhung Detail im Feld "Preis (neu)" ersichtlich. Dieser kann bei Bedarf manuell bearbeitet werden.
Sollen alle Details eines Auftrags für die VPI-Erhöhung gesperrt oder übersprungen werden, kann dies mittels der folgenden Funktionen im Reiter
VPI-Erhöhung Aufträge erfolgen:
Vor der Übernahme in die Aufträge kann die VPI-Erhöhung kontrolliert werden. Mit der Funktion "VPI-Erhöhung kontrollieren" kann die VPI-Erhöhung auf Konflikte mit weiteren VPI-Erhöhungen im gleichen Zeitraum kontrolliert werden. Diese Funktion finden Sie im Fenster
VPI-Erhöhung → Fenstermenü
→ Funktionen oder über das Kontextmenü der rechten Maustaste.
Wird die Funktion "VPI-Erhöhung kontrollieren" gestartet, kommt die Abfrage: "Sollen die VPI-Erhöhungs-Daten jetzt kontrolliert werden?". Mit "Ja" wird die Kontrolle durchgeführt.
Ergeben sich keine Konflikte, erscheint die Meldung: "Keine Konflikte festgestellt!". Nach der Kontrolle kann die VPI-Erhöhung in die Aufträge übernommen werden.
Sind Konflikte vorhanden, erscheint die Meldung: "Übernahme in Aufträge nur teilweise möglich, da Konflikte festgestellt wurden! Die Datensätze mit Konflikten sind rot dargestellt und können noch nicht übernommen werden!"
Konflikte entstehen beispielsweise so: Es ist eine VPI-Erhöhung ermittelt worden und für einen Auftrag, der in dieser VPI-Erhöhung erhöht wird, ist dann eine weitere VPI-Erhöhung durchgeführt und auf den Auftrag übernommen worden. Wird dann die erste VPI-Erhöhung kontrolliert, sind Konflikte vorhanden: Die Preise, die ermittelt worden sind, stimmen nicht mehr, da diese bereits erhöht am Auftrag worden sind.
Beispiel | WHF 1 mit 100 EUR
Die erste VPI-Erhöhung wird ermittelt, aber noch nicht auf den Auftrag übernommen: Neuer Preis wäre 100,50 EUR. Das VPI-Wert-Datum ist März eines Jahres. Die zweite VPI-Erhöhung wird ermittelt, z. B. mit einem späteren VPI-Wert-Datum (z. B. April des gleichen Jahres): Neuer Preis = 101 EUR. Diese VPI-Erhöhung wird auf den Auftrag übernommen.
Wird nun die erste VPI-Erhöhung vom März kontrolliert, ist ein Konflikt vorhanden, da auf dieser noch der alte Preis von 100 EUR vorhanden ist, obwohl am Auftrag schon 101 EUR stehen. |
Wird eine VPI-Erhöhung mit Konflikten in die Aufträge übernommen, werden nur die Daten der Aufträge ohne Konflikte übernommen. Details mit Konflikten werden ausgelassen.
Beispiel | Für unser Beispiel mit der WHF 1 würde dies bedeuten, dass bei der Übernahme der VPI-Erhöhung vom März die Details mit Konflikten ausgelassen werden. Die VPI-Erhöhung ist bereits im April inkludiert. Bei dieser Vorgehensweise ist darauf zu achten, dass die VPI-Erhöhung vom März nicht erneut ermittelt und auf die Aufträge übernommen wird, da dies dann die VPI-Erhöhung vom April aufhebt und die VPI-Erhöhung vom April nach der VPI-Erhöhung des März nochmals neu erstellt werden muss.
Bevorzugen Sie eine andere Vorgehensweise als die Nicht-Übernahme von Konflikten (z. B. vom März), weil z. B. die VPI-Erhöhung für den April versehentlich erstellt und auf die Aufträge übernommen worden ist, kann nur manuell eingegriffen werden. Dazu kann der Konflikt nur gelöst werden, indem die VPI-Erhöhung für den März nochmals ermittelt wird. Anschließend kann die VPI-Erhöhung vom März auf die Aufträge übernommen werden. Diese Übernahme hebt allerdings die VPI-Erhöhung vom April auf. Bei dieser Variante muss die VPI-Erhöhung vom April danach nochmals durchgeführt werden, d. h., alle Schritte von der Neuanlage der VPI-Ermittlung vom April bis zur Übernahme auf die Aufträge müssen durchlaufen werden. Siehe dazu auch folgende FAQ, in dieser wird diese Vorgehensweise Schritt für Schritt erklärt: Wie können Konflikte in der VPI-Erhöhung gelöst werden? |
Mit der Funktion "VPI-Erhöhung in Aufträge übernehmen" werden die neuen Preise lt. VPI-Erhöhung auf die Aufträge übernommen. Diese Funktion finden Sie im Fenster
VPI-Erhöhung → Fenstermenü
→ Funktionen oder über das Kontextmenü der rechten Maustaste.
Mit dem Ausführen der Funktion kommt die Meldung: "Sollen die VPI-Erhöhungs-Daten jetzt in die Aufträge übernommen werden?".
Mit "Ja" startet die Übernahme und sobald diese abgeschlossen ist, kommt ein Hinweis, dass die Übernahme auf die Aufträge korrekt beendet worden ist.
Nach der Übernahme der VPI-Erhöhung ist im VPI-Status in den Aufträgen ersichtlich, ob der Auftrag gesamt, teilweise oder nicht erhöht worden ist.
Das Feld "VPI-Status" ist am
Auftragskopf im Fenster
Aufträge zu finden.
| VPI-Status | Der "VPI-Status" (Verbraucherpreisindex-Status) zeigt an, ob der Auftrag bereits erhöht wurde oder noch nicht. Das Feld kann folgende Ausprägungen haben: - keine Erhöhung: Aufträge mit VPI-Status "keine Erhöhung" wurden noch nie erhöht.
- erhöht: Aufträge mit VPI-Status "erhöht" wurden bereits erhöht. Wann die letzte Erhöhung war, kann auf der Auftragsposition im Feld "Letzte Erhöhung lt. VPI" abgelesen werden.
- teilweise erhöht: VPI-Status "teilweise erhöht" bedeutet, dass nicht alle Auftragspositionen des Auftrags erhöht wurden. Auf den Auftragspositionen kann im Feld "VPI-Status" kontrolliert werden, welche Positionen erhöht wurden und welche nicht.
- übersprungen: Aufträge mit dem VPI-Status "übersprungen" werden als solche gekennzeichnet, wenn die Funktion "Ohne Wertanpassung" bei der letzten VPI-Erhöhung verwendet wurde.
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Auch auf den Auftragspositionen kann der Status kontrolliert werden. Die Felder "VPI-Status" und "Letzte Erhöhung lt. VPI" sind auf der Auftragsposition zu finden. Interessant ist dies, wenn sich ein Auftrag aus unterschiedlichen Auftragspositionen zusammensetzt, z. B. wenn eine zusätzliche Position erst später hinzugefügt worden ist.
| VPI-Status | Das Feld "VPI-Status" zeigt an, ob diese Auftragsposition bereits erhöht wurde oder noch nicht. Das Feld kann folgende Ausprägungen haben: - keine Erhöhung: Auftragspositionen mit VPI-Status "keine Erhöhung" wurden noch nie erhöht.
- erhöht: Auftragspositionen mit VPI-Status "erhöht" wurden bereits erhöht. Wann die letzte Erhöhung war, kann im Feld "Letzte Erhöhung lt. VPI" abgelesen werden.
- übersprungen: Auftragspositionen mit dem VPI-Status "übersprungen" werden als solche gekennzeichnet, wenn die Funktion "Ohne Wertanpassung" bei der letzten VPI-Erhöhung verwendet wurde.
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| Letzte Erhöhung lt. VPI | Das Feld "Letzte Erhöhung lt. VPI" zeigt das Datum an, als zuletzt eine VPI-Erhöhung auf die Aufträge übernommen wurde. Das heißt, es handelt sich um das Durchführungsdatum der Funktion "VPI-Erhöhung in Aufträge übernehmen". Dies ist nicht das VPI-Wert-Datum.
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Der Ausdruck zu einer VPI-Erhöhung kann über einen eigenen Ausdruck (z. B. als eigenes Informationsschreiben) oder erst über den Ausdruck der nächsten Rechnung erfolgen. Um die Preisänderung nachvollziehen zu können, stehen die Daten der VPI-Erhöhung im Bereich Verkauf bei Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung zur Verfügung.
Ist die Variante mit dem eigenen Ausdruck gewünscht, kann dies mit der Funktion "VPI-Erhöhung je Auftrag drucken" manuell erfolgen. Die Funktion "VPI-Erhöhung je Auftrag drucken" finden Sie im Reiter
VPI-Erhöhung Aufträge des Fensters
VPI-Erhöhung → Fenstermenü
→ Ausdruck oder über das Kontextmenü der rechten Maustaste.
Mit dieser Funktion kann die VPI-Erhöhung je Auftrag gedruckt werden.
Für diesen Ausdruck ist ein Ausdrucksmodell mit der Ablaufart "VPIERHOEH" notwendig. Im Ausdrucksmodell kann nicht nur der Druck, sondern auch das Archivieren, Versand als E-Mail etc. eingestellt werden. Nähere Informationen zu den Einstellungen im Ausdrucksmodell finden Sie in der Themenhilfe
Ausdrucksmodelle.
Wird das Informationsschreiben per E-Mail versendet, kann über folgenden Parameter der E-Mail-Empfänger definiert werden.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung
| Definition, an welchen E-Mail-Empfänger der Info-Ausdruck für die VPI-Erhöhung (Verbraucherpreisindex-Erhöhung) gesendet werden soll.
0 - E-Mail-Adresse des Auftraggebers (bzw. dessen Kontaktperson) (Standard): Es wird die E-Mail-Adresse der Kontaktperson des Auftraggebers verwendet. Gibt es keine Kontaktperson, wird die E-Mail an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers gesendet.
1 - Rechnungs-E-Mail-Adresse: Wird die Rechnungs-E-Mail-Adresse als Empfänger definiert, erfolgt die Ermittlung der E-Mail-Adresse nach der gleichen Logik wie jene der Ausgangsrechnungen. Die Reihenfolge wird laut der Einstellung am Feld "E-Mail-Empfänger" am Ausdrucksmodelldetail ermittelt.
Hinweis: Für den Info-Ausdruck bei der VPI-Erhöhung wird ein Ausdrucksmodell mit der Ausdrucksablaufart "VPIERHOEH" benötigt. |
Über den Erfassungsnummern-Bereich und das Feld "VPI-Status (Auftrag)" kann auf die gewünschten Aufträge eingeschränkt werden. Beim VPI-Status (Auftrag) kann zwischen folgenden Optionen gewählt werden:
- alle
- keine Erhöhung
- erhöht
- teilweise erhöht
- übersprungen
Mit dem Ausdruck der VPI-Erhöhung wird ein Ausdrucksdatum (Feld "Ausdrucksdat") auf der VPI-Erhöhung gesetzt.
Beim erneuten Aufruf des Ausdrucks kommt folgende Meldung: "Der Ausdruck der VPI-Erhöhung ist bereits erfolgt!"
Wird diese Meldung mit "Ok" bestätigt, kann der Ausdruck erneut gestartet werden.
Soll die Meldung nicht mehr zu einer bestimmten VPI-Erhöhung kommen, kann die Funktion "VPI-Erhöhung Druckdatum zurücksetzen" ausgeführt werden. Nach dem Ausführen der Funktion ist das Feld "Ausdrucksdat" auf der VPI-Erhöhung wieder leer. Diese Funktion finden Sie im Fenster
VPI-Erhöhung → Fenstermenü
→ Funktionen oder über das Kontextmenü über rechte Maustaste.
Möchten Sie eine VPI-Erhöhung für eine bereits erstellte Rechnung nachverrechnen, ist dies über die Funktion "VPI-Erhöhung nachverrechnen" möglich. Diese Funktion kann nur für Aufträge mit den Erfassungsarten "Wiederholfaktura (ohne Kopie)" und "Wiederholfaktura (mit Kopie)" ausgeführt werden. Berücksichtigt werden bei der Nachverrechnung nur Aufträge, die noch keine Kennzeichnung "Auftragsreferenz Nachverrechnungsauftrag" haben.
Die Funktion "VPI-Erhöhung nachverrechnen" finden Sie im Fenster
VPI-Erhöhung → Fenstermenü
→ Funktionen oder über das Kontextmenü der rechten Maustaste.
Die Nachverrechnung wird für die VPI-Erhöhung geöffnet, die beim Ausführen der Funktion markiert ist. Neben dem Erfassungskennzeichen können auch Aufträge (Feld "Erfassungs-Nr.") gefiltert werden. Bei den Nachverrechnungsoptionen kann das Erfassungskennzeichen ausgewählt werden, mit dem der neue Auftrag erstellt wird. Dabei sind nur Erfassungskennzeichen mit der Erfassungsart "Wertgutschrift/Korrekturrechnung" möglich. Weiters ermöglicht die Option "Rechnung sofort drucken?" einen sofortigen Rechnungsdruck, ohne dass vorher der Auftrag im Fenster "Aufträge" gesucht werden muss.
Ist die Option "Rechnung sofort drucken?" nicht aktiviert worden, erscheint beim Bestätigen mit "Ok" folgende Meldung: "Es wurde ein Nachverrechnungsauftrag ermittelt. Bitte starten Sie das Fenster "Aufträge" zur weiteren Bearbeitung."
Im Fenster "Aufträge" ist dann der Auftrag für die Nachverrechnung ersichtlich. Hat die ursprüngliche Rechnung eine Position enthalten, finden sich im Nachverrechnungsauftrag zwei Positionen:
- Position der ursprünglichen Rechnung (mit Minusmenge)
- Position mit dem neuen Preis
Aus diesen Positionen ergibt sich eine Differenz. Diese Differenz ist der Erhöhungsbetrag, der verrechnet werden kann.
In der VPI-Erhöhung ist in den "VPI-Erhöhung Details" im Feld "Auftragsreferenz Nachverrechnung" ersichtlich, dass es einen Auftrag für die Nachverrechnung gibt.
Mit Link auf das Feld kann die Auftragserfassung des Nachverrechnungsauftrags geöffnet werden.
Handelt es sich um ein längeres Zeitintervall, in dem es innerhalb eines Zeitraums zu einer VPI-Erhöhung kommen kann, werden die von der Erhöhung betroffenen "Anteile" innerhalb eines Zeitraums erhöht.
Beispiel | Eine Pauschale wird je Quartal mit einer Wiederholfaktura verrechnet.
Das erste Quartal eines Jahres ist bereits verrechnet worden. Eine VPI-Erhöhung betrifft jedoch alle Rechnungen ab Februar des gleichen Jahres.
Bei der Nachverrechnung wird das verrechnete Quartal in drei gleiche Monatsanteile aufgeteilt und die VPI-Erhöhung wird für die beiden Anteile für Februar und März nachverrechnet. |
Folgende Parameter sind bei der VPI-Erhöhung von Interesse.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Stammdatenverwaltung → Standard-Artikelkennzeichen
| Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "VPI-Indexerhöhung" am Artikelstamm. Dieses Feld steuert, ob für den Artikel eine VPI-Erhöhung erfolgen soll.
0 - Nein 1 - Ja (Standard) |
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung
| Definition des Schwellenwerts für die Prozentabweichung der VPI-Werte. Der hier eingegebene Vorschlagswert wird bei der Erstellung einer neuen VPI-Erhöhung in das Feld "Schwellenwert für die Abweichung des Indexwertes" übernommen. Dieser kann dort aber noch bearbeitet werden.
Hinweis Wie sich der Schwellenwert tatsächlich berechnet, hängt vom Parameter "Schwellenwert für Indexabweichung - Verarbeitung" ab. Dieser Parameter ist zu finden im Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung.
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| Definition, wie sich die Abweichung der VPI-Werte für den Schwellenwert berechnet.
0 - Standard (Vergleich Prozentpunkte): Vergleich der Prozentpunkte zwischen altem und neuem VPI (Differenz) 1 - Prozentsatz bezogen auf alten Index: Berücksichtigung des Schwellenwerts als Prozentwert bezogen auf den alten VPI
Beispiel Der alte VPI (= Grundwert) beträgt 110, der neue VPI 119,7.
0 - Standard (Vergleich Prozentpunkte): Es wird die Differenz 119,7 - 110 = 9,7 % als Erhöhung berechnet. 1 - Prozentsatz bezogen auf alten Index: Es wird berechnet, um wie viel Prozent der neue VPI größer ist als der Grundwert: (119,7 / 110 * 100) - 100 = 8,82 % |
| Definition, an welchen E-Mail-Empfänger der Info-Ausdruck für die VPI-Erhöhung (Verbraucherpreisindex-Erhöhung) gesendet werden soll.
0 - E-Mail-Adresse des Auftraggebers (bzw. dessen Kontaktperson) (Standard): Es wird die E-Mail-Adresse der Kontaktperson des Auftraggebers verwendet. Gibt es keine Kontaktperson, wird die E-Mail an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers gesendet.
1 - Rechnungs-E-Mail-Adresse: Wird die Rechnungs-E-Mail-Adresse als Empfänger definiert, erfolgt die Ermittlung der E-Mail-Adresse nach der gleichen Logik wie jene der Ausgangsrechnungen. Die Reihenfolge wird laut der Einstellung am Feld "E-Mail-Empfänger" am Ausdrucksmodelldetail ermittelt.
Hinweis: Für den Info-Ausdruck bei der VPI-Erhöhung wird ein Ausdrucksmodell mit der Ausdrucksablaufart "VPIERHOEH" benötigt. |
| Definition, ob der für die VPI-Erhöhung verwendete Prozentsatz auf eine Nachkommastelle gerundet werden soll.
0 - Nein: Es erfolgt keine Rundung des Prozentsatzes. 1 - Ja (Standard): Der Prozentsatz wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Dies entspricht der Rundungsvorschrift der Statistik Austria.
Beispiel
Preis: 1.000 EUR
Indexwert alt: 165 Indexwert neu: 167
Steigerung in % = (167/165) * 100 - 100 = 1,21212121 % → auf eine Nachkommastelle gerundet: 1,2 %
Ohne Rundung auf eine Nachkommastelle (Parametereinstellung auf "Nein"): Preis alt: 1.000 EUR + 1.000 * 0,0121212121 = Preis neu: 1.012,1212 EUR Mit Rundung auf eine Nachkommastelle (Parametereinstellung auf "Ja"): Preis alt: 1.000 EUR + 1.000 * 0,012 = Preis neu: 1.012 EUR |
Allgemeines