Wenn Zulagen (z. B. Schmutzzulagen, Infektionszulagen ... ) mittels monatlicher Pauschalbeträge ausbezahlt wird, dann benötigen Sie künftig zwei Lohnarten, eine "freie" und ein "pflichtige". In dem Fall kann die Aufteilung einmal ermittelt werden. Wenn die fixen Lohnarten erfasst werden und die Fixwerte abgespeichert sind, werden diese künftig mit der Lohnartenaktivierung erzeugt.
In diesem Fall ist es häufig so, dass diese Zulagen in elf Monaten frei und in einem Monat pflichtig abgerechnet werden. Unabhängig von der Änderung der RZ 1133 empfehlen wir bei diesem Anwendungsfall folgende Vorgangsweise. Diese lässt sich auch auf andere pauschale Lohnarten nach § 68/1 umlegen.
Auf der Originallohnart passen Sie folgendes Feld an:
- Am Reiter "Lohnset/Lohnkonto" stellen Sie das Feld Am Lohnset drucken um auf die Ausprägung "Ja (nur wenn Betrag nicht 0)".
Kopieren Sie die Originallohnart, mit der Sie "frei" abrechnen auf zwei neue Nummern.
Auf der ersten Lohnartenkopie passen Sie folgende Felder an:
- Im Feld Bezeichnung soll der Name der Lohnart das Wort "Korrektur" enthalten.
- Das Feld Fixwert umstellen auf "Ja, LA verwendet Fixwert von anderer Lohnart" und darunter die Originallohnart hinterlegen.
- Das Feld Vorzeichenveränderung auf "immer negativ" stellen.
- Das Feld Fix/Variabel auf "Variabel" umstellen.
- Am Reiter "Lohnset" im Block "am Lohnset addieren zu" im Feld Lohnart (1) die Originallohnart hinterlegen.
- Am Reiter "Koppelung" eine Koppelung auf die zweite kopierte Lohnart einstellen, Wertübergabe "Nein".
Auf der zweiten Lohnartenkopie passen Sie folgende Felder an:
- Im Feld Bezeichnung im Namen der Lohnart das Wort "frei" durch "LSt lfd." ersetzen.
- Das Feld Fixwert umstellen auf "Ja, LA verwendet Fixwert von anderer Lohnart" und darunter die Originallohnart hinterlegen.
- Am Reiter "Pflichtigkeit" im Feld Lohnsteuer (gem. EStG) die Pflichtigkeit auf "LSt-lfd." umstellen. Im Falle der Schmutzzulage im Feld SV die Pflichtigkeit auf "Laufender Bezug" umstellen (BV-Pflicht wird dadurch automatisch gesetzt).
Dann muss nur noch die erste Lohnartenkopie im Firmenstamm für den gewünschten Monat auf Termin angelegt werden. Durch die Lohnartenaktivierung werden beide Lohnarten erzeugt und es erfolgt eine Umschichtung von "frei" auf "pflichtig". Dadurch sind keine manuellen Eingriffe durch den Anwender mehr erforderlich, das Löschen und Erfassen von Lohnarten im "pflichtigen" Monat und im Folgemonat fällt weg.
Beispiel | Ein Dienstnehmer erhält zum Gehalt noch eine Schmutzzulagen in Höhe von € 200,00 über eine monatliche Pauschale ausbezahlt.
|
Ansicht in der Bruttoerfassung
Hinweis | Alternativ dazu gibt es in der Praxis auch die Vorgehensweise, dass der Betrag monatlich fix gesplittet wird und jeden Monat 1/12 auf einer "pflichtigen" Lohnart und 11/12 auf einer "freien" Lohnart abgerechnet werden. Mit diesen Lohnarten kann das ganze Jahr über abgerechnet werden, ohne dass Korrekturen oder Lohnartenwechsel notwendig sind. Das hat insbesondere bei Ein- und Austritten den Vorteil, dass keine manuellen Eingriffe notwendig sind.
|
Ansicht am Lohnset (hier ist nur die pflichtige Lohnart ersichtlich):
Beispiel | Ein Dienstnehmer erhält zum Gehalt noch eine Infektionszulage in Höhe von € 200, über eine monatliche Pauschale ausbezahlt. Die Infektionszulage ist im Jänner 2025 als pflichtig abzurechnen.
|
Ansicht in der Bruttoerfassung
Ansicht am Lohnset (hier ist nur die pflichtige Lohnart ersichtlich):
Am Lohnset ist ersichtlich, dass die LSt-Bemessungsgrundlage sich um den Betrag von € 200,00 erhöht und somit die Infektionszulage pflichtig abgerechnet worden ist.