- entweder direkt in BMD NTCS über das Symbol des Fragezeichens im Kreis
rechts oben in der Menüleiste

- oder aus einer bestehenden Konversation mit unserem KI-Assistenten
BMD Fox
Mit dem Formular übermitteln Sie Ihre Anliegen strukturiert, effizient und direkt an die zuständige Fachabteilung.
Bereits bei der Eingabe unterstützt Sie BMD Fox, um Ihr Anliegen – wenn möglich – sofort zu lösen.
Bisher musste für die Bearbeitung eines Steuerfalls jedes Formular einzeln geöffnet und nach der Bearbeitung wieder geschlossen werden. Dieses Vorgehen entfällt nun vollständig: Der gesamte Steuerfall – d. h. das jeweilige Hauptformular inkl. der dazugehörigen Nebenformulare – wird einmalig geöffnet und alle Formulare stehen sofort zur Verfügung.
Dadurch ist ein schneller und nahtloser Wechsel zwischen den einzelnen Formularen möglich. Gleichzeitig entfällt die Notwendigkeit, auf eine bestimmte Reihenfolge beim Öffnen und Schließen der Formulare zu achten – alle Informationen werden automatisch aktualisiert.
Das Ergebnis ist ein deutlich effizienterer Arbeitsablauf mit höherer Stabilität und Benutzerfreundlichkeit.
In den ersten Wochen nach Auslieferung des Steuerfalls mit Version 29.01 erhalten Sie beim Einstieg in die Steuererklärungen eine Abfrage, ob Sie die neue Oberfläche verwenden wollen oder nicht. Somit können Sie nach dem Einspielen des Jahresupdates in der Anfangszeit selbst entscheiden, ob Sie gleich mit der neuen Oberfläche arbeiten möchten.
Nach ein paar Wochen endet diese Übergangszeit und die Oberfläche wird dann automatisch auf den neuen BMD Steuerfall umgestellt.
Wenn Sie die Abfrage zum neuen BMD Steuerfall beantwortet haben, so wird dies in den BILANZ Parametern benutzerbezogen gespeichert. Falls Sie sich umentscheiden und die ausgewählte Einstellung ändern möchten, so können Sie dies in den BILANZ Parametern umstellen:

BIL
→ Stammdaten
→ BILANZ Parameter
Sie finden Ihre Einstellung zum Steuerfall mit der Auswahl "Benutzerbezogene Einstellungen" im Punkt "Steuererklärungen" unter "Erfassung". Der Parameter mit der Bezeichnung "FLEX-Steuerfall verwenden" kann hier auf "Ja" oder "Nein" eingestellt werden.
Damit Sie sich auf der neuen Oberfläche schnell zurechtfinden, haben wir ein kurzes und kostenloses
Lernvideo für Sie erstellt.
Bei fachlichen und rechtlichen Fragen können Sie sich direkt über den Steuerfall an den KI-Assistenten "RechtGPT" wenden. Dieser ist über einen eigenen, gleichnamigen Reiter aufrufbar. Die Konversationen werden je Mandant bzw. Steuerfall gespeichert und sind somit auch im Nachhinein nachvollziehbar.
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung von RechtGPT zusätzliche Lizenzen erforderlich sind.
Beim Zuordnen der Steuererklärung werden die zulässigen Steuerformulare des Mandanten gemäß Rechtsform in den Kunden- bzw. Firmenstammdaten in schwarzer Schriftfarbe hervorgehoben.
Nicht zulässige Steuerformulare werden in grauer Schriftfarbe dargestellt.
Für den Fall, dass versucht wird eine nicht zulässige Erklärung zuzuordnen, erscheint ein entsprechender Hinweis:
Die in den Steuererklärungen (K1, K1b, K1V, E1a, E1ak, K2a, E6a) zwingend anzugebende Steuerbranchennummer leitet sich aus dem ÖNACE-Branchencode ab. Bis inklusive zum Veranlagungsjahr 2024 war dazu eine Branche nach der ÖNACE-2008 Klassifizierung notwendig.
Durch einen Beschluss der Europäischen Kommission im Oktober 2022 wird für europäische Statistiken ab 2025 ein neuer Branchenkatalog verwendet. BMD liefert mit dem Jahresupdate die entsprechend aktualisierten Branchen mit Stand 2025 automatisch aus.
Eine Funktion zur Umschlüsselung von ÖNACE-2008 auf ÖNACE-2025 steht in NTCS derzeit für Österreich zur Verfügung. Ein beträchtlicher Teil der ÖNACE-2008 Branchen kann und darf allerdings nicht automatisch umgestellt werden, da es keine eindeutige Nachfolgebranche im Branchenkatalog 2025 gibt. In diesem Fall ist die richtige Branche manuell zu hinterlegen.
Wurde in den Stammdaten die Branche noch nicht auf ÖNACE 2025 umgestellt, erfolgt eine entsprechende Hinweismeldung.
Nachversteuerungen wegen eines vorzeitigen Abgangs werden aus der Anlagenbuchhaltung automatisch in die Mehr-/Weniger-Rechnung und somit in die jeweilige Steuererklärung (KZ 9337) übernommen.
Durch die Erhöhung des IFB kommt es zu neuen Prozentsätzen für Anlagenzugänge und Anschaffung im Zeitraum von 1.11.2025 bis 31.12.2026. Die neuen Prozentsätze betragen:
- 20 % der begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und
- 22 % der begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind.
Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich im Anlagenexplorer unter Funktionen → Investitionsfreibetrag zuweisen.
Für die Inanspruchnahme des erhöhten Investitionsfreibetrags (IFB) ist das Aktivierungsdatum oder Zugangsdatum ausschlaggebend. Durch die Erfassung eines Zugangs, einer Erweiterung, oder einer Aktivierung im Zeitraum von 1.11.2025 bis 31.12.2026 werden im Zuweisungsfenster des IFB automatisch die erhöhten Prozentsätze herangezogen.
Der in der Anlagenbuchhaltung erfasste Investitionsfreibetrag (IFB) wird in der Steuererklärung automatisch in die jeweilige Kennzahl übernommen und in der Mehr-/Weniger-Rechnung angezeigt.
Für die IFB-Erhöhungen sind im Steuerformular folgende Kennzahlen vorgesehen:
- IFB (befristet erhöht) Kennzahl 9344
- IFB Öko (befristet erhöht) Kennzahl 9345
Mitteilungen über Reiseaufwandsentschädigungen können künftig als Lohnzettel erfasst werden. Diesbezüglich wurde die neue Lohnzettelart L19 implementiert. Die Daten können hier manuell eingegeben werden.
Alternativ kann auch eine Übernahme aus Fibu durchgeführt werden. Dazu muss am Lieferantenkonto die Checkbox "L19-Mitteilung Reiseaufwandsentschädigung" am Reiter "Personenkonto" gesetzt werden (= Ja).
Weiters müssen auf dem Konto Buchungen mit dem Buchungstyp "Zahlung" (zum Beispiel Buchungssymbol BK) vorhanden sein. In der Lohnzettelverwaltung kann unter "Extras" der Import der L19-Datensätze über die Funktion "L19-Import aus Fibu" ausgeführt werden. Durch den Import werden bereits importierte Datensätze gelöscht, manuell erfasste Datensätze bleiben erhalten.
Der Lohnzettel "L19 - Mitteilung Reiseaufwandsentschädigung" kann elektronisch an ELDA gesendet werden.
Für bereits übermittelte L19 kann über eine entsprechende Funktion eine Korrektur bzw. Storno erstellt und neu übermittelt werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Ausdruck des erfassten Lohnzettels als L19-Formular zu erzeugen.
Die Daten des SVS-Jahreskontos können nun als Massen- oder Einzelabfrage über das neue SVS-Cockpit direkt in die GSVG-Berechnung importiert werden.
Die erforderliche Berechtigung dafür ist folgende:
Massenabfragen werden direkt in der Kundenliste unter Funktionen → SVS-Cockpit → "SVS-Jahreskonten abfragen" gestartet:
Die Einzelabfrage steht in der GSVG-Berechnung wie im Screen dargestellt zur Verfügung:
In die Werte für die GSVG-Berechnung werden nachfolgende Informationen wie folgt importiert:
- Die Werte zu Unfallversicherung, Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Selbstständigenvorsorge (jeweils laufendes Jahr) werden summiert in das GSVG-Feld "Vorgeschriebene vorläufige Beiträge für das laufende Jahr" geschrieben.
- Die Werte für Unfallversicherung und Selbstständigenvorsorge laufendes Jahr werden zusätzlich als "davon Position" ausgewiesen.
- Im Feld "Zeitpunkt letzter Import aus SVS" wird das Datum des letzten Imports dargestellt.

Weitere Informationen zum SVS-Cockpit finden Sie in der Onlinehilfe unter
SVS-Cockpit.
Für die Verbuchung der Körperschaftsteuerrückstellung kann nun in den BILANZ Parametern ein individuelles Buchungssymbol hinterlegt werden, das beim Start der Verbuchung vorgeschlagen wird.
Im Formular "K1 - Körperschaftsteuererklärung" werden im Reiter "Berechnungsangaben" die Felder zur Gruppenbesteuerung nur mehr angezeigt, wenn auf Seite 1 des Formulars entweder "Gruppenträger" oder "Gruppenmitglied" angehakt ist. Dadurch wird verhindert, dass man fälschlicherweise Werte erfasst oder durch unnötige Felder beim Ausfüllen des Formulars irritiert wird.
Nur bei aktiver Hinterlegung von "Gruppenträger" oder "Gruppenmitglied" laut Grafik oberhalb werden die Felder zur Gruppenbesteuerung laut Grafik unterhalb im Bereich "Berechnungsangaben" angezeigt:
In den E-Government-Parametern wurden die Betreff-Felder um die Variable "$Absender" aus der Spalte "Absender" erweitert.
Mit dem BudBG 2025 BGBl I 25/2025 vom 30. Juni 2025 wurden die Werte für die Basispauschalierung ab 2025 erhöht. Diese Änderungen werden im Pauschalierungsvergleich ab 2025 berücksichtigt.
Für Privatstiftungen, die unter § 13 KStG fallen, sind Vorauszahlungen für die Jahre ab 2026 um 5 % zu erhöhen, wenn für die Festsetzung der Körperschaftsteuerschuld eines Kalenderjahres vor 2026 zu Grunde liegt.
In der BMD NTCS gibt es hierzu nachfolgende Umsetzungsmöglichkeiten im Formular K2:
- Manuelle Kennzeichnung der Vorauszahlungs-Erhöhung durch Setzen des Häkchens im Vorauszahlungs-Dialog.

- Das Häkchen wird automatisch auf "Ja" gesetzt, wenn in den Punkten 17.1. oder 17.2. der K2-Erklärung ein Wert steht und das Veranlagungsdatum größer als der 30.9.2025 ist.
Sie können nun mittels Multiselect einzelne Zeilen in der Mehr-/Weniger-Rechnung auswählen. Dies ist beispielsweise dann erforderlich, wenn Sie mehrere Zeilen gemeinsam löschen möchten.
Klicken Sie mit gleichzeitig gedrückter STRG-Taste auf die entsprechenden Zeilen in der Mehr-/Weniger-Rechnung.
Beachten Sie, dass beim nächsten Einstieg in die Mehr-/Weniger-Rechnung bei den Datensätzen mit Betragsquelle (z. B. ANBU, FIBU ...) erneut die Abfrage nach der Übernahme erfolgt.
Wichtig: Datensätze mit der Betragsquelle "Verteilung" können nicht gelöscht werden.
Außerdem können Sie nun bequem in der Spalte "Betragsquelle" nach der jeweiligen Art filtern.
In den CRM Parametern gibt es zwei neue Parameter für Benutzername und Passwort zur ID Austria im Bereich "Zugangsdaten". Der Inhalt dieser Parameter wird beim Login in FinanzOnline und im Unternehmensserviceportal vorgeschlagen.
Sie finden diese unter:
Paket CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter
Wenn man die Login-Anmeldung für FinanzOnline bzw. das Unternehmensserviceportal mittels ID Austria über den Steuer-Navigator in der BMD NTCS startet, können die Zugangsdaten auch benutzerbezogen für die eigene Firma in die Maske für die CRM Parameter → Zugangsdaten gespeichert werden. Verwenden Sie dazu die eingeblendete Schaltfläche "Login-Daten speichern".
Folgende Formulare haben sich nicht geändert:
- E1b - Beilage zur E1 (Vermietung und Verpachtung)
- E1kv - Beilage zur E1 (E1kv - Kapitalvermögen)
- L1k-bF - Besondere Angaben zu Kindern, Beilage zu L1 oder E1
- E4 - Antrag auf den Mehrkindzuschlag
- E6 - Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften
- E6b - Beilage zur E6 (Feststellungserklärung VuV)
- E61 - Beilage zur E6 (Feststellungserklärung)
- K2b - Beilage zur K2 (K2b - Einkünfte aus VuV)
- K12 - Beilage zur KöSt (ausländische Beteiligungen)
- K12a - Beilage zur KöSt (Zinsschranke § 12a)
- K12aG - Beilage zur KöSt (Zinsschranke §12a Gruppenträger)
- K1g - Beilage zur KöSt (Gruppenbesteuerung)
- K3g - Beilage zur K3 (Gruppenbesteuerung)
- KOH1 - Kohleabgabe
- Komb24 - Beilage pauschalierte Weinbauern
- Komb25 - Beilage pauschalierte Gärtnereibetriebe
- Komb26 - Beilage pausch. land- und forstw. Nebenerwerb
- E108c - Antrag zur Geltendmachung einer Prämie (2026)
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 2
Der Punkt 5. Höhe der Einkünfte von Ehepartner*in oder eingetragenem Partner*in (vom Vorjahr) wurde im Jahr 2025 entfernt. Das Feld wurde in das Formular L1ab verlagert.
Seite 3
Der Punkt 9. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§1 Abs. 4) (vom Vorjahr) wurde auf Punkt 8. geändert und auf Seite 2 positioniert.
Die Kennzahlen 920, 921 und 922 (vom Vorjahr) wurden auf Seite 4 positioniert.
Im Punkt 9.-11. Betriebliche Einkünfte aus wurde die Zeile "In den Einkünften gemäß Punkt 1 und/oder 2 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 4 Abs. 3a Z6) aus tarifsteuerpflichtigen Einkünften enthalten iHv" eingefügt.
Die neuen Felder für die Umwidmungszuschläge sind generell als Informationsfelder zu sehen. Es erfolgt keine Berücksichtigung in der Berechnung.
Seite 4
Im Punkt 9.-11. Betriebliche Einkünfte aus wurde die Zeile "In Kennzahl 961/ 962/ 963 ist ein Umwidmungszuschlag (§4 Abs. 3a Z 6)" eingefügt.
Seite 6
Im Punkt 18. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen wurden die Punkte "In Kennzahl 986/ 987 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 30 Abs. 6a) enthalten iHv" eingefügt.
Seite 7
Im Punkt 18. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen wurde der Punkt "In Kennzahl 575 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 30 Abs. 6a) enthalten iHv" eingefügt.
Seite 8
Im Punkt 23. Ausländische Einkünfte wurde "Ich beziehe ausländische Einkünfte" hinzufgefügt.
Geändert:
Im Punkt 24. Sonderausgaben wurde die Kennzahl 280 und 460 entfernt. Die beiden Kennzahlen wurden in das Formular L1d verlagert. Sie werden nun von dort für die Berechnung herangezogen.
Seite 9
Der Punkt 27. (vom Vorjahr) wurde im Jahr 2025 auf die Seite 8 verschoben.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 3
Die Kennzahlen 9215 und 9216 (vom Vorjahr) wurden auf Seite 2 positioniert.
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9279: "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4b Abs. 1 Z 3)"
- Kennzahl 9339: "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4c Abs. 1 Z 3)"
- Kennzahl 9344: "Befristet erhöhter Investitionsfreibetrag (20%)"
- Kennzahl 9345: "Befristet erhöhter Öko-Investitionsfreibetrag (22%)"
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 1
Punkt 2 "Einkünfteermittlung durch Kleinunternehmerpauschalierung" wurde von Seite 2 (im Vorjahr) auf Seite 1 verschoben.
Seite 2
Die Kennzahlen 9100, 9110, 9120, 9130, 9134, 9135, 9160 und 9165 wurden von Seite 3 (im Vorjahr) auf Seite 2 verschoben.
Seite 3
Die Kennzahlen 9262, 9230 und 9259 wurden von Seite 4 (im Vorjahr) auf Seite 3 verschoben.
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9344: "Befristet erhöhter Investitionsfreibetrag (20%)"
- Kennzahl 9345: "Befristet erhöhter Öko-Investitionsfreibetrag (22%)"
Seite 4
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9279: "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4b Abs. 1 Z 3)"
- Kennzahl 9339: "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4c Abs. 1 Z 3)"
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 1
Die Felder für die Kennzahlen 9640, 9650, 9660 und 9670 wurden von Seite 2 (vom Vorjahr) auf Seite 1 verschoben.
Neue Kennzahl:
- Kennzahl 9701 "Davon Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird" sowie "Ermittlung gem. § 1 Abs. 5 LuF-PauschVO 2015 JA/NEIN"
Folgende Plausibilitätsprüfungen sind neu in der Erklärung:
- Wenn die Kennzahl 9701 (Einkünfte aus Waldnutzung infolge höherer Gewalt&) in der Beilage E1c ausgefüllt ist, muss auch die Kennzahl 167 (Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche) in der E1 eingegeben werden.
Anm.: Die automatische Übernahme der Kennzahl 9701 (E1c) in die Kennzahl 167 (E1) wird nicht durchgeführt, weil die Kennzahl 167 sowohl Werte aus eigenen Betrieben (E1c Kennzahl 9701) als auch Werte von LuF-Beteiligungen (E6c) enthalten kann.
- Wenn das Feld "Einkünfte aus Waldverkäufen" (KZ 9710) ausgefüllt ist, muss auch das Feld "Ermittlung gem. § 1 Abs. 5 LuF-PauschVO 2015 JA oder NEIN" ausgefüllt werden.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 2
Der Punkt 5 "Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Kindermehrbetrag" wurde aufgeteilt (im Jahr 2025) auf Punkt 5 "Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag" und Punkt 6 "Kindermehrbetrag".
Der Punkt 6 (vom Vorjahr) "Höhe der Einkünfte von Ehepartner*in oder eingetragene*r Partner*in" wurde entfernt.
Die Checkbox wurde in das Formular L1ab aufgenommen.
Seite 2
Der Punkt 10 (vom Vorjahr) "Pendlerpauschale/Pendlereuro" wurde auf Seite 2 (im Jahr 2025) positioniert.
Der Punkt 11 (vom Vorjahr) "Werbungskosten" wurde auf Seite 2 (im Jahr 2025) positioniert.
Seite 3
Die Felder (vom Vorjahr) "Beruf - Kurzbezeichnung", "Zeiträume der Tätigkeiten: Beginn (TTMM) - Ende (TTMM)" und "Erhaltene Kostenersätze ausgenommen Homeoffice-Pauschale" wurden auf Seite 3 (im Jahr 2025) positioniert.
Seite 4
Der Punkt 9 (vom Vorjahr) "Sonderausgaben" wurde auf Seite 4 positioniert.
Die Kennz 280 "Renten und dauernde Lasten" wurde in das Formular L1d aufgenommen.
Die Kennz 460 "Steuerberatungskosten" wurde in das Formular L1d aufgenommen.
Die Berechnung und der Ausdruck der Sonderausgaben wurde angepasst.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 2
Die Felder aus Position 2.9 wurden von Seite 1 (im Vorjahr) auf Seite 2 verschoben.
Neues Feld:
- Position 2: "Höhe der Einkünfte von Ehepartner*in oder eingetragene*r Partner*in"
Seite 2
Der Punkt 3 (vom Vorjahr) wurde auf Seite 2 Punkt 6 (im Jahr 2025) positioniert.
Punkt 4 Renten oder dauernde lasten mit Kennzahl 280: "z.B. Leibrenten, Versorgungsrenten":
Die Kennzahl wurde aus der L1 bzw. E1 verlagert.
Punkt 4 (vom Vorjahr) wurde auf Punkt 5 (im Jahr 2025) geändert.
Punkt 5 (vom Vorjahr) wurde auf Punkt 8 (im Jahr 2025) und Punkt 9 (im Jahr 2025) aufgeteilt.
Punkt 6 (vom Vorjahr) wurde auf die Seite 3 Punkt 11 (im Jahr 2025) verschoben.
Neue Kennzahl:
Punkt 3 Steuerberatungskosten mit Kennzahl
- 460 : "Hier sind Beträge einzutragen, die für Steuerberatung an berufsrechtlich befugte Personen geleistet wurden und nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen sind."
Die Kennzahl wurde aus dem L1 bzw. E1 verlagert.
Seite 3
Neue Kennzahlen:
Punkt 10 Außerbetrieblicher Zuwendungsvortrag nach § 18 Abs. 1 Z 8 und Z 9 EStG mit
- Kennzahl 117: "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (außerbetrieblicher Zuwendungsvortrag, §18 Abs. 1 Z 8 lit. b iVm § 4b)"
- Kennzahl 118: "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Buildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (außerbetrieblicher Zuwendungsvortrag, § 18 Abs. 1 Z 9 lit c iVm § 4c)"
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 2
Der Punkt 4 "Unterhaltsabsetzbetrag und Unterhaltsleistungen" wurde auf Seite 2 (im Jahr 2025) verschoben.
Seite 3
Der Punkt 6 "Nachversteuerung des Arbeitgeber*innenzuschusses für Kinderbetreuung" wurde auf Seite 3 (im Jahr 2025) verschoben.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 3
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9279: "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4b Abs. 1 Z 3)"
- Kennzahl 9339: "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4c Abs. 1 Z 3)"
Die beiden neuen Kennzahlen sind noch in das Auswertungsschema aufzunehmen und können dann aus der Bilanz übernommen werden.
- Kennzahl 9344: "Befristet erhöhter Investitionsfreibetrag (20%)"
- Kennzahl 9345: "Befristet erhöhter Öko-Investitionsfreibetrag (22%)"
Die beiden Kennzahlen wurden in die MWR-Berechnungsblätter und in die MWR aufgenommen.
Seite 4
Die Kennzahlen 9337, 9338, 9240, 9269 (vom Vorjahr) wurden im Jahr 2025 auf Seite 4 verschoben.
Seite 5
Die Kennzahlen 9045, 9054, 9046, 9048, 9047 wurden im Jahr 2025 auf Seite 5 verschoben.
Seite 6
Der Punkt 9. Zum Buchwert entnommene Grundstücke mit "Grundstück 1" wurde im Jahr 2025 auf Seite 6 verschoben.
Seite 3:
Die Felder der Kennzahlen 9335 und 9336 wurden von Seite 3 auf Seite 2 verschoben.
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9346 "Befristet erhöhter Investitionsfreibetrag (20%)"
- Kennzahl 9347 "Befristet erhöhter Öko-Investitionsfreibetrag (22%)"
- Kennzahl 9463 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind"
- Kennzahl 9464 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind"
Die neuen Kennzahlen werden in der Formularberechnung und in den Berechnungsblättern berücksichtigt:
- Anteil am Gewinn/Verlust
- Gesellschafter Übersicht
- Aufteilung Gewinnfreibetrag
Seite 2
Neue Kennzahl:
- Kennzahl 9701 "Davon Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird" sowie "Ermittlung gem. § 1 Abs. 5 LuF-PauschVO 2015 JA/NEIN"
Seite 3
Das Feld "Pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor Berücksichtigung eines Grundfreibetrages gemäß §10" wurde von Seite 2 auf Seite 3 verschoben.
Folgende Plausibilitätsprüfungen wurden eingebaut bzw. ergänzt:
- Wenn das Feld "Einkünfte aus Waldverkäufen" (KZ 9710) ausgefüllt ist, muss auch das Feld "Ermittlung gem. § 1 Abs. 5 LuF-PauschVO 2015 JA oder NEIN" ausgefüllt werden.
Seite 1
Neues Feld:
- "Ich beanspruche den Mehrkindzuschlag für 2026, da für 2025 zumindest zeitweise Familienbeihilfe für mindestens 3 Kinder bezogen wurde und das Haushaltseinkommen 55.000 Euro nicht überstiegen hat."
Seite 2
Position 1. und 2. von dem Punkt "1.-3. Inländische Einkünfte aus" wurden im Jahr 2025 auf Seite 2 verschoben.
Neue Felder:
- "In den Einkünften gemäß Punkt 1 und/oder 2 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 4 Abs. 3a Z 6) aus tarifsteuerpflichtigen Einkünften enthalten iHv"
- "In Kennzahl 500, 501 und 502 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 4 Abs. 3a Z 6) enthalten iHv"
Seite 3
Der Punkt "Besondere Steuersätze" mit den Kennzahlen 946, 947, 948, 781, 783, 785, 949, 950, 951, 920, 921 und 922 wurde im Jahr 2025 auf Seite 3 verschoben.
Neues Feld:
- "In Kennzahl 961/962/963 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 4 Abs. 3a Z 6) enthalten iHv"
Seite 4
Die Kennzahlen 779, 789, 181, 182, 200, 201, 798, 600, 557, 558 und 190 wurden im Jahr 2025 auf Seite 4 verschoben.
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 119 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4b Abs. 1 Z 3)"
- Kennzahl 121 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4c Abs. 1 Z 3)"
Seite 5
Die Punkte 4.2 "Pflichtveranlagung (§ 102 Abs. 1 Z 2)", 4.3 "Lohnsteuerpflichtige Einkünfte" und 4.4 "Pendlerpauschale/Pendlereuro" mit den Kennzahlen 718 und 916 vom Vorjahr wurden im Jahr 2025 auf Seite 5 verschoben.
Seite 7
Punkt 7 "Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen" wurde im Jahr 2025 auf Seite 7 verschoben.
Neues Feld:
- "In Kennzahl 986/987/575 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 30 Abs. 6a) enthalten iHv"
- "Bei Ermittlung der Einkünfte gemäß Kennzahlen 985/986 bzw. 572/573 erfolgte eine Nacherfassung begünstigter Herstellungsaufwendungen (§ 30 Abs. 4 letzter Satz)"
Seite 8
Die Kennzahlen 280 "Renten oder dauende Lasten" und 460 "Steuerberatungskosten" vom Vorjahr wurden im Jahr 2025 entfernt.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 3
Neue Felder:
- Kennzahl 9344 "Befristet erhöhter Investitionsfreibetrag (20%)"
- Kennzahl 9345 "Befristet erhöhter Öko-Investitionsfreibetrag (22%)"
Die beiden Felder werden in der MWR berücksichtigt und sind in den MWR-Drucken enthalten.
Seite 4
Die Kennzahlen 9274 und 9286 wurden im Jahr 2025 auf Seite 4 verschoben.
Punkt 5 "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2023 und 2024 aufzuteilendem Einkommen" (vom Vorjahr) wurde im Jahr 2025 entfernt.
Neue Felder:
- Kennzahl 9343 "Umwidmungszuschlag gem § 4 Abs. 3a Z 6 EStG 1988"
- Kennzahl 9279 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4b Abs. 1 Z 3 EStG 1988 iVm § 8 Abs. 4 Z 1)"
- Kennzahl 9339 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4c Abs. 1 Z 3 EStG 1988 iVm § 8 Abs. 4 Z 1)"
Die Felder werden in der MWR berücksichtigt und sind in den MWR-Drucken enthalten.
Seite 6
Die Kennzahlen 619 und 624 "Sonderausgaben" wurden im Jahr 2025 auf Seite 6 verschoben.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 1
Die Kennzahlen 9041, 9061 und 9091 wurden im Jahr 2025 auf Seite 1 verschoben.
Seite 2
Die Kennzahlen 9337, 9338 und 9236 wurden im Jahr 2025 auf Seite 2 verschoben.
Neue Felder:
- Kennzahl 9344 "Befristet erhöhter Investitionsfreibetrag (20%)"
- Kennzahl 9345 "Befristet erhöhter Öko-Investitionsfreibetrag (22%)"
Seite 3
Die Kennzahl 704 wurde im Jahr 2025 auf Seite 3 verschoben.
Punkt 5 "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2023 und 2024 aufzuteilendem Einkommen" (vom Vorjahr) wurde im Jahr 2025 entfernt.
Neue Felder:
- Kennzahl 9343 "Umwidmungszuschlag gem § 4 Abs. 3a Z 6 EStG 1988"
- Kennzahl 9279 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4b Abs. 1 Z 3 EStG 1988 iVm § 8 Abs. 4 Z 1)"
- Kennzahl 9339 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4c Abs. 1 Z 3 EStG 1988 iVm § 8 Abs. 4 Z 1)"
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 1
Die Kennzahlen 9042, 9060 und 9092 wurden im Jahr 2025 auf Seite 1 verschoben.
Seite 2
Die Kennzahlen 9337, 9338, 9236, 9273 und 9274 wurden im Jahr 2025 auf Seite 2 verschoben.
Neue Felder:
- Kennzahl 9344 "Befristet erhöhter Investitionsfreibetrag (20%)"
- Kennzahl 9345 "Befristet erhöhter Öko-Investitionsfreibetrag (22%)"
Seite 3
Die Kennzahl 678wurde im Jahr 2025 auf Seite 3 verschoben.
Punkt 5 "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2023 und 2024 aufzuteilendem Einkommen" (vom Vorjahr) wurde im Jahr 2025 entfernt.
Neue Felder:
- Kennzahl 9343 "Umwidmungszuschlag gem § 4 Abs. 3a Z 6 EStG 1988"
- Kennzahl 9279 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4b Abs. 1 Z 3 EStG 1988 iVm § 8 Abs. 4 Z 1)"
- Kennzahl 9339 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4c Abs. 1 Z 3 EStG 1988 iVm § 8 Abs. 4 Z 1)"
Seite 4
Die Kennzahlen 933, 616 und 292 sowie das Feld "Gewinnanteile aus der Beteiligung an Personengesellschaften/ -gemeinschaften (Beilage K 11)" wurden im Jahr 2025 auf Seite 4 verschoben.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Neu:
Seite 1
Neues Feld:
- "In den Einkünften gemäß litera a und/oder b ist ein Umwidmungszuschlag (§ 4 Abs. 3a Z 6 EStG 1988) enthalten iHv"
Seite 2
Die Kennzahlen 586, 588, 286 und 288 wurden im Jahr 2025 auf Seite 2 verschoben.
Neues Feld:
- "In Kennzahl 573, 574 und 575 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 30 Abs. 6a EStG 1988) enthalten iHv"
Die neuen Positionen für den Umwidmungszuschlag sind für die Berechnung nicht relevant.
Seite 3
Die Kennzahlen 660, 638, 639 und 792 wurden im Jahr 2025 auf Seite 3 verschoben.
Der Punkt "Zinsschranke (§ 12a)" wurde im Jahr 2025 auf Seite 3 verschoben.
Der Punkt "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2023 und 2024 aufzuteilendem Einkommen" vom Vorjahr wurde im Jahr 2025 entfernt.
Seite 4
Der Punkt "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2023 und 2024 aufzuteilendem Einkommen" vom Vorjahr wurde im Jahr 2025 entfernt.
Die Kennzahlen 619, 624, 713 und 714 vom Vorjahr wurden im Jahr 2025 auf Seite 4 positioniert.
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 117 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 18 Abs. 1 Z 8 lit. b iVm § 4b EStG 1988)"
- Kennzahl 118 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 18 Abs. 1 Z 9 lit. c iVm § 4c EStG 1988)"
Die beiden neuen Spendenkennzahlen werden auf dem Berechnungsblatt unter "Sonstige Sonderausgaben" geführt.
Seite 5
Die Kennzahlen 830, 845, 831, 293, 294, 295, 113, 114, 882, 883 und 884 wurden im Jahr 2025 auf Seite 5 verschoben.
Seite 6
Der Punkt "Sonstiges" wurde im Jahr 2025 auf Seite 6 verschoben.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 2
Die Kennzahlen 9243 und 9244 wurden im Jahr 2025 auf Seite 2 verschoben.
Seite 3
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9344 "Befristet erhöhter Investitionsfreibetrag (20%)"
- Kennzahl 9345 "Befristet erhöhter Öko-Investitionsfreibetrag (22%)"
Seite 4
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9279 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4b Abs. 1 Z 3)"
- Kennzahl 9339 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (betrieblicher Zuwendungsvortrag, § 4c Abs. 1 Z 3)"
Die Kennzahlen 9279 und 9339 sind im Gegensatz zu den Formularen E1a, E6a im K2a im Bereich der MWR enthalten.
Seite 5
Die Kennzahl 9030 sowie die Felder für "Ergebnis der Korrekturen des Gewinnes/Verlustes (der steuerlichen Mehr-/Weniger-Rechnung) und "Steuerlicher Gewinn/Verlust" wurden im Jahr 2025 auf Seite 5 verschoben.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 2
Neue Felder und Kennzahlen:
- Die Positionen "In den Einkünften gemäß litera a und/oder b ist ein Umwidmungszuschlag (§ 4 Abs. 3a Z 6 EStG 1988) enthalten iHv"
- Kennzahl 9276 "Investitionsfreibetrag (10%)"
- Kennzahl 9277 "Öko-Investitionsfreibetrag (15%)"
- Kennzahl 9344 "Befristet erhöhter Investitionsfreibetrag (20%)"
- Kennzahl 9345 "Befristet erhöhter Öko-Investitionsfreibetrag (22%)"
- Kennzahl 9337 "Nachzuversteuernder Investitionsfreibetrag"
- Kennzahl 9338 "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 124b Z 452 lit. a EStG 1988)"
Seite 3
Die Kennzahlen 886, 888 und 889 wurden im Jahr 2025 auf Seite 3 verschoben.
Seite 4
Die Kennzahlen 973 und 974 wurden im Jahr 2025 auf Seite 4 verschoben.
Der Punkt "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2023 und 2024 aufzuteilendem Einkommen" mit allen dazugehörigen Feldern wurde im Jahr 2025 entfernt.
Neue Felder und Kennzahlen:
- Kennzahl 122 "In der Kennzahl 650 ist ein Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 124b Z 452 lit. b EStG 1988) in Höhe von 15% der gesamten zu Grunde liegenden Aufwendungen enthalten."
- Kennzahl 123 "In der Kz 650 ist ein Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 124b Z 452 lit. b EStG 1988) in Höhe von 15% des auf das Veranlagungsjahr entfallenden Teiles der Aufwendungen enthalten."
- "In der Kennzahl 573 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 30 Abs. 6a EStG 1988) enthalten iHv"
- "In der Kennzahl 574 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 30 Abs. 6a EStG 1988) enthalten iHv"
- "In der Kennzahl 575 ist ein Umwidmungszuschlag (§ 30 Abs. 6a EStG 1988) enthalten iHv"
Seite 5
Die Kennzahl 714 wurde im Jahr 2025 auf Seite 5 verschoben.
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 117 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (außerbetrieblicher Zuwendungsvortrag, § 18 Abs. 1 Z 8 lit. b iVm § 4b EStG 1988)"
- Kennzahl 118 "Im Vorjahr noch nicht berücksichtigte Zuwendungen zur Vermögensausstattung an die Innovationsstiftung für Bildung und/oder an deren Substiftungen, die nach dem 31.12.2023 erfolgt sind (außerbetrieblicher Zuwendungsvortrag, § 18 Abs. 1 Z 9 lit c iVm § 4c EStG 1988)"
Die beiden Kennzahlen werden in der Berechnung unter "Sonstige Sonderausgaben" geführt.
Bei diversen Feldern wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Seite 3
Im Bereich "Personen- und Kombinationskraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen" sind die "restl. kW bzw. g/km CO2" entfernt worden.
Neue Felder:
- Im Bereich "Personen- und Kombinationskraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen" wurde eine Spalte "Antrieb" mit Checkbox Möglichkeiten hinzugefügt.
- Im Bereich "Personen- und Kombinationskraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen" ab Erstzulassung ab 1. Oktober 2020 gemäß Zulassungsbescheinigung wurde in der Spalte "Behördliches Kennzeichen" die Auswahlmöglichkeit "PKW, Kombi (Elektro)" hinzugefügt.
Seite 4
Neue Felder:
- Im Bereich "Krafträder (Motorräder, Motorräder mit Beiwagen und Motordreiräder)" wurde eine Spalte "Antrieb" mit Checkbox Möglichkeiten hinzugefügt.