
Grundlegende Informationen zum Programm finden Sie unter
Lohnarten.
In diesem Bereich werden in den nachfolgenden Kapiteln Neuerungen insbesondere an Lohnarten im Auslieferungsstandard thematisiert. Der Leser/Die Leserin kann diese Änderungen selbstständig an seinen/ihren individuellen Lohnarten und nach eigenem Ermessen vornehmen. Neuere Einträge stehen oben im Dokument und das Erfassungsdatum wird angegeben.
Bei automatischen Änderungen durch ein WebUpdate werden die Nummern der WebUpdates angegeben.
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei lediglich um Empfehlungen zu Programmeinstellungen handelt und weder rechtliche noch fachliche Auskünfte erteilt werden.
Folgende Änderungen wurden am Auslieferungsstandard 2024 vorgenommen:
- Lohnart 5551 "Nach-/Vergleichzlg. lfd Bezüge über HBGL (BV)": Das Feld "Eingabe Tage" wurde von "Ja" auf "Nein" gestellt. Das Feld "Betriebliche Vorsorge" wurde von "Laufender Bezug" auf "SZ bzw. UEL/KÜE" gestellt und mit einer Notiz versehen, da im Folgemonat keine zusätzlichen BV-Tage vorhanden sind.
- Lohnarten, deren Bezeichnung den Text "Teuerungs" enthalten, wurden auf "Mitarbeiter" umbenannt. Dies betrifft die Lohnarten zu Teuerungsprämien (5150, 5152, 9030, 9031, 9032, 9033 und 9034).
- Lohnart 5152 "Mitarbeiterprämie § 124b Z 447 laut KV/BV" (zuvor "Teuerungsprämie § 124b Z 408 laut KV/BV") wird nicht mehr benötigt. Das Feld "Aktiv" wird von "Ja" auf "Nein" gestellt.
- Lohnartengruppenzuordnungen für die folgenden Lohnartengruppen (eine Übersicht, für welche Lohnarten empfohlen wird, sie diesen zuzuordnen, finden Sie in der Beschreibung des Programms Konjunkturstatistiken drucken):
- 863 Konjunkturstatistik Brutto-Verdienste (Minus -)
- 864 Konjunkturstatistik Brutto-Verdienste (Plus +)
- 866 Konjunkturstatistik Sonderzahlungen
- 867 Konjunkturstatistik Abfertigung
- 868 Konjunkturstatistik Netto-Verdienste (Minus -)
- 869 Konjunkturstatistik Netto-Verdienste (Plus +)
- 870 Konjunkturstatistik gesetzliche Sozialbeiträge
Mit dem WebUpdate 26.45.23 und 27.01.00 werden Lohnarten, deren Bezeichnung den Text "Teuerungs" enthält, auf "Mitarbeiter" umbenannt. Dies betrifft die Lohnarten zu Teuerungsprämien (5150, 5152, 9030, 9031, 9032, 9033 und 9034).
Mit dem WebUpdate 26.45.03 und 27.01.00 werden die Lohnarten 2752 und 2754 für die Telearbeitspauschale im Zuge der Jahresumstellung 2023/2024 mit der Ausprägung "Nein" im Feld "A+E-Wochengeld" angelegt.
Mit der Jahresumstellung von 2023 auf 2024 wird ebenso die Koppelung der Lohnart 7620 auf die Lohnart 7621 mit der Ausprägung "88,00" im Feld "Wertübergabe" versehen, da das bisherige Eingabeverhalten der Lohnart 7621 ab dem Jahr 2024 nicht mehr zur Verfügung steht.
Im Zuge der Jahresumstellung von 2023 auf 2024 werden alle Lohnarten im Feld "Eingabe Betrag" auf "Ja" gestellt, die folgende alte Ausprägungen aufweisen:
- KUA: Basis § 68 Abs. 1 vor Kurzarbeit
- KUA: Basis § 68 Abs. 2 vor Kurzarbeit.
Die genannten Ausprägungen stehen ab dem Jahr 2024 nicht mehr zur Verfügung.
Folgende Ausprägungen im Feld "Eingabe Betrag" werden ab dem Jahr 2024 nicht mehr angezeigt:
- KUA: 10, 15 bzw. 20 % Abschlag vom Netto
- KUA: Mindest-Bruttoentgelt während Kurzarbeit
- KUA: Basis § 68 Abs. 1 vor Kurzarbeit
- KUA: Basis § 68 Abs. 2 vor Kurzarbeit
- KUA: Bruttozuschlag (wurde bereits 2023 ausgeblendet)
Folgende neue Lohnartengruppen wurden mit diesem WebUpdate neu angelegt:
- 508 SZ-Beobachtungszeitraum erhöhen (+)
- 509 SZ-Beobachtungszeitraum reduzieren (-)
- 860 Konjunkturstatistik bezahlte Stunden (Stundenlohn)
- 861 Konjunkturstatistik bezahlte Stunden (Mehrstunden)
- 862 Konjunkturstatistik Ausfallstunden
- 863 Konjunkturstatistik Brutto-Verdienste (Minus -)
- 864 Konjunkturstatistik Brutto-Verdienste (Plus +)
- 865 Konjunkturstatistik Dienstreisevergütung Bau
- 866 Konjunkturstatistik Sonderzahlungen
- 867 Konjunkturstatistik Abfertigung
- 868 Konjunkturstatistik Netto-Verdienste (Minus -)
- 869 Konjunkturstatistik Netto-Verdienste (Plus +)
- 870 Konjunkturstatistik gesetzliche Sozialbeiträge
- 871 Konjunkturstatistik freiwillige Sozialleistungen
Die Lohnartenzuordnung zu diesen Gruppen bzw. die Verwendung dieser Lohnartengruppen muss vom Anwender hinterlegt werden.
Zur Lohnartengruppen 508 sollte die Lohnart 7485 und zur Lohnartengruppe 509 sollte die Lohnart 7486 zugeordnet werden. Damit kann der Aliquotierungszeitraum beispielsweise für Sonderzahlungsberechnungen beeinflusst werden. Diese Lohnartengruppen können im Anschluss in die Aliquotierungsfunktion in der Sonderzahlungsberechnung integriert werden.
Mit der Jahresumstellung von 2023 auf 2024 wird die Lohnart 1700 mit der Bezeichnung "Trinkgeldpauschale" im Feld "Pfändung" auf "Laufender Bezug" gestellt, sofern das Feld "Pfändung" davor auf "Nein" stand.
Bereits mit dem WebUpdate 26.45.00 wird das Feld "Am Lohnset drucken" im Zuge der Jahresumstellung bei allen Systemlohnarten mit der Bezeichnung *Steuerfrei §16* auf "Nein" gesetzt.
Im Zuge der Jahresumstellung von 2023 auf 2024 wird bei Lohnarten, die im Feld "SV-Zahlender" die Einstellung "DG übern. DN-Anteil + Erh DB/DZ/KommSt/J6 ohne KU/WF" aufweisen, ebendiese Einstellung im Feld "SV-Zahlender" auf "DG übern. DN-Anteil ohne KU/WF" geändert. Dies betrifft im Prinzip Lohnarten für Altersteilzeit und Teilpension.
Konkrete automatische Änderungen im Zuge der Jahresumstellung werden in der Logdatei zur Jahresumstellung mitprotokolliert.
Im Auslieferungsstandard wurde die Lohnart 2586 "Entfernungszulage/Trennungsgeld mittel pfl." analog zur Lohnart 2591 angelegt.
Im Auslieferungsstandard wurde die Lohnart 7497 "Pendlerdrittel (Info laut Pendlertage)" angelegt.